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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 74

 

wiederum den Patientinnen und Patienten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Bitte, Herr Abg Mag Ebinger.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wenn in der Frage von „Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb" gesprochen wird, dann sollte das auch bedeuten, dass Ärzte nach dem Nachtdienst nach Hause gehen können und nicht noch länger bleiben müssen, weil unter Umständen zu wenige da sind. In diesem Zusammenhang wurde uns von Ihrer Vorgängerin einmal als Antwort gegeben, dass es im Donauspital zur Dienstplanerstellung und Abrechnung das elektronische Dienstplanprogramm ESF gibt, das insbesondere die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit im Hinblick auf die Höchstgrenzen gemäß Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz 1997 gewährleisten soll. Damals wurde uns gesagt, dass es in ausgewählten Abteilungen eine Ist-Zeit-Erfassung mittels Stechuhr und elektronischer Auswertung geben wird. Das sollte im Sommer letzten Jahres in Probebetrieb gehen, und jetzt sollten eigentlich bereits Ergebnisse vorliegen, inwiefern die Dienstzeiten auf Grund dieser Maßnahmen eingehalten werden beziehungsweise welche Adaptierungsmaßnahmen notwendig sind. Können Sie mir darauf eine Antwort geben?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Grundsätzlich ist es so, dass die maximale Wochenarbeitszeit für Ärzte bei 73 Stunden liegt und wir einen Schnitt von 58 Stunden haben. Darüber bin ich sehr froh, und ich würde sofort Maßnahmen setzen, wenn es nicht so wäre. Diese Daten verstehen sich inklusive Nachtdienst plus Schlaferlaubnis, und es gibt keine Beanstandungen des Arbeitsinspektorats. Der Nachtdienst beginnt hier um 13 Uhr, und wir sind diesbezüglich im Gegensatz zu anderen Bundesländern sehr gut unterwegs. Da es natürlich auch darum geht, eine entsprechende Qualität aufrechtzuerhalten, müssen die maximalen Dienstzeiten eingehalten werden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 5. Zusatzfrage: Frau Abg Dr Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Vorsitzende! Frau Stadträtin!

 

Vielleicht ist das auch ein Teil des Problems: Ich bin noch nicht übertrieben lang hier im Haus, aber ich habe schon zwei Gesundheitsstadträtinnen gehen und jetzt mit dir die Dritte kommen sehen. Es ist also vielleicht auch die Schwierigkeit, dass man sozusagen nicht auf eine politische Handschrift setzen kann, weil da so häufig ein Wechsel stattfindet. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

 

Jetzt aber zu einer Frage, die die Gesundheitsstadträtin in dem Ausmaß beschäftigen müsste wie mich: Das AKH – und damit die Gemeinde Wien – leistet sich als einziges Universitätsspital Österreichs den Verzicht auf einen Infrastrukturbeitrag. Ich brauche jetzt nicht die Antwort, die wir beide kennen, dass es da um Bundesbedienstete geht und es daher keine Gehaltsreform gibt. Es funktioniert nämlich auch in Graz und Innsbruck: Dort wird ein Infrastrukturbeitrag eingehoben. Warum verzichten Sie auf Geld, das Ihnen zusteht?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Antwort, die du nicht hören willst, ist aber die Antwort, die Relevanz hat, nämlich, dass es da um Bundesbedienstete geht. Die Situation im AKH ist nicht glücklich, gar keine Frage. Es ist vergangenes Jahr festgelegt worden, dass an der Etablierung einer Betriebsgesellschaft gearbeitet wird, und bezüglich dieser Betriebsgesellschaft sind noch sehr viele Dinge zu klären, weil wir ja nur ein Partner sind und den Bund als Partner brauchen. Ich gehe aber davon aus, dass dieses Problem, wenn es diese Betriebsgesellschaft geben wird, gelöst werden kann.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist die 2. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 3. Frage (FSP - 00270-2007/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dipl-Ing Roman Stiftner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Wann werden Sie den Gremien des Wiener Landtages das überfällige Bodenschutzgesetz zur Begutachtung und Beschlussfassung vorlegen?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ihre Frage beschäftigt sich mit einem Bodenschutzgesetz. Wie Sie möglicherweise wissen, hat die Europäische Union sich im 6. Umweltaktionsprogramm im Jahr 2002 dazu entschieden, eine thematische Strategie zum Thema Bodenschutz zu erstellen. Seither wird auf EU-Ebene unter Einbeziehung der Mitgliedsstaaten ein Konzept für eine derartige thematische Bodenschutzstrategie erstellt. Die Ziele dieser Strategie, nämlich die Vermeidung von Bodenbelastungen, die Erhaltung der Bodenfunktionen und die Sicherung nachhaltiger Bodennutzung, sollen dann durch die Erlassung einer Bodenrahmenrichtlinie, gezielte Forschung, Integration in andere Politikbereiche, Bewusstseinsbildung und so weiter erreicht werden. Diese Bodenrahmenrichtlinie soll Vorgaben und Maßnahmen für verschiedene Bodenbelastungen wie Erosion, Versiegelung und so weiter enthalten, und an diesem Vorhaben wird auf Ebene der Europäischen Union derzeit sehr intensiv gearbeitet.

 

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, dass ich es in diesem Zusammenhang für sinnvoll halte, die Ergebnisse dieser Arbeiten abzuwarten, dass ich es hingegen nicht für sinnvoll halte, ein eigenes Wiener Bodenschutzgesetz zu machen, wenn wir wissen, dass gleichzeitig auf Ebene der Europäischen Union an europaweiten Vorgaben gearbeitet wird und die Erlassung einer solchen Richtlinie in Kürze zu erwarten ist.

 

Auch die Landesagrarreferentenkonferenz hat bereits eine Stellungnahme zu dieser Richtlinie abgegeben, sie ist also schon in einem relativ konkreten Stadium, und daher halte ich es, wie gesagt, nicht für sinnvoll, vorher schon auf Wiener Ebene ein Bodenschutzgesetz zu erlassen, das wir relativ kurzfristig wieder auf das abändern müssten, was die Europäische Union uns vorgibt.

 

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