Landtag,
4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 42
nicht allzu streng sind und das, was die Schulen sagen, durchaus akzeptieren, theoretisch aber eine gemeinsame Diskussionsmöglichkeit haben, wenn etwas ganz Absurdes geschieht und eine vom Schulplan gar nicht gedeckte Aktivität stattfinden soll, als durchaus nachvollziehbar.
Betreffend LandesschülervertreterInnen besteht rein
rechtlich derzeit keine Möglichkeit. Wir sind in Diskussion mit ihnen. Sie
hätten gern Sitz und Stimme, und wir hätten das auch ganz gern, aber es geht
momentan nur mit beratender Stimme. Wir nehmen sie aber ernst und versuchen,
sie maximal einzubinden.
Dass ich persönlich und auch als Politiker dafür
kämpfe, dass wir eine gemeinsame Gesamtschule bis 15 bekommen, ist kein
Geheimnis. Das ist natürlich sachlich gut begründet, ist aber über das
vorliegende Schulgesetz hier nicht zu machen und zu regeln. Dazu bedarf es
anderer politischer Aktivitäten: Die nächste Nationalratswahl ist zum Beispiel
eine solche Möglichkeit, auch inhaltlich gegenüber der Bevölkerung eine
entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Unbestritten war auch, dass jetzt die
Bedienstetenschutzbestimmungen kommen und es diesbezügliche Beauftragte gibt.
Im Bedienstetenschutz wird also auch ein Schritt weiter gemacht. Ich glaube,
das ist eine besondere gute Sache! Aus diesem Grund fordere ich alle auf, hier
mit gutem Gewissen zuzustimmen. Das ist ein Schritt in die richtige
Richtung! – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Als nächster und vorläufig letzter Redner hat sich
Herr Abg Dipl Ing Margulies zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrte
Damen und Herren!
In Vertretung meiner Kollegin Cammerlander mache ich es
ganz kurz und bringe nur einen Antrag ein, in dem es darum geht, dass in
Wirklichkeit im Gesetzwerdungsverfahren in Hinkunft auch eine
Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden sollte. Ich glaube,
angesichts der Situation, wie sie sich gegenwärtig darstellt, dass die Armut
steigt und immer mehr Menschen immer weniger Geld zur Verfügung haben, ist es
umso notwendiger und entscheidender, jedes Gesetzesvorhaben nicht nur auf
Wirtschaftlichkeit, auf EU-Rechtswidrig- oder Rechtsgültigkeit beziehungsweise
auf Umweltverträglichkeit zu prüfen, sondern auch eine
Sozialverträglichkeitsprüfung durchzuführen, und in diesem Sinne bringe ich den
nachfolgenden Antrag ein.
„Der Landtag wolle beschließen: Das Instrument der
Erläuternden Bemerkungen zu den Wiener Landesgesetzen ist dahin gehend
auszubauen, dass diese analog zur Untersuchung der wirtschaftlichen und
finanziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens eine auf
sozialwissenschaftliche Verfahren gestützte Analyse über die Auswirkungen des
jeweiligen Gesetzesvorhabens auf die soziale Lage der betroffenen Bevölkerung,
auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die soziale Situation in
ihrer Gesamtsicht beinhalten.
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung an
den Herrn Landeshauptmann.“ – Ich danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau
Berichterstatterin, Frau VBgmin und LhptmStin Laska, das Schlusswort. –
Bitte sehr.
Berichterstatterin
LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bedanke mich für die
Diskussion und würde mir wünschen, dass die Teile dieser Diskussion, die ich als
Grundsatzbildungsdiskussion gerne verstanden hätte, nicht nur hier im Haus,
sondern vor allem auch in einer breiten Öffentlichkeit thematisiert werden. Das
ist etwas, warum wir alle kämpfen sollten, weil Bildungsfragen insgesamt Fragen
sind, welche nicht nur die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen, sondern die
Zukunft unseres Landes bestimmen. Daher wünsche ich mir eine solche breite
Bildungsdiskussion.
Zum Gesetz selbst ist
hinlänglich erläutert worden, warum es in dieser Form novelliert wurde, und ich
ersuche Sie daher um Zustimmung.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Wir kommen nunmehr zur
Abstimmung der Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder
des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen
wollen, die Hand zu heben. – Dies ist ohne die Grüne Fraktion, sohin mit
Mehrheit angenommen.
Es liegt mir ein
Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von Herrn Abg Dipl Ing Martin Margulies, vor. Er betrifft die
Sozialverträglichkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren.
Wer diesen Beschluss- und
Resolutionsantrag zuweisen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. – Der Antrag wird nur von der Österreichischen Volkspartei und der
Grünen Fraktion unterstützt, bleibt sohin in der Minderheit und ist damit
abgelehnt.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich
erblicke keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Wiener Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung ihre
Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Handzeichen. – Dies ist
von der sozialdemokratischen Mehrheit, der Österreichischen Volkspartei und der
Freiheitlichen Partei sohin mehrstimmig angenommen.
Die Postnummer 3 der
Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht für die Wirksamkeitsjahre 2004 und
2005 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien an den Wiener Landtag.
Ich darf von der Kinder-
und Jugendanwaltschaft noch niemanden begrüßen, die Herrschaften werden aber,
wie mir signalisiert wird, in Kürze kommen.
Wir werden daher vorweg mit
der Abhandlung dieser Postnummer 3 beginnen. Ich bitte die Frau
Berichterstatterin, Frau LhptmStin Laska, die Verhandlung einzuleiten.
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