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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 79

 

zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Das sind die Grünen, das ist die SPÖ, das ist das BZW, die FPÖ, aber die ÖVP nicht. - Damit ist auch hier eine entsprechende Mehrheit für die Beschlussfassung gegeben.

 

Ich habe als letzten Antrag zum Abstimmen einen Antrag des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien der Abgen Feldmann, Aigner und Prochaska.

 

Der Beschlussantrag verlangt:

 

Der Wiener Landtag spricht sich für eine deutliche Verstärkung der Betreuungs- und Beratungsmaßnahmen in Wien und so weiter aus, spricht sich für eine Anlaufstelle im Wiener Arbeitnehmer Förderungsfonds aus, spricht sich weiters für eine umfassende statistische Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche aus, spricht sich für eine personelle und räumliche Trennung des beratenden von dem den Schwangerschaftsabbruch durchführenden Arzt aus.

 

Hier wird in formeller Hinsicht die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal verlangt.

 

Wer hier für die Zuweisung dieses Beschlussantrages stimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Das ist die ÖVP, das ist die FPÖ und BZW nicht komplett, wenn ich das jetzt richtig gesehen habe, mit einer Ausnahme. - Damit ist auch hier keine Mehrheit für die Beschlussfassung dieses Antrages gegeben.

 

Wir kommen, wenn kein Widerspruch erfolgt, zur zweiten Lesung. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Das ist die ÖVP, das ist die SPÖ und das sind zwei Abgeordnete der Grünen. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen worden.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 2. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Wehsely und ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich bitte Sie um Zustimmung für diesen Initiativantrag.

 

Präsident Johann Hatzl: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Dies ist nicht der Fall. So werde ich daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Als Erste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Klubvorsitzende Mag Vassilakou. Ich bitte um das Wort.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Ho-hes Haus!

 

In der Tat ist die Wahlordnung der passende Tagesordnungspunkt, um auf Herrn Gudenus und seine Äußerungen zu sprechen zu kommen, zumal Herr Gudenus ja keine Privatperson ist in dieser Stadt und diese Äußerungen auch nicht als Privatperson getätigt hat, sondern als Vertreter Wiens im Bundesrat.

 

Wir haben das Gedankenjahr 2005, und so machen sich viele Menschen viele Gedanken zur Geschichte Österreichs, zur nationalsozialistischen Ära und auch zur Geschichte der Zweiten Republik.

 

Offenbar hat sich Herr Bundesrat Gudenus auch so seine Gedanken gemacht. Er hat sich aber keine Gedanken gemacht, etwa zu den Millionen Toten des Nationalsozialismus, hat sich keine Gedanken gemacht zu den Tausenden von hingerichteten Menschen, auch den Hunderten enthaupteten Wienerinnen und Wienern nicht, er hat sich keine Gedanken gemacht zu den Deserteuren und ihrem Schicksal, er hat sich keine Gedanken gemacht zu den Widerstandskämpfern, die es in dieser Republik gegeben hat, und zu ihrem Einsatz, er hat sich auch keine Gedanken gemacht zu den Millionen jüdischer Opfer.

 

Nein, er hat sich Gedanken gemacht zu den Gaskammern, und zwar darüber, ob es sie denn wirklich gegeben hätte.

 

Und das, meine Damen und Herren, das ist unerträglich. Es ist unerträglich, es ist unentschuldbar und es ist unfassbar, dass wir gezwungen sind, im 21. Jahrhundert, in Wien, in diesem Haus, eine Debatte aus einem derartigen Anlass zu führen. Und ich habe gewiss nicht vor, von dieser Stelle aus auszuführen, weshalb die Äußerungen des Herrn Gudenus unerträglich sind. Ich gehe davon aus, dass nicht nur jede und jeder, die in diesen Bänken sitzen, es wissen müssen, ich gehe auch davon aus, dass es diese ganze Republik weiß. Deshalb bleibt mir zu Herrn Gudenus nur eines festzuhalten: Dieses Verhalten, diese Äußerungen sind Österreichs nicht würdig, diese Äußerungen sind Wiens nicht würdig, und diese Äußerungen sind unglaublich, zumal sie getätigt worden sind von jemandem, der auf einem Wien-Ticket im Bundesrat sitzt, also als Vertreter dieser Stadt im Bundesrat sitzt.

 

Das hat Wien nicht verdient, das haben die Wienerinnen und Wiener nicht verdient. Und, Herr Gudenus, treten Sie endlich zurück. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPÖ.)

 

Nichtsdestotrotz lohnt es auch, der FPÖ zwei bis drei Worte zu sagen, denn Herr Gudenus kommt ja nicht zu-fällig und auch nicht von ungefähr in den Bundesrat, sondern er kam in den Bundesrat als Vertreter der FPÖ und wurde von der FPÖ in den Bundesrat nominiert.

 

Und ist es Zufall, meine Damen und Herren, ist es Zufall, dass die Gudenuse und die Kampls dieser Republik auf einem FPÖ-Ticket sitzen? Wieso, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, wieso kann es sein, dass Sie Herrn Gudenus 2001 in den Bundesrat nominierten, wider besseren Wissens. Ja, wider besseren Wissens, denn es ist ja nicht das erste Mal, dass Herr Gudenus in der Öffentlichkeit solche Äußerungen tätigt. Bereits 1995 hat er ja schon einmal aus einem öffentlichen Amt zurücktreten müssen auf Grund ähnlicher Äußerungen. Wie kann es also sein, dass Sie wider besseren Wissens Herrn Gudenus ein zweites Mal zum Vertreter Wiens

 

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