Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 84
etwa 10 Prozent des Gesamtanfalles relativ niedrig ist. Freilich betrifft das nur den Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung und nicht jene Fälle, in denen die Wiener Verwaltung Bundesrecht zu vollziehen hat.
Sehr erfreulich ist - und da komme ich jetzt zu einem
Punkt, der schon vorher in den Reden angesprochen wurde -, dass die
Volksanwaltschaft eingeladen wurde, an einer Novellierung des Wiener Leichen-
und Bestattungsgesetzes sowie der Bestattungsanlagenverordnung für die
städtischen Friedhöfe mitzuarbeiten. Vor wenigen Tagen wurde auf Expertenebene
ein Novellierungsvorschlag finalisiert, der, wie ich meine, nicht nur für die
Friedhofsverwaltung eine sehr gut administrierbare Grundlage ergibt, sondern
auch mehr Klarheit für die Benützungsberechtigten schaffen wird. Damit hoffe
ich auch, dass in Hinkunft jene Fälle, die immer wieder Gegenstand unserer
Berichterstattung waren, gelöst werden können.
Nach den mir vorliegenden Informationen - und ich
habe sie ja vorhin auch noch von Herrn Mag Stefan vernommen - soll der Entwurf
im Herbst dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegt werden. Es bleibt
freilich abzuwarten und liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie, sehr geehrte Damen und
Herren Abgeordnete, dann auch dazu Ihre Zustimmung erteilen.
Ein zweiter Punkt, den ich mit
"unfreundlich" oder "unerfreulich" bezeichnen möchte - und
hier ist das wirklich noch ein höflich gewählter Ausdruck -, ist ein Fall im
Bereich von Wiener Wohnen, der mich sehr bedrückt. Sie finden ihn auf
Seite 104 unseres Berichtes dargestellt. Es geht dabei um eine Studentin,
die eine Startwohnung der Kategorie C durch Investitionen letztendlich auf
eine A-Kategorie aufgewertet hatte. Vier Jahre später hat sie beschlossen, die
Wohnung aufzugeben und zurückzugeben, und sie hat ihre Mutter beauftragt, mit
Wiener Wohnen alle nötigen Schritte zu setzen, was die Rückforderung der
Investitionskosten betrifft. Dabei ist zu bemerken, dass jede Investition mit
Rechnungen belegt war, die daher auch vorgezeigt werden konnten.
Die Mutter trat mit Wiener Wohnen in Verbindung, und
hier ging es dann um eine Information, wie hoch diese Investitionsablöse sein
könnte. Da allerdings nicht der gesamte investierte Betrag zur Refundierung
kommen konnte, hat sich die Mutter einfach an die Schlichtungsstelle gewandt.
Die Schlichtungsstelle hat in ihrem Sinne entschieden. Äußerst merkwürdig ist,
das haben wir nicht verstanden, dass Wiener Wohnen dann dagegen das
Bezirksgericht anrief und dieses entschied folgendermaßen. Es steht uns nicht
an, Gerichtsurteile zu kommentieren, aber das Gericht hat Folgendes festgestellt:
An sich stehen der Mieterin die Ersatzansprüche voll zu, aber in dem Formular
ist der geforderte Betrag nicht vollständig in der Spalte eingetragen gewesen,
in die er hätte eingetragen werden sollen, und daher wird der Ersatzanspruch
abgelehnt.
Nochmals: Das Formular, das auszufüllen ist, wurde
nicht von der Mutter, sondern im Sinne eines guten Services von einer
Mitarbeiterin von Wiener Wohnen ausgefüllt. Daher liegt dort der Fehler. Aber
obwohl es ein Fehler von Wiener Wohnen ist und es sich hier um eine
Mitarbeiterin handelt, war Wiener Wohnen nach wie vor nicht bereit nachzugeben
und den Investitionsersatz zu leisten.
Aber dieser Fall ist damit noch immer nicht ganz zu
Ende. Denn was mich besonders verwundert - und Sie sehen, er liegt mir am Herzen,
sonst würde ich ihn hier nicht so ausführlich behandeln -, was mich noch mehr
wundert, ist, dass alle notwendigen und nützlichen Investitionen, die in dieser
Wohnung vorgenommen worden waren und mit einem relativ hohen Aufwand diese
A-Kategorie bewirkt hatten, einfach demoliert wurden, sodass die Wohnung wieder
auf die Kategorie C herabgemildert wurde und dann dem Nachbarn zur
Erweiterung seiner eigenen Wohnung C-wertig zur Verfügung gestellt
beziehungsweise weitervermietet wurde.
Für mich lässt Wiener Wohnen hier nicht nur die
Mieterin im Regen stehen, sondern natürlich auch ihre Mitarbeiterin, die
wirklich um Service bemüht war und der dieser Fehler unterlaufen ist. Das ist
für mich nicht einsehbar, und es ist für mich unbegreiflich. Da ich aber wirklich
keine Mittel habe oder die Volksanwaltschaft keine Mittel hat, Wiener Wohnen
zur Zahlung zu verpflichten oder zu verhalten, wende ich mich an Sie. Deswegen
wissen Sie jetzt, warum ich diesen Fall so explizit erklärt habe: Ich wende
mich an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ob Sie mich
nicht dabei unterstützen könnten und ob man hier nicht doch noch eine sehr
positive Lösung für diese Mieterin herbeiführen könnte! (Beifall bei der
ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Somit bin
ich schon am Ende. Lassen sich mich aber auch allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Wiener Verwaltung - das darf ich auch im Namen meiner Kollegen
tun - den Dank für die Unterstützung bei unserer europäischen Konferenz
aussprechen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wiener Verwaltung -
insbesondere, darf ich hinzufügen, auch der Verwaltungsrevision - möchte ich
für ihre Kooperationsbereitschaft, die an sich gute Zusammenarbeit, die
Kontaktnahme, die Unterstützung ein herzliches Dankeschön sagen. Normalerweise
ist das, wie ich weiß, immer ein schöner Schlusssatz. Er soll aber in dem Fall
nicht nur ein Schlusssatz sein, sondern es kommt wirklich von ganzem Herzen:
Vielen, herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Ich habe
zuvor eine Wortmeldung übersehen. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag
Anger-Koch. - Bitte.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich werde es ganz kurz machen. Ich
werde nur einen Beschlussantrag einbringen, möchte aber trotzdem zur Frau
Kollegin Folgendes sagen: Hier geht es konkret um den Familienbund, der bekommt
seit acht Jahren keine Subventionen von der MA 11, und das wird in diesem
Bericht erwähnt. Die Besuchsbegleitung ist insbesondere in Wien, wo eine
Scheidungsrate von 60 Prozent der Fall
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