Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 79
Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung
einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite
Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Danke, das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 14. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Gleichbehandlungsgesetz geändert wird; das ist die 8. Novelle zum Wiener
Gleichbehandlungsgesetz.
Berichterstatterin ist ebenfalls Frau amtsf StRin Mag
Wehsely.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Ich ersuche um Zustimmung.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch zu
diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen sogleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite
Lesung vornehmen lassen. - Es erfolgt kein Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 3 der Tagesordnung.
Sie betrifft den Tätigkeitsbericht 2003/2004 der Kinder- und Jugendanwaltschaft
Wien an den Wiener Landtag.
Ich blicke um mich, um zu sehen, ob die Kinder- und
Jugendanwälte schon eingetroffen sind. Ich sehe sie derzeit nicht.
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau LhptmStin Laska,
die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es wird nun, wie alljährlich, auch für das Jahr 2003/2004
der Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Stadt Wien zur
Diskussion vorgelegt. Erlauben Sie mir dazu eingangs zwei Bemerkungen.
Die erste: In diese Tätigkeitsperiode fiel auch die
Ausschreibung und dann die Bestellung der Kinder- und JugendanwältInnen der
Stadt Wien für die Dauer von fünf Jahren. Diese erfolgte am 1. Juli 2004,
und die schon bisher tätigen beiden AnwältInnen, nämlich Frau
Diplomsozialarbeitern Monika Pinterits und Herr Dr Anton Schmid, wurden zu Kinder- und
JugendanwältInnen dieser Stadt wiederbestellt.
Ich bin froh, dass Sie beide auch bei uns sind und
daher nicht nur der Diskussion persönlich beiwohnen können, sondern ich auch
hier Gelegenheit habe, Ihnen für die Tätigkeit im Berichtszeitraum zu danken.
Sie haben ja schon auf einen großen Erfahrungsschatz zurückblicken können und
haben auch diese neue Aufgabenstellung mit sehr viel Elan begonnen. Sie
erfüllen, wie ich meine, die im Gesetz vorgesehene Aufgabenstellung der Kinder-
und Jugendanwaltschaft sehr gut, und zwar vor allem deshalb, weil Sie Ihre
Aufgabenstellung, Lobbyismus zu betreiben und damit die Seite der Kinder und
Jugendlichen zu vertreten, so wie es von ihnen gefordert wird, ernst nehmen in
all der Vielfalt und auch in all der Schwierigkeit, die sich manchmal
darstellt, wenn natürlich die Interessen dieser Zielgruppe auf der einen Seite und
die Interessen von anderen Zielgruppen letztendlich zu bedenken sind.
Sehr positiv möchte ich auch erwähnen, dass die Stadt
Wien insgesamt und vor allem die Jugendarbeit in dieser Stadt sich an einem
sehr intensiven Miteinander orientiert. Partizipation ist groß geschrieben und
spiegelt sich in vielen Projekten wider. Gerade das ist ein Bereich, der, wie
man auch dem Bericht entnehmen kann, immer wieder Schwerpunkt sowohl von
Diskussionen im Bereich der Expertinnen und Experten der Jugendarbeit als auch
in den regelmäßigen Veranstaltungen der Vernetzung auf allen Ebenen in dieser
Stadt, aber natürlich auch mit den Betroffenen selbst ist. Denn wir lägen ja
vollkommen falsch, würden wir nur von Partizipation reden, aber diese nicht
leben. Für diese Unterstützung, für das Mithelfen in all diesen Fragen und auch
für das Vertreten der Position von Kindern und Jugendlichen bin ich sehr
dankbar. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein letzter Satz sei mir eingangs noch gestattet. Es
ist ja mit auf die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs,
aber vor allem der drei in den östlichen Bundesländern zurückzuführen, dass es
gelungen ist, ein gemeinsames Jugendschutzgesetz zumindest in den Bundesländern
Wien, Niederösterreich und Burgenland umzusetzen. Die Forderung nach einem
österreichweit gleich lautenden Jugendschutzgesetz ist bedauerlicherweise noch
immer nicht erfüllt, sosehr wir uns über den gemeinsamen Weg gefreut haben,
nicht nur weil er Sinn macht, sondern vor allem, weil das Gebiet Wien,
Niederösterreich und Burgenland ein so stark zusammenhängendes ist und vor
allem für die Kinder und Jugendlichen, die in diesen drei Bundesländern wohnen,
auch eines ist, in dem sich Ströme austauschen, weil viele, die in einem
Bundesland wohnen, sich im anderen aufhalten und umgekehrt. Deswegen ist dieser
gemeinsame Weg so wichtig gewesen.
Umso bedauerlicher erscheint es
mir, dass sich offensichtlich auf beamteter Ebene ein Kompromiss über Fragen
der Erweiterung des Jugendschutzes nicht so abgezeichnet hat, dass er dann auch
politisch die Zustimmung gefunden hätte, und es in diesen Bereichen unter
Umständen wieder zu Veränderungen kommt. Das hielte ich für ganz schlecht, weil
damit die Signalwirkung, die diese drei Bundesländer auch an die restlichen
Bundesländer gesetzt hätten, wieder verloren gehen könnte.
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