Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 84
gerückt, in das wir alle gerückt werden könnten, weil
wir auch viele Menschen, wenn sie in unsere Sprechstunden kommen, zum ersten
Mal sehen und ihnen trotzdem helfen! (Abg Heinz-Christian Strache: Polak war
mit Makarenko in der Karibik! Tun Sie nicht so scheinheilig! Das ist ein
Skandal!)
Ich sage ganz ehrlich: Bei den Tausenden, die bei mir
in den Sprechstunden waren – und wahrscheinlich sind es bei Ihnen auch so
viele –, könnte ich nicht für jede dieser Personen die Hand ins Feuer
legen. Ich könnte es nicht! (Abg Heinz-Christian Strache: Sie
lassen sich keine Uhren schenken!) Und daher ist es unfair,
unsachlich und unseriös, eine Person in dieses Eck zu rücken! (Zwischenruf von Abg Johann Herzog.)
Ein dritter Punkt, der mich persönlich betroffen
macht: Ich habe wirklich viel Zeit verwendet, um mich für meine heutige Rede
vorzubereiten. Ich habe mir genau erklären lassen, wie eine
Staatsbürgerschaftsverleihung funktioniert. (Abg Heinz-Christian Strache: Das müssen
Sie sich erklären lassen?) Und habe erfahren, dass da penibel
vorgegangen wird und wie schwierig, umständlich und administrativ aufwändig das
Verfahren ist, wie auch in diesem konkreten Fall. (Zwischenruf von
Abg Johann Herzog.)
Warum dauert ein solches Verfahren so lange? –
Ich habe mir Informationen zu diesem konkreten Fall geben lassen, und ich habe diese
Missstandsfeststellung, die Sie auch haben, sehr genau durchgelesen. Und wenn
man all das genau studiert und auch die Missstandsfeststellung gelesen hat,
dann kommt man zu ganz anderen Schlüssen als jenen, die hier von den beiden
Rednern der FPÖ vorgetragen wurden. Ich sage Ihnen: Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der MA 61 haben in der Vergangenheit korrekt gearbeitet,
arbeiten jetzt korrekt und werden in Zukunft korrekt arbeiten. (Zwischenruf
von Abg Heinz-Christian Strache.) Ich habe hier alle Garantien,
dass so vorgegangen werden wird. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Zur konkreten Vorgangsweise gebe ich Ihnen nur jene
Informationen, die Sie zum Großteil selbst haben müssten. – Das Ansuchen
um die Staatsbürgerschaftsverleihung langte im November 1997 ein. (Abg Heinz-Christian
Strache: Um die vorzeitige Staatsbürgerschaftsverleihung!) Damals wurden sämtliche
Ermittlungen betreffend die Staatsbürgerschaftsverleihung durchgeführt: Es gab
Auslandserhebungen im Wege der österreichischen Sicherheitsbehörde, Anfragen
ans Finanzstrafregister und ans Zentralgewerberegister, und all diese Anfragen
ergaben kein Einbürgerungshindernis. (Abg Mag Harald STEFAN:
Sicherlich?)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamts für Körperschaften ist am 24. Jänner 2001 eingelangt und
enthielt keine Bedenken. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Wohnsitzfinanzamts hat die MA 61 bis heute nicht erreicht. (Abg Heinz-Christian
Strache: Und warum ist dann die Staatsbürgerschaft verliehen worden?)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Kriterium von vielen für die
Zuerkennung der Staatsbürgerschaft. (Abg Mag Harald STEFAN:
Komischerweise wäre sie aber gerade in diesem Fall wichtig! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Entschuldigung!
Ich bringe das jetzt in Chronologie.
Die EDOK des Bundesministeriums für Inneres hat am
27. September 2000 mitgeteilt, dass das Ergebnis des
Auslandsschriftverkehrs betreffend Diplom-Ingenieur – der er aber offenbar
nicht ist – M vorliegt. Demnach liegen bei den russischen Behörden keine
kriminalpolizeilichen Erkenntnisse über den Genannten vor. Das war die letzte
Mitteilung der EDOK. (Abg Mag Harald
STEFAN: Das ist doch keine Sicherheitsauskunft! Da geht es doch nur um die
Auslandsaktivitäten!)
Es gibt vom Bundesministerium für Inneres ein mit
9.11.2005 datiertes Schreiben, das an die Volksanwaltschaft gerichtet wurde,
das Sie vielleicht auch kennen, wonach greifbare inländische Ermittlungen erst
am 17. Mai 2002 begonnen haben. Wir alle wissen aber, dass die Staatsbürgerschaftsverleihung
bereits am 16. März stattgefunden hat. In Anbetracht dessen müssen wir
sagen: Wenn das Innenministerium nichts wusste und wenn von den anderen
Behörden nichts gekommen ist, warum meinen Sie dann, dass die MA 61 mehr
wissen hätte sollen?
Es gab auch vom Betroffenen, was in der Praxis oft
vorkommt, eine schriftliche Darlegung, dass nichts gegen ihn vorliegt oder
eingeleitet wurde. Jetzt ist es so, dass – und der Herr Landeshauptmann
hat auch darauf hingewiesen – der Betroffene wieder einen russischen
Reisepass haben könnte. (Abg Heinz-Christian Strache: Den er
immer gehabt hat!)
Es gibt seit dem Zeitpunkt, als das bekannt wurde,
seitens der MA 61 entsprechende Ermittlungen, um Details zu erfahren, und
zwar – wie wir auch schon gehört haben – mit dem Ziele einer
möglichen Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Das wurde eingeleitet. In
Anbetracht dessen, Kollege Strache, sage ich Ihnen jetzt: Wenn Sie alle das
wissen, dann ist diese dringliche Aktivität, die Sie gesetzt haben, unnötig
gewesen! (Abg Heinz-Christian Strache: Das ist sehr wohl dringlich!)
Und ich sage Ihnen auch: Ihr politisches Ziel wird
damit nicht aufgehen! Wir garantieren, dass alles, was notwendig und in unserem
Bereich möglich ist, zur Aufklärung getan werden wird und dass wir alle
möglichen Konsequenzen ziehen werden. Die kriminellen Handlungen muss jedoch
jemand anderer aufklären. Das kann die Stadt Wien nicht, das dürfen wir nicht,
dazu sind wir nicht befugt. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Herr Abg Mag Stefan hat sich zu einer tatsächlichen
Berichtigung gemeldet. Redezeit: Drei Minuten. – Ich erteile ihm das Wort.
Abg Mag Harald Stefan (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Ich wollte keine tatsächliche Berichtigung machen, sondern
mich zu Wort melden. Aber ich brauche eh nicht länger als drei Minuten.
Herr Kollege Schuster! Etwas
möchte ich schon klarstellen: Herr Makarenko war sicherlich nicht in einer
Sprechstunde, und er war kein armer Bittsteller, dem man geholfen hat. Das ist
keine Frage! Wenn Herr Polak
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