Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 79
Man wird darüber diskutieren dürfen, ob die Einrichtungen der Stadt Wien geeignet sind, zu der einen oder der anderen Entscheidung positiv zu helfen. Sie sind es offensichtlich nicht, denn sonst würde sich nicht - am Beispiel wieder dieses Gesetzes - alles vor einer Abtreibungs- oder mehreren konkreten Abtreibungskliniken manifestieren und sonst würde der Druck dort nicht auf die Frauen ausgeübt werden können, weil es sonst ein normaler Sachverhalt wäre. Jemand geht in eine medizinische Einrichtung der Stadt Wien und nimmt eine Abtreibung vor, ohne Druck. Niemand kann vor - ich weiß nicht was - Lainz oder irgendeinem anderen Spital einer Frau, die hineingeht, auf das Gesicht zusagen, Sie sind schwanger und wollen abtreiben, und deswegen bekämpfe ich Sie verbal oder sonst irgendwie.
Das wäre alles nicht notwendig, wenn die
Einrichtungen der Stadt Wien angenommen werden würden. Und das ist
offensichtlich nicht der Fall, sonst gäbe es diese Debatte nicht. Ich bin
daher, zum Schluss kommend, Kollegin LUDWIG, von der Sozialdemokratie
enttäuscht. Enttäuscht, weil sie es nicht möglich gemacht hat, eine Debatte zu
führen, die alle anderen Fraktionen gewünscht haben, egal ob sie für oder gegen
die Novelle zum Landes-Sicherheitsgesetz sind, und auch wie die individuellen
Einstellungen zur Frage generell sind, und weil Sie diese Debatte nicht in
dieser Form zugelassen haben. Und das sollten Sie überdenken. (Beifall beim
BZW.)
Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine
weitere Wortmeldung. Daher ist die Verhandlung zu diesem Geschäftsstück
geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Kollege Madejski, lassen Sie mich eingangs
sagen, ich freue mich sehr, dass wir grundsätzlich keine Debatte über die
Fristenlösung führen müssen. Nur, ganz so wie Sie es dargestellt haben, ist
natürlich die Situation vor der Fristenlösung nicht gewesen, denn es hat immer
Schwangerschaftsabbrüche gegeben. Die Frage ist nur, haben es die Frauen
überlebt oder nicht. Und diejenigen, die es sich leisten konnten, konnten immer
Schwangerschaftsabbrüche so vornehmen lassen, dass sie es überlebt haben,
während die armen Frauen in der Regel am Küchentisch verblutet sind. Das heißt,
danke für das grundsätzliche Bekenntnis, aber es ist nicht so, dass die Frauen
1945 oder 44 oder 43 oder wann auch immer vor 1970 nicht vor der Situation
gestanden sind, nur haben sie das unter der Gefahr ihres eigenen Lebens machen
müssen. Das ist der wichtige und große Unterschied.
Ich möchte noch kurz darauf zurückkommen, worüber wir
heute eigentlich diskutieren, denn es ist viel diskutiert worden, was mit
dieser Novelle zum Landes-Sicherheitsgesetz nichts oder wenig zu tun hat.
Zunächst möchte ich eingangs sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass wir
hier auch in Gesprächen zu dem Schluss gekommen sind, genauer gesagt,
offensichtlich die Wiener ÖVP zu dem Schluss gekommen ist, hier heute
zuzustimmen, weil es ihr einfach darum geht, dass die Belästigung von Frauen,
die Kliniken aufsuchen, nicht akzeptabel ist. Und ich möchte daher ausdrücklich
sagen, dass ich mich sehr darüber freue und dass das einfach auch ein sehr
gutes Zeichen für die Wienerinnen ist, dass sie sehen, dass sie von der
Mehrheit dieses Hauses nicht allein gelassen werden.
Ich möchte zweitens eingehen auf einige Wortmeldungen
der GRÜNEN, über die ich, und das muss ich ganz offen sagen, mehr als
überrascht bin.
Denn von den drei Wortmeldungen, die heute hier
gehalten worden sind, gab es eine einzige, nämlich die der Frauensprecherin,
die sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat, mit dem Thema kritisch
auseinander gesetzt hat, und die beim Thema geblieben ist. Und da muss ich
schon auch dir, liebe Kollegin Vana, ein paar Sachen sagen die - und du weißt
es ja, aber ich muss es trotzdem zumindest auch für das Protokoll und die
Öffentlichkeit sagen - schlicht und ergreifend nicht stimmen. Wenn du sagst,
die GRÜNEN haben das seit Jahren gefordert, es ist höchste Zeit, es ist nichts
passiert, dann sage ich, dass ich noch nicht einmal 10 Monate im Amt bin,
und es liegt heute hier ein Gesetz vor und es wird beschlossen. Ich glaube, das
spricht vom Tempo her schon für sich.
Und wenn hier kritisiert wird, auch von Seiten der
GRÜNEN, es sei die falsche Methode, möchte ich eines klarlegen: Es ist heute in
der Debatte - und ich bin froh darüber, dass sie hier sehr ausführlich und über
weite Strecken auch sehr sachlich geführt worden ist - von Seiten der Grünen
Partei überhaupt kein einziger Vorschlag gekommen, wie das derzeit bestehende
Problem der Situation von Frauen, die diese Kliniken aufsuchen, gelöst werden
könnte.
Und ich zitiere hier nur einen Antrag, der schon
unter meiner noch relativ kurzen Zeit als Mitglied der Wiener Landesregierung
eingebracht worden ist und in unserem Ausschuss auch schon behandelt wurde. Und
zwar ist das ein Antrag der Grünen mit
der Forderung einer ortspolizeilichen Verordnung, ich betone, man unterscheidet
da wohl zur polizeilichen Verordnung, zum Schutze des ungehinderten Zugangs zu
Abtreibungskliniken, -ambulatorien und -praxen. Ich möchte da Ihnen und mir und
allen jetzt ersparen zu erklären, warum das mit der ortspolizeilichen
Verordnung nicht geht, weil das hat verfassungsrechtliche und keine
inhaltlichen Gründe. Und das ist ein Antrag, der von den Grünen gestellt wurde und der von diesem
Haus hier, konkret vom Gemeinderat, auf Zuweisung beschlossen wurde - aber wir
sind ja dieselben Personen - und wo es von mir dann eine Beantwortung gegeben
hat. Eine ausführliche, rechtliche, warum es mit der ortspolizeilichen
Verordnung nicht geht, wo ja auch vollkommen im Namen schon klar ist und jeder,
der eine ortspolizeiliche Verordnung kennt, auch weiß, dass die natürlich nur
von der Polizei und nicht von Sozialarbeitern oder sonst jemandem vollzogen
werden kann, und zu vollziehen ist.
Und diese, meine Beantwortung hat
damit geendet, dass ich meine Fachabteilung, nämlich die MA 62, damit
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