Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 74
wiederum den Patientinnen und Patienten.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage:
Bitte, Herr Abg Mag Ebinger.
Abg Mag Gerald Ebinger
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wenn in der Frage von „Auswirkungen auf den
Krankenhausbetrieb" gesprochen wird, dann sollte das auch bedeuten, dass
Ärzte nach dem Nachtdienst nach Hause gehen können und nicht noch länger
bleiben müssen, weil unter Umständen zu wenige da sind. In diesem Zusammenhang
wurde uns von Ihrer Vorgängerin einmal als Antwort gegeben, dass es im
Donauspital zur Dienstplanerstellung und Abrechnung das elektronische
Dienstplanprogramm ESF gibt, das insbesondere die Kontrolle der Einhaltung der
Arbeitszeit im Hinblick auf die Höchstgrenzen gemäß
Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz 1997 gewährleisten soll. Damals wurde uns
gesagt, dass es in ausgewählten Abteilungen eine Ist-Zeit-Erfassung mittels
Stechuhr und elektronischer Auswertung geben wird. Das sollte im Sommer letzten
Jahres in Probebetrieb gehen, und jetzt sollten eigentlich bereits Ergebnisse
vorliegen, inwiefern die Dienstzeiten auf Grund dieser Maßnahmen eingehalten
werden beziehungsweise welche Adaptierungsmaßnahmen notwendig sind. Können Sie
mir darauf eine Antwort geben?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Grundsätzlich ist es so, dass die maximale
Wochenarbeitszeit für Ärzte bei 73 Stunden liegt und wir einen Schnitt von
58 Stunden haben. Darüber bin ich sehr froh, und ich würde sofort
Maßnahmen setzen, wenn es nicht so wäre. Diese Daten verstehen sich inklusive
Nachtdienst plus Schlaferlaubnis, und es gibt keine Beanstandungen des Arbeitsinspektorats.
Der Nachtdienst beginnt hier um 13 Uhr, und wir sind diesbezüglich im
Gegensatz zu anderen Bundesländern sehr gut unterwegs. Da es natürlich auch
darum geht, eine entsprechende Qualität aufrechtzuerhalten, müssen die
maximalen Dienstzeiten eingehalten werden.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Danke schön. Wir kommen zur 5. Zusatzfrage: Frau Abg Dr Pilz.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im
Rathaus): Frau Vorsitzende! Frau Stadträtin!
Vielleicht ist das auch ein Teil des Problems: Ich
bin noch nicht übertrieben lang hier im Haus, aber ich habe schon zwei
Gesundheitsstadträtinnen gehen und jetzt mit dir die Dritte kommen sehen. Es
ist also vielleicht auch die Schwierigkeit, dass man sozusagen nicht auf eine
politische Handschrift setzen kann, weil da so häufig ein Wechsel stattfindet. (Zwischenruf
bei der SPÖ.)
Jetzt aber zu einer Frage, die die
Gesundheitsstadträtin in dem Ausmaß beschäftigen müsste wie mich: Das
AKH – und damit die Gemeinde Wien – leistet sich als einziges
Universitätsspital Österreichs den Verzicht auf einen Infrastrukturbeitrag. Ich
brauche jetzt nicht die Antwort, die wir beide kennen, dass es da um
Bundesbedienstete geht und es daher keine Gehaltsreform gibt. Es funktioniert nämlich
auch in Graz und Innsbruck: Dort wird
ein Infrastrukturbeitrag eingehoben. Warum verzichten Sie auf Geld, das
Ihnen zusteht?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja
Wehsely: Die Antwort, die du nicht hören willst,
ist aber die Antwort, die Relevanz hat, nämlich, dass es da um
Bundesbedienstete geht. Die Situation im AKH ist nicht glücklich, gar keine
Frage. Es ist vergangenes Jahr festgelegt worden, dass an der Etablierung einer
Betriebsgesellschaft gearbeitet wird, und bezüglich dieser Betriebsgesellschaft
sind noch sehr viele Dinge zu klären, weil wir ja nur ein Partner sind und den
Bund als Partner brauchen. Ich gehe aber davon aus, dass dieses Problem, wenn
es diese Betriebsgesellschaft geben wird, gelöst werden kann.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist die 2.
Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 3. Frage (FSP - 00270-2007/0001 - KVP/LM). Sie wurde
von Herrn Abg Dipl-Ing Roman
Stiftner gestellt und ist an
die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Wann werden Sie den Gremien des Wiener
Landtages das überfällige Bodenschutzgesetz zur Begutachtung und
Beschlussfassung vorlegen?)
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrter Herr
Abgeordneter!
Ihre Frage beschäftigt sich
mit einem Bodenschutzgesetz. Wie Sie möglicherweise wissen, hat die Europäische
Union sich im 6. Umweltaktionsprogramm im Jahr 2002 dazu entschieden, eine
thematische Strategie zum Thema Bodenschutz zu erstellen. Seither wird auf
EU-Ebene unter Einbeziehung der Mitgliedsstaaten ein Konzept für eine derartige
thematische Bodenschutzstrategie erstellt. Die Ziele dieser Strategie, nämlich
die Vermeidung von Bodenbelastungen, die Erhaltung der Bodenfunktionen und die
Sicherung nachhaltiger Bodennutzung, sollen dann durch die Erlassung einer
Bodenrahmenrichtlinie, gezielte Forschung, Integration in andere
Politikbereiche, Bewusstseinsbildung und so weiter erreicht werden. Diese
Bodenrahmenrichtlinie soll Vorgaben und Maßnahmen für verschiedene
Bodenbelastungen wie Erosion, Versiegelung und so weiter enthalten, und an
diesem Vorhaben wird auf Ebene der Europäischen Union derzeit sehr intensiv
gearbeitet.
Ich sage Ihnen ganz
ehrlich, dass ich es in diesem Zusammenhang für sinnvoll halte, die Ergebnisse
dieser Arbeiten abzuwarten, dass ich es hingegen nicht für sinnvoll halte, ein
eigenes Wiener Bodenschutzgesetz zu machen, wenn wir wissen, dass gleichzeitig
auf Ebene der Europäischen Union an europaweiten Vorgaben gearbeitet wird und die
Erlassung einer solchen Richtlinie in Kürze zu erwarten ist.
Auch die
Landesagrarreferentenkonferenz hat bereits eine Stellungnahme zu dieser
Richtlinie abgegeben, sie ist also schon in einem relativ konkreten Stadium,
und daher halte ich es, wie gesagt, nicht für sinnvoll, vorher schon auf Wiener
Ebene ein Bodenschutzgesetz zu erlassen, das wir relativ kurzfristig wieder auf
das abändern müssten, was die Europäische Union uns vorgibt.
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