Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 84
man sich als Abgeordneter dieses Hauses oder als
Mitglied der Landesregierung eigentlich veräppelt, um es nicht noch schlimmer
auszudrücken. Das ist ein Nichternstnehmen vor allem – und die FPÖ liegt mir
nicht am Herzen – von zwei Fraktionen, die in der Sozialpartnerschaft halt herzlich
wenig zu sagen haben. Ich bin ja froh, dass die Freiheitlichen bei der
Sozialpartnerschaft nichts zu sagen haben (Abg
Sandra Frauenberger: Können wir da herinnen einen Kollektivvertrag machen oder
nicht?), aber da herinnen gibt es ein demokratisches Recht für alle
Parteien. Und dieses Recht hätten Sie auch, liebe sozialdemokratische
Abgeordnete. Sie hätten das Recht, selbst darüber nachzudenken, ob man das
machen muss, was die ÖVP und die SPÖ in einer anderen Funktion aushandeln. (Abg Christian Oxonitsch: Das glaube ich,
dass Sie das nicht wollen!)
Das Absegnen gilt für ein paar Leute, die da mit zwei
Hüten herinnen sitzen. Das ist logisch. Der ÖGB-Präsident sitzt dort und
verhandelt etwas und muss da herinnen vielleicht das Gleiche machen. Aber das
gilt nicht für alle Abgeordneten. Da herinnen ist immer noch ein freies Mandat,
und wir segnen nicht ab, sondern wir sind da auch Legislative. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg
Smolik. Ich erteile es ihr.
Abg Claudia Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Frau
Präsidentin! Frau Stadträtin!
Ich möchte nun den Antrag, auf den die Kollegin
Frauenberger schon Bezug genommen hat, einbringen. Es geht um das Gesetz über
die fachlichen Anstellungserfordernisse, für die von der Stadt Wien
anzustellenden Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen und Hortpädagogen und
Hortpädagoginnen.
Wir werden dem Gesetz natürlich zustimmen. Wir finden
es gut und richtig, dass hier die Pädagogen einen Stellenwert bekommen, indem
auch die Berufsbezeichnung übernommen wird. Trotzdem gibt es im Bereich der
älteren PädagogInnen, die in den Horten arbeiten, Probleme, nämlich die, dass
ihre langjährige Berufserfahrung nicht als Anstellungserfordernis angerechnet
wird.
Wir stellen daher folgenden Abänderungsantrag:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen:
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die
fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden
Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen und Hortpädagogen und Hortpädagoginnen
wird dahin gehend ergänzt:
1. Im Punkt 2 § 2 Z 2 lit c
wird nach dem Wort ’Lehramtsprüfung’ das Wort ’oder’ angefügt, der Strichpunkt
entfällt.
2. Im Punkt 2 § 2 Z 3 wird
folgende lit b angefügt:
’lit. b. Die nachweisliche Berufsausübung von mehr
als sieben Jahren als KindergartenpädagogIn und/oder HortpädagogIn in
Horten.’"
(Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.
Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich
erkläre die Verhandlung für geschlossen.
Ich erteile der Frau Berichterstatterin das
Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur letzten Wortmeldung von der Frau Abg Smolik
möchte ich noch einmal präzisieren, was die Frau Abg Frauenberger schon gesagt
hat. Das ist eine inhaltliche Frage, über die man mit mir gerne sprechen
könnte, nur ich hab’ hier keine Gestaltungskompetenz und auch das Hohe Haus hat
keine Gestaltungskompetenz, weil nach Art 14 Abs 3 B-VG das
kompetenzrechtlich schlicht und ergreifend so ist, dass der Bund
Grundsatzgesetzgeber ist und die Landtage Ausführungsgesetzgeber sind. Da
besteht kein Gestaltungsspielraum, und daher brauchen wir uns meritorisch der
Frage auch nicht näher zu widmen.
Zur anderen Diskussion möchte ich nur kurz sagen,
weil mir das wirklich am Herzen liegt. Ich finde es relativ kühn, so flapsig
Erfahrungsberichte zu bringen, ohne genau zu sagen, wovon man eigentlich
spricht (Abg Ingrid Puller: Was? Was?
Haben Sie zugehört, wovon ich gesprochen habe?), und damit natürlich dann
implizit ganze Systeme in Frage zu stellen, ohne genau zu sagen, was man oder
was Sie, Frau Kollegin Puller, damit meinen.
Sie bringen hier einen Erfahrungsbericht, ohne dass
Sie genau sagen, was die Kritikpunkte sind. Denn wenn es hier darum geht, dass
sich sozusagen die FSG mit der KIV streitet, sage ich Ihnen ganz ehrlich, ist mir
das als Personalstadträtin eigentlich egal. Ich bin keine
Gewerkschaftsfunktionärin und habe auch nicht die Gewerkschaft zu vertreten.
Also wer da wann Wahlkampf betreibt oder nicht Wahlkampf betreibt im Rahmen des
Personalvertretungsgesetzes, interessiert mich hier auch nicht.
Sie haben aber sehr wohl auch über Dinge gesprochen,
wo Sie behaupten, dass die Zugehörigkeit zu einer Fraktion notwendig ist, um
bestimmte Dinge zu bekommen. (Abg Ingrid
Puller: Ja, ja! So ist es!) Und das weise ich als Personalstadträtin massiv
zurück. Wenn Ihnen solche Vorkommnisse untergekommen sind, dann bitte ich Sie
nicht um einen nebulosen Erfahrungsbericht, dann bitte ich Sie um Namen und
Adresse, und Sie haben meine Zusage als Personalstadträtin, dass ich mir diesen
Fall persönlich anschauen werde. – Punkt eins. (Beifall bei der SPÖ.)
Und zur zweiten Frage, die kann man meines Erachtens
hier auch nicht unwidersprochen stehen lassen, nämlich die Aussage, dass
irgendwer auf irgendwen – denn das ist ja auch nur nebulos dargestellt worden –
Druck ausübt. Ich bringe hier nur die dienstrechtliche Situation der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien in Erinnerung, von denen ein
großer Teil immer noch pragmatisiert ist und der andere Teil der
Vertragsbedienstetenordnung unterliegt, die eine der größten – ich komme aus
der Privatwirtschaft – Bestandssicherheiten des Arbeitsplatzes in dieser
Republik verzeichnet. Und das ist gut so.
Daher sage ich jetzt einmal: Zu Tode gefürchtet ist
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