Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 84
Ausnahmen von der Geschwindigkeitsbeschränkung von
50 Stundenkilometern auf bestimmten Abschnitten der folgenden
Hauptstraßen B - das sind die ehemaligen Bundesstraßen - geregelt, die in
ihrer Charakteristik mit Autostraßen vergleichbar sind.
Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit den
Autofahrerklubs haben sich die Experten zu einer Nachjustierung für einige
unverbaute Straßen auf den Haupteinfahrtsrouten, wo es direkte Anbindungen an
Autobahnauf- und -abfahrten und hochrangige Ausfallsstraßen gibt, entschieden.
Die Nachjustierung der Tempo 50-Regelung erfolgt somit lediglich in
Teilabschnitten bei fünf hochrangigen Ausfallsstraßen, die sich nicht im
verbauten Gebiet befinden. Wir wissen, wovon wir reden, ich brauche sie nicht
einzeln aufzuzählen.
Die Kriterien, nach denen Sie fragen, für diese
Straßenzüge sind folgende: Es handelt sich um Teile des hochrangigen
Straßennetzes von Wien. Sie befinden sich außerhalb des unmittelbaren Ortsgebiets
von Wien und/oder sie haben den Charakter von Freilandstraßen ohne angrenzende
Bebauung. Es handelt sich um wichtige, durch ein hohes Verkehrsaufkommen
gekennzeichnete Ein- und Ausfallsstraßen nach Niederösterreich sowie um direkte
Zubringer zum Autobahn- und Schnellstraßennetz oder zu als Autostraßen
ausgebauten Bundesstraßen, und es handelt sich um mehrstreifige, durch
Mittelstreifen getrennte oder mit überbreiten Fahrbahnen ausgestattete Straßen.
Das ist die Begründung auch für die Änderung der Verordnung,
die am 15. Februar vorgenommen wurde.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön,
Herr Landeshauptmann. - Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg Dr
Madejski. Ich bitte ihn darum.
Abg Dr Herbert Madejski (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Die Fragestellung ist natürlich etwas älter, weil sie
letztes Mal nicht drangekommen ist; deswegen habe ich sie noch einmal
wiederholt. Leider scheint die Begründung, die Sie jetzt erfreulicherweise
gegeben haben, im Rahmen der Verordnung nirgends auf. Die kann man nicht
finden. Ich nehme sie jetzt in der mündlichen Form, in der Sie sie dargelegt
haben, zur Kenntnis. Es wäre aber sehr schön gewesen, wenn man diese Begründung
irgendwo schriftlich, so wie es im Gesetz auch steht, wahrnehmen hätte können.
Meine Frage an Sie ist jetzt: Sie haben, sehr
geehrter Herr Landeshauptmann, bei der Beantwortung etlicher Anfragen, auch von
mir, und bei Reden gerade bei der Einführung dieser Tempo 50-Zonen gesagt,
dass diese Maßnahme bei den Einfahrtsstraßen, von denen wir jetzt reden - wir
wissen, wovon wir reden: Süden und Westen -, umweltpolitisch eine sehr
sinnvolle ist, und haben hier die Meinung der StRin Sima mit vertreten. Einen
Monat später ist diese Verordnung mit der jetzt von Ihnen bekannt gegebenen
Begründung wieder geändert worden, und ich frage Sie:
Sie haben genau in Bezug auf jene Straßenbereiche,
die wieder herausgenommen worden sind, in Protokollen festgelegt, dass es dort
aus Umweltgründen sehr wichtig ist, die 50 Stundenkilometer-Zone
einzuführen. Wieso haben Sie dann bei der Änderung dieser Verordnung nicht alle
Ihre Möglichkeiten eingesetzt, Ihre ursprüngliche Meinung durchzusetzen und die
50 Stundenkilometer dort beizubehalten?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Mir ist nicht erinnerlich, dass ich mich besonders
detailreich festgelegt hätte darauf, welche Straßen das sind, aber es ist ja im
Prinzip auch belanglos. Die Frage ist insofern sehr leicht zu beantworten: Es
haben sich die Experten zusammengesetzt, sie haben Diskussionen geführt, und
ich bin als Demokrat gerne bereit, das Ergebnis zu akzeptieren. (Ironische
Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. –
Die 2. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg Mag Maresch. Ich bitte ihn darum.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Jetzt haben wir diese Diskussion vielleicht zum
29. Mal oder zum 36. Mal, und die Argumente kommen immer wieder quer.
Schlechte Sache - und FPÖ und ÖVP sind schon mit Taferln aufmarschiert. Aber
die Frage ist jetzt folgende: Grundsätzlich, glaube ich, sind wir ja der
Meinung, dass Tempo 50 den Schadstoffausstoß reduziert. Deswegen meine
Frage: Damals war es ja so, dass manche Orte, wo diese Dinge aufgestellt
wurden, sehr seltsam waren, und diese Dinge werden ja in den magistratischen
Dienststellen vorbereitet.
Was haben Sie oder was hat die Stadtregierung getan,
damit, sage ich einmal, das Wissen über solche Dinge in den Dienststellen
beziehungsweise in den Bezirken größer geworden ist?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte schön,
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Also wir werden
da sicherlich noch einige Arbeit vor uns haben, aber ich möchte mich zunächst
einer Prämisse zuwenden, die du da formuliert hast, nämlich:
Geschwindigkeitsreduzierung reduziert die Schadstoffe. - Dazu gibt es
unterschiedliche Meinungen auch unter Fachleuten, durchaus renommierten
Fachleuten - ich rede nicht von selbsternannten Fachleuten. Und es ist ja genau
dies einer der Punkte gewesen, warum ich durchaus die Auffassung vertreten
habe, dass dies zu probieren und zu untersuchen ist, um diese Diskussion ein
für alle Mal zu entscheiden - so oder so, diese These zu verifizieren oder zu
falsifizieren -, und das findet nach wie vor statt. Es werden genaue
Untersuchungen gemacht, um zu valorisieren, ob in der Tat diese These -
Geschwindigkeitsreduzierung reduziert Schadstoffe - stimmt oder nicht stimmt.
Daran haben auch die Wissenschafter großes Interesse, und danach werden wir
auch die weitere Vorgangsweise rein sachlich gesehen für die Zukunft bestimmen.
Niemand von uns will auf irgendetwas bestehen.
Ich erinnere an die Diskussion, die aktuell gerade im
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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