Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 84
auch
gestorben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass etwas passieren sollte, wenn
jemand kandidieren will im Bereich der Stadt Wien. Man muss halt, wenn man für
seine Interessen eintritt, auch bereit sein, tatsächlich dafür einzutreten.
Wenn man aber persönlich das Ziel hat, von allen geliebt zu werden, ist das
manchmal ein bisschen schwierig. Und das geht in der Politik auch nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
In diesem
Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu diesen mannigfaltigen Gesetzesnovellen
und ersuche Sie auch explizit, diesem sehr guten Lohnabschluss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadt Wien Ihre Zustimmung zu erteilen.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Bevor wir
zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, lasse ich über den
Abänderungsantrag, der von Frau Abg Smolik eingebracht wurde, abstimmen.
Wer diesem
Abänderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das
sind die Freiheitlichen und die Grünen,
somit die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang
zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das ist somit einstimmig in erster
Lesung beschlossen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch
erfolgt nicht.
Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist damit auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen
zu Postnummer 9. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes
über das Schlichtungsverfahren in Angelegenheiten der Gleichstellung von
Landeslehrern und Landeslehrerinnen mit Behinderungen an Wiener öffentlichen
Pflichtschulen.
Bitte,
Frau Mag Wehsely.
Berichterstatterin
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus!
Ich
ersuche auch hier um Zustimmung.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der
Geschäftsordnung... (Abg Claudia Smolik: Was ist mit unserem Antrag?)
Welcher Antrag? (Abg Christian Oxonitsch:
Smolik!) Nein, Puller. Entschuldigung.
Das heißt,
ich muss jetzt noch einmal nach der ersten Lesung fragen, wer das Gesetz
annimmt. – Das ist in erster Lesung einstimmig angenommen. (Abg Claudia
Smolik: Es geht um den Beschlussantrag!) Ja, der Beschlussantrag kommt
jetzt.
Ich lasse
jetzt den Beschlussantrag der Grünen,
eingebracht von Abg Ingrid Puller, betreffend Gehaltserhöhungen abstimmen und
darf fragen, wer diesem Antrag zustimmt. – Das sind die Grünen und die Freiheitlichen. Damit ist dieser Antrag
abgelehnt.
Wir kommen
jetzt noch einmal zur zweiten Lesung.
Ich bitte
jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen.
So und
jetzt gibt es die Postnummer 9, die ich bereits vorgelesen habe. Hier
schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird
dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werden daher so
vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Wolf. Ich
erteile es ihm.
Abg Dr Franz Ferdinand Wolf (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der vorliegende Tagesordnungspunkt gibt mir die Möglichkeit, kurz auf
die wenig befriedigende Situation der Wiener Musikschulen hinzuweisen, um es
freundlich und zurückhaltend zu formulieren.
Wien hat 30 Musikschulen. Im Vergleich dazu hat Niederösterreich
420 und selbst Vorarlberg verfügt über 103 Musikschulen. Außerdem gibt es
kein Landesgesetz, das die Musikschulen regelt sondern nur ein
Organisationsstatut, das noch dazu aus dem Jahre 1950 stammt.
Ich bringe daher einen Beschlussantrag ein:
„Die amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport
möge ein Landesmusikschulgesetz ausarbeiten und beschließen lassen. Mit dem
Gesetz sollten folgende Punkte entsprechend geregelt werden:
Eine Definition pädagogisch-didaktischer Qualitätsstandards und
Zielbestimmungen für die Musikschulausbildung,
Anstellungserfordernisse für das pädagogische Personal der
Musikschulen,
Anrecht auf einen sofortigen Ausbildungsplatz an einer städtischen
Musikschule für all jene Schüler, die die Aufnahmeprüfung für eine Musikschule
bestanden haben,
Kriterien für die Förderung von privaten Musikschulen und Vereinigungen
und letztlich
die Einrichtung eines Musikschulbeirates, der zur Beratung und
Stellungnahme in grundsätzlichen Angelegenheiten des Musikschulwesens
herangezogen werden muss.
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung des Antrags an die
Frau amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport.“
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegen keine weiteren
Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat auf das Schlusswort verzichtet.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte
jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang
zustimmen wollen, die Hand zu heben.– Das Gesetz ist somit in erster Lesung
einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und
Resolutionsantrag, eingebracht von der ÖVP, betreffend die Erstellung eines
Landesmusikschulgesetzes. Es wurde die Zuweisung verlangt.
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