Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 84
den Sicherheitsbehörden kooperieren möchte.
Da gebe ich meinem Vorredner, Herrn Mag Stefan
schon Recht, dass das ein Kernpunkt ist. Dieses Verhältnis und die Art und
Weise, wie man Auskünfte von den Sicherheitsbehörden bekommt und wie man vom
Finanzministerium informiert wird, ob Verfahren anhängig sind oder ob
Verdachtsmomente bestehen, sind natürlich ganz wesentlich. Bei den
Sicherheitsbehörden gibt es das EKIS-System: Ob man als Stadt Wien direkt
darauf zugreifen können wird, wage ich zu bezweifeln, aber vielleicht kann man
einen sinnvollen Weg der Zusammenarbeit finden. Jedenfalls ist es aber wichtig,
dass man in diesem Bereich weiterkommt.
Letztendlich war der Bericht der Volksanwaltschaft
auch wichtig, weil das Verfahren nunmehr neu aufgerollt wird. Dass das
Verfahren neu aufgerollt werden kann, ist nicht zuletzt auf das neue
Staatsbürgerschaftsrecht zurückzuführen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir
seit kurzem neue Bestimmungen im Staatsbürgerschaftsrecht haben. Ich glaube,
dass diese sehr angemessen sind, und auch das neue Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz bietet ein sinnvolles Regelungsinstrumentarium über den Zuzug
in Österreich. Wir wollen die Zuwanderung natürlich regeln, wir brauchen
Zuwanderung, aber es sollen die Richtigen zu uns kommen.
Damit das gewährleistet ist, schreibt das neue
Staatsbürgerschaftsrecht Sprachkenntnisse und Kenntnisse der demokratischen
Ordnung und der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes vor. Es
gibt nun eine Vereinheitlichung bei den Fristen. Die vorzeitige Einbürgerung
wird es grundsätzlich nicht mehr geben. Ausnahmen werden nur für Ehegatten, Asylberechtigte,
EWR-Bürger sowie für im Bundesgebiet Geborene gelten.
Weiters wurden sonstige Voraussetzungen wie der
rechtmäßige Aufenthalt neu statuiert. Es wird nicht mehr nur auf die
polizeiliche Meldung abgestellt, und ganz wichtig ist natürlich die Sicherung
des Lebensunterhalts ohne Transferleistungen.
Ausgeschlossen von der Verleihung der
Staatsbürgerschaft sind Personen, die wegen eines Vorsatzdeliktes gerichtlich
verurteilt oder wegen einer schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft
wurden beziehungsweise gegen die ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
anhängig ist.
In diesem Zusammenhang sei auch das neue
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erwähnt, denn wir sind der Meinung, dass
man nicht erst am Ende des Integrationsprozesses bei der Verleihung der
Staatsbürgerschaft überlegen soll, ob ein Zuwanderer zu uns passt oder nicht,
sondern dass diese Entscheidung in Wahrheit schon bei der Niederlassung
getroffen werden muss. Ich halte es in diesem Zusammenhang für sehr sinnvoll,
dass in der Tat Anforderungen an die Unterhaltsmöglichkeiten gestellt wurden,
die es bis jetzt nicht gegeben hat, dass der Nachweis einer üblichen Unterkunft
und einer Krankenversicherung zwingend verlangt wird, dass die Antragstellung
aus dem Ausland zu erfolgen hat und dass die Integrationsvereinbarung vertieft
und verbreitert worden ist. Und letztendlich haben wir durch das neue
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz auch eine Harmonisierung von Aufenthalt
und Beschäftigung erreicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass die
Fremdenpolitik, die in den letzten Jahren eingeschlagen worden ist, richtig
ist, und zwar sowohl im Interesse der Österreicher als auch im Interesse jener
Personen, die sich in Österreich neu niederlassen möchten. (Beifall bei der
ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster
und vorläufig letzter Redner hat sich Herr Abg Godwin Schuster zu Wort
gemeldet. Redezeit: 20 Minuten. – Ich erteile es ihm.
Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr
Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Landtages!
Ich möchte aus meiner persönlichen Befindlichkeit
kein Hehl machen: Mir ist diese Debatte, die mit der Dringlichen Anfrage angekündigt
wurde, sehr unangenehm! – Ich möchte das zuerst begründen und dann auf den
Inhalt eingehen.
Zum Ersten: Bekanntlich halten viele von uns
Sprechstunden ab, um sich die Sorgen und Nöte von Menschen, die zu ihnen
kommen, anzuhören, und versuchen dann, diese Sorgen und Nöte der Menschen zu
beseitigen. (Abg Heinz-Christian Strache: Bei Parteimitgliedern auf alle Fälle!)
Und weil ich schon relativ lange Vorsitzender des Ausschusses bin,
der auch für diesen Themenbereich zuständig ist, weiß ich, dass nicht wenige
aus allen Fraktionen, Kollege Strache – ich nenne bewusst niemanden
namentlich, aber es waren Kollegen aus allen Fraktionen –, gekommen sind
und gemeint haben: Wir wollen jemandem helfen. Können wir nicht inhaltliche
Informationen beziehungsweise Informationen zu den verschiedensten
Themenbereichen erhalten?
Es hat mich vor allem deshalb ein bisschen betroffen
gemacht, weil hier mit einem bestimmten politischen Sinn und Zweck sozusagen
mit Kreide gesprochen wird. Wir alle verfügen über Informationen aus den
Medien, die Grundlage dafür sind, dass es in den einzelnen Bereichen
Aktivitäten gegeben hat. Auf der einen Seite ist die MA 61 aktiv geworden,
auf der anderen Seite ist die Volksanwaltschaft aktiv geworden, und auch die
Staatanwaltschaft wurde auf Grund verschiedener Veröffentlichungen informiert.
Daher sollten wir nicht so tun, als würden wir heute mit dieser dringlichen
Aktivität die Welt neu erfinden! Das, was hier verlangt wird, geschieht schon
sehr lange. Und Sie können hundertmal sagen, dass Sie kein politisches
Interesse haben. – Dazu halte ich fest. Hier wird sehr wohl Politik in
Ihrem Stil gemacht, und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich möchte mit diesem Stil
nicht sehr viel zu tun haben! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei
der FPÖ.)
Zweitens: Ich kenne Michal Polak
sehr gut. Und hier wird jetzt eine Person, die integer, engagiert, fleißig und
gegenüber dieser Stadt loyal ist und enorm viel Zeit in die Arbeit investiert,
die zu verrichten ist, in ein Eck
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