Landtag, 8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 59
Möglichkeit, sich damit auseinanderzusetzen. Man kann
dazu Ja sagen, man kann auch Nein sagen, aber im Prinzip um 9.50 Uhr,
während die Sitzung schon läuft, einen Abänderungsantrag einzubringen, das ist
eigentlich nicht unbedingt eine Vorgangsweise, die man unterstützen soll.
Aus diesem Grund, aber auch aus den Gründen, die
Kollege Ellensohn vorher schon genannt hat, wird auch meine Fraktion Ihren
Abänderungsantrag ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Frau Abg Korosec.
Abg Ingrid Korosec
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Wir werden dem Gesetzesantrag heute sehr gerne zustimmen,
denn das ist eine langjährige Forderung der Volksanwaltschaft. Sie ist auch
diesmal jetzt im 27. Bericht wieder verankert, aber schon zu meiner Zeit,
also 1995, als ich Volksanwältin war und mit diesen Dingen beschäftigt war,
haben wir das gefordert. Es hat lange gedauert, aber jetzt ist es soweit, und
daher freue ich mich darüber.
Zur FPÖ: Herr Mag Stefan, ich sehe es genauso
wie meine Vorredner.
Erstens einmal formalrechtlich. Um 9.50 Uhr
etwas einzubringen, wofür man wochenlang Zeit gehabt hat, ist nicht in Ordnung.
Dieser Gesetzesantrag liegt seit Wochen, wenn nicht schon Monaten vor. Wir
haben einen Ausschuss gehabt, und dann kommen Sie im letzten Moment daher.
Ich möchte mich jetzt auch nicht näher damit
beschäftigen, ich bin auch keine Juristin, aber da dieser Gesetzesvorschlag von
der Volksanwaltschaft ausgearbeitet wurde und ich zur Volksanwaltschaft so viel
Vertrauen habe, dass ich überzeugt bin, dass die Formulierung juristisch
einwandfrei ist, muss ich Ihnen sagen, ist die Volksanwaltschaft für mich
glaubwürdiger.
Daher werden wir dem Abänderungsantrag auch nicht
zustimmen, dem Gesetz aber sehr gerne. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Eine weitere
Wortmeldung liegt von Herrn Abg Stefan vor. Es ist die zweite.
Abg Mag Harald Stefan (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Warum dieser Antrag heute erst eingebracht wurde, weiß
ich nicht. Er ist von mir schon vor Monaten einmal ausgearbeitet worden. (Abg
Christian Oxonitsch: Das liegt an Ihrem Klub!) Also das muss ich intern klären.
Das ist eine andere Frage. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Das ist Ihr
Problem!)
Aber zum Inhaltlichen. Weshalb ein Lebensgefährte
hier nicht drinnen ist, ist deshalb, weil er legal nicht definiert ist und das daher
immer ein Problem ist. Es ist immer fraglich, was der Lebensgefährte ist. (StR
David Ellensohn: Wieso?) Es gibt keine wirklich klare Regelung, und das ist
daher auch in sehr vielen Gesetzestexten ausgeklammert. Sie wissen es
wahrscheinlich ohnehin.
Das Zweite ist: Sie haben schon Recht, dass es eine
Spezialregelung gibt, die die allgemeine Regelung derogiert, aber es ist hier
keine Spezialregelung. Das sind zwei verschiedene Dinge, ob etwas von Todes
wegen übergeht oder unter Lebenden. Das sind zwei verschiedene Dinge. Das eine
ist nicht etwas Spezielles zum anderen. Die Schenkung ist nicht etwas
Spezielles zur Erbschaft. Das sind wirklich zwei verschiedene Dinge. Das ist
zwar ein schönes Zitat, das Sie gebracht haben, ist aber hier nicht anwendbar.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Regelung, die
vorgeschlagen ist, besser ist, werden wir nichts dagegen tun können. In der
Praxis wird es, wie gesagt, sicherlich nicht sehr sinnvoll sein. Da wäre unsere
Regelung jedenfalls besser, und es wird sich vielleicht in ein paar Jahren
zeigen, dass hier neuerlich eine Änderung notwendig ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine
weitere Wortmeldung. Die Verhandlung ist daher geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es wäre nicht Wien, würde nicht über das Sterben und
über die Leich’ lange geredet werden. Also so gesehen, ist das hier sehr
lebensnah.
Zwei inhaltliche Dinge, weil das einfach nicht
stimmt, Herr Mag Stefan, und das müssten Sie als Jurist schon wissen:
Natürlich ist das ein ganz klassischer Fall einer Lex Specialis, weil nämlich
auf Grund der Gliederung des § 27 – der Herr Bürgermeister ist sicher
begeistert, dass wir über die Gliederung des § 27 diskutieren – der
Abs 2 der erste ist, das der Normalfall ist, und der Abs 3 die
klassische Lex Specialis ist. So hat es übrigens nicht nur die
Volksanwaltschaft gesehen, sondern auch die Rechtsanwaltskammer und der
Verfassungsdienst.
Zu Ihrer zweiten Sorge bezüglich des rechtlichen
Anknüpfungspunktes für Lebensgemeinschaften. Hier ist es nicht so, dass es da
keine rechtlichen Regelungen gibt. Da gibt es in einigen Spezialgesetzen – ob
es das ASVG ist oder andere – ganz klare Normierungen, und da gibt es auch eine
Judikatur dazu. Also auch da gibt es keinen Grund zur Sorge.
Daher ersuche ich den Hohen Landtag, dieser Änderung
des Leichen- und Bestattungsgesetzes zuzustimmen.
Präsident Johann Hatzl: Ich habe der
Frau Berichterstatterin nicht zu widersprechen, nur zu ergänzen: Auch das Reden
übers Sterben gehört zum Leben. (Heiterkeit bei der SPÖ und den GRÜNEN.)
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu den
Abstimmungen. Zuerst wird der Abänderungsantrag der Freiheitlichen Fraktion
abgestimmt.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich
um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die FPÖ, und das ist die Minderheit.
Somit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Wer der Gesetzesvorlage
einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung zustimmen möchte, den bitte
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