Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 90
der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich
nun mit einem kritischen Blick ins Auditorium eindeutig feststellen kann.
Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für
diese Verfassungsbestimmungen wiederum ein gültiger Beschluss erst mit einer
Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen möglich, und zwar gelten die
Bestimmungen für beide Lesungen.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich getrennt
vornehme.
Zuerst lasse ich alle Bestimmungen, ausgenommen des
schon zitierten Artikel I in § 5 Abs 1 und § 9 Abs 2,
abstimmen. Dafür genügt die einfache Mehrheit.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang, ausgenommen Artikel I in § 5
Abs 1 und § 9 Abs 2, zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. - Dies ist von der sozialdemokratischen Fraktion und von der
Freiheitlichen Fraktion mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zu den Verfassungsbestimmungen.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die dem
schon zuvor zitierten Artikel I in § 5 Abs 1 und § 9
Abs 2 zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dafür kann ich die
gleiche Mehrheit feststellen. Das ist eindeutig die Zweidrittelmehrheit, sohin
mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, mit den Stimmen der
Sozialdemokratie und der Freiheitlichen Fraktion, beschlossen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen. - Ich erblicke zwar Debatte zwischen den Bänken, aber
keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
zuvor beschlossenen Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen
mit der Hand. - Dies ist neuerlich mit der Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten
der Sozialdemokratie und der Freiheitlichen Fraktion beschlossen.
Die Postnummer 7, meine Damen und Herren,
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Pflegegeldgesetz - WPGG geändert wird.
Berichterstatterin dazu ist wiederum Frau Amtsf StRin
und LRin Mag Brauner. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Ich bitte, das Wiener Pflegegeldgesetz zu diskutieren
und dem zuzustimmen.
Präsident Heinz Hufnagl: Auch hier ist
keine Debatte vorgesehen. Da keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir sogleich
zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, ein Zeichen mit der
Hand zu setzen. - Dieses Gesetz ist sohin in erster Lesung einstimmig
angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Ich erblicke keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch
diese zweite Lesung ist einstimmig erfolgt. Besten Dank dafür.
Die Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Behindertengesetz - WBHG geändert
wird.
Berichterstatterin hiezu ist neuerlich die Frau Amtsf
StRin Mag Brauner. Ich bitte um die Einleitung.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Ich ersuche, den Entwurf des Gesetzes, mit dem das
Wiener Behindertengesetz geändert wird, ebenfalls zu diskutieren und diesem
zuzustimmen.
Präsident Heinz Hufnagl: Hier ist die
Debatte sehr wohl verlangt.
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung
schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen
diese zeitökonomische Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Ich erblicke keinen
Einwand. Ich werde daher so vorgehen.
Ich eröffne die Debatte und erteile Abg Mag Ebinger
das Wort. (Abg Mag Gerald Ebinger: Ich
habe mich streichen lassen!) - Ihre Streichung ist bis zum Vorsitzenden
dieses Saales nicht vorgedrungen. Ich nehme aber die Streichung zur Kenntnis
und komme daher zur nächstgereihten Abgeordneten.
Frau Abg Smolik, bitte.
Abg
Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau
Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Ich werde es kurz machen.
Wir werden der Novellierung des Wiener Behindertengesetzes zustimmen.
Ich
möchte ganz kurz nur sagen, wir haben bei der Beschlussfassung des Gesetzes
schon kritisiert, dass nach wie vor sprachliche Begriffe verwendet werden, auch
hier wieder, wie "Behinderte", "geeignete Anstalten" und
hätten uns gewünscht, wenn jetzt novelliert wird, dass solche sprachlichen Dinge,
die nach wie vor drinnen sind, bereinigt werden. Dem ist nicht so. Es gibt
einen Antrag der ÖVP, dem wir gerne zustimmen. Aber ich glaube, dass gerade bei
so einem Gesetz man doch etwas sensibler beziehungsweise bewusster mit der
Sprache umgehen hätte können.
Wir
sehen ein paar Verbesserungen in dem Gesetz, vor allem, wenn es um den Anspruch
der Leistungen aus der Behindertenhilfe geht. So ist es nun leichter, dass das
Geld gleich bewilligt werden kann und man nicht vielleicht jahrelang auf
Schadenersatzansprüche warten muss, dass das eben schneller geht.
Natürlich
sind wir auch damit einverstanden, dass das Taschengeld jetzt in der Form, wie
es geregelt ist, geregelt wird.
Dass
der Haushaltsvorstand - unter Anführungszeichen - nicht mehr vorkommt und es zu
einer Gleichberechtigung kommt, ist natürlich auch von uns zu begrüßen.
Dass wir die Kritik an der Ausgliederung aus dem
Fonds Soziales Wien nach wie vor aufrechterhalten, wird Sie nicht wundern.
Trotzdem ist jetzt klarer geregelt, dass es keinen Bescheid gibt und dann einen
geben kann. Das war vorher doch etwas unklar formuliert. Das ist sicherlich
auch eine Verbesserung. Deswegen
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