Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 84
Volksanwaltschaft sehr herzlich bedanken. Wir
finden, dass es auch sehr zu begrüßen ist, dass grundrechtsrelevante
Feststellungen der Volksanwaltschaft dieses Jahr zum ersten Mal den Berichten
an die Landtage beigeschlossen werden, nämlich grundrechtsrelevante
Feststellungen der Volksanwaltschaft, die die Bundesverwaltung betreffen. Wir
glauben, dass diese Vorgehensweise das Vorhaben, bei Ämtern und Behörden das
Grundrechtsverständnis und das Grundrechtsbewusstsein zu stärken, sehr stark
unterstützt und im positiven Sinn weiter verfolgt und weiterentwickelt.
Ich möchte im Namen meiner Fraktion auf einen
wichtigen Punkt eingehen, der im Bericht der Volksanwaltschaft angeführt ist,
weil er unserer Meinung nach die Vorgehensweise der SPÖ in vielen Bereichen
sehr exemplarisch darstellt. Es geht um den Punkt "4.1 Verweigerung einer
Stellungnahme und Berufung auf die Ausgliederung". Da geht es um den Fall
einer Mitarbeiterin, die ihrer Meinung nach unrechtmäßig gekündigt wurde und
sich an die Volksanwaltschaft gewandt hat. Die Volksanwaltschaft, die sich an
die Verwaltung beziehungsweise an die Hausbetreuungs GesmbH wendet, bekommt
dann zur Antwort: Die Volksanwaltschaft sei hier nicht zuständig, weil das ein
ausgegliederter Bereich ist und weil es eine ausgegliederte, selbstständige
juristische Person ist, um die es sich hier handelt.
Das ist ein Teil der Tatsache; und was ist der
Rest der Tatsache? Dass aus dem Bereich, der von der Wiener Stadtregierung, von
der Wiener Landesregierung ausgegliedert wurde, eine Tochtergesellschaft
gemacht wurde, die aber zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Wien steht.
Das heißt, was macht die Landesregierung? Die
Landesregierung gliedert Bereiche aus der Wiener Stadtverwaltung aus und
entzieht sie damit der demokratischen Kontrolle, und zwar in diesem Fall nicht
nur der demokratischen Kontrolle durch den Gemeinderat und den Landtag,
sondern, wie es in diesem Fall klipp und klar vorliegt, auch der Kontrolle durch
die Volksanwaltschaft. Und sie antwortet der Volksanwaltschaft zweimal, nämlich
bei der ersten Anfrage und auch bei der Stellungnahme, die wir alle bekommen
haben, dass hier aus folgendem Grund keine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft
gegeben sei - ich zitiere -: „Aus Sicht der Stadt Wien - Wiener Wohnen ist eine
Zuständigkeit der Volksanwaltschaft im vorliegenden Fall nicht gegeben, da es
sich bei der Hausbetreuungs GesmbH um eine ausgegliederte, selbstständige
juristische Person handelt."
Das ist eine Vorgehensweise, die wir weder
akzeptieren noch so im Raum stehen lassen können, weil sie dazu führt, dass
erhebliche und große Bereiche der Stadtverwaltung der demokratischen Kontrolle,
der politischen Kontrolle durch die Opposition, aber auch durch die
Volksanwaltschaft und durch das Kontrollamt entzogen werden.
Auch um solche Fälle aufzuzeigen, um auf
solche Defizite in der Stadtverwaltung hinzuweisen, finden wir es ganz, ganz
wichtig, dass es die Volksanwaltschaft gibt. Sie beweist einmal mehr mit dem
vorliegenden Bericht, aus dem ich nur ein Beispiel herausgegriffen habe, dass
sie sehr erfolgreiche, hervorragende Arbeit leistet. Wir bedanken uns als grüne
Fraktion sehr herzlich für diese erfolgreiche Arbeit. Danke vielmals! (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet
ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren!
Der 27. Bericht der Volksanwaltschaft
liegt uns vor, und ich möchte gleich zu Beginn den herzlichen Dank meiner
ÖVP-Fraktion an die Volksanwaltschaft richten und auch an alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für die hervorragende Arbeit an dem Bericht, der uns vorliegt. (Beifall
bei der ÖVP.)
Sinn und Zweck dieser Kontrolle durch die
Volksanwaltschaft ist ja, die Verwaltung effizienter, besser und
bürgerfreundlicher zu machen. Insofern darf ich einen Appell an Sie richten, an
die Stadtregierung und Landesregierung: Geben Sie doch auch in Wien einer
wirklich unabhängigen Kontrollinstanz entsprechende Möglichkeiten im Sinne
Ihrer Wählerinnen und Wähler, aber auch zum Wohle aller BürgerInnen dieser
Stadt! (Beifall bei der ÖVP.)
Nun zum Inhaltlichen: Es sind natürlich immer
nur Einzelfälle, aber doch kann man aus dem Bericht einen roten Faden von
Missständen, die ja nicht unbedingt auf Ihrer politischen Verantwortung beruhen
müssen, feststellen. Die Volksanwaltschaft verhilft den Bürgerinnen und Bürgern
sehr oft zu ihrem Recht. Es werden Missverständnisse aufgeklärt, es werden
Systemfehler aufgezeigt, es werden Anregungen an die Stadtverwaltung gemacht,
und oft - das möchte ich ausdrücklich als positiv hervorheben - werden
gemeinsame Lösungen in Einzelfällen getroffen. Aber Systemfehler werden sehr
oft nicht gelöst.
Ich möchte Ihnen hiezu ein paar Beispiele
nennen. Als ein Beispiel ist auf Seite 49 angeführt, dass eine Schülerin
mit schwerer Zuckerkrankheit eine Volksschule besucht, und sie hat einen
Integrationsplatz mit Sonderförderbedarf im Hort. Die Nahrungsmittelaufnahme
erfolgt mittels einer Sonde, und die regelmäßige Blutzuckerkontrolle ist
erforderlich. Die MA 10, für Kindergärten und Horte zuständig, lehnte die
Übernahme dieser Sonderernährung durch die Pädagoginnen vorerst ab. Die
Pädagoginnen können freiwillig, wurde angeführt, nach entsprechender
medizinischer Einschulung medizinische Hilfeleistungen übernehmen, aber alle
Maßnahmen auf Kosten der Eltern. Die Eltern mussten die mobilen
Krankenschwestern bezahlen.
Aus Sicht der Volksanwaltschaft - das möchte ich
hier noch einmal unterstreichen, weil es auch ausdrücklich unsere Meinung ist -
ist das Überwälzen sämtlicher Kosten auf die Eltern völlig inakzeptabel, da das
Pflegegeld pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgilt. Es ist nicht
gerechtfertigt, dass das gewährte Pflegegeld
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