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Landtag, 4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 42

 

Stadtpark, wo in der Beiratssitzung, in der ich selbst zugegen war, selbst die sonst immer für den Denkmalschutz streitenden Experten und Expertinnen gesagt haben, also mit Denkmalschutz hat das nun wirklich nichts mehr zu tun. Und man kann ja darüber streiten, ob man den Umbau des Steirer Ecks gelungen oder weniger gelungen findet und ob man dort gerne oder wenig gerne hin essen geht, aber dass mit unseren Gebührengeldern dieser Umbau finanziert wird, ist, glaube ich, nicht in der Intention jener, die das Geld dafür tatsächlich zahlen.

 

Was hingegen könnte die Intention sein oder was wäre etwas, womit wir alle leben könnten, womit ich leben könnte, womit viele leben könnten?

 

Erstens, wenn die Gebühren und der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF vielleicht ein Stück weniger weit gefasst wären als Bejubelungssendung für Regierungsmitglieder, wenn sich tatsächlich mehr kultureller Auftrag, mehr kulturelle Vielfalt spiegeln würde einerseits, aber das ist, zugegebenermaßen, nicht das, worüber wir hier im Landtag abzustimmen haben, und andererseits, wenn diese Landesabgabe zumindest in der Intention auch etwas mit Medienförderung zu tun hätte. Und jetzt freuen wir uns ja durchaus, dass die SPÖ offensichtlich diesen von uns lang gehegten Wunsch auch aufgegriffen hat und in dieser Gesetzesänderung auch festschreibt, dass das Geld nunmehr nicht ausschließlich für die Altstadterhaltung und die kulturelle Förderung verwendet werden soll, sondern auch für Medienförderung.

 

Aber, so ist das immer mit solchen Änderungen, das macht ja nur dann Sinn, wenn man tatsächlich Zahlen festschreibt, wenn man sich auf etwas festlegt, wenn es bei dieser Festschreibung Verbindlichkeiten gibt und nicht ausschließlich Ankündigungen. Noch dazu, wo es mir, trotz mehrmaligen Nachfragens, nicht möglich war herauszufinden, was jetzt genau damit gemeint ist, was damit eigentlich wirklich genau gefördert wird, von welcher Größenordnung wir hier sprechen und was die Zielsetzungen und Zwecke sein sollen.

 

Wir werden daher einen Abänderungsantrag zur vorliegenden Gesetzesnovelle einbringen, der wie folgt lautet:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen, der vorliegende Entwurf, mit dem das Gesetz über den Kulturförderungsbeitrag, Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000, geändert wird, wird wie folgt geändert:

 

§ 9 lautet: Bei Verträgen ist bei Abgaben für kulturelle Zwecke mindestens jedoch zu jeweils 10 Prozent für die Altstadterhaltung, für die Förderung neuer Medien und für die Förderung kultureller Medien zu verwenden.“

 

Und bitten um Abstimmung für diesen Antrag.

 

Wir glauben, dass es Sinn macht, zumindest 4 Millionen EUR dieser zusätzlichen Einnahmen für den Bereich der Medien zu reservieren, für unabhängige Medien und dafür mehr Vielfalt in dieser Stadt in diesem Bereich zu garantieren. Es hat in den letzten Jahren sehr viele sehr spannende neue Projekte gegeben, von denen ich glaube, dass sie sich diese Förderung verdienen würden und das geht jetzt durchaus über die freien Radios oder auch den freien Community-Sender Okto hinaus, da gibt es eine Reihe von interessanten Print-Magazinen, aber es gibt auch eine gesamte Entwicklung im elektronischen Bereich, dort wo es um Online Medien geht. Und gerade dort, und auch dort, sollte diese Förderung ermöglicht werden.

 

Wir glauben, dass es daher sinnvoll und notwendig ist - und haben das auch in den Gesprächen mit dem StR Mailath-Pokorny rund um die rot-grünen Projekte als eine Idee eingebracht -, dass es so etwas wie einen Medienvielfaltsfonds geben sollte, der aus den Geldern der Landesabgabe gespeist werden soll. Leider hat der Stadtrat damals dieses Projekt in den Gesprächen nicht aufgegriffen. Diese langjährige Forderung, die wir immer wieder, auch öffentlich, diskutiert haben, ist nun von der ÖVP aufgegriffen worden. Wir finden das ganz erfreulich, dass die ÖVP unsere Pressekonferenzunterlagen offensichtlich sehr genau studiert und wir hier auch einigermaßen inhaltliche Übereinstimmung finden können und werden daher dem entsprechenden Beschlussantrag der ÖVP gerne zustimmen.

 

Ich glaube, dass es tatsächlich darum gehen muss, diese Medienförderung klar festzuhalten, festzuschreiben, und nicht im vagen Satz zu belassen. Und sollte sich die SPÖ auf diese Festschreibung der 10 Prozent einigen und unserem Antrag zustimmen können, so werden auch wir der Erhöhung gerne zustimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie verstehen, dass nur für schöne Worte allein keine Zustimmung der Grünen zu diesem Gesetz zu erwarten ist. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Herr Abg Dr Wolf zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Franz Ferdinand Wolf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Wir diskutieren die Erhöhung der Landesabgabe auf die Rundfunkgebühren, also eine Gebühr auf eine Gebühr. Die ORF-Gebühren sind ja bekanntlich eine Fernseh- und Radioapparatesteuer. Jeder, der ein Gerät besitzt, ist verpflichtet, die ORF-Gebühr zu bezahlen und darauf wird die Landesabgabe kassiert, zugeschlagen.

 

Seltsamerweise kommen andere Bundesländer ohne diesen Zuschlag aus. Oberösterreich oder Vorarlberg zum Beispiel kassieren keine Landesabgabe, Wien kassiert eine, die jetzt nach der Erhöhung um 34 Prozent zu den höchsten im Lande gehört. Sie sind damit fast schon in Regionen der Steiermark und Kärntens. 34 Prozent Erhöhung auf eine Gebühr einer Gebühr ist eine beachtliche finanzielle Belastung für die Konsumenten, und Sie werden daraus ca 7 Millionen EUR jährlich mehr beziehen, und in der Tat werden Sie dann ca 30 Millionen EUR pro Jahr unter diesem Titel lukrieren.

 

Die Frage ist, was geschieht mit dem Geld. Zusätzlich zur Altstadt- und den bereits erwähnten sonstigen Finanzierungen sollen nun auch alternative Medien gefördert werden. Allerdings geschieht das in einer Form,

 

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