Landtag,
8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 59
rechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur
Aberkennung der Staatsbürgerschaft.
Ich darf folgenden Beschlussantrag des Landtagsabgeordneten DDr Edi Schock und meiner Wenigkeit betreffend Verfassungsschutzgesetz einbringen.
„Der Landtag wolle beschließen: Der Bundesgesetzgeber
wird aufgefordert, ein Verfassungsschutzgesetz zum Erhalt der
verfassungsmäßigen Ordnung zu erlassen, in welchem ein Bekenntnis zu folgenden
Grundprinzipien abgelegt wird: zum demokratischen und republikanischen Prinzip,
zum Föderalismus, zur Trennung von Kirche und Staat, zum Gleichheitsgrundsatz,
zur deutschen Staatssprache, aber auch zu Grundprinzipien des Bürgerlichen
Rechts, wie insbesondere zu Ehe auf Grund freier Partnerwahl in der
partnerschaftlichen Gestaltung, zur obligatorischen Zivilehe und zur
Gleichberechtigung der Geschlechter.
Im Zuge dieses verwaltungsrechtlichen Verfahrens ist
eine entsprechende Bekenntnisurkunde zu unterfertigen. Bei Verstoß gegen das in
dieser Form abgegebene Bekenntnis treten Sanktionen bis zum Verlust der
Staatsbürgerschaft ein.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
beantragt.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum
Schluss. Es ist offensichtlich die Hoffnung der Linken, dass die Zuwanderer als
zukünftiges Wahlvolk oder als „Ersatzproletariat“, wie manche sagen,
missbraucht werden sollen, daher wird jede noch so sexistische Norm in
islamischen Migrantenmilieus mit pseudowissenschaftlichen Argumenten zu
rechtfertigen versucht, daher wird jeder Bruch der Grundrechte fast schweigend
toleriert.
Sie verwenden die Strategie der Tabuisierung, die
Taktik der Verordnung von Denk- und Redeverboten – man darf ja nicht einmal
mehr offen darüber reden –, Sie verwenden die Moralkeule der
Fremdenfeindlichkeit. Wir Freiheitliche lassen uns keinen Maulkorb umhängen,
genauso wenig wie die österreichische Bevölkerung. Wir werden nicht schweigen
und diese Unterwanderungstendenzen weiterhin aufzeigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Zu Wort
gemeldet hat sich Frau Mag Vassilakou. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren!
An sich wollte ich überhaupt nicht auf die
Ausführungen meines Vorredners eingehen, die sollte man so im Raum stehen
lassen, wie sie gefallen sind, allerdings gibt es zwei Dinge, die man vorab
dennoch anmerken muss.
Das eine ist, dass ich es absolut infam finde,
ausgerechnet Christian Pfeiffer hier zu zitieren. Für diejenigen, die nicht
wissen, wer das ist: Das ist der frühere sozialdemokratische Justizminister von
Niedersachsen, ein anerkannter Kriminologe und ein feuriger Verfechter von
integrationspolitischen Thesen (StR Johann Herzog: Das ist ja kein
Widerspruch!), die nichts, aber auch rein gar nichts mit dem zu tun haben, was
Sie hier von sich geben. Ich bin sicher, er würde sich unglaublich – unter
Anführungszeichen – freuen, wenn er wüsste, in wessen Mund er da geraten ist.
Jedenfalls ist das, was Sie hier zitiert haben,
klarerweise eine aus dem Zusammenhang gerissene Passage, die so auch
missverständlich ankommen kann. (Abg Dr Herbert Madejski: Haben Sie mit
ihm gesprochen? Haben Sie mit ihm telefoniert oder wie?) Das ist ohnehin uralte
Taktik und Praxis und findet sich im Übrigen immer wieder in all diesen
Rechtsaußen-Internetforen, wo man eben Zitate zusammenklauben kann. Das ist
immer die klassische Bastelanleitungsmethode (StR Johann Herzog: Machen Sie das
so?), wie bastle ich eine Rechtsrechtsrechtsaußenrede. Bitte sehr. Wie gesagt,
Herr Pfeiffer ist in diesem Fall aus dem Zusammenhang gerissen und deshalb
falsch zitiert worden.
Punkt 2, zu den Zwangsehen: Ich finde es
erstaunlich, wenn man zunächst einmal sämtliche Projekte ablehnt, wenn man die
Subventionen sämtlicher Projekte ablehnt, die Beratungsleistungen anbieten für
Mädchen, die von Zwangsehen bedroht sind, beziehungsweise die solche Mädchen
auch unterstützen, und sich dann hierher stellt und Krokodilstränen vergießt
über Zwangsehen. So etwas ist voll daneben, und Sie sollten sich schämen.
(Beifall bei den Grünen und von
Abgeordneten der SPÖ.)
Nichtsdestotrotz, das Thema ist durchaus spannend.
Diesem Thema möchte ich mich eigentlich auch widmen, und ich denke, dass es
Sinn macht, hier ein paar Dinge auseinanderzuhalten. Ein Teil wird sich auf den
Religionsunterricht in den Schulen an sich beziehen, der zweite Teil wird sich
darauf beziehen, was mit Menschen zu tun ist, die sich nun einmal, warum auch
immer, verirrt haben in ihrem Leben, die daher durchaus extremistischen
Tendenzen frönen, manche davon in religiöser Hinsicht, mancher davon in
ideologisch-politischer Hinsicht. Wie ist mit ihnen zu verfahren?
Zunächst einmal zum Religionsunterricht. Wollen wir
uns bitte einigen – ich hoffe, zumindest auf diesen einen Punkt werden wir uns
alle, unabhängig des politischen Couleurs einigen können –, dass nicht die
Gesinnung des Lehrers ausschlaggebend sein soll, weder die religiöse noch die politische,
sondern das, was er im Unterricht in der Tat sagt. Das wäre sehr, sehr wichtig,
dass wir uns darauf einigen, weil Sie nämlich teilweise hier Menschen angreifen
und anzuschütten versuchen auf Grund ihrer religiösen Gesinnung, wenn Sie so
möchten, aber noch ohne den geringsten Beweis, dass diese tatsächlich
irgendetwas getan hätten, das extremistisch ist.
Das ist rechtlich sowieso
problematisch, das ist auch menschlich problematisch, und es führt eigentlich
in eine Sackgasse. Denn wenn Sie hier sagen, da gäbe es denjenigen und
denjenigen und der ist amtsbekannt dafür, dass er sehr, sehr, sehr
ultrakonservativen beispielsweise jetzt islamischen Glaubensrichtungen frönt,
so sage ich, es gibt Lehrer in den Schulen, die genauso beispielsweise ultrakonservativen
katholischen Glaubensrichtungen angehören, zum Beispiel dem Opus Dei, die bei „Pro life" aktiv sind, die dem
Messetarierorden angehören und mit komischen Hüten komische Rituale feiern, die
nicht anerkannt sind von der Kirche oder die
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