Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 79
beauftragt habe, eine Überprüfung vorzunehmen und gegebenenfalls
- und das ist gelungen - einen Vorschlag für eine landesgesetzliche Regelung zu
erstatten. Diese Antwort wurde von den Grünen
mit beschlossen, ja wurde nicht nur mit beschlossen, sondern es wurde
ausführlich und umfassend begrüßt, dass so etwas stattfindet.
Es gab dann diesen Gesetzesentwurf, der ja auch allen
Fraktionen zugegangen ist, und ich erspare Ihnen jetzt auch auf Grund der
Zeitökonomie die genauere Darstellung. Es hat Presseaussendungen der Grünen en masse gegeben, die
insbesondere eine Kritik an diesem meinen Vorschlag dargestellt haben, dass es
hier keine Strafnorm gibt. Und dass das zu wenig weitgehend ist, das lässt sich
in OTSen der Grünen nachlesen,
lässt sich insbesondere auch in der Berichterstattung der Tageszeitung
"Der Standard" nachlesen, wo die Kritik ausgesprochen wird, dass das
ohne Zähne ist, weil es keine Strafen gibt.
Und ich stehe dazu, dass es in dieser
Präzisierungsnovelle des Landes-Sicherheitsgesetzes keine Strafnorm gibt, weil
ich nicht möchte, dass Frauen hier als Zeuginnen aussagen müssen, um
klarzustellen, ob sie belästigt wurden oder nicht.
Ich sehe den großen Fortschritt dieser Präzisierung
darin, dass jetzt vollkommen klargelegt ist, und man hier der Polizei bei ihrer
Tätigkeit auch helfen kann, dass sie nicht mehr selbst definieren muss, ob das,
was sich tag-täglich am Fleischmarkt und am Mariahilfer Gürtel abspielt, eine
Belästigung darstellt oder nicht.
Aber jetzt kann ich Ihnen nicht ersparen, auf die
beiden Wortmeldungen der Frau Doktorin Pilz und der Frau Kollegin Jerusalem
einzugehen.
Frau Abg Pilz, ich kann es Ihnen nicht ersparen, Sie sind
schlicht und ergreifend am falschen Dampfer bei dieser Diskussion, denn es geht
bei dieser Novelle des Landes-Sicherheitsgesetzes und bei der Frage der
Belästigung, des Psychoterrors gegen Frauen nicht um eine gesundheitspolitische
Debatte, eindeutig nicht um eine gesundheitspolitische Debatte. Daher bin ich
sehr dafür, dass Sie gesundheitspolitische Debatten mit Frau StRin Mag Brauner
führen, aber diese Debatte hat stattzufinden mit der Frauenstadträtin und hat
stattzufinden mit der Innenstadträtin, denn es geht hier um die Frage des
Psychoterrors gegen Frauen und nicht um die Frage eines gesundheitspolitischen
Themas, respektive Schutz von Frauen, und es geht nicht um die
gesundheitspolitische Frage des Schwangerschaftsabbruches.
Und wenn Sie hier sagen - und Sie haben das gesagt -
dass Sie hier ein Problem sehen, dass es auch sein könnte, dass
Tierschützerinnen und Tierschützer weggewiesen werden können, dann würde ich
Ihnen erstens raten, lesen Sie dieses Gesetz. Und ich zitiere jetzt hier diese entsprechende
Ziffer, die da lautet: „Wenn diese Personen andere Personen an öffentlichen
Orten in unzumutbarer Weise belästigen, insbesondere wenn auf Personen, die
sich einer sozialen oder medizinischen Einrichtung nähern, psychischer Druck,
wie zum Beispiel durch nachdrückliches Ansprechen oder versuchte Übergabe von
Gegenständen ausgeübt wird.“ Und dann gibt es dazu Erläuterungen, und diese
Erläuterungen sind nicht als Spaß der Rechtsabteilung oder als persönliche
Befriedigung meiner Person anzusehen, sondern es werden Erläuterungen in
Gesetzen dazu herangezogen, um diese Gesetze zu interpretieren. Und in den Erläuterungen
zu diesem § 3 Abs 1 Z 1 steht ganz genau, worum es geht. Das war
mir nämlich auch ganz besonders wichtig hier und da hat der Kollege Saßmann
vollkommen den Nagel auf den Kopf getroffen, der ja kritisiert hat, es gehe nur
darum, dass für die Abtreibung und für die Frauen, die dabei belästigt und
bedroht werden, das konkretisiert wird und alle anderen Fälle nicht bedacht
werden.
Jawohl, so ist es und das ist absichtlich so, und
deshalb so, weil es um den Schutz der Wienerinnen geht und deshalb ist mir das
hier auch ganz besonders wichtig. (Beifall
der SPÖ.) Und, Frau Abgeordnete, das hätten Sie, hätten Sie sich damit
beschäftigt, auch herausfinden können.
Es tut mir trotzdem sehr Leid, ich nehme es aber auch
zur Kenntnis, - weil es bleibt mir ja nichts anderes übrig - dass Sie wegen der
falschen Interpretation des Gesetzes, weil Sie die Sorge haben, es könnten
Tierschützerinnen und Tierschützer weggewiesen werden, offensichtlich
akzeptieren und Ihr Abstimmungsverhalten wird es gleich nachher zeigen, dass
Frauen in dieser Stadt von religiösen Fanatikerinnen und Fanatikern belästigt
werden, und diese Belästigung ist Psychoterror gegen Frauen.
Und, Frau Kollegin
Jerusalem, Sie haben das hier heute schon in der Anfrage an den Herrn
Bürgermeister gesagt und ich glaube, ich brauche das jetzt nicht noch
wiederholen, Sie haben überhaupt nichts über die Situation der Frauen gesagt,
Sie haben auch überhaupt keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie die Situation,
die jetzt besteht, weil diese Kliniken jetzt dort sind und weil diese Kliniken
auch dort bleiben wollen, ja, wie die Situation der Frauen verbessert werden
könnte. Sondern Sie sehen - und ich zitiere hier, in dieser Novelle des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes, das ganz konkret zum Ziel hat, Frauen vor
Psychoterror zu schützen - darin eine Aushöhlung von Grundrechten. Ich nehme
auch das und diese Grüne Position sehr gerne zur Kenntnis.
Ich hätte mich gefreut,
wenn es gelungen wäre, eine noch breitere Mehrheit heute hier zu finden, freue
mich aber sehr, dass mit den Stimmen der Sozialdemokratie, der Wiener
Volkspartei und einer Grünen dieses
Gesetz heute hier beschlossen werden kann. Und es ist eines vollkommen klar -
und das wissen alle, die sich ein bisschen mit Fragen der Rechtsphilosophie
beschäftigt haben -, dass Gesetze und Normen immer zwei wichtige Inhalte haben.
Das
eine ist sozusagen der konkrete Inhalt und die konkrete Verbesserung für die
Situation. Da gehe ich davon aus, dass wir die Situation für die Frauen
verbessern werden. Es gibt ja auch eine positive Stellungnahme der
Bundespolizeidirektion, die hier sagt, dass es eine Verbesserung ist und dass
der Vollzug ein leichterer
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