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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 79

 

veröffentlicht, wahrscheinlich weil er doch brisante Forderungen enthält, die der Politik der jetzigen Bundesregierung nicht entsprechen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien hat auf ihrer Homepage www.kj.at einen Link erstellt, der den Zugriff zu dem bedeutenden Gesamtwerk ermöglicht."

 

Dazu muss ich sagen, dass ich diesen Abschnitt im Kinder- und Jugendanwaltschaftsbericht leider für eine unqualifizierte Äußerung der Verfasser halte, die Mutmaßungen anstellen und ausschließlich ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, welche übrigens jeder Grundlage entbehrt. Ich stelle klar, dass der YAP-Bericht ein Expertenbericht ist, auf dessen Grundlage der NAP erstellt wurde. Es ist noch nie ein Expertenbericht, der als Arbeitsgrundlage dient, vom BMSG im Internet veröffentlicht worden. Geben Sie "YAP" in Google ein, und Sie kommen zur Homepage des Ludwig-Boltzmann-Instituts. Also ist der YAP kein Geheimpapier.

 

Ich bitte die Kinder- und Jugendanwaltschaft, diesen Absatz in ihrem Bericht zu streichen. Allenfalls müssten wir aufgrund dieser falschen Aussage den Bericht leider ablehnen. (Beifall beim BZW.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Sommer-Smolik.

 

Schaffen Sie es, glauben Sie, in 7 Minuten, oder muss ich Sie dann unterbrechen?

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Es kann sein, dass es sich ausgeht.

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren von der Kinder- und Jugendanwaltschaft!

 

Von Seiten der GRÜNEN unser großer Dank für den diesjährigen Bericht, der wieder sehr informativ ist und wieder sehr, sehr viele Themen anspricht, die sonst nicht oder viel zu wenig in dieser Stadt thematisiert werden - dafür unser großer Dank! Die Themen "Jugendliche im Gefängnis" oder "Sexueller Missbrauch" können unserer Meinung nach nicht oft genug in dieser Form, wie sie hier thematisiert worden sind, thematisiert werden.

 

Ich möchte auf zwei Themenbereiche, oder eigentlich drei Themenbereiche, kurz zu sprechen kommen. Der erste Themenbereich ist die Kinderarmut. Ich finde es gut, dass auch in diesem Bericht einige Seiten dem Thema Kinderarmut gewidmet werden, weil wir ja schon öfter in diesem Haus über dieses Thema gesprochen haben und eigentlich immer wieder daran gescheitert sind, hier auf politischer Ebene Maßnahmen wie einen Kinderarmutsbericht zu setzen oder dazu auch Statistiken zu erstellen. Wir werden dem Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP, der wieder in diese Richtung zielt, natürlich zustimmen, weil wir glauben, dass wir hier endlich Daten darüber brauchen, wie es in Wien aussieht. Die Daten, die in diesem Bericht enthalten sind, sind ja österreichweite Daten, und wir glauben, dass wir gerade in Wien ein Armutsproblem bei den Kindern und bei den Jugendlichen haben. Wir von Seiten der GRÜNEN hätten gerne auch Daten für Wien, die einmal konkret mit Zahlen belegen, wie es aussieht und mit welchen Maßnahmen wir hier dem entgegensteuern können. Es ist untragbar - und das habe ich hier schon mehrmals gesagt -, dass in einer Stadt wie Wien Kinder und Jugendliche an oder unter der Armutsgrenze leben müssen.

 

Die Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die hier angeführt sind, teilen wir. Auch wir fordern ein Grundsicherungsmodell für alle Personen oder den Ausbau von qualifizierten, finanziell leistbaren Kinderbetreuungseinrichtungen und und und. Ich danke dafür, dass Sie hier auch wirklich den Finger draufgelegt haben! Wir hoffen, dass hierdurch auch in Wien zum Nachdenken angeregt wird.

 

Das zweite Thema, auf das ich zu sprechen kommen möchte, ist das jugendgerechte Planen und Bauen. Hier haben wir schon mehrmals einen Antrag an StR Faymann eingebracht, den unsäglichen § 69 der Bauordnung zumindest abzuändern, der ja dann die Abweichungen von der Bauordnung oder vom Bebauungsplan als unwesentlich bezeichnet, woraufhin immer wieder vor allem Kinderspielplätze gestrichen werden.

 

So haben wir gestern zum Beispiel einen Akt beschlossen, der sich auf Simmering bezogen hat, eine Bauweisegestaltung in Simmering, wobei schon in der gesamten Planung und in der Widmung klar war, dass es keinen Spielplatz geben wird. Wieder ist hier damit argumentiert worden, dass eben kein Platz für den Spielplatz vorhanden war, obwohl es dort 4 000 m² an Fläche gab. Es hat dort offensichtlich keine Chance für einen Spielplatz bestanden, obwohl laut Bauordnung vorgeschrieben ist, einen Spielplatz einzurichten. Unter anderem hat das auch die MA 42 thematisiert, aber nicht einmal das war es offensichtlich wert, den Spielplatz zu bauen. Es wird in Simmering wieder einmal etwas gebaut, wo es bei einem Bauprojekt keinen Spielplatz gibt.

 

Unserer Meinung nach sollte dies endlich aufhören. Ich beziehe mich hier auf eine Antragsbeantwortung von Herrn StR Faymann, der davon spricht, dass man diese restriktiv auszulegenden Ausnahmebestimmungen nicht einfach abschaffen kann, weil dann nichts mehr bewilligt werden kann. Würde der § 69 endlich restriktiv ausgelegt werden, dann würde es nicht pausenlos zum Streichen von Spielplätzen bei Bauvorhaben kommen.

 

Ich möchte einen Antrag betreffend "Keine Ausnahmen für Spielplätze in der Wiener Bauordnung" einbringen:

 

„Der Landtag wolle beschließen:

 

Der amtsführende Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung möge eine Novelle des Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuches dergestalt vorlegen, dass bei Wohnbauprojekten hinsichtlich der Grenzen, ob, wie viele und welche Art von Kinder- und Jugendspielplätzen errichtet werden müssen, die Gesamtanzahl der geplanten Wohnungen des Bauprojekts herangezogen wird, ungeachtet der Anzahl der handelnden BauträgerInnen und nicht mehr nur jeweils kleine einzelne Bauplätze betreffende Wohnungsanzahl, dass weiters der ersatzlose Entfall von Spielplätzen bei Wohnbauprojekten keine unwesentliche Abweichung der Bebauungsvorschriften mehr darstellt.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags."

 

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