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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 84

 

etwa 10 Prozent des Gesamtanfalles relativ niedrig ist. Freilich betrifft das nur den Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung und nicht jene Fälle, in denen die Wiener Verwaltung Bundesrecht zu vollziehen hat.

 

Sehr erfreulich ist - und da komme ich jetzt zu einem Punkt, der schon vorher in den Reden angesprochen wurde -, dass die Volksanwaltschaft eingeladen wurde, an einer Novellierung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes sowie der Bestattungsanlagenverordnung für die städtischen Friedhöfe mitzuarbeiten. Vor wenigen Tagen wurde auf Expertenebene ein Novellierungsvorschlag finalisiert, der, wie ich meine, nicht nur für die Friedhofsverwaltung eine sehr gut administrierbare Grundlage ergibt, sondern auch mehr Klarheit für die Benützungsberechtigten schaffen wird. Damit hoffe ich auch, dass in Hinkunft jene Fälle, die immer wieder Gegenstand unserer Berichterstattung waren, gelöst werden können.

 

Nach den mir vorliegenden Informationen - und ich habe sie ja vorhin auch noch von Herrn Mag Stefan vernommen - soll der Entwurf im Herbst dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegt werden. Es bleibt freilich abzuwarten und liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dann auch dazu Ihre Zustimmung erteilen.

 

Ein zweiter Punkt, den ich mit "unfreundlich" oder "unerfreulich" bezeichnen möchte - und hier ist das wirklich noch ein höflich gewählter Ausdruck -, ist ein Fall im Bereich von Wiener Wohnen, der mich sehr bedrückt. Sie finden ihn auf Seite 104 unseres Berichtes dargestellt. Es geht dabei um eine Studentin, die eine Startwohnung der Kategorie C durch Investitionen letztendlich auf eine A-Kategorie aufgewertet hatte. Vier Jahre später hat sie beschlossen, die Wohnung aufzugeben und zurückzugeben, und sie hat ihre Mutter beauftragt, mit Wiener Wohnen alle nötigen Schritte zu setzen, was die Rückforderung der Investitionskosten betrifft. Dabei ist zu bemerken, dass jede Investition mit Rechnungen belegt war, die daher auch vorgezeigt werden konnten.

 

Die Mutter trat mit Wiener Wohnen in Verbindung, und hier ging es dann um eine Information, wie hoch diese Investitionsablöse sein könnte. Da allerdings nicht der gesamte investierte Betrag zur Refundierung kommen konnte, hat sich die Mutter einfach an die Schlichtungsstelle gewandt. Die Schlichtungsstelle hat in ihrem Sinne entschieden. Äußerst merkwürdig ist, das haben wir nicht verstanden, dass Wiener Wohnen dann dagegen das Bezirksgericht anrief und dieses entschied folgendermaßen. Es steht uns nicht an, Gerichtsurteile zu kommentieren, aber das Gericht hat Folgendes festgestellt: An sich stehen der Mieterin die Ersatzansprüche voll zu, aber in dem Formular ist der geforderte Betrag nicht vollständig in der Spalte eingetragen gewesen, in die er hätte eingetragen werden sollen, und daher wird der Ersatzanspruch abgelehnt.

 

Nochmals: Das Formular, das auszufüllen ist, wurde nicht von der Mutter, sondern im Sinne eines guten Services von einer Mitarbeiterin von Wiener Wohnen ausgefüllt. Daher liegt dort der Fehler. Aber obwohl es ein Fehler von Wiener Wohnen ist und es sich hier um eine Mitarbeiterin handelt, war Wiener Wohnen nach wie vor nicht bereit nachzugeben und den Investitionsersatz zu leisten.

 

Aber dieser Fall ist damit noch immer nicht ganz zu Ende. Denn was mich besonders verwundert - und Sie sehen, er liegt mir am Herzen, sonst würde ich ihn hier nicht so ausführlich behandeln -, was mich noch mehr wundert, ist, dass alle notwendigen und nützlichen Investitionen, die in dieser Wohnung vorgenommen worden waren und mit einem relativ hohen Aufwand diese A-Kategorie bewirkt hatten, einfach demoliert wurden, sodass die Wohnung wieder auf die Kategorie C herabgemildert wurde und dann dem Nachbarn zur Erweiterung seiner eigenen Wohnung C-wertig zur Verfügung gestellt beziehungsweise weitervermietet wurde.

 

Für mich lässt Wiener Wohnen hier nicht nur die Mieterin im Regen stehen, sondern natürlich auch ihre Mitarbeiterin, die wirklich um Service bemüht war und der dieser Fehler unterlaufen ist. Das ist für mich nicht einsehbar, und es ist für mich unbegreiflich. Da ich aber wirklich keine Mittel habe oder die Volksanwaltschaft keine Mittel hat, Wiener Wohnen zur Zahlung zu verpflichten oder zu verhalten, wende ich mich an Sie. Deswegen wissen Sie jetzt, warum ich diesen Fall so explizit erklärt habe: Ich wende mich an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ob Sie mich nicht dabei unterstützen könnten und ob man hier nicht doch noch eine sehr positive Lösung für diese Mieterin herbeiführen könnte! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Somit bin ich schon am Ende. Lassen sich mich aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wiener Verwaltung - das darf ich auch im Namen meiner Kollegen tun - den Dank für die Unterstützung bei unserer europäischen Konferenz aussprechen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wiener Verwaltung - insbesondere, darf ich hinzufügen, auch der Verwaltungsrevision - möchte ich für ihre Kooperationsbereitschaft, die an sich gute Zusammenarbeit, die Kontaktnahme, die Unterstützung ein herzliches Dankeschön sagen. Normalerweise ist das, wie ich weiß, immer ein schöner Schlusssatz. Er soll aber in dem Fall nicht nur ein Schlusssatz sein, sondern es kommt wirklich von ganzem Herzen: Vielen, herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Ich habe zuvor eine Wortmeldung übersehen. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Anger-Koch. - Bitte.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich werde es ganz kurz machen. Ich werde nur einen Beschlussantrag einbringen, möchte aber trotzdem zur Frau Kollegin Folgendes sagen: Hier geht es konkret um den Familienbund, der bekommt seit acht Jahren keine Subventionen von der MA 11, und das wird in diesem Bericht erwähnt. Die Besuchsbegleitung ist insbesondere in Wien, wo eine Scheidungsrate von 60 Prozent der Fall

 

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