Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 90
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage
ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. - Einen Einspruch
höre und sehe ich nicht. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Frau Abg Reischl ist am
Wort.
Abg Hannelore Reischl (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident!
Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Auch das Ölfeuerungsgesetz 2006 ist im
zuständigen Ausschuss einstimmig beschlossen worden.
Inhaltlich soll eben eine kleine Korrektur vorgenommen
werden. Im § 19 Abs 1 soll der Verweis auf die Bestimmung des
§ 4a und b korrekterweise durch den Verweis auf § 3 Abs 5a und b
ersetzt werden.
Ich stelle daher gemeinsam mit meinen Kollegen aus
allen anderen Fraktionen einen diesbezüglichen Abänderungsantrag. (Beifall
bei SPÖ und ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Danke für die
Wortmeldung. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Daher ist die Verhandlung
geschlossen.
Der Herr Berichterstatter hätte das Schlusswort. Er
wird wieder verzichten, nehme ich an.
Damit kommen wir bereits zur Abstimmung.
Sie haben den Abänderungsantrag gehört. Wer für den
Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke,
dieser Abänderungsantrag ist einstimmig angenommen worden.
Wir kommen daher in erster Lesung zur Abstimmung über
das vorliegende Gesetz in der Form des abgeänderten Antrags. Wer hier die
Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, somit
ist diesem Gesetz in erster Lesung einstimmig die Zustimmung erteilt worden.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Danke, auch in zweiter Lesung ist damit einstimmig ein Beschluss erfolgt.
Wir kommen zur Postnummer 12. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem Bestimmungen über den Bau und
Betrieb von Aufzügen erlassen werden, es ist das Wiener
Aufzugsgesetz 2006.
Amtsf StR Faymann ist auch hier der Berichterstatter.
Berichterstatter Amtsf StR Werner Faymann: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen
und Herren!
Ich verspreche, da nicht zu lange zu sein, aber bei
diesem Gesetz möchte ich doch sagen, dass ich erstens froh darüber bin, dass
wir es heute vorlegen können und zweitens, dass eigentlich alle Mitglieder
dieses Hauses auf unnötige Polemik verzichtet haben.
Die Sicherheit der Aufzüge kommt natürlich immer dann
in Diskussion, wenn es Unfälle gibt. Auch wenn es von der Anzahl her,
vergleichbar mit der Anzahl der Aufzüge, natürlich wenig Unfälle sind, ist
jeder Unfall ein Unfall zu viel. Es ist schon einige Jahre zurückliegend zu
einigen schweren Unfällen gekommen. Wir haben das für eine sachliche Diskussion
über das Wiener Aufzugsgesetz genutzt. Mein Dank an alle Mitglieder dieses
Hauses ist deshalb, weil eigentlich jeder darauf verzichtet hat, das in
unnötige polemische Debatten abgleiten zu lassen und einen Weg zwischen klaren
Vorschriften, die Hauseigentümern und Mietern Geld kosten, zu suchen.
Die Verbesserung von Sicherheit ist natürlich mit
finanziellen Mitteln verbunden. Aber die Übergangsbestimmungen bringen das doch
in einen sinnvollen Kontext. Damit ist vertretbar, dass erhöhte Sicherheit und
erhöhte Ausgaben im Einklang mit beabsichtigten Sanierungen, der Möglichkeit,
Geld in den Häusern anzusparen, stehen.
Ich glaube, es ist hier auf breiter Ebene ein sehr
sinnvoller Weg gefunden worden und ich möchte mich bei allen, die daran
mitgewirkt haben, bedanken!
Präsident Johann Hatzl: Ich bedanke
mich für die Berichterstattung. Es gibt keine Wortmeldung.
Daher kommen wir zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des
Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung
ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist in erster
Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Danke, dieses Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig angenommen und
beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 13. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien und
das Wiener Kleingartengesetz 1996 geändert werden.
Ich darf Ihnen mit Freude nochmals und heute zum
letzten Mal Herrn Amtsf StR Faymann als Berichterstatter melden.
Berichterstatter Amtsf StR Werner Faymann:
Danke auch hier für die breite Zustimmung. Ich hoffe, dies ist nicht nur durch
die Uhrzeit bedingt, und Sie hätten auch in der Früh so breit zugestimmt. Ich
danke jedenfalls. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Danke für die
Berichterstattung. - Wortmeldung liegt keine vor. Auch hier können wir gleich
zur Abstimmung kommen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier ist die Einstimmigkeit in
erster Lesung gegeben.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Es erfolgt kein Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein
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