Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 79
das Vorgaukeln von Sicherheit und die Notwendigkeit,
die da behauptet wird, dass Sicherheit hergestellt werden muss, systematisch
dazu benützt wird, um Grundrechte auszuhebeln. Systematisch, Punkt für Punkt,
Schritt für Schritt, und Sie spielen mit. Und das ist der Vorwurf, den wir
Ihnen machen, und wo wir Sie dazu auffordern und durchaus auch darum bitten,
einmal ein bisschen aufmerksamer auf diese Gesetze hinzuschauen und diese
Gesetze mit etwas mehr Sensibilität zu betrachten. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Worum geht es jetzt an sich im Landes-Sicherheitsgesetz:
Es geht im Grunde genommen um vier Punkte, und zu zweien möchte ich Ihnen dann
auch Beispiele liefern. Es geht um die unzumutbare Belästigung. Jemand sagt:
„Das ist mir nicht zumutbar, ich fühle mich belästigt.", und schon geht es
los. Wer legt das fest, was ist unzumutbar, was ist eine Belästigung?
Es geht um ungebührlichen, störenden Lärm, wo wir ja
ständig die Auseinandersetzung haben zwischen Jung und Alt. Was für ein Lärm
darf sein und was darf nicht sein, was ist ungebührlich und was stört, und wen
stört es, und wer schreitet ein, und wer stellt Ruhe und Ordnung wieder her. Es
geht um aufdringliche, aggressive Bettelei und es geht um das organisierte
Betteln. Und vielleicht werden sich einige von Ihnen an einen Beitrag erinnern,
der im Report gesendet wurde. Ich weiß nicht, ob Sie es gesehen haben. Da waren
drei Roma aus der Slowakei, und die haben auf der Straße Musik gemacht mit
einer Geige, mit einer Ziehharmonika, die haben da musiziert. Und die waren
also eine Unzumutbarkeit, eine Belästigung, der Lärm hat gestört, es war
organisiertes Betteln und so weiter, also Landes-Sicherheitsgesetz, wie es
leibt und lebt. Diese drei Menschen wurden weggewiesen, und es wurden ihnen die
Instrumente weggenommen. Diese Instrumente sind aber ihre Lebensgrundlage, weil
sie leben davon, dass sie Musik machen und dafür Geld einnehmen. Die Polizei
hat ihnen - Landes-Sicherheitsgesetz - sowohl das Geld weggenommen, das sie
erbettelt hatten - ich würde sagen, sie haben das Geld auf der Straße mit ihrer
Musik verdient -, sie haben schöne Musik gemacht, andere Menschen haben sich
gefunden, die das schön gefunden und ihnen Geld gegeben haben. Die Polizei hat
ihnen das Geld weggenommen, die Polizei hat ihnen die Instrumente weggenommen,
alles auf der Grundlage des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes. Auch das
Wegnehmen der Musikinstrumente steht da drinnen, das Geld darf man ihnen
wegnehmen, die Instrumente darf man ihnen wegnehmen, organisierte Bettelei und
so weiter. Das ist das, was Sie hergestellt haben mit dem Landes-Sicherheitsgesetz.
Und ich könnte Ihnen viele derartige Beispiele nennen, wo es nur darum geht,
diese Menschen, die man nicht sehen soll, aus dem öffentlichen Raum zu
entfernen.
Es geht ja weit darüber hinaus. Ich will Ihnen jetzt
noch gar nicht erzählen, was in U-Bahn-Haltestellen oder sonstigen Plätzen
alles Diesbezügliche passiert, alles mit Ihrer Unterstützung und Ihrer Hilfe
und Ihrer Zustimmung. Ich denke, ich habe mich verständlich gemacht. Ich
glaube, Sie haben verstanden, dass wir erstens der Meinung sind, Sie haben das
Problem nicht gelöst und hätten etwas anderes unternehmen sollen, und ich
glaube auch, dass ich nicht lange ausführen muss, dass dieses Gesetz eigentlich
zum Ziel hat, Bettler, Obdachlose und Junkies aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.
Ich glaube, ich habe mich Ihnen mitgeteilt, es ist bei Ihnen angekommen. Sie
sind anderer Meinung, das ist ja durchaus legitim, (Abg Godwin Schuster:
Ja!) aber verstanden haben Sie mich, gehört haben Sie mich. Danke.
Deswegen
möchte ich jetzt ein anderes Beispiel bringen und ich habe nicht zufällig, oder
weil ich glaube, ich bin in der falschen Post, den Bericht der Kinder- und
Jugendanwaltschaft in der Hand. Und da möchte ich Ihnen sagen, was Ihr Gesetz
zum Beispiel anrichtet, wenn es um den ungebührlichen, störenden Lärm geht. Da
drinnen ist der Fall geschildert, und zwar wunderbar, weil die Begründung des
UVS im vollen Text drinnen ist. Das ist ja sensationell, man muss das lesen,
das ist ja Kabarett. Also, wäre es nicht traurig, wäre es ja wahnsinnig lustig,
man müsste das ja nur direkt aufführen. Aber, kurz zusammengefasst geht es
darum - alles auf der Basis des Landes-Sicherheitsgesetzes -, dass in einer
Wohnung ein Geburtstagsfest eines siebenjährigen Kindes stattgefunden hat, das
den Hausparteien noch dazu am schwarzen Brett angekündigt war, so quasi, jetzt
gibt doch mal ein Geburtstagsfest, wird ein bisschen lauter werden. Dieses findet
ja in Wien unentwegt irgendwo statt, und dieses Fest sollte um 19 Uhr
enden. Punkt 19.30 Uhr hat die Frau unterhalb bei der Polizei angerufen,
hat gesagt, da ist es laut, die Polizei kommt auch prompt, kommt, ja, und
schreitet ein. Das ist ja sensationell. Also, dass es bei einem Geburtstagsfest
laut ist, die Polizei dann glatt ausrückt, wenn eine Frau sich durch
ungewöhnlichen Lärm gestört fühlt, das ist ja schon an sich sensationell, wo
die ist und wo die nicht ist, die Polizei. Da war sie jedenfalls, und die
Mutter wurde zu 70 EUR Strafe verurteilt, weil es dort so laut war, und
erst die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat sich dann mit dieser Mutter an den
UVS gewendet und dann wurde die Geldstrafe aufgehoben und nur eine Ermahnung
ausgesprochen, aber dennoch der Tatbestand bestätigt.
Das heißt, mit Hilfe Ihres Landes-Sicherheitsgesetzes
kann im Grunde genommen unentwegt irgendwo wer, sei es in einer Parkanlage oder
zu Hause finden, es ist irgendwer zu laut, seien es herumlaufende, spielende
Kinder und so weiter, dann kommt die Polizei dann werden sie verurteilt, dann
zahlen sie 70 EUR, 700 EUR, 70 EUR, Entschuldigung, (Abg Heinz Hufnagl: Sie werden das schon
klären!) ist auch nicht gerade wenig, und es ist vor allem - meiner Meinung
nach - als Signal, solche Dinge überhaupt in ein Gesetz zu fassen und diesen
Leuten auch noch Recht zu geben, tödlich.
Ich fasse zusammen: Die Wiener Grünen sind alle für den Schutz der
Frauen. Ich bin der Meinung, Abtreibung an den öffentlichen Spitälern
gewährleisten das am besten. (Abg Godwin
Schuster: Wir reden nur darüber, wir plaudern nur!)
Zweiter Punkt: Es gibt in
Frankreich ein Gesetz, ein
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