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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 84

 

- im gegenständlichen Fall war das Pflegestufe 4 - allein für die Hortbetreuung aufgewendet werden muss. Die Stadt - und da zitiere ich jetzt wörtlich - hat „die Integration von chronisch kranken Kindern in Kindergärten und Horten zu ermöglichen und sicherzustellen und die Eltern bei der Integration ihrer Kinder zu unterstützen und zu ermutigen. Körperliche Behinderungen dürfen dabei kein unüberwindliches Hindernis sein."

 

Die Volksanwaltschaft fordert die Integration chronisch kranker und behinderter Kinder in Kindertagesheimen; die Stadt Wien verfüge zudem über genügend eigene Krankenschwestern, die zur Erbringung von medizinischen Hilfeleistungen eingesetzt werden können. Die Stadt hat in einer Stellungnahme eine individuelle Lösung in Aussicht gestellt, eine individuelle Lösung, die für dieses einzelne Kind und die Eltern wahrscheinlich sehr hilfreich sein wird. Hier fordern auch wir möglichst rasche Abhilfe im Sinne der Betroffenen.

 

Nur kurz zur Vollzugspraxis des Fonds Soziales Wien, die dem Sozialhilfegesetz widerspricht - das ist auf Seite 59 zu finden -: Die Verfahren der Zuerkennung von Zuschüssen zu Pflegeheimkosten aus Sozialhilfemitteln werden nicht mehr von der MA 15 mittels Bescheid erledigt, sondern vom Fonds Soziales Wien. Der Fonds Soziales Wien tritt also gegenüber den PflegeheimbewohnerInnen außenwirksam auf und erkennt Förderung zur Pflege und Unterbringung an.

 

Wir haben schon des Öfteren festgestellt, dass die Ausgliederungen durch die Stadt sehr, sehr schwierig sind, vor allem in diesem Bereich. Sie sind damit ja nicht nur der Kontrolle der Volksanwaltschaft entzogen - und die Volksanwaltschaft ist auf Goodwill angewiesen im Hinblick darauf, welche Unterlagen, welche Informationen sie bekommt -, sondern sie sind natürlich auch unserer oppositionellen Kontrolle entzogen. Die Volksanwaltschaft stellt zu diesem Fall ganz klar dar, dass sie gegen eine Flexibilisierung zu Lasten sozial bedürftiger Menschen ist.

 

Nun noch ganz kurz ein Beispiel zum Heimbewohner- und Behindertenrecht: Die Volksanwaltschaft setzt sich erfreulicherweise sehr für die Anliegen behinderter Menschen ein. Nach der Verfassungsbestimmung bekennt sich die Republik ja dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens sicherzustellen. Dieses Bekenntnis ist natürlich mit Leben zu erfüllen. Derzeit kommt es aber durch das Land Wien zu einer unterschiedlichen Behandlung verschiedener Gruppen behinderter Menschen, die rechtfertigungsbedürftig ist.

 

Ein Beispiel dazu: Lediglich gehörlose und sehbehinderte Menschen, also alle Menschen mit Sinnesbehinderungen, erhalten für die Benützung der Wiener Linien eine finanzielle Unterstützung. Für körperbehinderte Menschen mit schwerer Gehbehinderung bietet der Fonds Soziales Wien hingegen geförderte Leistungen des Freizeitfahrtendienstes an. Nach Auffassung der Volksanwaltschaft wäre es zweckmäßiger im Sinne der Gleichstellung aller behinderten Menschen, jedenfalls eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung für die Benützung der Wiener Linien vorzunehmen.

 

Meine Damen und Herren! Ich habe es schon kurz angesprochen: Ein weiterer Bereich, den wir und auch alle anderen Oppositionsparteien schon mehrfach angesprochen haben, ist das leidige Thema der Auslagerungen. Dadurch, dass die Gemeinde Wien immer mehr in den Fonds oder in sonstige Unternehmen auslagert, die dann nicht der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft im direkten Weg unterliegen, kann es zu entsprechenden Defiziten kommen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnen.

 

Ich erneuere daher unsere Forderung - auch wenn es offenkundig auf Basis einer nicht wirklich sicheren Rechtslage funktionieren würde -, dass man gesetzlich die Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für den Bereich des Fonds Soziales Wien verankert, sodass man wirklich alles tut, dass die Volksanwaltschaft nicht nur auf den angesprochenen Goodwill angewiesen ist, sondern hier auf gesetzlicher Basis agieren kann. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Ich komme damit auch schon zum Ende. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Vielleicht nehmen Sie ihn als Auftrag in die Sommerferien mit und sehen ihn als Arbeitsprogramm für die laufende, für die kommende Legislaturperiode. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Abg Mag Stefan hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. Ich erteile ihm das Wort; seine Redezeit beträgt drei Minuten.

 

Abg Mag Harald Stefan (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ich werde keine drei Minuten brauchen, ich habe nur Folgendes zu berichtigen: Wenn Frau Kollegin Korun sagt, es ist falsch, dass es illegal ist, dann verwende ich von mir aus das Wort "rechtswidrig". Es ist die Abtreibung tatsächlich rechtswidrig, aber straffrei bis zum Ende der entsprechend festgesetzten Frist.

 

Ich bitte Sie, nicht zu behaupten, dass ich etwas Falsches sage, wenn Sie es nicht belegen können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Lueger. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Angela Lueger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwalt! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte einleitend ein paar allgemeine Worte zur Volksanwaltschaft sagen, die ja 1977 ins Leben gerufen wurde und seitens der Bundesverfassung den Auftrag bekommen hat, sich mit behaupteten oder vermuteten Missständen auseinander zu setzen. Wienerinnen und Wiener haben ganz einfach die Möglichkeit, sich dann, wenn sie meinen, nicht zu ihrem Recht gekommen zu sein, an die Volksanwaltschaft zu wenden, und das in einer sehr guten Form: Zum Ersten ist es gebührenfrei, es ist formlos, und somit ist auch die Schwelle sehr, sehr niedrig, damit keine Hemmschwelle vorhanden ist und

 

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