Landtag,
8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 59
der Bildungszugang ist.
Letztlich hat die Diskussion über den
Ausbildungserfolg auch eröffnet, wo in den Bildungskarrieren einzelner Damen
und Herren des Hauses offensichtlich auch die Knackpunkte waren. Das hat im
Weiteren dazu geführt, dass die Schwerpunktsetzung, aber auch die Beurteilung
von Widersprüchlichkeiten unterschiedlicher beziehungsweise teilweise auch
anders ist, als man das erwarten könnte. Lassen Sie mich daher, bevor ich Sie
bitten werde, dem Gesetz zu zustimmen, auf zwei besondere Widersprüchlichkeiten
eingehen und daraus auch ableiten, was aus meiner Sicht unendlich wichtig ist.
Erstens halte ich es für unendlich wichtig – und
das habe ich schon mehrfach in diesem Haus gesagt –, dass wir uns in den
einzelnen Parteien einmal klar dazu äußern sollen, was Leistung ist und was
jeder einzelne unter Leistung versteht. Der Leistungsbegriff wird nämlich
offensichtlich gern verwendet, führt aber zu höchst unterschiedlichen
Interpretationen und damit auch Beurteilungen. Deswegen halte ich es für
dringend notwendig, diesen Begriff zu klären. Und ich bin sehr froh darüber,
dass das Regierungsprogramm ziemlich deutlich macht, in welche Richtung das
Schulsystem, die Bildungsabsichten und die Bildungsvoraussetzungen sich entwickeln
sollen. Der Leistungsbegriff, dem wir uns nähern, ist einerseits auf Grund der
vielen vorangegangen Beurteilungen und internationalen Vergleiche entstanden,
andererseits aber auch auf Grund der Notwendigkeiten, die sich aus anderen
Lebensbereichen ergeben. Daher wird von der Schule gefordert, dass wir uns
einem neuen System nähern, welches meiner Meinung nach aber nicht ganz damit
übereinstimmt, was zum Beispiel Kollege Aigner jetzt verlangt hat.
Es gibt eindeutig auch einen zweiten Widerspruch in
dieser Argumentationskette. Das klingt zwar in Einzeldiskussionen gut, muss
aber im Zusammenhang mit einer solchen Diskussion Unverständnis hervorrufen.
Kollege Vettermann hat es schon angesprochen: Wenn man auf der einen Seite
Schulautonomie verlangt und auch die Anmeldungen an einzelnen Schulen dieser
Autonomie zurechnet, dann kann man nicht andererseits Anträge wie Ihren
jetzigen einbringen. Da besteht ein diametraler Gegensatz! Außer Sie schlagen
mit Hilfe jener Abgeordneten, die sich der Architektur, der Planung und
insbesondere dem Bau widmen, auch noch die dementsprechenden Bauformen vor, die
dann dieser Mobilität und dieser Autonomie in der Abfolge der jeweiligen
Jahrgangsanmeldungen Rechnung tragen. Ansonsten muss man sich entscheiden, was
man will und wie die Vorgangsweise sein soll!
Ich bin aber zuversichtlich und sehr froh darüber,
dass auch von der ÖVP-Seite betreffend die weitere Bildungslandschaft und vor
allem hinsichtlich des Universitätspersonals Entscheidungen gefallen sind, die
einen Zugang ermöglichen, der sich auch im Regierungsprogramm findet. Das wird
nämlich sicherstellen, dass auch die Inhalte, die an den Universitäten
angeboten werden, dem gemeinsamen Bildungsbekenntnis entsprechen.
Kühn finde ich es, wenn man sagt, dass die modulare Oberstufe
ein Universitäts-Minopolis ist! Kühn finde ich außerdem, dass offensichtlich
Ihre Vorstellung von der Schaffung des Bildungsniveaus für den Zugang zu den
Universitäten – wie Sie ausführlich erläutert haben – in vielen
Schularbeiten, im Abprüfen und in einem Kriterienkatalog für die Aufnahme in
AHS et cetera besteht. Ich will jetzt gar nicht näher darauf eingehen, es
scheint aber gerade hinsichtlich des Zugangs zu Universitäten bei Ihnen eine
komplett falsche Vorstellung zu herrschen! Die Absichten des neuen Ministers
sind nämlich, wie man ja hören konnte, ganz anders, nämlich, dass man sich dem
Bildungsbegriff an den Universitäten annähert, der im Regierungsprogramm
festgehalten ist, und das finde ich gut, denn da wird es um Ressourcen gehen so
wie in den Schulen auch.
Der Initiativantrag wurde zu einem anderen Zeitpunkt
eingebracht als Ihr jetziger Antrag. Damals war schon erkennbar, dass die
Initiativen und Diskussionen offensichtlich fruchten und es vor allem auf Bundesländerebene
durchaus auch in nicht sozialdemokratischen Bundesländern Bewegungen in
Richtung einer Veränderung dieser KlassenschülerInnenhöchstzahl gibt. Daher
meine ich, dass wir den richtigen Schritt gesetzt haben und heute endlich
finalisieren.
Ich sehe fraglos auch einen Zusammenhang von Zahlen
und Inhalten, und ich sehe, dass man überprüfen muss, was definitiv schon
enthalten ist und was noch auf Bundesebene und in weiterer Folge auch auf
Landesebene verhandelt werden muss. Der Herr Landeshauptmann hat heute schon
klargestellt – und diesbezüglich bin ich 100-prozentig seiner
Meinung –, dass das Regierungsübereinkommen nicht mit
Finanzausgleichsverhandlungen verwechselt werden darf und dementsprechend noch
andere Schritte zu setzen sein werden.
Es wurde bereits ein guter Schritt in die richtige
Richtung getan, dieser kann aber nicht der letzte sein. Wir werden noch öfters
auch über Inhaltlichkeiten und Organisationsstrukturen diskutieren müssen, weil
ich, abschließend gesagt, der Meinung bin, dass es auch hier gilt, genau zu
positionieren, welche Partei welchen Bildungsbegriff hat und somit welche
Inhalte und Organisationsformen bevorzugt. Ich bin nämlich der festen
Überzeugung, dass es auch diesbezüglich in Zukunft unterschiedliche Positionen
geben wird, denen man sich in Kompromissen nähern kann, damit aber nicht die
eigenen Positionen aufgeben muss.
In diesem Sinn bitte ich Sie, zu dem heutigen Schritt
Ihre Zustimmung zu geben, damit wir eine inhaltliche Diskussion fortsetzen
können, die für die Zukunft dringend notwendig ist. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Danke, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des
Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen,
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