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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 84

 

den Sicherheitsbehörden kooperieren möchte.

 

Da gebe ich meinem Vorredner, Herrn Mag Stefan schon Recht, dass das ein Kernpunkt ist. Dieses Verhältnis und die Art und Weise, wie man Auskünfte von den Sicherheitsbehörden bekommt und wie man vom Finanzministerium informiert wird, ob Verfahren anhängig sind oder ob Verdachtsmomente bestehen, sind natürlich ganz wesentlich. Bei den Sicherheitsbehörden gibt es das EKIS-System: Ob man als Stadt Wien direkt darauf zugreifen können wird, wage ich zu bezweifeln, aber vielleicht kann man einen sinnvollen Weg der Zusammenarbeit finden. Jedenfalls ist es aber wichtig, dass man in diesem Bereich weiterkommt.

 

Letztendlich war der Bericht der Volksanwaltschaft auch wichtig, weil das Verfahren nunmehr neu aufgerollt wird. Dass das Verfahren neu aufgerollt werden kann, ist nicht zuletzt auf das neue Staatsbürgerschaftsrecht zurückzuführen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir seit kurzem neue Bestimmungen im Staatsbürgerschaftsrecht haben. Ich glaube, dass diese sehr angemessen sind, und auch das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bietet ein sinnvolles Regelungsinstrumentarium über den Zuzug in Österreich. Wir wollen die Zuwanderung natürlich regeln, wir brauchen Zuwanderung, aber es sollen die Richtigen zu uns kommen.

 

Damit das gewährleistet ist, schreibt das neue Staatsbürgerschaftsrecht Sprachkenntnisse und Kenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes vor. Es gibt nun eine Vereinheitlichung bei den Fristen. Die vorzeitige Einbürgerung wird es grundsätzlich nicht mehr geben. Ausnahmen werden nur für Ehegatten, Asylberechtigte, EWR-Bürger sowie für im Bundesgebiet Geborene gelten.

 

Weiters wurden sonstige Voraussetzungen wie der rechtmäßige Aufenthalt neu statuiert. Es wird nicht mehr nur auf die polizeiliche Meldung abgestellt, und ganz wichtig ist natürlich die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Transferleistungen.

 

Ausgeschlossen von der Verleihung der Staatsbürgerschaft sind Personen, die wegen eines Vorsatzdeliktes gerichtlich verurteilt oder wegen einer schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft wurden beziehungsweise gegen die ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung anhängig ist.

 

In diesem Zusammenhang sei auch das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erwähnt, denn wir sind der Meinung, dass man nicht erst am Ende des Integrationsprozesses bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft überlegen soll, ob ein Zuwanderer zu uns passt oder nicht, sondern dass diese Entscheidung in Wahrheit schon bei der Niederlassung getroffen werden muss. Ich halte es in diesem Zusammenhang für sehr sinnvoll, dass in der Tat Anforderungen an die Unterhaltsmöglichkeiten gestellt wurden, die es bis jetzt nicht gegeben hat, dass der Nachweis einer üblichen Unterkunft und einer Krankenversicherung zwingend verlangt wird, dass die Antragstellung aus dem Ausland zu erfolgen hat und dass die Integrationsvereinbarung vertieft und verbreitert worden ist. Und letztendlich haben wir durch das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz auch eine Harmonisierung von Aufenthalt und Beschäftigung erreicht.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass die Fremdenpolitik, die in den letzten Jahren eingeschlagen worden ist, richtig ist, und zwar sowohl im Interesse der Österreicher als auch im Interesse jener Personen, die sich in Österreich neu niederlassen möchten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster und vorläufig letzter Redner hat sich Herr Abg Godwin Schuster zu Wort gemeldet. Redezeit: 20 Minuten. – Ich erteile es ihm.

 

Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Landtages!

 

Ich möchte aus meiner persönlichen Befindlichkeit kein Hehl machen: Mir ist diese Debatte, die mit der Dringlichen Anfrage angekündigt wurde, sehr unangenehm! – Ich möchte das zuerst begründen und dann auf den Inhalt eingehen.

 

Zum Ersten: Bekanntlich halten viele von uns Sprechstunden ab, um sich die Sorgen und Nöte von Menschen, die zu ihnen kommen, anzuhören, und versuchen dann, diese Sorgen und Nöte der Menschen zu beseitigen. (Abg Heinz-Christian Strache: Bei Parteimitgliedern auf alle Fälle!) Und weil ich schon relativ lange Vorsitzender des Ausschusses bin, der auch für diesen Themenbereich zuständig ist, weiß ich, dass nicht wenige aus allen Fraktionen, Kollege Strache – ich nenne bewusst niemanden namentlich, aber es waren Kollegen aus allen Fraktionen –, gekommen sind und gemeint haben: Wir wollen jemandem helfen. Können wir nicht inhaltliche Informationen beziehungsweise Informationen zu den verschiedensten Themenbereichen erhalten?

 

Es hat mich vor allem deshalb ein bisschen betroffen gemacht, weil hier mit einem bestimmten politischen Sinn und Zweck sozusagen mit Kreide gesprochen wird. Wir alle verfügen über Informationen aus den Medien, die Grundlage dafür sind, dass es in den einzelnen Bereichen Aktivitäten gegeben hat. Auf der einen Seite ist die MA 61 aktiv geworden, auf der anderen Seite ist die Volksanwaltschaft aktiv geworden, und auch die Staatanwaltschaft wurde auf Grund verschiedener Veröffentlichungen informiert. Daher sollten wir nicht so tun, als würden wir heute mit dieser dringlichen Aktivität die Welt neu erfinden! Das, was hier verlangt wird, geschieht schon sehr lange. Und Sie können hundertmal sagen, dass Sie kein politisches Interesse haben. – Dazu halte ich fest. Hier wird sehr wohl Politik in Ihrem Stil gemacht, und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich möchte mit diesem Stil nicht sehr viel zu tun haben! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Zweitens: Ich kenne Michal Polak sehr gut. Und hier wird jetzt eine Person, die integer, engagiert, fleißig und gegenüber dieser Stadt loyal ist und enorm viel Zeit in die Arbeit investiert, die zu verrichten ist, in ein Eck

 

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