Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 84
Volksanwaltschaft. Auch hier ein Dankeschön an all jene, die
das aufgegriffen haben! (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die Wiener Theaterjury ist ein Thema, das
bereits besprochen wurde. Hier hat sich ein Bewerber an die Volksanwaltschaft
gewandt, weil er der Ansicht war, dass er ohne jede Begründung und ohne
nachvollziehen zu können, weshalb er abgelehnt wurde, nicht in diese Jury
aufgenommen wurde. Das Auswahlverfahren war für die Volksanwaltschaft nicht
wirklich nachvollziehbar, und es ist auch nach dem Gespräch im Kulturausschuss,
wo Vertreter der Volksanwaltschaft anwesend waren, offensichtlich ein nicht
sehr glückliches Gefühl für die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft übrig
geblieben. Da hat sich auch die Stadt Wien nicht mit Ruhm bekleckert, und das
war sicherlich bereits ein Beginn der Problematik der mittlerweile doch
stockenden Theaterreform.
Ein weiterer Punkt ist, dass bei Abschleppungen von
PKWs - das ist sehr bunt gemischt, wie man merkt - einerseits eine
Verwaltungsstrafe wegen des Vergehens nach der Straßenverkehrsordnung
üblicherweise zum Tragen kommt und zweitens die Kosten der Abschleppung zu
übernehmen sind. Wenn man einen Einspruch gegen die Verwaltungsstrafe macht und
dort Recht bekommt, dann bleiben üblicherweise dennoch die Kosten der Abschleppung
und Verwahrung übrig. Auch das ist natürlich ein sehr unbefriedigender Zustand.
Denn wenn jemand Recht bekommen hat - zum Beispiel, weil er krank geworden ist,
weil ihm übel geworden ist oder er sonst wie sein Auto abstellen musste - und
dann für Kosten aufzukommen hat, dann ist das unbefriedigend.
Auch hier zeigt sich zumindest ein gewisses Einlenken
von Seiten der Stadt Wien, indem man versuchen wird, diese Dinge zu
koordinieren. Daher war es auch hier sehr nützlich, dass die Volksanwaltschaft
darauf hingewiesen hat.
Ein weniger schöner Bericht aus meiner Sicht ist der
über den verpflichtenden Besuch einer vierten Hauptschulklasse in einer
privaten Abtreibungsklinik. Es wird hier nicht ausgeführt, was dort gezeigt wurde
und unter welchen Umständen es abgelaufen ist. Tatsache ist jedenfalls, dass
Abtreibung etwas Illegales ist und hier nur Straffreiheit aufgrund der
Fristenlösung gewährt wird.
Wenn das im Biologieunterricht als vollkommene
Selbstverständlichkeit dargestellt wird, vielleicht als eine Möglichkeit, wie
man sich dieser Situation auch entledigen kann, bin ich nicht sehr glücklich
damit, dass man die Schüler verpflichtend dort hinführt. Da müsste es schon
eine eingehende Erklärung darüber geben - vielleicht auch mit einer
psychologischen Betreuung verbunden -, was das zur Folge hat und dass das nicht
einfach als normaler Ausflug stattfindet. Es wird da von der Stadt Wien einfach
nur von "im Rahmen des Biologieunterrichts methodisch-didaktisch entsprechend
aufbereitet" gesprochen. Das ist mir auch wirklich zu wenig, um solche
Dinge zu begründen.
Auf der anderen Seite wiederum muss man feststellen,
dass im Bereich der Stadt Wien Lehrerinnen, die schwanger werden, aufgrund
ihrer Schwangerschaft diskriminiert werden. Es ist eine sehr unerfreuliche
Tatsache, hier feststellen zu müssen, dass Frauen diskriminiert werden in einer
Situation, in der sie tatsächlich hilflos sind und vom Gesetz grundsätzlich
geschützt werden.
Das läuft nämlich so, dass bei Einjahresverträgen,
aber auch bei längeren befristeten Verträgen zumindest zwei
Beschwerdeführerinnen zum Volksanwalt gegangen sind und Folgendes festgestellt
haben: Die eine ist am 16.8. in Mutterschutz gegangen, am 31.8. wäre ihr
Vertrag ausgelaufen, sie hat daher keine Abfertigung mehr bekommen, und es
wurde auch ihr Vertrag nicht verlängert. Im zweiten Fall war es so, dass die
Frau bereits fünf Jahre im Dienst war, einen Fünfjahresvertrag hatte, ebenfalls
zwei Wochen vor Ende dieser Frist in Mutterschutz gegangen ist und an sich
dadurch, dass sie ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, die Schwangerschaft zu
melden, diskriminiert wurde.
Das ist eine sehr unangenehme Tatsache, und da sollte
sich die Stadt Wien wirklich überlegen, wie sie in Zukunft agiert, weil sie damit
tatsächlich Leute sehr hart, wenn nicht sogar unmenschlich behandelt, die das
nicht verdient haben. Das ist meiner Ansicht nach eine der schlimmsten auf die
Stadt Wien bezogenen Beschwerden in dem ganzen Volksanwaltschaftsbericht, was
doch dazu führen sollte, dass die Stadt Wien hier Abhilfe schafft.
Ich möchte zum Schluss noch zu einem Antrag, den die
ÖVP zur Subventionierung von privat angebotenen Besuchsbegleitungen einbringen
wird, Stellung nehmen, weil das auch auf einen Bericht Bezug nimmt. Wir halten
das für eine sehr gute Sache. Der Bedarf danach, dass eine solche
Besuchsbegleitung stattfindet, ist offensichtlich vorhanden. Auf der anderen
Seite gibt es zu wenige derartige Stellen. Wir werden daher diesen Antrag
unterstützen.
Wir bedanken uns noch einmal für den Bericht der
Volksanwälte. Sie haben uns wieder einmal sehr eindrücklich gezeigt, wo in der
Verwaltung Fehler sind, was hoffentlich dazu geführt hat, dass die Stadt Wien
diese Fehler aufhebt. (Beifall bei der
FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Korun. Ich erteile es ihr.
Abg Mag
Alev Korun (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr
geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren!
Nur ein Satz zu meinem Vorredner, weil wir
diesen Satz "Abtreibung ist illegal" nicht so stehen lassen wollen:
Sie wissen genau, dass es juristisch gesehen auch nicht ganz sauber ist, dass
man es so ausdrückt und dass man vor allem mit diesem Satz Frauen, die abtreiben,
in ein Eck stellt und kriminalisiert. (Abg Mag Harald STEFAN: Was ist es
denn? Was wäre die richtige Ausdrucksweise?) Das wollte ich hier nur
angesprochen haben. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg Mag Harald STEFAN: Was
ist die richtige Ausdrucksweise? Es ist rechtswidrig! Illegal!)
Zum
Bericht der Volksanwaltschaft: Eingangs möchten wir uns natürlich für die
hervorragende Arbeit der
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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