Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 84
- im gegenständlichen Fall war das
Pflegestufe 4 - allein für die Hortbetreuung aufgewendet werden muss. Die
Stadt - und da zitiere ich jetzt wörtlich - hat „die Integration von chronisch
kranken Kindern in Kindergärten und Horten zu ermöglichen und sicherzustellen
und die Eltern bei der Integration ihrer Kinder zu unterstützen und zu ermutigen.
Körperliche Behinderungen dürfen dabei kein unüberwindliches Hindernis
sein."
Die Volksanwaltschaft fordert die Integration
chronisch kranker und behinderter Kinder in Kindertagesheimen; die Stadt Wien
verfüge zudem über genügend eigene Krankenschwestern, die zur Erbringung von
medizinischen Hilfeleistungen eingesetzt werden können. Die Stadt hat in einer
Stellungnahme eine individuelle Lösung in Aussicht gestellt, eine individuelle
Lösung, die für dieses einzelne Kind und die Eltern wahrscheinlich sehr
hilfreich sein wird. Hier fordern auch wir möglichst rasche Abhilfe im Sinne
der Betroffenen.
Nur kurz zur Vollzugspraxis des Fonds Soziales
Wien, die dem Sozialhilfegesetz widerspricht - das ist auf Seite 59 zu finden
-: Die Verfahren der Zuerkennung von Zuschüssen zu Pflegeheimkosten aus
Sozialhilfemitteln werden nicht mehr von der MA 15 mittels Bescheid
erledigt, sondern vom Fonds Soziales Wien. Der Fonds Soziales Wien tritt also
gegenüber den PflegeheimbewohnerInnen außenwirksam auf und erkennt Förderung
zur Pflege und Unterbringung an.
Wir
haben schon des Öfteren festgestellt, dass die Ausgliederungen durch die Stadt
sehr, sehr schwierig sind, vor allem in diesem Bereich. Sie sind damit ja nicht
nur der Kontrolle der Volksanwaltschaft entzogen - und die Volksanwaltschaft
ist auf Goodwill angewiesen im Hinblick darauf, welche Unterlagen, welche
Informationen sie bekommt -, sondern sie sind natürlich auch unserer
oppositionellen Kontrolle entzogen. Die Volksanwaltschaft stellt zu diesem Fall
ganz klar dar, dass sie gegen eine Flexibilisierung zu Lasten sozial
bedürftiger Menschen ist.
Nun noch ganz kurz ein Beispiel zum Heimbewohner- und
Behindertenrecht: Die Volksanwaltschaft setzt sich erfreulicherweise sehr für
die Anliegen behinderter Menschen ein. Nach der Verfassungsbestimmung bekennt
sich die Republik ja dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht
behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens sicherzustellen.
Dieses Bekenntnis ist natürlich mit Leben zu erfüllen. Derzeit kommt es aber
durch das Land Wien zu einer unterschiedlichen Behandlung verschiedener Gruppen
behinderter Menschen, die rechtfertigungsbedürftig ist.
Ein Beispiel dazu: Lediglich gehörlose und
sehbehinderte Menschen, also alle Menschen mit Sinnesbehinderungen, erhalten
für die Benützung der Wiener Linien eine finanzielle Unterstützung. Für
körperbehinderte Menschen mit schwerer Gehbehinderung bietet der Fonds Soziales
Wien hingegen geförderte Leistungen des Freizeitfahrtendienstes an. Nach
Auffassung der Volksanwaltschaft wäre es zweckmäßiger im Sinne der
Gleichstellung aller behinderten Menschen, jedenfalls eine Ausweitung der
finanziellen Unterstützung für die Benützung der Wiener Linien vorzunehmen.
Meine Damen und Herren! Ich habe es schon kurz angesprochen:
Ein weiterer Bereich, den wir und auch alle anderen Oppositionsparteien schon
mehrfach angesprochen haben, ist das leidige Thema der Auslagerungen. Dadurch,
dass die Gemeinde Wien immer mehr in den Fonds oder in sonstige Unternehmen
auslagert, die dann nicht der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft im direkten
Weg unterliegen, kann es zu entsprechenden Defiziten kommen. Das möchte ich an
dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnen.
Ich erneuere daher unsere Forderung - auch wenn es
offenkundig auf Basis einer nicht wirklich sicheren Rechtslage funktionieren
würde -, dass man gesetzlich die Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für den
Bereich des Fonds Soziales Wien verankert, sodass man wirklich alles tut, dass
die Volksanwaltschaft nicht nur auf den angesprochenen Goodwill angewiesen ist,
sondern hier auf gesetzlicher Basis agieren kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Ich komme damit auch schon
zum Ende. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich zur
Kenntnis nehmen. Vielleicht nehmen Sie ihn als Auftrag in die Sommerferien mit
und sehen ihn als Arbeitsprogramm für die laufende, für die kommende
Legislaturperiode. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Abg
Mag Stefan hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. Ich erteile
ihm das Wort; seine Redezeit beträgt drei Minuten.
Abg Mag Harald Stefan (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Ich werde keine drei Minuten brauchen, ich habe nur
Folgendes zu berichtigen: Wenn Frau Kollegin Korun sagt, es ist falsch, dass es
illegal ist, dann verwende ich von mir aus das Wort "rechtswidrig".
Es ist die Abtreibung tatsächlich rechtswidrig, aber straffrei bis zum Ende der
entsprechend festgesetzten Frist.
Ich bitte Sie, nicht zu behaupten, dass ich etwas
Falsches sage, wenn Sie es nicht belegen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Lueger. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Angela Lueger (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwalt! Sehr geehrter Herr Volksanwalt!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte einleitend ein paar
allgemeine Worte zur Volksanwaltschaft sagen, die ja 1977 ins Leben gerufen
wurde und seitens der Bundesverfassung den Auftrag bekommen hat, sich mit
behaupteten oder vermuteten Missständen auseinander zu setzen. Wienerinnen und
Wiener haben ganz einfach die Möglichkeit, sich dann, wenn sie meinen, nicht zu
ihrem Recht gekommen zu sein, an die Volksanwaltschaft zu wenden, und das in
einer sehr guten Form: Zum Ersten ist es gebührenfrei, es ist formlos, und
somit ist auch die Schwelle sehr, sehr niedrig, damit keine Hemmschwelle vorhanden
ist und
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