Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 79
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Hohes Haus! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum Akt selbst ist zu sagen, dass er offensichtlich
einstimmig angenommen wird, und das ist gut so.
Zur jetzigen Debatte erlauben Sie mir schon, ein paar
Punkte anzusprechen. Wenn hier gemeint wird, dass es sich bei dem Artikel des
Herrn Amhof um einen Schreibfehler oder um eine dumme Aussage handelt, dann
kann es sich offenbar nur um einen Schreibfehler der "Wiener Bezirkszeitung"
handeln. Ich zitiere das, was Herr Amhof sagt: „Überhaupt wurde den
Kriegstoten, den Toten an der Heimatfront, in den Städten, in den
Gefangenenlagern, den grausamen Opfern der Besetzung und der Verschleppung nach
dem Kriege jene öffentliche Aufmerksamkeit verweigert, welche man jenen
privilegierten Opfern widmet, derer unter anderem beim oben genannten Denkmal
oder beim Denkmal auf dem Judenplatz gedacht wird.“ - Zitat-Ende, keine
Verkürzung und nicht aus dem Zusammenhang gezogen.
Ich sehe hier nicht, wo der Schreibfehler liegen
kann, und es befremdet schon sehr, wenn hier so einig getan wird, dass bereits
heute um 13.57 Uhr der Landesparteisekretär der FPÖ sich vor den Herrn
Amhof stellt und von manipulativer Polit-Hetze spricht. Ich denke, das spricht
für sich. (Abg Franz Ekkamp: Da schau her!)
Sehr befremdend habe ich es in der Debatte auch
gefunden, dass man fast den Eindruck haben könnte, der Herr Gudenus hat
eigentlich mit keiner politischen Partei, die hier im Haus vertreten ist,
irgendetwas zu tun, und es ist wirklich ein Pech, dass der da ist. Herr Kollege
Strache, es kommen mir fast vor Mitleid die Tränen, wenn Sie hier sagen, es ist
Ihnen leider nicht mehr möglich, als ihn zum Rücktritt aufzufordern. Es wurde
heute schon mehrmals gesagt und war auch im ORF zu sehen, dass der Skandal, den
es jetzt um den Herrn Gudenus gibt, darauf beruht, dass er bereits 1995, vor 10
Jahren, die Existenz von Gaskammern in Frage gestellt hat, und dass der jetzige
Skandal darauf beruht, dass er diese ihm vorgespielte Aussage wieder und noch
einmal bestätigt hat.
Der Herr Gudenus ist von einer Partei vorgeschlagen
worden, nämlich von der Freiheitlichen Partei, und auch von der in den
Bundesrat gewählt worden, leider auch noch mit anderen Stimmen. Daher gibt es dafür
ganz klare Verantwortlichkeiten. Wir brauchen auch nicht so zu tun, als ob
jetzt Wonne und Waschtrog wäre und alles einhellig wäre. Auch die Aussage von
vor wenigen Tagen vom Herrn Lhptm Haider, der lange Ihr großes Vorbild war und
jetzt Ihr größter Feind ist, der der Meinung ist, es sollen sich die Politiker
bei historischen Debatten zurückhalten, genau diese Aussage ist das Problem!
Denn wir müssen die historische Debatte führen, wir müssen historische
Wahrheiten zur Kenntnis nehmen und nicht relativieren.
(In Richtung Abg Heinz-Christian Strache:) Wenn Sie,
Herr Bundesparteiobmann, heute, nachdem Sie gesagt haben, dass Sie diesem
Antrag zustimmen werden, hier auch herausgegangen sind und gleich davon
gesprochen haben, dass wir uns generell dafür einsetzen müssen, dass die
Menschenrechte nicht verletzt werden - da ist die Sozialdemokratie die erste
Partei, die der Meinung ist, dass Menschenrechte einzuhalten sind und dass für
Menschenrechte zu kämpfen ist -, dann stellt auch das schon wieder eine vollkommen
unzulässige Relativierung des industriellen Massenmords des NS-Regimes dar.
Denn das hat eine Einzigartigkeit, die mit nichts anderem zu vergleichen ist
und auch mit nichts anderem verglichen werden darf, wenn man aus der Geschichte
gelernt hat.
Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. -
Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss- und
Resolutionsanträge.
Wir stimmen ab über den Beschluss- und
Resolutionsantrag aller im Landtag vertretenen Parteien betreffend Aussagen von
Bundesrat John Gudenus. Hier wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem
Beschlussantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch dieser
Antrag ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag der
Abgen Dr Matthias Tschirf und Mag Barbara Feldmann betreffend Stellungnahme zu
Gesetzesentwürfen im Begutachtungsverfahren auf der Homepage der Stadt Wien.
Hier wurde die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann und an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal verlangt.
Wer mit der Zuweisung einverstanden ist, bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. - Die Zuweisung erfolgt einstimmig.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 13. Sie betrifft
die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 -
20. Novelle zur Dienstordnung 1994 -, die Besoldungsordnung 1994 -
25. Novelle -, die Pensionsordnung 1995 - 14. Novelle -, das Wiener
Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 - 7. Novelle - und die
Vertragsbedienstetenordnung 1995 geändert werden sollen.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag
Wehsely. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Ich ersuche um Zustimmung.
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