Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 79
Ich bin noch zuversichtlich, dass es vielleicht gelingen wird, das noch einzufangen, vor allem, weil gerade in diesen Bereichen EU-Regelungen vor der Tür stehen, und dass man hier sozusagen einen gemeinsamen Weg findet.
Erlauben Sie mir, noch einmal ein Dankeschön zu
sagen, nicht nur an die beiden JugendanwältInnen, sondern vor allem auch an die
MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Da wir ja im
Ausschuss, als dieser Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung stand, keine
Diskussion hatten, freue ich mich schon jetzt auf die Diskussion und auf die
Stellungnahmen zu dem Bericht.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Danke schön. - Ich möchte jetzt in unserer Mitte die beiden Kinder- und Jugendanwälte,
Frau Pinterits und Herrn
Dr Schmid, ganz herzlich begrüßen. Ich freue mich, dass Sie da sind und sich
anschließend wahrscheinlich auch zu Wort melden werden.
Es ist so, dass diese Debatte wahrscheinlich nicht um
16 Uhr zu Ende sein wird. Wir werden dann die Debatte für die Behandlung
des Dringlichen Antrages unterbrechen. (Abg Christian Oxonitsch: Wenn jeder
nur eine Minute redet, geht es sich aus!)
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich als Erste Frau
Abg Trammer zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Heike Trammer (Bündnis Zukunft Wien - die Stadtpartei): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und Herren
von der Jugendanwaltschaft!
Ich werde mich bemühen, mit meiner Rede um
16 Uhr fertig zu sein, und daher das alles ein bisschen straffen.
Zum Bericht: Zunächst einmal vielen herzlichen Dank
für die vielen wichtigen und auch vielen richtigen Anmerkungen in Ihrem
Bericht! Wir stimmen zwar nicht überall überein, aber es sind doch sehr, sehr
viele gute Anregungen, und deshalb herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
Die Senkung des unbefreiten Wahlalters auf
16 Jahre ist auch dem BZW selbstverständlich ein großes Anliegen. Ebenso
kann ich unterschreiben, dass die Schule neben der Familie einer der
wichtigsten Lebensräume ist, wie Sie es beschreiben, und für die Kinder ein Ort
sein muss, wo sie ohne Angst und mit Spaß am Lernen teilhaben können. Die
Qualität des Bildungssystems und die damit verbundenen notwendigen Änderungen
stehen für mich ebenso außer Frage.
Sie haben in Ihrem Bericht die Beteiligung in Arbeit
und Betrieb angesprochen. Auch dort gibt es selbstverständlich großen
Handlungsbedarf, und da freue ich mich auch über Ihre Anregungen. Ich erspare
es mir jetzt, aus diesem Bericht zu zitieren, damit ich Zeit spare.
Zweiter Teil: Beteiligung in Stadtteil und Planung.
Da sind die Stadtplanung und auch Herr StR Schicker gefragt, Ihre Anregungen
aufzunehmen. Ich habe mir den Entwurf des Stadtentwicklungsplanes 2005 sehr gut
durchgelesen. Es sind zwar sehr allgemeine Bestimmungen, die Jugendliche in der
Stadtplanung betreffen, leider aber fehlen doch die ganz konkreten Hinweise,
die Sie auch gemacht haben, auf die Spielraumgröße und so weiter.
Ein ganz großes Manko sind die Kinderspielplätze, die
von den Wohnbauträgern - sowohl Gemeindebauwohnungen als auch
Genossenschaftsträgern - errichtet werden. In meiner unmittelbaren Wohnumgebung
gibt es Spielplätze, die nicht größer als drei mal fünf Meter sind. In der Mitte
ist ein Klettergerüst, umzäunt mit einem Maschendrahtzaun, und wenn das Kind
eventuell unglücklicherweise von diesem Klettergerüst herunterfällt, dann
spießt es sich möglicherweise an diesem Zaun, an diesen Pfählen auf, weil das
alles so eng konzipiert ist. Platz zum Spielen für zwei oder drei Kinder oder
zum Laufen gibt es überhaupt nicht. Um aber der Gesamtspielfläche Genüge zu
tun, errichten die Wohnbauträger mehrere Kleinstzellen an Spielplätzen, und das
ist wirklich untragbar.
Zum Thema kinderfreundliche Wohnanlagen und Kinderlärm:
Auch da gebe ich Ihnen Recht, es ist ein großes Problem. Ich habe hier ein
Schreiben der Genossenschaft GEWOG an Mieterinnen und Mieter, welches das
Fußball Spielen betrifft. Das darf ich Ihnen vorlesen, weil es auch unterstreicht,
wie hier in dieser Stadt kinderfreundlich gelebt werden darf: „Sehr geehrte
Damen und Herren! Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darüber informieren,
dass das Fußball Spielen im Bereich der Allgemeinflächen der Wohnhausanlage
nicht gestattet ist, da sowohl die Rasenflächen dadurch in Mitleidenschaft
gezogen werden als auch Mitbewohner in deren berechtigten Ruhebedürfnissen
gestört werden beziehungsweise auch die Lebensqualität in der Wohnhausanlage
mindert, und appellieren daher an die Eltern, auf ihre Kinder dahin gehen zu
achten."
Jetzt muss man natürlich dazusagen, dass das Kinder
im Alter von vier bis maximal zehn Jahren sind. Das sind also keine 15- oder
16-jährigen Kinder, die mit irgendwelchen großen Superschüssen Scheiben
zerdeppern, sondern es sind wirklich Kleinkinder. Da gibt es eine sehr
interessante Geschichte, die ich Ihnen auch zur Kenntnis bringen darf, aus der
Stadt Karlsruhe, dem Kinderbüro. Dort wurde eine generationenfreundliche
Hausordnung entworfen, und solche Hausordnungen empfehle ich allen
Wohnbauträgern der Genossenschaften, vor allem aber auch der Gemeinde Wien.
Jetzt komme ich zum Schluss und leider auch zu meinem
größten Kritikpunkt Ihres Berichtes. Es geht um den YAP, den "Young rights
Action Plan". Österreich ist verpflichtet, wie Sie richtig schreiben,
einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Rechte der Kinder und
Jugendlichen auszuarbeiten, was diese Bundesregierung auch getan hat, unter
Mitwirkung aller Kabinette. Österreich hat den NAP erarbeitet, und den NAP kann
man auch auf der Homepage des BMSG nachlesen und herunterladen. Grundlage
dieses NAP ist der YAP, der YAP als ein Expertenbericht zum Thema Kinder- und
Jugendrechte.
Sie schreiben da: „Leider wurde
bis jetzt" - Oktober 2004 – „seitens des BMSG der Bericht noch nicht
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