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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 79

 

das Vorgaukeln von Sicherheit und die Notwendigkeit, die da behauptet wird, dass Sicherheit hergestellt werden muss, systematisch dazu benützt wird, um Grundrechte auszuhebeln. Systematisch, Punkt für Punkt, Schritt für Schritt, und Sie spielen mit. Und das ist der Vorwurf, den wir Ihnen machen, und wo wir Sie dazu auffordern und durchaus auch darum bitten, einmal ein bisschen aufmerksamer auf diese Gesetze hinzuschauen und diese Gesetze mit etwas mehr Sensibilität zu betrachten. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Worum geht es jetzt an sich im Landes-Sicherheitsgesetz: Es geht im Grunde genommen um vier Punkte, und zu zweien möchte ich Ihnen dann auch Beispiele liefern. Es geht um die unzumutbare Belästigung. Jemand sagt: „Das ist mir nicht zumutbar, ich fühle mich belästigt.", und schon geht es los. Wer legt das fest, was ist unzumutbar, was ist eine Belästigung?

 

Es geht um ungebührlichen, störenden Lärm, wo wir ja ständig die Auseinandersetzung haben zwischen Jung und Alt. Was für ein Lärm darf sein und was darf nicht sein, was ist ungebührlich und was stört, und wen stört es, und wer schreitet ein, und wer stellt Ruhe und Ordnung wieder her. Es geht um aufdringliche, aggressive Bettelei und es geht um das organisierte Betteln. Und vielleicht werden sich einige von Ihnen an einen Beitrag erinnern, der im Report gesendet wurde. Ich weiß nicht, ob Sie es gesehen haben. Da waren drei Roma aus der Slowakei, und die haben auf der Straße Musik gemacht mit einer Geige, mit einer Ziehharmonika, die haben da musiziert. Und die waren also eine Unzumutbarkeit, eine Belästigung, der Lärm hat gestört, es war organisiertes Betteln und so weiter, also Landes-Sicherheitsgesetz, wie es leibt und lebt. Diese drei Menschen wurden weggewiesen, und es wurden ihnen die Instrumente weggenommen. Diese Instrumente sind aber ihre Lebensgrundlage, weil sie leben davon, dass sie Musik machen und dafür Geld einnehmen. Die Polizei hat ihnen - Landes-Sicherheitsgesetz - sowohl das Geld weggenommen, das sie erbettelt hatten - ich würde sagen, sie haben das Geld auf der Straße mit ihrer Musik verdient -, sie haben schöne Musik gemacht, andere Menschen haben sich gefunden, die das schön gefunden und ihnen Geld gegeben haben. Die Polizei hat ihnen das Geld weggenommen, die Polizei hat ihnen die Instrumente weggenommen, alles auf der Grundlage des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes. Auch das Wegnehmen der Musikinstrumente steht da drinnen, das Geld darf man ihnen wegnehmen, die Instrumente darf man ihnen wegnehmen, organisierte Bettelei und so weiter. Das ist das, was Sie hergestellt haben mit dem Landes-Sicherheitsgesetz. Und ich könnte Ihnen viele derartige Beispiele nennen, wo es nur darum geht, diese Menschen, die man nicht sehen soll, aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.

 

Es geht ja weit darüber hinaus. Ich will Ihnen jetzt noch gar nicht erzählen, was in U-Bahn-Haltestellen oder sonstigen Plätzen alles Diesbezügliche passiert, alles mit Ihrer Unterstützung und Ihrer Hilfe und Ihrer Zustimmung. Ich denke, ich habe mich verständlich gemacht. Ich glaube, Sie haben verstanden, dass wir erstens der Meinung sind, Sie haben das Problem nicht gelöst und hätten etwas anderes unternehmen sollen, und ich glaube auch, dass ich nicht lange ausführen muss, dass dieses Gesetz eigentlich zum Ziel hat, Bettler, Obdachlose und Junkies aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Ich glaube, ich habe mich Ihnen mitgeteilt, es ist bei Ihnen angekommen. Sie sind anderer Meinung, das ist ja durchaus legitim, (Abg Godwin Schuster: Ja!) aber verstanden haben Sie mich, gehört haben Sie mich. Danke.

 

Deswegen möchte ich jetzt ein anderes Beispiel bringen und ich habe nicht zufällig, oder weil ich glaube, ich bin in der falschen Post, den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft in der Hand. Und da möchte ich Ihnen sagen, was Ihr Gesetz zum Beispiel anrichtet, wenn es um den ungebührlichen, störenden Lärm geht. Da drinnen ist der Fall geschildert, und zwar wunderbar, weil die Begründung des UVS im vollen Text drinnen ist. Das ist ja sensationell, man muss das lesen, das ist ja Kabarett. Also, wäre es nicht traurig, wäre es ja wahnsinnig lustig, man müsste das ja nur direkt aufführen. Aber, kurz zusammengefasst geht es darum - alles auf der Basis des Landes-Sicherheitsgesetzes -, dass in einer Wohnung ein Geburtstagsfest eines siebenjährigen Kindes stattgefunden hat, das den Hausparteien noch dazu am schwarzen Brett angekündigt war, so quasi, jetzt gibt doch mal ein Geburtstagsfest, wird ein bisschen lauter werden. Dieses findet ja in Wien unentwegt irgendwo statt, und dieses Fest sollte um 19 Uhr enden. Punkt 19.30 Uhr hat die Frau unterhalb bei der Polizei angerufen, hat gesagt, da ist es laut, die Polizei kommt auch prompt, kommt, ja, und schreitet ein. Das ist ja sensationell. Also, dass es bei einem Geburtstagsfest laut ist, die Polizei dann glatt ausrückt, wenn eine Frau sich durch ungewöhnlichen Lärm gestört fühlt, das ist ja schon an sich sensationell, wo die ist und wo die nicht ist, die Polizei. Da war sie jedenfalls, und die Mutter wurde zu 70 EUR Strafe verurteilt, weil es dort so laut war, und erst die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat sich dann mit dieser Mutter an den UVS gewendet und dann wurde die Geldstrafe aufgehoben und nur eine Ermahnung ausgesprochen, aber dennoch der Tatbestand bestätigt.

 

Das heißt, mit Hilfe Ihres Landes-Sicherheitsgesetzes kann im Grunde genommen unentwegt irgendwo wer, sei es in einer Parkanlage oder zu Hause finden, es ist irgendwer zu laut, seien es herumlaufende, spielende Kinder und so weiter, dann kommt die Polizei dann werden sie verurteilt, dann zahlen sie 70 EUR, 700 EUR, 70 EUR, Entschuldigung, (Abg Heinz Hufnagl: Sie werden das schon klären!) ist auch nicht gerade wenig, und es ist vor allem - meiner Meinung nach - als Signal, solche Dinge überhaupt in ein Gesetz zu fassen und diesen Leuten auch noch Recht zu geben, tödlich.

 

Ich fasse zusammen: Die Wiener Grünen sind alle für den Schutz der Frauen. Ich bin der Meinung, Abtreibung an den öffentlichen Spitälern gewährleisten das am besten. (Abg Godwin Schuster: Wir reden nur darüber, wir plaudern nur!)

 

Zweiter Punkt: Es gibt in Frankreich ein Gesetz, ein

 

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