Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 90
werden
wir dem zustimmen.
Ich
möchte einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, weil wir glauben,
dass wir gerade für Menschen mit Behinderungen in Sachen Mobilität in Wien noch
sehr viel zu tun haben.
Ich
möchte folgenden Beschlussantrag einbringen:
„Der
Landtag wolle beschließen: Der Landtag spricht sich dafür aus, dass das
zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung einen Stadtführer, einen Stadtplan
für Menschen mit Behinderungen, vor allem geh- und sehbehinderte Menschen, in
Auftrag gibt und dieser dann der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt
wird. Die darin enthaltenen Informationen sollen in Zusammenarbeit mit den
Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden.
Ich
beantrage die Zuweisung dieses Antrags.“
Ich
glaube, Mobilität sollte gerade für Menschen mit Behinderungen in einer Stadt
wie Wien keine Frage mehr sein, zum Beispiel wenn es um Gehsteigabsenkungen
geht. Wir haben gestern kurz darüber diskutiert, dass es Unterschiede gibt,
dass man irgendwo hinkommt. Es muss klar sein, dass Menschen mit Behinderungen,
aber auch ältere Menschen, überall in diese Stadt hinkommen, denn nur dann
können sie am sozialen Leben teilhaben. Das ist uns sehr wichtig und wir
glauben, dass wir hier noch einiges zu tun haben. Ich freue mich auf die
Unterstützung und dass wir dann im Ausschuss darüber diskutieren können. -
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident
Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Praniess-Kastner. -
Bitte.
Abg
Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Großteil unserer Gesellschaft sieht leider
Menschen mit Behinderung noch immer primär als eine Belastung. Sie sehen die
Mühen des Alltags, sie konzentrieren sich auf all das, was nicht geht, und sehr
oft wird leider nicht gesehen, welche Bereicherung behinderte Menschen in unsere
Gesellschaft bringen. Behinderung liegt nicht am Menschen selbst, sondern an
den Rahmenbedingungen, die er oder sie vorfindet. Wir als PolitikerInnen sind
dafür verantwortlich, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem
einzelnen Menschen die Führung eines selbstbestimmten Lebens ermöglichen. Es
ist also höchste Zeit, dass wir in unserer Politik für behinderte Menschen
einen Paradigmenwechsel vollziehen, weg vom behinderten Menschen als Objekt der
Fürsorge hin zu einem selbstbestimmten Leben für behinderte Menschen, weg von
der Entmündigung hin zu einem gleichberechtigten Miteinander und weg von der
Aussonderung hin zur selbstverständlichen Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben. Das heißt, Kindergarten, Schule, Beruf, Freizeit müssen für behinderte
Menschen die gleichen Chancen wie für uns alle bieten. Um dies zu erreichen,
sind wir als PolitikerInnen gefordert, die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Es liegt uns der Entwurf für die Änderung des Wiener
Behindertengesetzes vor, dem wir natürlich zustimmen. Aber darüber hinaus
stellen meine Kollegin Ingrid Korosec und ich einen Antrag für eine
zeitgemäßere Formulierung im Wiener Behindertengesetz. Meine Vorrednerin
Claudia Smolik hat schon gesagt, leider wurde es verabsäumt, alle
diskriminierenden Passagen im Behindertengesetz zu eliminieren. Es wurde leider
die Gelegenheit nicht genutzt, die betreffenden Passagen zu novellieren.
Das bedeutet, wir stellen den Antrag betreffend
zeitgemäßere Formulierungen im Wiener Behindertengesetz:
„Der Landtag möge beschließen, dass die zuständige
Stadträtin für Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit und unter Beiziehung
der ARGE Rechtsbereinigung einen Entwurf einer Novelle des Wiener
Behindertengesetzes erarbeitet und zur Beratung vorlegt, der sich bei der
Definition der Behinderung von Menschen an der einschlägigen Definition des
Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes orientiert.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses
Antrags an den Gemeinderatsausschuss der Geschäftsgruppe für Gesundheit und
Soziales verlangt.“
Es geht um die nicht zeitgemäße Definition im ersten
Absatz von "Menschen mit Behinderung". Frau Stubenvoll, Sie nicken
mir zu, wir wissen es gemeinsam. Ich bitte Sie noch einmal, unserem Antrag
stattzugeben und die Arbeitsgruppe einzusetzen. (Abg Erika Stubenvoll: Im November!) - Im November ist es soweit,
okay! Wir haben den Antrag bereits eingebracht. Sie haben in der
Behindertenkommission zugestimmt. Ich freue mich darauf und hoffe, dass Sie
unserem Antrag heute zustimmen, dass die Frau Stadträtin mit uns gemeinsam
diesen Vorschlag für eine Novellierung dieser diskriminierenden Passage, was
die Definition von "Menschen mit Behinderung" betrifft, aufgreift. -
Danke.
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gelangt Herr Abg Hora. - Bitte.
Abg Karlheinz Hora (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Ich werde mich auch an die Kürze meiner
Vorrednerinnen halten.
Das Gesetz selbst ist sicher insofern eine gewisse
Sicherheit, als hier erstmals ganz definitiv verankert ist, wie die
Bescheidausstellung funktioniert. Das heißt, die Information vom FSW ist einmal
als erste Information zu sehen. Ganz wichtig ist, in dieser Information wird
dann auch die Rechtsmöglichkeit, das heißt, das Recht auf die Ausstellung eines
Bescheids, dementsprechend kommuniziert werden. Damit meine ich auch, dass
diese Kommunikation so ist, dass sie barrierefrei stattfindet, das heißt, die
Information auf direktem Weg, die Information im Inhalt so, dass derjenige, der
diesen Antrag gestellt hat, dann auch dementsprechende Rechtsmittel ohne einen
hohen Aufwand ergreifen kann, ohne eine dementsprechende Barriere vorzufinden.
Was auch vorkommt, ist die Tatsache, dass wir jetzt ein
Taschengeld mit einem Mindestsockel von
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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