Landtag,
7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 61
Stefan.
Abg Mag Harald Stefan (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Danke, Herr Bürgermeister, für die Auskunft. Wir haben aus den
Medien jetzt erfahren können, dass die Staatsbürgerschaft für Herrn Makarenko
wieder entzogen wurde. Also es wurde offenbar festgestellt, dass das Verfahren
nicht ordnungsgemäß abgeführt wurde, und dabei wurde insbesondere festgestellt,
dass gefälschte Urkunden vorgelegt wurden, etwas, was wir bereits in den Diskussionen
hier angenommen haben, weil diese Urkunden so absurd waren.
Meine Frage: Hat sich jetzt im System hier im Rathaus
grundlegend etwas geändert, dass Alarmglocken läuten, wenn beispielsweise eine
Zurücklegung einer russischen Staatsbürgerschaft innerhalb von drei, vier Tagen
erfolgt, für die üblicherweise vier bis fünf Monate erforderlich sind?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter, auch ich habe
diese Information den Medien entnommen und sehe das emotionslos. Es handelt
sich hier um ein Verfahren, das seinen Rechtsweg zu gehen hat, wie das bei uns
so üblich ist, aber ich bin ganz sicher, dass sich im Rahmen der Verfahren bei
der Verleihung von Staatsbürgerschaften durchaus auch aus dieser Erkenntnis,
wie aus jeder anderen Erkenntnis, eine entsprechende Sensibilität ergeben wird.
Präsident Johann Hatzl:
Frau Abg Korun hat eine Zusatzfrage.
Abg Mag Alev Korun
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Inzwischen wurde Herrn Makarenko,
wie schon vorhin gesagt wurde, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder
aberkannt. Wegen der Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes letztes Jahr
gibt es bei anderen Einbürgerungen große Probleme, und wir wissen inzwischen
von Statistik Austria, dass auch in Wien die Einbürgerungen im Zeitraum Jänner
bis September 2006 ziemlich massiv zurückgegangen sind, über 30 Prozent.
Können Sie uns sagen, ob in diesem Zeitraum auch die
Zahl der Antragstellungen für den Erhalt der österreichischen
Staatsbürgerschaft zurückgegangen sind? Und wenn ja, in welcher Höhe? Danke.
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Frau Abgeordnete!
Ich kann zwar den Zusammenhang Ihrer Frage mit der
ursprünglichen Frage nur mühevoll erkennen, aber doch, und kann Ihnen diese
Zahlen nur nachliefern. Ich weiß sie nicht auswendig.
Aber ich darf Ihnen jetzt schon versichern, dass sich
die Stadt Wien nicht im rechtsfreien Raum befindet. Denn selbstverständlich
haben wir – ob uns dieses Gesetz nun gefällt oder nicht – die Gesetze
jedenfalls einzuhalten, die beschlossen sind. Und vor der Situation stehen wir
mit Sicherheit jetzt schon. Aber ich liefere Ihnen diese Zahlen gerne nach.
Präsident Johann Hatzl:
Herr Abg Ulm hat eine Zusatzfrage.– Er verzichtet.
Dann sind wir bei der nächsten Zusatzfrage. Die hat
Abg Stefan.
Abg Mag Harald Stefan
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Sie haben jetzt festgestellt, dass Sie für
die Zukunft aus dem Fall gelernt haben. Das ist natürlich sehr erfreulich und
das ist ja das, worauf wir hoffen. Aber in dem Fall, in dem, wie wir eben
gehört haben, die Staatsbürgerschaft Makarenko wieder entzogen wurde, hat es
offenbar exemplarisch zumindest einen Fall gegeben, der mit gefälschten
Dokumenten abgelaufen ist.
Haben Sie, zumindest stichprobenartig, eine
Untersuchung der Staatsbürgerschaftsverleihungen der vergangenen Jahre
durchgeführt, um festzustellen, wo Dokumente möglicherweise problematisch oder
wo Zeitabläufe ungewöhnlich waren? Hat es so eine Untersuchung in Ihrem Bereich
gegeben, da man jetzt diesen einen Fall, der ja dankenswerterweiser durch uns
auch aufgedeckt wurde, kennt?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Zunächst einmal will ich niemand des
Federls berauben, teile es aber auch keinem zu, wer diesen Fall entsprechend
aufgedeckt hat. Bedauerlicherweise gab es diesen Fall, was – das sage ich jetzt
dazu – nicht passieren soll, aber passieren kann angesichts einer relativ
umfangreichen Verleihung von Staatsbürgerschaften in den letzten zehn Jahren.
Es wurde, wie von mir in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage angekündigt,
eine stichprobenartige Überprüfung durchgeführt. Diese stichprobenartige
Überprüfung hat keinen Anhaltspunkt ergeben, dass es hier zu einem ähnlich
gelagerten Fall gekommen wäre.
Nichtsdestotrotz im Sinne der neuen Sensibilität wird
auch da die Kooperation mit der Fremdenpolizei eine intensivere sein, damit es
eben nicht passiert. Denn passieren soll das nicht. Niemand von uns ist
besonders amüsiert, wenn wir ein Verfahren anstrengen müssen, das zur Aufhebung
einer Staatsbürgerschaft führt. Also wir wollen solche Situationen auch in
Einzelfällen vermeiden.
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 05136-2006/0001 - KGR/LM). Sie ist
von Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ebenfalls an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet. (Wann wird Wien nach dem Vorbild
Niederösterreichs die KlassenschülerInnen-Höchstzahl an den Pflichtschulen auf
25 senken?)
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Wiederum im Sinne des eingangs erwähnten Satzes, nämlich
ständige Wiederholung sichert den Unterrichtsertrag – aber heute habe ich nicht
nur ständige Wiederholungen zu bieten –, möchte ich nur einleitend darstellen,
dass die für einzelne Pflichtschularten gesetzlich vorgesehene
Klassenschülerhöchstzahl von 30 eine Maximalzahl darstellt, die schon im
abgelaufenen Schuljahr deutlich unterschritten wurde. Es beträgt in Wien die
durchschnittliche Klassengröße in Volksschulen 23,9 Schülerinnen und
Schüler pro Klasse und in Hauptschulen 25,1 Schülerinnen und Schüler pro
Klasse. Wir sind bemüht – daran darf ich immer wieder erinnern –,
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