Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 79
wird. Es geht aber auf der
anderen Seite - und das ist mindestens genauso wichtig - darum, hier ganz klar
darzustellen, dass dieses Verhalten, von dem Frauen beeinträchtigt sind, die
ein Recht in Anspruch nehmen, ein Recht, einen Schwangerschaftsabbruch
vornehmen zu lassen, ein Recht, das seit 30 Jahren in unserer Republik
geltendes Recht ist, dass diese Belästigung Gewalt gegen Frauen ist und dass
diese Gewalt gegen Frauen von der Mehrheit des Landtags, leider nicht von der
Mehrheit der Wiener Grünen, nicht
akzeptiert wird.
Und daher möchte ich gerne
mit den Worten, die heute auch gefallen sind, enden, vielleicht schließt sich
diese Fraktion dann doch an: Es geht hier heute sehr klar um ein Signal, auf
welcher Seite wir stehen. Stehen wir auf der Seite derer, die Gewalt auf Frauen
ausüben, oder stehen wir auf der Seite der Wienerinnen. Und ich bitte Sie alle,
diesem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz und der vorliegenden Novelle
zuzustimmen, denn dann und nur dann kann sich die Situation für die Wienerinnen
und Wiener verbessern und nur dann gelingt es uns, dieses Problem mit einem
weiteren Puzzlestein in den Griff zu bekommen. Nur dafür zu sein, und dann den
Mut nicht zu haben, sich hier auch klar zu deklarieren, das ist keine
Politik, die ich unterstützen kann, und das werden sicher auch die Wienerinnen
nicht tun. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Die erste Abstimmung findet über den
eingebrachten Abänderungsantrag des FPÖ-Abgeordneten Josef Wagner statt. Der
betrifft den § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes. Es ist ein
einziger Abänderungsantrag, und daher brauche ich ihn im Detail nicht
wiederholen.
Wer für den Abänderungsantrag der FPÖ eintritt, den
bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist FPÖ und BZW, das ist die
Minderheit und somit ist er... (Zahlreiche
Zurufe aus der FPÖ und dem BZW: Auch vom BZW!) Nur FPÖ, (Zwischenruf vom BZW: Nein!) ein BZW,
danke schön für die Korrektur. (Weitere
Zurufe aus der FPÖ und dem BZW.) Also, dann bitte ich noch einmal. Jawohl,
es sind drei Mitglieder BZW, die hier mit den Freiheitlichen positiv abgestimmt
haben. - Es ist die Minderheit und daher ist dieser Abänderungsantrag nicht
ausreichend unterstützt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Das ist
ÖVP, das ist SPÖ und das sind bei den Grünen
zwei Abgeordnete. - Wir haben daher in erster Lesung dieses Gesetz
mehrstimmig angenommen.
Es gibt nunmehr eine Reihe von Beschlussanträgen. Es
gibt den Beschlussantrag BZW: Der Landtag wolle beschließen psychosoziale
Beratung, Ärzte nach der medizinischen Beratung, dann die mindest dreitägige
Nachdenkpause, und so weiter. Und in formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses
Antrages and die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales und an die
amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport beantragt.
Wer diesen Beschlussantrag unterstützt, den bitte ich
um ein Zeichen mit der Hand. Das ist ÖVP, das ist FPÖ, das ist BZW. - Das ist
die Minderheit.
Hier erfolgt die Zuweisung nicht. (Abg Barbara Schöfnagel: Nicht alle vom BZW,
mit Ausnahme einer Dame!) Mit Ausnahme einer Dame. Ich gebe zu, es ist
eigentlich meine Pflicht, darauf zu achten, wie einzeln abgestimmt wird und
nicht nur sich an den einzelnen Fraktionen zu orientieren. Ich bitte um
Entschuldigung. (Abg Dr Wilfried Serles:
Sie können nichts dafür!) Nein, nein, das ist schon mein Fehler.
Ich habe als Weiteres einen Beschluss- und Resolutionsantrag,
eingebracht von den LAbgen Dr Vana und Dr Pilz betreffend
Durchführungsbestimmungen für Schwangerschaftsabbrüche innerhalb des Wiener
Krankenanstaltenverbundes. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales und an die
Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal
verlangt.
Wer für die Zuweisung dieses Beschlussantrages ist,
den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Bis auf die ÖVP ist hier die
Zuweisung somit beschlossen.
Der nächste Beschluss- und Resolutionsantrag ist von
den LAbgen Dr Vana und Dr Pilz betreffend staatliche Gewährleistung des freien
Zugangs zu Mitteln und Einrichtungen der Familienplanung, Empfängnisverhütung
und Geburtenkontrolle eingebracht worden. Hier wird die sofortige Abstimmung
dieses Antrages verlangt. Er wurde zuvor erläutert.
Ich komme zur Abstimmung.
Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen
mit der Hand. Das sind die Grünen und
die SPÖ. - Das ist die Mehrheit, und somit ist dieser Antrag beschlossen.
Wir kommen zum vierten eingebrachten Beschluss- und
Resolutionsantrag, betreffend Zugangserleichterungen für die "Pille
danach", eingebracht von den LAbgen Dr Vana und Dr Pilz. In formeller
Hinsicht ist die Zuweisung dieses Antrages an die Frau amtsführende Stadträtin
der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales und an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration,
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal beantragt.
Wer der Zuweisung dieses Beschlussantrages zustimmt,
den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Das sind die GRÜNEN und die SPÖ. - Das ist somit die Mehrheit und somit
ist die Zuweisung beschlossen.
Ich habe als fünften Beschluss- und
Resolutionsantrag, eingebracht von den LAbgen Dr Vana und Dr Pilz, betreffend
die Sicherstellung des unbeeinträchtigten Zutritts von Frauen zu privaten
Abtreibungsambulatorien, einen Antrag, wo in formeller Hinsicht die Zuweisung
dieses Antrages an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Gesundheit und Soziales und an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Integration,
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal verlangt wird.
Wer hier der Zuweisung für diesen
Beschlussantrag
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