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Landtag, 8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 59

 

der Bildungszugang ist.

 

Letztlich hat die Diskussion über den Ausbildungserfolg auch eröffnet, wo in den Bildungskarrieren einzelner Damen und Herren des Hauses offensichtlich auch die Knackpunkte waren. Das hat im Weiteren dazu geführt, dass die Schwerpunktsetzung, aber auch die Beurteilung von Widersprüchlichkeiten unterschiedlicher beziehungsweise teilweise auch anders ist, als man das erwarten könnte. Lassen Sie mich daher, bevor ich Sie bitten werde, dem Gesetz zu zustimmen, auf zwei besondere Widersprüchlichkeiten eingehen und daraus auch ableiten, was aus meiner Sicht unendlich wichtig ist.

 

Erstens halte ich es für unendlich wichtig – und das habe ich schon mehrfach in diesem Haus gesagt –, dass wir uns in den einzelnen Parteien einmal klar dazu äußern sollen, was Leistung ist und was jeder einzelne unter Leistung versteht. Der Leistungsbegriff wird nämlich offensichtlich gern verwendet, führt aber zu höchst unterschiedlichen Interpretationen und damit auch Beurteilungen. Deswegen halte ich es für dringend notwendig, diesen Begriff zu klären. Und ich bin sehr froh darüber, dass das Regierungsprogramm ziemlich deutlich macht, in welche Richtung das Schulsystem, die Bildungsabsichten und die Bildungsvoraussetzungen sich entwickeln sollen. Der Leistungsbegriff, dem wir uns nähern, ist einerseits auf Grund der vielen vorangegangen Beurteilungen und internationalen Vergleiche entstanden, andererseits aber auch auf Grund der Notwendigkeiten, die sich aus anderen Lebensbereichen ergeben. Daher wird von der Schule gefordert, dass wir uns einem neuen System nähern, welches meiner Meinung nach aber nicht ganz damit übereinstimmt, was zum Beispiel Kollege Aigner jetzt verlangt hat.

 

Es gibt eindeutig auch einen zweiten Widerspruch in dieser Argumentationskette. Das klingt zwar in Einzeldiskussionen gut, muss aber im Zusammenhang mit einer solchen Diskussion Unverständnis hervorrufen. Kollege Vettermann hat es schon angesprochen: Wenn man auf der einen Seite Schulautonomie verlangt und auch die Anmeldungen an einzelnen Schulen dieser Autonomie zurechnet, dann kann man nicht andererseits Anträge wie Ihren jetzigen einbringen. Da besteht ein diametraler Gegensatz! Außer Sie schlagen mit Hilfe jener Abgeordneten, die sich der Architektur, der Planung und insbesondere dem Bau widmen, auch noch die dementsprechenden Bauformen vor, die dann dieser Mobilität und dieser Autonomie in der Abfolge der jeweiligen Jahrgangsanmeldungen Rechnung tragen. Ansonsten muss man sich entscheiden, was man will und wie die Vorgangsweise sein soll!

 

Ich bin aber zuversichtlich und sehr froh darüber, dass auch von der ÖVP-Seite betreffend die weitere Bildungslandschaft und vor allem hinsichtlich des Universitätspersonals Entscheidungen gefallen sind, die einen Zugang ermöglichen, der sich auch im Regierungsprogramm findet. Das wird nämlich sicherstellen, dass auch die Inhalte, die an den Universitäten angeboten werden, dem gemeinsamen Bildungsbekenntnis entsprechen.

 

Kühn finde ich es, wenn man sagt, dass die modulare Oberstufe ein Universitäts-Minopolis ist! Kühn finde ich außerdem, dass offensichtlich Ihre Vorstellung von der Schaffung des Bildungsniveaus für den Zugang zu den Universitäten – wie Sie ausführlich erläutert haben – in vielen Schularbeiten, im Abprüfen und in einem Kriterienkatalog für die Aufnahme in AHS et cetera besteht. Ich will jetzt gar nicht näher darauf eingehen, es scheint aber gerade hinsichtlich des Zugangs zu Universitäten bei Ihnen eine komplett falsche Vorstellung zu herrschen! Die Absichten des neuen Ministers sind nämlich, wie man ja hören konnte, ganz anders, nämlich, dass man sich dem Bildungsbegriff an den Universitäten annähert, der im Regierungsprogramm festgehalten ist, und das finde ich gut, denn da wird es um Ressourcen gehen so wie in den Schulen auch.

 

Der Initiativantrag wurde zu einem anderen Zeitpunkt eingebracht als Ihr jetziger Antrag. Damals war schon erkennbar, dass die Initiativen und Diskussionen offensichtlich fruchten und es vor allem auf Bundesländerebene durchaus auch in nicht sozialdemokratischen Bundesländern Bewegungen in Richtung einer Veränderung dieser KlassenschülerInnenhöchstzahl gibt. Daher meine ich, dass wir den richtigen Schritt gesetzt haben und heute endlich finalisieren.

 

Ich sehe fraglos auch einen Zusammenhang von Zahlen und Inhalten, und ich sehe, dass man überprüfen muss, was definitiv schon enthalten ist und was noch auf Bundesebene und in weiterer Folge auch auf Landesebene verhandelt werden muss. Der Herr Landeshauptmann hat heute schon klargestellt – und diesbezüglich bin ich 100-prozentig seiner Meinung –, dass das Regierungsübereinkommen nicht mit Finanzausgleichsverhandlungen verwechselt werden darf und dementsprechend noch andere Schritte zu setzen sein werden.

 

Es wurde bereits ein guter Schritt in die richtige Richtung getan, dieser kann aber nicht der letzte sein. Wir werden noch öfters auch über Inhaltlichkeiten und Organisationsstrukturen diskutieren müssen, weil ich, abschließend gesagt, der Meinung bin, dass es auch hier gilt, genau zu positionieren, welche Partei welchen Bildungsbegriff hat und somit welche Inhalte und Organisationsformen bevorzugt. Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass es auch diesbezüglich in Zukunft unterschiedliche Positionen geben wird, denen man sich in Kompromissen nähern kann, damit aber nicht die eigenen Positionen aufgeben muss.

 

In diesem Sinn bitte ich Sie, zu dem heutigen Schritt Ihre Zustimmung zu geben, damit wir eine inhaltliche Diskussion fortsetzen können, die für die Zukunft dringend notwendig ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.

 

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen,

 

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