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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 84

 

man sich als Abgeordneter dieses Hauses oder als Mitglied der Landesregierung eigentlich veräppelt, um es nicht noch schlimmer auszudrücken. Das ist ein Nichternstnehmen vor allem – und die FPÖ liegt mir nicht am Herzen – von zwei Fraktionen, die in der Sozialpartnerschaft halt herzlich wenig zu sagen haben. Ich bin ja froh, dass die Freiheitlichen bei der Sozialpartnerschaft nichts zu sagen haben (Abg Sandra Frauenberger: Können wir da herinnen einen Kollektivvertrag machen oder nicht?), aber da herinnen gibt es ein demokratisches Recht für alle Parteien. Und dieses Recht hätten Sie auch, liebe sozialdemokratische Abgeordnete. Sie hätten das Recht, selbst darüber nachzudenken, ob man das machen muss, was die ÖVP und die SPÖ in einer anderen Funktion aushandeln. (Abg Christian Oxonitsch: Das glaube ich, dass Sie das nicht wollen!)

 

Das Absegnen gilt für ein paar Leute, die da mit zwei Hüten herinnen sitzen. Das ist logisch. Der ÖGB-Präsident sitzt dort und verhandelt etwas und muss da herinnen vielleicht das Gleiche machen. Aber das gilt nicht für alle Abgeordneten. Da herinnen ist immer noch ein freies Mandat, und wir segnen nicht ab, sondern wir sind da auch Legislative. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich erteile es ihr.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin!

 

Ich möchte nun den Antrag, auf den die Kollegin Frauenberger schon Bezug genommen hat, einbringen. Es geht um das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse, für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen und Hortpädagogen und Hortpädagoginnen.

 

Wir werden dem Gesetz natürlich zustimmen. Wir finden es gut und richtig, dass hier die Pädagogen einen Stellenwert bekommen, indem auch die Berufsbezeichnung übernommen wird. Trotzdem gibt es im Bereich der älteren PädagogInnen, die in den Horten arbeiten, Probleme, nämlich die, dass ihre langjährige Berufserfahrung nicht als Anstellungserfordernis angerechnet wird.

 

Wir stellen daher folgenden Abänderungsantrag:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen:

 

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen und Hortpädagogen und Hortpädagoginnen wird dahin gehend ergänzt:

 

1. Im Punkt 2 § 2 Z 2 lit c wird nach dem Wort ’Lehramtsprüfung’ das Wort ’oder’ angefügt, der Strichpunkt entfällt.

 

2. Im Punkt 2 § 2 Z 3 wird folgende lit b angefügt:

 

’lit. b. Die nachweisliche Berufsausübung von mehr als sieben Jahren als KindergartenpädagogIn und/oder HortpädagogIn in Horten.’"

 

(Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Ich erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zur letzten Wortmeldung von der Frau Abg Smolik möchte ich noch einmal präzisieren, was die Frau Abg Frauenberger schon gesagt hat. Das ist eine inhaltliche Frage, über die man mit mir gerne sprechen könnte, nur ich hab’ hier keine Gestaltungskompetenz und auch das Hohe Haus hat keine Gestaltungskompetenz, weil nach Art 14 Abs 3 B-VG das kompetenzrechtlich schlicht und ergreifend so ist, dass der Bund Grundsatzgesetzgeber ist und die Landtage Ausführungsgesetzgeber sind. Da besteht kein Gestaltungsspielraum, und daher brauchen wir uns meritorisch der Frage auch nicht näher zu widmen.

 

Zur anderen Diskussion möchte ich nur kurz sagen, weil mir das wirklich am Herzen liegt. Ich finde es relativ kühn, so flapsig Erfahrungsberichte zu bringen, ohne genau zu sagen, wovon man eigentlich spricht (Abg Ingrid Puller: Was? Was? Haben Sie zugehört, wovon ich gesprochen habe?), und damit natürlich dann implizit ganze Systeme in Frage zu stellen, ohne genau zu sagen, was man oder was Sie, Frau Kollegin Puller, damit meinen.

 

Sie bringen hier einen Erfahrungsbericht, ohne dass Sie genau sagen, was die Kritikpunkte sind. Denn wenn es hier darum geht, dass sich sozusagen die FSG mit der KIV streitet, sage ich Ihnen ganz ehrlich, ist mir das als Personalstadträtin eigentlich egal. Ich bin keine Gewerkschaftsfunktionärin und habe auch nicht die Gewerkschaft zu vertreten. Also wer da wann Wahlkampf betreibt oder nicht Wahlkampf betreibt im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes, interessiert mich hier auch nicht.

 

Sie haben aber sehr wohl auch über Dinge gesprochen, wo Sie behaupten, dass die Zugehörigkeit zu einer Fraktion notwendig ist, um bestimmte Dinge zu bekommen. (Abg Ingrid Puller: Ja, ja! So ist es!) Und das weise ich als Personalstadträtin massiv zurück. Wenn Ihnen solche Vorkommnisse untergekommen sind, dann bitte ich Sie nicht um einen nebulosen Erfahrungsbericht, dann bitte ich Sie um Namen und Adresse, und Sie haben meine Zusage als Personalstadträtin, dass ich mir diesen Fall persönlich anschauen werde. – Punkt eins. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und zur zweiten Frage, die kann man meines Erachtens hier auch nicht unwidersprochen stehen lassen, nämlich die Aussage, dass irgendwer auf irgendwen – denn das ist ja auch nur nebulos dargestellt worden – Druck ausübt. Ich bringe hier nur die dienstrechtliche Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien in Erinnerung, von denen ein großer Teil immer noch pragmatisiert ist und der andere Teil der Vertragsbedienstetenordnung unterliegt, die eine der größten – ich komme aus der Privatwirtschaft – Bestandssicherheiten des Arbeitsplatzes in dieser Republik verzeichnet. Und das ist gut so.

 

Daher sage ich jetzt einmal: Zu Tode gefürchtet ist

 

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