Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 79
Schmid!
Jetzt muss ich mir bald etwas Kritisches einfallen
lassen, weil ich weiß nicht, ob zuviel Lob, insbesondere von Seiten der
Opposition, Ihnen gut tut. Aber auf der anderen Seite denke ich mir: Lob hat
eigentlich noch niemandem wirklich geschadet, und daher möchte ich mich auch
hier gar nicht verschweigen, dass dieser Bericht der Kinder- und
Jugendanwaltschaft einer ist, der in der vorliegenden Form durchaus akzeptabel
ist. Freilich sind wahrscheinlich nicht alle Positionen, die Sie hier
vertreten, solche, die wir auch gleichzeitig eins zu eins politisch umsetzen
wollten, aber es sind Positionen, die zumindest einmal, und das kann man auf
alle Fälle sagen, respektabel sind. Vielleicht sind nicht alle akzeptabel, aber
sie sind allesamt respektabel.
Der wesentliche Unterschied des vorliegenden
Berichtes zu früheren Berichten ist, und ich vermerke das mit Interesse, die
Tonalität in diesem Bericht, die der Qualität keinen Abbruch tut. Und daher
freue ich mich auch, in diesem Bericht zu lesen, durchaus mit kritischen
Kommentaren ergänzt, aber doch, dass es hier auch seitens der Kinder- und
Jugendanwaltschaft ein, wie ich zumindest dem Bericht meine entnehmen zu
können, durchaus auch kritisches, aber doch konstruktives Auseinandersetzen mit
Einrichtungen des Bundes gibt. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, dass
die verschiedenen Institutionen gut miteinander kooperieren, denn dann kommt
das beste Ergebnis zustande.
Es sind schon verschiedene Punkte aus Ihrem Bericht
hier zitiert worden. Ich möchte kurz anschließend an meine vorige Wortmeldung
einen Punkt noch hervorheben, und ich glaube, dass das ein Weg ist, der
durchaus in die richtige Richtung zeigt.
Ausgehend von diesem Fall Christian in Salzburg hat
ja der damalige Bundesminister für Justiz Dr Böhmdorfer eine Arbeitsgruppe
installiert, die sich, sehr stark auch auf das Expertenwissen der Kinder- und
Jugendanwaltschaft aufbauend, mit weiteren Überlegungen beschäftigt hat. Es
gibt hier eine Fülle von Erkenntnissen, die man daraus gezogen hat.
Ein Punkt, der meines Erachtens wirklich wert ist,
weiter verfolgt zu werden, ist die Forderung nach dem außergerichtlichen
Familienausgleich. Also nicht nur den außergerichtliche Streitausgleich,
sondern hier einen außergerichtlichen Familienausgleich halte ich für eine
sehr, sehr gute und in die richtige Richtung gehende Idee, weil es immer die Intention
sein muss von allen Beteiligten, dass man immer dann, wenn sich Eltern trennen,
wenn sie sich scheiden lassen, ohne Anwälte und Gerichte zu bemühen, zu einem
gemeinsamen, tragbaren Ergebnis kommt, ein Ergebnis, dass hoffentlich auch
hält. Dies halte ich für eine gute Idee, und Ihre Anregung, Pilotprojekte in
den einzelnen Bundesländern durchzuführen, ist, glaube ich, wert, unterstützt
zu werden. Das zum einen.
Zum Zweiten. Weil es auch mehrfach schon angesprochen
wurde und weil es auch in Ihrem Bericht eine prominente Zitierung erfährt:
Kinderlärm und der Unabhängige Verwaltungssenat, ein Erkenntnis. Sie schreiben
hier in Ihrer Einleitung: „Wenn es nicht traurig wäre, dass so etwas wirklich
passiert, würden wir Ihnen gute Unterhaltung bei der Lektüre wünschen.“ Sie
meinen damit die Begründung für den Richterspruch des Unabhängigen
Verwaltungssenats.
Es ist ein bisschen sperrig, sich über diese
kleingeschriebenen drei Seiten drüberzulesen, aber ich meine, schlussendlich
hat der Unabhängige Verwaltungssenat in dieser Frage eine durchaus salomonische
Lösung gefunden. Er hat auf der einen Seite versucht, hier der Rechtsordnung
entsprechend zu erkennen, aber auf der anderen Seite, glaube ich, das richtige
Maß gefunden, nämlich zu sagen: Bitte nehmt Rücksicht aufeinander. Und dieses
Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates ist ja schlussendlich, glaube
ich, auch Ihre Schlussfolgerung, wenngleich Sie schreiben, Sie lassen das
Erkenntnis hier unkommentiert stehen, so wie es ist. Aber Sie fühlen sich
bestärkt in der Aufgabe, Weichenstellungen für generationenübergreifendes Lösen
von Problemen vor Ort beim Zusammenleben der Generationen zu initiieren.
Ich versage es mir, jetzt noch einmal auf meine
vorige Wortmeldung zurückzukommen, da war das ja auch schon ein Teil des
Themas.
Ich glaube, dass das auch beim Lärm, der hier
angesprochen worden ist, die Via regia ist, um damit umgehen zu können.
Ich glaube aber doch, dass es richtig ist, dass wir
hier auch eine entsprechende Rechtsgrundlage haben. Und jetzt kann man da
unterschiedlicher Ansicht sein. Man kann es lächerlich finden, dass es Recht
und Gesetz gibt, die hier verfolgt werden. Es gab heute am Vormittag hier von
links außen eine Wortmeldung, in der versucht wurde, die Tatsache, dass das
Ganze in Rechtsform gegossen ist in dieser Stadt, der Lächerlichkeit preiszugeben.
Ich habe mir bei dieser Wortmeldung gedacht: Es ist interessant. Es gibt so
etwas wie einen guten Lärm und einen schlechten Lärm. Der politisch gute Lärm
beispielsweise ist der Fluglärm, weil gegen den kann ich vorgehen, dagegen kann
ich polemisieren. Und dann gibt es einen schlechten Lärm, weil der ist
offensichtlich in der rechtlichen Behandlung ein etwas anderer. Der schlechte
Lärm ist offensichtlich der, der von Kindern verursacht wird. Nein, falsch.
Lärm ist Lärm, egal, von wem er ausgeht, und man muss lernen, wie man damit
umgeht, die, die es erdulden müssen, und die, die ihn verursachen.
Ich bin froh, dass es eine
Rechtsgrundlage gibt, die es möglich macht für den Fall, dass man im Gespräch
miteinander zu keinem Ergebnis kommt, dass es eine Rechtsordnung gibt. Das
zeichnet nämlich den zivilisierten, den kultivierten Rechtsstaat aus, dass es
Rechtsordnungen gibt. Und wenn man sich anschaut, wie intensiv hier die
Behörden tätig waren, dann kann man sich auch vorstellen, welcher Aufwand hier
getrieben wurde. Aber es ist eben eine Frage der Güterabwägung. Möchte ich das
haben, möchte ich haben, dass es Institutionen gibt, die auf diese Art und
Weise auch dann, wenn es im direkten Gespräch zu keinem Einvernehmen kommt, für
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