Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 90
Wenn ich mich nur an ein Beispiel erinnere, dass da
drinnen sehr wohl jemand ernst genommen wird, der sich beschwert, dass er ins
Spital kommt, der Portier unfreundlich ist und die Leute dann im ganzen Spital
von einem Pavillon zum anderen schickt - das war offensichtlich eines der
Spitäler mit Pavillonsystem -, so ist das, würde ich meinen, keine hochkomplexe
Rechtsfrage, aber eine menschlich sehr berechtigte Beschwerde. Es hat sich die
Patientenanwaltschaft dem angenommen und von daher denke ich, dass es überhaupt
keine Frage ist, dass genau dieser aufsuchende, auf die Menschen zugehende
Zugang, so wie in der Patientenanwaltschaft alt, auch in der
Patientenanwaltschaft neu weiterhin vertreten sein wird.
Es ist richtig, dass das Patientenanwaltsgesetz schon
jetzt klargelegt hat, dass der Patientenanwalt für alle Bereiche des
Gesundheitswesens zuständig ist. Das war immer unsere Argumentation, dass wir
nicht zum selben Thema noch eine zweite gesetzliche Grundlage schaffen können.
Das war genau der Grund, warum dann die Experten und Expertinnen des
eingesetzten Arbeitskreises diese Zusammenlegung, die Ihnen heute zur
Beschlussfassung vorliegt, vorgeschlagen haben. Es wird also diese zukünftige
Patienten- und Pflegeanwaltschaft kein Ende der aufsuchenden Arbeit sein, nein,
ganz im Gegenteil, und sie wird ganz sicher kein Ende einer sehr kritischen
Arbeit sein.
Was kann einer Stadträtin mit so einem riesigen
Ressort wie dem meinen, wo es tagtäglich um das Leben, die Existenz und die
Gesundheit der Menschen geht, denn Besseres passieren, als eine kritische,
laute und offensive Stimme zu haben, der sich die Menschen anvertrauen, wenn
sie Sorgen haben. Weil die Kritikpunkte würden ja nicht verschwinden, wenn es
keinen kritischen Pflege- und Patientenanwalt gäbe. Die würden deswegen genauso
da sein. Also kann mir gar nichts Besseres passieren, als so jemanden zu haben.
Was glauben Sie, wie oft ich Beschwerden kriege. Ich bin sehr froh, dass ich
eine unabhängige, weisungsfreie Stelle habe, die auch die Kompetenz hat, das
nachzuvollziehen. Ich leite also selbst Beschwerden, die an mich kommen,
manchmal an die Patientenanwaltschaft weiter, weil ich sie dort in guten Händen
weiß. Es ist für mich sehr befriedigend, wenn ich den Leuten zurückschreiben
und sagen kann, wir haben eine tolle, eine kritische, eine unabhängige Stelle,
die sich ihrer annehmen wird.
Genauso toll, unabhängig und kritisch wird sie auch
in Zukunft unter Einbeziehung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben. Es
sind überwiegend Frauen, die bisher in der Pflegeombudsstelle tätig waren. Die
Kollegin Paschinger zum Beispiel - die meisten kennen sie -, die sozusagen das
Herz dieser Stelle ist und dort mit unglaublich riesigem Engagement gearbeitet
hat, und ihr Team werden in die Kommune übersiedeln. Ihre Qualifikation, ihre
Qualität wird nicht verloren gehen, ganz im Gegenteil, wir werden sie in die
neuen Kontrolleinrichtungen einbinden. Ich möchte mich von dieser Seite her bei
dem Team der Pflegeombudsstelle, das mit ganz großem Engagement oft im
Hintergrund sehr viel Arbeit gehabt hat, denn das waren nicht die, die im
Vordergrund gestanden sind, sehr herzlich bedanken und freue mich, dass sie
alle auch in der neuen Struktur dabei sein werden! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich denke, die neue Stelle ist eine, die in guter
Tradition der Patientenanwaltschaft und mit viel neuem zusätzlichen Schwung
arbeiten wird. Ich denke, dass der Bericht, der uns heute vorliegt, ein
wirklich gutes Zeichen für die Arbeit der Patientenanwaltschaft in der
Vergangenheit ist, aber auch in der Zukunft sein wird. Deswegen erlauben Sie
mir zum Schluss, dass ich mich sehr herzlich, vor allem sehr persönlich, bei
Herrn Dr Dohr und seinem Team, aber natürlich vor allem ihm an der Spitze,
bedanke, denn die Tätigkeit ist keine leichte, sie ist eben nicht nur eine
juristische. Man muss ein exzellenter Jurist sein, das ist eine gute
Voraussetzung, aber das ist es nicht allein. Man ist auch fast Mediziner
geworden, das weiß ich aus den vielen persönlichen Gesprächen, aber auch das
allein ist es nicht. Diese beruflichen Qualifikationen sind alle wichtig. Da
kann es unterschiedliche Quellberufe für die Funktion geben, das Wichtige ist,
dass man einfach ein Herz für die Menschen hat. Das haben Sie und das merkt
man, wie Sie mit den Leuten umgehen. Das liest man auch zwischen den Zeilen dieses
Berichts. Deswegen zum Abschluss ein ganz großes Dankeschön an Sie, Herr
Kollege Dr Dohr! - Danke. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Frau Mag Brauner, herzlichen Dank für das Schlusswort.
Wir kommen sohin zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtags, die
den vorliegenden Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über die Tätigkeit im
Kalenderjahr 2005 zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies
ist sohin einstimmig zur Kenntnis genommen.
Herzlichen Dank noch einmal für die Debatte und auch
für die hervorragend berichtete Arbeit!
Wir kommen zur Postnummer 8. Diese betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Wiener
Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft erlassen wird und das Wiener
Krankenanstaltengesetz, das Wiener Archivgesetz, das Wiener Wohn- und
Pflegeheimgesetz und das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz geändert werden.
Berichterstatterin dazu ist wiederum die Frau
amtsführende Stadträtin oder, wie man im Landtag korrekterweise sagen müsste,
Frau Landesrätin Mag Brauner. Ich bitte, die Einleitung vorzunehmen.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Ich bitte, die schon besprochenen Regelungen zu
diskutieren und zu unterstützen.
Präsident Heinz Hufnagl: Die Debatte
ist schon im vorigen Punkt abgeführt worden. Da hier keine Wortmeldung mehr
vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung.
Artikel I in § 5 Abs 1 und § 9
Abs 2 sind Verfassungsbestimmungen. Hierfür ist gemäß § 124
Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit von zumindest
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