Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 84
Hilfe angeboten werden kann.
Der Bericht selbst, der ja an den Landtag gerichtet
wurde, enthält grundsätzliche Wahrnehmungen und exemplarische Darstellungen
einzelner Fälle. Die Volksanwaltschaft übt die öffentliche Kontrolle im Dienst
des Rechtstaats und der Demokratie aus. Auf diese Weise ergänzt sie sowohl die
politische, rechtliche und finanzielle Kontrolle, und sie ist schlichtweg auch
dazu da, die Verfahrensverzögerungen zu prüfen, wenn welche vorhanden sind.
Sie agiert nach der Verfassung unabhängig, nach den
Grundsätzen des Rechts und den Geboten einer fairen, bürgerfreundlichen und
wirksamen Verwaltung der Stadt. Ihre Aufgabe ist es, durch ihre Kontrollen die
Qualität der Verwaltung zu verbessern. Das Ziel soll nicht sein, dass jemand
Einzelinteressen durchsetzt, sondern ihr Ziel ist es schlichtweg, dass Dinge
ordnungsgemäß behandelt werden und dass im Sinne des Gesetzes vorgegangen wird.
Ich möchte jetzt noch ganz kurz auf meine
Vorrednerinnen und Vorredner eingehen.
Herr Mag Stefan! Der Besuch in dieser
Abtreibungsklinik ist nicht illegal, und auch die Abtreibung in dieser Zeit -
und Sie haben es in Ihrer tatsächlichen Berichtigung gesagt - ist nicht
illegal. (Abg Mag Harald STEFAN: Rechtswidrig!) Das möchte ich so nicht
im Raum stehen lassen. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN. - Abg Mag Harald
STEFAN: Es wird nicht bestraft, aber es ist rechtswidrig! - Weitere
Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Betreffend Übertragung der Grabstellen, die Sie als
zweites Beispiel angeführt haben, möchte ich Ihnen nur sagen:
1,6 Millionen Verstorbene in 600 000 Grabstellen, da kann
es durchaus vorkommen, dass einmal Fehler passieren. Es ist in dieser Form sehr
unangenehm, da gebe ich Ihnen schon Recht, aber ich denke, dass es in guter
Zusammenarbeit mit der Volkanwaltschaft gelungen ist, auch hier zu einer Lösung
zu kommen.
Frau Kollegin Praniess-Kastner! Was Ihr Beispiel mit
den Kindern betrifft, die in Kindergärten oder in Schulen medizinische
Betreuung brauchen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dies eine freiwillige
Sache der Pädagoginnen und Pädagogen, der Assistentinnen und Assistenten ist,
unter Anleitung eines Arztes, wobei wirklich Vorsorge getroffen wird und dies
auch freiwillig von den Menschen durchgeführt wird, ohne dafür wirklich
medizinisch befugt zu sein. Schlimm wird es dann, wenn einmal ein Fehler
passiert, weil dann die Sache zu laufen beginnt - und wem schieben wir dann die
Schuld in die Schuhe? Da würde ich schon sagen, es ist ein wichtiger und ein
guter Aspekt, dass es durchgeführt wird, und das sollte man meines Erachtens
nicht an den Pranger stellen.
Ich möchte aber gleichzeitig noch zu dem Antrag der
ÖVP, den anschließend, nehme ich an, Frau Mag Anger-Koch einbringen wird, kurz
Stellung nehmen. Es geht darin um die Subventionierung von privat angebotenen
Besuchsdiensten. In dem einen Punkt gebe ich Ihnen Recht, dass im Prinzip seit
der Schaffung des Kindschaftsrechtsgesetzes 2001, das ein Bundesgesetz ist,
immer mehr Gerichte das zum Anlass nehmen, diese Besuchsdienste zu verordnen.
Es haben die MA 11, die Sozialämter und die
Ämter für Jugend und Familie in ihren Regionalstellen so genannte Besuchscafés,
in denen dieser Kontaktbesuchsdienst auch gratis angeboten wird. Es ist
richtig, dadurch, dass die Anzahl sehr stark steigt, muss man sich überlegen:
Wie kann man das zusätzlich unterstützen? Wobei die Ämter für Jugend und
Familie bereits den Folder mit dem Titel "Besuchscafé" vom
Bundesministerium für Soziales ausgeben, den Sie sicherlich kennen, wobei es
dann noch vier zusätzliche Institutionen gibt, die diese Besuchsdienste
anbieten.
Es ist aber meines Erachtens nicht richtig, dies
wieder, obwohl das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz ein Bundesgesetz ist, von
der Stadt zu verlangen. Sie treten in Ihrem Beschlussantrag wieder an die
Stadträtin für Bildung, Jugend und Information heran, um Gelder dafür zu
lukrieren. Es ist ein Bundesgesetz, daher ist auch seitens der Bundesregierung
dafür Sorge zu tragen, dass dieses Gesetz ausreichend finanziert wird! Es ist
seitens des Bundesministeriums für Justiz, in dessen Geschäftsbereich die
Gerichte ja angesiedelt sind, auch noch keine Antwort an die Volksanwaltschaft
gekommen, dies zusätzlich zu unterstützen.
Ich gebe Ihnen aber Recht in der allgemeinen
Hinsicht, dass es vermehrt unterstützt gehört und dass man darüber reden muss.
Deshalb werden wir auch Ihrem Antrag auf Zuweisung zustimmen.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen beiden,
stellvertretend im Namen meiner Fraktion und stellvertretend bei Ihnen für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Erstellung des 27. Berichtes der
Volksanwaltschaft recht herzlich bedanken. Ich denke, dass es eine gute
Zusammenarbeit und eine sehr gute Ergänzung ist, im Sinne der Verwaltung der
Stadt Wien und im Sinne der Wienerinnen und Wiener. Dafür ein herzliches Dankeschön!
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Volksanwältin Rosemarie Bauer hat sich zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren Abgeordnete!
Da sich der Herr Vorsitzende entschuldigt hat, ist es
mir als stellvertretender Vorsitzender ein besonderes Anliegen, mit einem
herzlichen Dankeschön zu beginnen. Vor knapp einer Woche hatten wir sehr, sehr
viele Gäste, es war nämlich die europäische Ombudsmannkonferenz zu Gast in
Wien. Wir möchten uns hier bei der Stadt Wien für die wirklich großzügige
Unterstützung sehr, sehr herzlich bedanken.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch
zu meinem Geschäftsbereich kommen. Es sind zwei Punkte, die mich besonders
berühren, und es sind auch zwei Dinge, die sich berichten lassen, Erfreuliches
und eher Unerfreuliches.
Erfreulich ist, dass die Zahl jener Fälle, in denen ich der
Beschwerde Berechtigung zuerkennen musste, mit
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