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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 79

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke für die Begründung.

 

Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.

 

Zur Besprechung des Dringlichen Antrages hat sich Herr Abg Mag Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich ihn auf die Begrenzung der Redezeit mit 20 Minuten aufmerksam mache.

 

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Forderung nach einer Gesetzesvorlage für ein Familienförderungsgesetz soll initiieren, dass darüber eine Diskussion stattfindet, dass wir uns darüber unterhalten und überlegen, wieweit wir auch hier in Wien so ein Familienförderungsgesetz einrichten können und in welcher Art und Weise wir das gestalten.

 

Es ist schon angesprochen worden, dass andere Bundesländer so ein Familienförderungsgesetz haben, und da ist es auch interessant festzustellen, in welcher Art und Weise hier die Familie definiert wird. Das ist sicher ganz wichtig, wenn man eben über ein Familienförderungsgesetz spricht, und ich kann mir durchaus vorstellen, dass das auch für Wien eine entsprechende Vorlage sein könnte.

 

Ich glaube, es sind ja verschiedene Gründe – abgesehen von dem, was mein Vorredner hier angeführt hat –, und ganz entscheidend ist eben die demographische Entwicklung, die es notwendig macht, dass wir uns mit so einem Gesetz beschäftigen. Es gibt aber auch andere Gründe, denn ich meine, dass die Stellung der Familie in unserer Gesellschaft durchaus nicht so ist, wie es notwendig wäre und dass es daher umso mehr notwendig ist, ein Familienförderungsgesetz einzurichten.

 

Erstens ist es wichtig, damit den Stellenwert der Familie wieder zu betonen, aber unabhängig davon ist es eben auch notwendig, durch finanzielle Zuwendungen auch zu zeigen, dass das Land Wien durchaus interessiert ist, dass eben Familien gefördert werden. Das soll nicht heißen, dass man die anderen Sozialleistungen, die in Wien gegeben werden, in Frage stellt, ganz im Gegenteil, aber wie schon festgestellt, soll es vornehmlich auch dazu beitragen, den Stellenwert der Familie in der Gesellschaft zu festigen.

 

Da möchte ich zum Beispiel das Vorarlberger Gesetz zitieren, in dem steht: „Familien im Sinne dieses Gesetzes sind eheliche Gemeinschaften oder ein Elternteil mit mindestens einem unversorgten Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt. Zur Familie gehören auch Verwandte, sofern diese im gemeinsamen Haushalt mit einer Familie" und so weiter „leben. Eltern im Sinne des Abs 1 sind auch Adoptiveltern, Kinder im Sinne des Abs 8 adoptierte Kinder."

 

Und etwas Ähnliches gibt es auch im Burgenland, wo davon gesprochen wird, dass eben auch Wahlkinder, Stiefkinder, Pflegekinder und so weiter als Teil der Familie anzusehen sind, sodass der althergebrachte Familienbegriff "Vater, Mutter, Kind" nunmehr auch hier schon gesetzlich bewältigt wurde, weil man den gesellschaftlichen Realitäten entgegengekommen ist.

 

Auch in Kärnten heißt es: „Familie im Sinne dieses Gesetzes sind eheliche Gemeinschaften, ein Elternteil mit mindestens einem unversorgten Kind, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt." Und es wird auch dann weiter definiert, welche Kinder das sind.

 

Interessant sind auch die jeweiligen Ziele, warum in den einzelnen Ländern solche Familienförderungsgesetze eingeführt wurden. In Vorarlberg heißt es zum Beispiel: „Aus der Verantwortung der Gesellschaft für die Familie hat das Land die Familie als natürliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu schützen und zu fördern. Die Eltern sind bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Die Beziehungen der Familienmitglieder untereinander sollen gefestigt, die Verantwortung der Familie gegenüber der Gesellschaft gestärkt und der Familie eine angemessene Lebensführung ermöglicht werden."

 

Das ist schon eine sehr starke, umfassende Feststellung, was hier geschehen soll, und es stünde meiner Ansicht nach Wien durchaus an, sich auch damit zu beschäftigen und ein entsprechendes Familienförderungsgesetz einzuführen. Denn unabhängig von allen theoretischen Erklärungen und auch Definitionen, glaube ich doch, dass es wichtig wäre, neben den vielen gesellschaftlichen Gruppen, mit denen wir uns beschäftigen und neben der Einteilung in Familien mit Müttern und mit Kindern und so weiter und so fort, die Familie als solches zu betrachten, denn nach wie vor, auch wenn wir hier die verschiedensten anderen Erziehungshilfen und Möglichkeiten haben, ist doch diese familiäre Gemeinschaft ein Fixpunkt, der es ermöglicht, dass die Kinder geschützt – mehr oder weniger geschützt, das kommt natürlich auf die Familie an, aber man muss eben die Voraussetzung dazu schaffen – als wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft aufwachsen. Darüber hinaus kann man auch dem Staat viele Kosten ersparen, wenn Familien diese Erziehungsarbeit wirklich übernehmen, zu der sie eigentlich vorhanden sind.

 

Wir wissen ja auch, dass Familie Verzicht bedeutet, und ich muss sagen, ich habe beim Durchlesen dieses Berichtes in einem Passus über die Anonyme Geburt feststellen müssen, dass es eine wissenschaftliche Arbeit gibt, dass Mütter, die Kinder erziehen, sozusagen 100 000 EUR Verlust haben bis zum Erwachsenwerden des Kindes, weil eben in unserer Gesellschaft nach wie vor die Position der Mütter, der Familien und so weiter nicht so ist, dass auch ihr Einkommen entsprechend geschützt ist.

 

Alles das, glaube ich, macht es umso notwendiger, dass wir uns mit einem Familienförderungsgesetz in Wien beschäftigen. Ich fordere daher die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin auf, entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, um so ein Familienförderungsgesetz zu diskutieren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Trammer. Ich erteile es ihr.

 

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