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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 79

 

Schmid!

 

Jetzt muss ich mir bald etwas Kritisches einfallen lassen, weil ich weiß nicht, ob zuviel Lob, insbesondere von Seiten der Opposition, Ihnen gut tut. Aber auf der anderen Seite denke ich mir: Lob hat eigentlich noch niemandem wirklich geschadet, und daher möchte ich mich auch hier gar nicht verschweigen, dass dieser Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft einer ist, der in der vorliegenden Form durchaus akzeptabel ist. Freilich sind wahrscheinlich nicht alle Positionen, die Sie hier vertreten, solche, die wir auch gleichzeitig eins zu eins politisch umsetzen wollten, aber es sind Positionen, die zumindest einmal, und das kann man auf alle Fälle sagen, respektabel sind. Vielleicht sind nicht alle akzeptabel, aber sie sind allesamt respektabel.

 

Der wesentliche Unterschied des vorliegenden Berichtes zu früheren Berichten ist, und ich vermerke das mit Interesse, die Tonalität in diesem Bericht, die der Qualität keinen Abbruch tut. Und daher freue ich mich auch, in diesem Bericht zu lesen, durchaus mit kritischen Kommentaren ergänzt, aber doch, dass es hier auch seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaft ein, wie ich zumindest dem Bericht meine entnehmen zu können, durchaus auch kritisches, aber doch konstruktives Auseinandersetzen mit Einrichtungen des Bundes gibt. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, dass die verschiedenen Institutionen gut miteinander kooperieren, denn dann kommt das beste Ergebnis zustande.

 

Es sind schon verschiedene Punkte aus Ihrem Bericht hier zitiert worden. Ich möchte kurz anschließend an meine vorige Wortmeldung einen Punkt noch hervorheben, und ich glaube, dass das ein Weg ist, der durchaus in die richtige Richtung zeigt.

 

Ausgehend von diesem Fall Christian in Salzburg hat ja der damalige Bundesminister für Justiz Dr Böhmdorfer eine Arbeitsgruppe installiert, die sich, sehr stark auch auf das Expertenwissen der Kinder- und Jugendanwaltschaft aufbauend, mit weiteren Überlegungen beschäftigt hat. Es gibt hier eine Fülle von Erkenntnissen, die man daraus gezogen hat.

 

Ein Punkt, der meines Erachtens wirklich wert ist, weiter verfolgt zu werden, ist die Forderung nach dem außergerichtlichen Familienausgleich. Also nicht nur den außergerichtliche Streitausgleich, sondern hier einen außergerichtlichen Familienausgleich halte ich für eine sehr, sehr gute und in die richtige Richtung gehende Idee, weil es immer die Intention sein muss von allen Beteiligten, dass man immer dann, wenn sich Eltern trennen, wenn sie sich scheiden lassen, ohne Anwälte und Gerichte zu bemühen, zu einem gemeinsamen, tragbaren Ergebnis kommt, ein Ergebnis, dass hoffentlich auch hält. Dies halte ich für eine gute Idee, und Ihre Anregung, Pilotprojekte in den einzelnen Bundesländern durchzuführen, ist, glaube ich, wert, unterstützt zu werden. Das zum einen.

 

Zum Zweiten. Weil es auch mehrfach schon angesprochen wurde und weil es auch in Ihrem Bericht eine prominente Zitierung erfährt: Kinderlärm und der Unabhängige Verwaltungssenat, ein Erkenntnis. Sie schreiben hier in Ihrer Einleitung: „Wenn es nicht traurig wäre, dass so etwas wirklich passiert, würden wir Ihnen gute Unterhaltung bei der Lektüre wünschen.“ Sie meinen damit die Begründung für den Richterspruch des Unabhängigen Verwaltungssenats.

 

Es ist ein bisschen sperrig, sich über diese kleingeschriebenen drei Seiten drüberzulesen, aber ich meine, schlussendlich hat der Unabhängige Verwaltungssenat in dieser Frage eine durchaus salomonische Lösung gefunden. Er hat auf der einen Seite versucht, hier der Rechtsordnung entsprechend zu erkennen, aber auf der anderen Seite, glaube ich, das richtige Maß gefunden, nämlich zu sagen: Bitte nehmt Rücksicht aufeinander. Und dieses Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates ist ja schlussendlich, glaube ich, auch Ihre Schlussfolgerung, wenngleich Sie schreiben, Sie lassen das Erkenntnis hier unkommentiert stehen, so wie es ist. Aber Sie fühlen sich bestärkt in der Aufgabe, Weichenstellungen für generationenübergreifendes Lösen von Problemen vor Ort beim Zusammenleben der Generationen zu initiieren.

 

Ich versage es mir, jetzt noch einmal auf meine vorige Wortmeldung zurückzukommen, da war das ja auch schon ein Teil des Themas.

 

Ich glaube, dass das auch beim Lärm, der hier angesprochen worden ist, die Via regia ist, um damit umgehen zu können.

 

Ich glaube aber doch, dass es richtig ist, dass wir hier auch eine entsprechende Rechtsgrundlage haben. Und jetzt kann man da unterschiedlicher Ansicht sein. Man kann es lächerlich finden, dass es Recht und Gesetz gibt, die hier verfolgt werden. Es gab heute am Vormittag hier von links außen eine Wortmeldung, in der versucht wurde, die Tatsache, dass das Ganze in Rechtsform gegossen ist in dieser Stadt, der Lächerlichkeit preiszugeben. Ich habe mir bei dieser Wortmeldung gedacht: Es ist interessant. Es gibt so etwas wie einen guten Lärm und einen schlechten Lärm. Der politisch gute Lärm beispielsweise ist der Fluglärm, weil gegen den kann ich vorgehen, dagegen kann ich polemisieren. Und dann gibt es einen schlechten Lärm, weil der ist offensichtlich in der rechtlichen Behandlung ein etwas anderer. Der schlechte Lärm ist offensichtlich der, der von Kindern verursacht wird. Nein, falsch. Lärm ist Lärm, egal, von wem er ausgeht, und man muss lernen, wie man damit umgeht, die, die es erdulden müssen, und die, die ihn verursachen.

 

Ich bin froh, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, die es möglich macht für den Fall, dass man im Gespräch miteinander zu keinem Ergebnis kommt, dass es eine Rechtsordnung gibt. Das zeichnet nämlich den zivilisierten, den kultivierten Rechtsstaat aus, dass es Rechtsordnungen gibt. Und wenn man sich anschaut, wie intensiv hier die Behörden tätig waren, dann kann man sich auch vorstellen, welcher Aufwand hier getrieben wurde. Aber es ist eben eine Frage der Güterabwägung. Möchte ich das haben, möchte ich haben, dass es Institutionen gibt, die auf diese Art und Weise auch dann, wenn es im direkten Gespräch zu keinem Einvernehmen kommt, für

 

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