Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 84
Bemerkungen, dennoch möchte ich von dieser Seite aus
Folgendes feststellen: Wenn jemand durch das Parlament demokratisch in eine
Funktion gewählt wurde, dann ist das in dieser Richtung zu akzeptieren. Ich
bitte, das auch in dieser Form zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das gilt aber auch jetzt in gleicher Weise. Ich darf
hier mitteilen, dass es Wortmeldungen gibt.
Herr Abg Stefan ist der Erste, der sich zum Wort
gemeldet hat. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Harald Stefan (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Kollegen!
Vorerst darf ich mich beim Herrn Präsidenten für
seine Worte bedanken. Denn es geht heute darum, hier die Tätigkeit der
Volksanwaltschaft zu beurteilen, und ich glaube, es steht außer Streit, dass
Herr Volksanwalt Mag Stadler zumindest genau so gut wie alle anderen
arbeitet. Ihre Missfallenskundgebungen haben mir daher sehr missfallen. Wenn
Sie jemanden nicht sehen wollen, ist es Ihre Sache, aber es geht hier um etwas
ganz anderes. (Abg Godwin Schuster: ...Polemik ist manchmal ein Problem!)
Wir haben den Volksanwaltschaftsbericht bekommen.
Immerhin sind im Berichtsjahr 756 Beschwerden eingelangt, das ist doch
eine erstaunlich hohe Anzahl. Zumindest 68 Beschwerden waren berechtigt
beziehungsweise sind Beanstandungen. Das gibt immer wieder einen sehr
interessanten Einblick in die Verwaltung der Stadt Wien, einmal von anderer
Seite beleuchtet. Ich möchte ein paar herausgreifen und hier darauf hinweisen,
wobei diese Auswahl aufgrund der Zeit klarerweise nur sehr punktuell sein kann.
Es beginnt einmal mit der Verweigerung einer
Stellungnahme und Berufung auf die Ausgliederung durch Wiener Wohnen
beziehungsweise durch die so genannte Hausbetreuungs GmbH. Es ist doch sehr
schade, wenn hier ein sehr dramatischer Fall auftaucht, dass eine Frau einen
Termin versäumt, weil sie einen Unfall hat, sich an die Volksanwaltschaft
wendet, und die einzige Antwort ist: Schmeck's, wir sind ausgegliedert, und
daher gibt es nicht einmal eine Antwort!
Das ist sehr enttäuschend und ist zumindest nicht
sehr menschlich, sagen wir es einmal so. Formelle Argumente mögen gelten, aber
man könnte da schon anders antworten. Es ist jedenfalls schön, dass wir es hier
zumindest einmal berichtet bekommen.
Ein ganz eklatanter Fall ist die rechtswidrige
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an ein mutmaßliches Mitglied
der organisierten Kriminalität; darüber werden wir Gott sei Dank heute noch
maßgeblich sprechen können. (Abg Godwin Schuster: Der Titel stimmt nicht!)
Der Titel stimmt ganz sicher, weil... (Abg Godwin Schuster: Er stimmt nicht, weil...!) Die
Staatsbürgerschaft wurde verliehen und...
(Abg Godwin Schuster: Wenn er
damals schon ein Mitglied der organisierten Kriminalität wissend gewesen wäre...!)
Die Verfahren sind gelaufen, aber wir werden heute
noch darüber reden. Die Verfahren sind seit dem Jahr 1998 wegen
Umsatzsteuerbetrugs in großem Ausmaß gelaufen, bereits damals war die
Schadenssumme von 70 Millionen EUR bekannt. (Abg Godwin Schuster: Auch
der Bericht der Frau Innenministerin...!) Ich werde Ihnen das alles heute
noch gerne vorlegen, aber so ist es garantiert nicht. Dass im Bereich des
Magistrats etwas passiert ist, ist eine andere Sache, und dass dort offenbar
nicht ausreichend geprüft wurde, ob eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, das werden wir heute noch klären. Aber
das war ganz sicher bereits damals bekannt, und es sind damals schon ganz
massive Ermittlungen gelaufen.
Wie gesagt, wir haben heute noch Zeit, ich werde
Ihnen dann auch Aktenzahlen nennen, damit Sie sich das einmal ganz in Ruhe
anhören und vielleicht später im Protokoll auch anschauen können. Das ist
jedenfalls eine ganz eklatante Sache, die durch einen Bericht in der
"Kronen Zeitung" publik geworden ist und mittlerweile doch auch
größere Kreise gezogen hat.
Eine Angelegenheit, die tatsächlich nicht die Stadt
Wien als solche zu vertreten hat, die aber auch zu sehr unangenehmen
Begleiterscheinungen geführt hat, ist die mangelnde Identitätsfeststellung,
sodass gegen eine unschuldige Frau ermittelt wurde, nachdem sich jemand anderer
für sie ausgegeben hatte. Das ist sicherlich eine Sache, die der
Bundespolizeidirektion zuzuweisen ist, aber es ist nicht schlecht, auch hier
einmal darzustellen, was alles passieren kann, wenn nicht ordnungsgemäß
vorgegangen wird. Diese Berichte sollen doch auch immer dazu führen, dass in
Zukunft etwas genauer hingeschaut wird.
Eine doch auch sehr wichtige und, wie man sieht, zu
einer Reaktion führende Initiative betrifft die Übertragung von Grabstellen.
Das ist etwas, was wirklich immer wieder zur Verunsicherung führt, wer
tatsächlich innerhalb einer Grabstelle ist. Das führt gerade in einer
Situation, in der die Menschen an sich schon sehr belastet sind, nämlich beim
Tod eines Menschen, dann dazu, dass es weitere Komplikationen gibt und dass
plötzlich festgestellt wird, dass gar nicht der Sohn, der das Begräbnis
ausgerichtet hatte, über diese Grabstelle verfügen kann. Möglicherweise ist das
irgendein anderer Verwandtschaftszweig, sodass letztlich ganz andere Leute in
das Grab hineinkommen. Jeder, der die Gräber seiner Vorfahren besucht und weiß,
was das für eine Bedeutung hat, weiß auch, dass es sehr problematisch sein
kann, wenn es zu solchen Verwicklungen kommt.
Das kommt gar nicht so selten vor,
daher hat die Volksanwaltschaft angeregt, dass es eine Übertragung geben soll,
einerseits zu Lebzeiten und dann auch von Todes wegen. Hier hat die Stadt Wien
offensichtlich eingelenkt, und sie hat jetzt eine Änderung der entsprechenden
Gesetze und Verordnungen vorgesehen. Dies soll im Herbst des Jahres beschlossen
werden; wir werden ja sehen, ob es dazu kommt. Aber Tatsache ist, dass
zumindest die Reaktion positiv ist und dass es offensichtlich zu einer
Verbesserung der Situation kommen wird, nicht zuletzt auch durch das
Einschalten der
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