Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 79
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke für
die Begründung.
Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die
Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Besprechung des Dringlichen Antrages hat sich
Herr Abg Mag Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich ihn
auf die Begrenzung der Redezeit mit 20 Minuten aufmerksam mache.
Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Forderung nach einer Gesetzesvorlage für ein
Familienförderungsgesetz soll initiieren, dass darüber eine Diskussion
stattfindet, dass wir uns darüber unterhalten und überlegen, wieweit wir auch
hier in Wien so ein Familienförderungsgesetz einrichten können und in welcher
Art und Weise wir das gestalten.
Es ist schon angesprochen worden, dass andere
Bundesländer so ein Familienförderungsgesetz haben, und da ist es auch
interessant festzustellen, in welcher Art und Weise hier die Familie definiert
wird. Das ist sicher ganz wichtig, wenn man eben über ein
Familienförderungsgesetz spricht, und ich kann mir durchaus vorstellen, dass
das auch für Wien eine entsprechende Vorlage sein könnte.
Ich glaube, es sind ja verschiedene Gründe –
abgesehen von dem, was mein Vorredner hier angeführt hat –, und ganz
entscheidend ist eben die demographische Entwicklung, die es notwendig macht,
dass wir uns mit so einem Gesetz beschäftigen. Es gibt aber auch andere Gründe,
denn ich meine, dass die Stellung der Familie in unserer Gesellschaft durchaus
nicht so ist, wie es notwendig wäre und dass es daher umso mehr notwendig ist,
ein Familienförderungsgesetz einzurichten.
Erstens ist es wichtig, damit den Stellenwert der
Familie wieder zu betonen, aber unabhängig davon ist es eben auch notwendig,
durch finanzielle Zuwendungen auch zu zeigen, dass das Land Wien durchaus
interessiert ist, dass eben Familien gefördert werden. Das soll nicht heißen,
dass man die anderen Sozialleistungen, die in Wien gegeben werden, in Frage
stellt, ganz im Gegenteil, aber wie schon festgestellt, soll es vornehmlich
auch dazu beitragen, den Stellenwert der Familie in der Gesellschaft zu
festigen.
Da möchte ich zum Beispiel das Vorarlberger Gesetz
zitieren, in dem steht: „Familien im Sinne dieses Gesetzes sind eheliche
Gemeinschaften oder ein Elternteil mit mindestens einem unversorgten Kind, das
im gemeinsamen Haushalt lebt. Zur Familie gehören auch Verwandte, sofern diese
im gemeinsamen Haushalt mit einer Familie" und so weiter „leben. Eltern im
Sinne des Abs 1 sind auch Adoptiveltern, Kinder im Sinne des Abs 8
adoptierte Kinder."
Und etwas Ähnliches gibt es auch im Burgenland, wo
davon gesprochen wird, dass eben auch Wahlkinder, Stiefkinder, Pflegekinder und
so weiter als Teil der Familie anzusehen sind, sodass der althergebrachte
Familienbegriff "Vater, Mutter, Kind" nunmehr auch hier schon
gesetzlich bewältigt wurde, weil man den gesellschaftlichen Realitäten
entgegengekommen ist.
Auch in Kärnten heißt es: „Familie im Sinne dieses
Gesetzes sind eheliche Gemeinschaften, ein Elternteil mit mindestens einem
unversorgten Kind, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt." Und es wird
auch dann weiter definiert, welche Kinder das sind.
Interessant sind auch die jeweiligen Ziele, warum in
den einzelnen Ländern solche Familienförderungsgesetze eingeführt wurden. In Vorarlberg
heißt es zum Beispiel: „Aus der Verantwortung der Gesellschaft für die Familie
hat das Land die Familie als natürliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft
nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu schützen und zu fördern. Die Eltern
sind bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Die Beziehungen
der Familienmitglieder untereinander sollen gefestigt, die Verantwortung der Familie
gegenüber der Gesellschaft gestärkt und der Familie eine angemessene
Lebensführung ermöglicht werden."
Das ist schon eine sehr starke, umfassende
Feststellung, was hier geschehen soll, und es stünde meiner Ansicht nach Wien
durchaus an, sich auch damit zu beschäftigen und ein entsprechendes
Familienförderungsgesetz einzuführen. Denn unabhängig von allen theoretischen
Erklärungen und auch Definitionen, glaube ich doch, dass es wichtig wäre, neben
den vielen gesellschaftlichen Gruppen, mit denen wir uns beschäftigen und neben
der Einteilung in Familien mit Müttern und mit Kindern und so weiter und so fort,
die Familie als solches zu betrachten, denn nach wie vor, auch wenn wir hier
die verschiedensten anderen Erziehungshilfen und Möglichkeiten haben, ist doch
diese familiäre Gemeinschaft ein Fixpunkt, der es ermöglicht, dass die Kinder
geschützt – mehr oder weniger geschützt, das kommt natürlich auf die Familie
an, aber man muss eben die Voraussetzung dazu schaffen – als wertvolle
Mitglieder unserer Gesellschaft aufwachsen. Darüber hinaus kann man auch dem
Staat viele Kosten ersparen, wenn Familien diese Erziehungsarbeit wirklich
übernehmen, zu der sie eigentlich vorhanden sind.
Wir wissen ja auch, dass Familie Verzicht bedeutet,
und ich muss sagen, ich habe beim Durchlesen dieses Berichtes in einem Passus
über die Anonyme Geburt feststellen müssen, dass es eine wissenschaftliche
Arbeit gibt, dass Mütter, die Kinder erziehen, sozusagen 100 000 EUR
Verlust haben bis zum Erwachsenwerden des Kindes, weil eben in unserer
Gesellschaft nach wie vor die Position der Mütter, der Familien und so weiter
nicht so ist, dass auch ihr Einkommen entsprechend geschützt ist.
Alles das, glaube ich, macht es umso notwendiger,
dass wir uns mit einem Familienförderungsgesetz in Wien beschäftigen. Ich
fordere daher die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin auf, entsprechende Maßnahmen
vorzunehmen, um so ein Familienförderungsgesetz zu diskutieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Trammer. Ich erteile es ihr.
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