Landtag,
8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 59
Unser Abänderungsantrag lautet daher und ist meines
Erachtens bedeutend sinnvoller und klarer in sich geregelt:
„Das Benützungsrecht geht von Todes wegen über oder wird
unter Lebenden übertragen." – Damit wäre einmal dieser erste Absatz
sinnvoll geregelt, damit sich das nicht widerspricht.
Und dann lautet der dritte Absatz in unserem
Abänderungsantrag:
„Die Übertragung des Benützungsrechtes unter Lebenden
kann nur an eine einzelne Person erfolgen, die der ersten oder zweiten Linie im
Sinne der §§ 731 ff ABGB angehört oder an den Ehegatten. Im
Falle der Mehrheit von Benützungsberechtigten hat die Übertragung der
Benützungsberechtigung im Einvernehmen aller Benützungsberechtigten zu
erfolgen."
In formeller Hinsicht fordern wir die sofortige
Abstimmung dieses Antrages.
Ich hoffe, dass Sie dem zustimmen, denn es wäre
tatsächlich in der Praxis sinnvoll, diese Aufsplitterung des Benützungsrechtes
unter mehreren Personen dahin gehend zu bereinigen, dass in Zukunft nur noch
Einzelpersonen benützungsberechtigt sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr StR Ellensohn.
StR David Ellensohn: Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren!
Zwei Anmerkungen zum Abänderungsantrag der FPÖ.
Der eine Punkt, der gerade ausgeführt wurde, klingt
für einen Nichtjuristen wie mich fast logisch, nämlich, wenn im § 27
Abs 2 steht, das Benützungsrecht geht von Todes wegen über und im
Abs 3 wird dann etwas anderes geregelt. Jetzt würde man sagen, der
Hausverstand sagt einem, das klingt ein bisschen seltsam. Jetzt hat aber ein
Jurist vor mir gesprochen, und in der Juristensprache ist das eben ganz anders.
Ich habe mir das von einem Juristen von meinem Team erklären lassen, und da
gibt es eine Regelung – ich mache das wirklich ganz selten, denn mein Latein
hat in der 4. Klasse Gymnasium aufgehört zu existieren und ich habe unter
anderem deswegen die Schule gewechselt –, die nennt sich lex specialis derogat
legi generali (Beifall bei den GRÜNEN. – Zwischenrufe.) – es scheinen sich
mehrere Lateiner und Lateinerinnen im Haus zu befinden –, und das bedeutet
nichts anderes, als das speziellere Gesetz hebt das allgemeine auf, und in der
Juristensprache ist es eben nicht ungewöhnlich, zuerst etwas Allgemeines zu
formulieren und kurz danach eine spezielle Regelung, die eine Ausnahme von der
generellen Regelung darstellt, anzufügen. (Abg Mag Harald STEFAN: Aber das
ist da nicht der Fall!) Das wäre genau da passiert.
Wenn mir das passiert wäre, hätte ich gesagt, das ist
in Ordnung, denn ich bin kein Jurist, aber Sie sind ein Jurist, Herr Stefan.
Also ich hätte geglaubt, dass Sie das so gut wissen wie mein Kollege, der mir
das ausgearbeitet hat. (Abg Mag Harald STEFAN: Aber das ist nichts
Spezielles, das ist etwas anderes!) Der hat mich nämlich darauf aufmerksam
gemacht, dass die FPÖ anscheinend auch bei der Gesetzestechnik Lücken hat und
nicht nur im politischen Inhalt.
Zum politischen Inhalt, und deswegen werden wir den
Abänderungsantrag der FPÖ ablehnen. Es wird exakt ausgeführt, warum es zu
dieser Änderung im Abs 3 kommt. Ich bringe jetzt eine Aufzählung, wer denn
nun aller ein Recht auf Übertragung haben soll. Das sind Ehepartner,
Lebensgefährten, Elternteil, Kind, Enkelkind, Bruder und Schwester. Die
Freiheitliche Partei hätte jetzt gerne eine Erweiterung um Neffen und Nichten
und streicht gleichzeitig die Lebensgefährtin und den Lebensgefährten hinaus.
Es wird jetzt extra ausgeführt, dass das halt heute zu unserer Gesellschaft
passt, denn so ist es. Das ist einfach eine Entsprechung und trägt der
gesellschaftspolitischen Entwicklung Rechnung.
Der vorliegenden Gesetzesänderung, die per Antrag eingebracht
wird, werden wir zustimmen, dem Abänderungsantrag der FPÖ aus den genannten
Gründen nicht. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr Abg Wagner. Ich erteile es ihm.
Abg Kurt Wagner (Sozialdemokratische Fraktion
des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine
Damen und Herren!
Ich könnte mir jetzt eigentlich die Ausführungen
sparen und sagen, ich schließe mich vollinhaltlich den Ausführungen meines
Vorredners an. (Beifall von Abg Dipl-Ing Martin Margulies.) Auch uns ist
aufgefallen, dass in der Schnelligkeit anscheinend da der FPÖ etwas passiert
ist, nämlich der wirklich wichtige Partner, der Lebensgefährte, denn der fällt
dann im Prinzip heraus.
Nur, Herr Mag Stefan, ich habe schon eine Bitte, und
das möchte ich formalrechtlich heute hier vorbringen. Wir hätten die
Gelegenheit gehabt, das zu diskutieren, und wenn es hier wirklich Probleme
gibt, dann soll man über diese Probleme diskutieren und reden, aber der
richtigen Zeitpunkt und der richtige Ort zur Diskussion wäre der Ausschuss
gewesen. Da hätten Sie alle Diskussionsbeiträge, alle Vorstellungen einbringen
können, und wir hätten die Chance gehabt, uns mit der Materie dann tatsächlich
auch inhaltlich noch vor Beschlussfassung im Landtag auseinanderzusetzen. Das
haben Sie nicht gemacht.
Was haben Sie gemacht? Sie sind heute um
9.50 Uhr – um 9.50 Uhr! –, vor dem offiziellen Sitzungsbeginn
gekommen und haben diesen Antrag eingebracht. Wir haben ihn im Prinzip
bekommen. Ich darf Ihnen sagen (Abg Dr Matthias Tschirf: Sitzungsbeginn war um
9 Uhr!) – ja, aber vor der offiziellen Diskussion –, das ist eigentlich
keine Vorgangsweise, wenn Sie tatsächlich wollen, dass man etwas prüft und nach
Möglichkeit dann auch in die Realität umsetzt.
Ich würde Ihnen wirklich raten,
und das gilt eigentlich für alle Fraktionen dieses Hauses – besonders lobend
erwähnen möchte ich da die Grüne Fraktion, die das eigentlich immer sehr
vorbildlich macht (Abg Claudia Smolik: Danke!) –: Wenn Sie etwas wollen, dann
wird das lange Zeit vorher eingebracht. Man hat die
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