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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 90

 

der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nun mit einem kritischen Blick ins Auditorium eindeutig feststellen kann.

 

Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für diese Verfassungsbestimmungen wiederum ein gültiger Beschluss erst mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen möglich, und zwar gelten die Bestimmungen für beide Lesungen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich getrennt vornehme.

 

Zuerst lasse ich alle Bestimmungen, ausgenommen des schon zitierten Artikel I in § 5 Abs 1 und § 9 Abs 2, abstimmen. Dafür genügt die einfache Mehrheit.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, ausgenommen Artikel I in § 5 Abs 1 und § 9 Abs 2, zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist von der sozialdemokratischen Fraktion und von der Freiheitlichen Fraktion mit Mehrheit angenommen.

 

Wir kommen nun zu den Verfassungsbestimmungen.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die dem schon zuvor zitierten Artikel I in § 5 Abs 1 und § 9 Abs 2 zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dafür kann ich die gleiche Mehrheit feststellen. Das ist eindeutig die Zweidrittelmehrheit, sohin mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, mit den Stimmen der Sozialdemokratie und der Freiheitlichen Fraktion, beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen. - Ich erblicke zwar Debatte zwischen den Bänken, aber keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem zuvor beschlossenen Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist neuerlich mit der Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten der Sozialdemokratie und der Freiheitlichen Fraktion beschlossen.

 

Die Postnummer 7, meine Damen und Herren, betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG geändert wird.

 

Berichterstatterin dazu ist wiederum Frau Amtsf StRin und LRin Mag Brauner. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte, das Wiener Pflegegeldgesetz zu diskutieren und dem zuzustimmen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Auch hier ist keine Debatte vorgesehen. Da keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, ein Zeichen mit der Hand zu setzen. - Dieses Gesetz ist sohin in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ich erblicke keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch diese zweite Lesung ist einstimmig erfolgt. Besten Dank dafür.

 

Die Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Behindertengesetz - WBHG geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist neuerlich die Frau Amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte um die Einleitung.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich ersuche, den Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Behindertengesetz geändert wird, ebenfalls zu diskutieren und diesem zuzustimmen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Hier ist die Debatte sehr wohl verlangt.

 

Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese zeitökonomische Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Ich erblicke keinen Einwand. Ich werde daher so vorgehen.

 

Ich eröffne die Debatte und erteile Abg Mag Ebinger das Wort. (Abg Mag Gerald Ebinger: Ich habe mich streichen lassen!) - Ihre Streichung ist bis zum Vorsitzenden dieses Saales nicht vorgedrungen. Ich nehme aber die Streichung zur Kenntnis und komme daher zur nächstgereihten Abgeordneten.

 

Frau Abg Smolik, bitte.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Ich werde es kurz machen. Wir werden der Novellierung des Wiener Behindertengesetzes zustimmen.

 

Ich möchte ganz kurz nur sagen, wir haben bei der Beschlussfassung des Gesetzes schon kritisiert, dass nach wie vor sprachliche Begriffe verwendet werden, auch hier wieder, wie "Behinderte", "geeignete Anstalten" und hätten uns gewünscht, wenn jetzt novelliert wird, dass solche sprachlichen Dinge, die nach wie vor drinnen sind, bereinigt werden. Dem ist nicht so. Es gibt einen Antrag der ÖVP, dem wir gerne zustimmen. Aber ich glaube, dass gerade bei so einem Gesetz man doch etwas sensibler beziehungsweise bewusster mit der Sprache umgehen hätte können.

 

Wir sehen ein paar Verbesserungen in dem Gesetz, vor allem, wenn es um den Anspruch der Leistungen aus der Behindertenhilfe geht. So ist es nun leichter, dass das Geld gleich bewilligt werden kann und man nicht vielleicht jahrelang auf Schadenersatzansprüche warten muss, dass das eben schneller geht.

 

Natürlich sind wir auch damit einverstanden, dass das Taschengeld jetzt in der Form, wie es geregelt ist, geregelt wird.

 

Dass der Haushaltsvorstand - unter Anführungszeichen - nicht mehr vorkommt und es zu einer Gleichberechtigung kommt, ist natürlich auch von uns zu begrüßen.

 

Dass wir die Kritik an der Ausgliederung aus dem Fonds Soziales Wien nach wie vor aufrechterhalten, wird Sie nicht wundern. Trotzdem ist jetzt klarer geregelt, dass es keinen Bescheid gibt und dann einen geben kann. Das war vorher doch etwas unklar formuliert. Das ist sicherlich auch eine Verbesserung. Deswegen

 

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