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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 79

 

Welten dazwischen. Das heißt, der Ausspruch, Wien ist anders, passt auch hier.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Reinberger!

 

Abg Brigitte Reinberger (Bündnis Zukunft Wien – die Stadtpartei): Frau Stadträtin!

 

Es freut mich natürlich auch, dass Wien eine Vorreiterrolle hat, aber der Erfolg der Tierschutzombudsstelle ist sicherlich abhängig von der Fachkompetenz – die hat der Tierschutzombudsmann zweifelsohne –, natürlich auch von der Einsatzbereitschaft – auch die setze ich bei ihm natürlich voraus –, aber ganz besonders wichtig ist auch die rechtliche Handlungsmöglichkeit, die ihm eingeräumt ist.

 

Meine Frage lautet daher: Welche Rechte im Detail hat jetzt die Tierschutzombudsstelle? Sie sagen, sie ist unabhängig und weisungsfrei. Das heißt, ich gehe davon aus, dass sie auch von sich aus tätig werden kann. Können Sie das ein bisschen erläutern?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Gerne. Die Rechtsgrundlage ist ausschließlich eine bundesrechtliche, nämlich die §§ 41 ff des Bundestierschutzgesetzes. Wir haben als Landesgesetzgeber keine Möglichkeiten und keine Kompetenz, das zu regeln. Es ist eben eine zentrale Aufgabe der Tierschutzombudsstelle, in tierschutzrechtlichen Bescheiden ganz konkret Stellungnahmen abzugeben.

 

Die zweite Aufgabe ist das Vertreten des Landes Wien im Tierschutzrat. Der Tierschutzrat ist ein ExpertInnengremium, das vor allem auch das Bundesministerium in Fragen Tierschutz zu beraten hat und das – das steht jetzt auch bevor und ist eine sehr wichtige Sache – Richtlinien erarbeiten muss für den einhelligen Vollzug des Bundestierschutzgesetzes. Das gibt es ja erst seit Jänner 2005, und da sind viele Fragen im Vollzug noch offen. Dafür gibt es eben den Tierschutzrat, der das auch erarbeiten soll.

 

Darüber hinaus ist eine der Aufgaben, Information zu liefern und als Ansprechstelle für die örtliche Bevölkerung, also bei uns für die Wienerinnen und Wiener, in Fragen Tierschutz zu dienen.

 

Da die Tierschutzombudsstelle weisungsfrei ist, besteht natürlich die Möglichkeit, in allen Fragen, wo die Meinung besteht, dass es wichtig wäre, tätig zu werden, auch tatsächlich tätig zu werden. Genau das ist der Sinn einer weisungsfreien Stelle, die aber, um diese Aufgabe erfüllen zu können, auch ausreichend mit Personal und Sachmöglichkeiten ausgestattet sein muss, sonst kann das nur ein Placebo sein. Das hat sie in den ersten 100 Tagen sehr gut gemacht und wird das auch weiterhin tun.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Sommer-Smolik.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Der Tierschutzobmann Mag Gsandtner ist ein sehr engagierter Mann, und ich habe mit ihm ein Gespräch geführt, in dem wir auch das Problem der Taubenpopulation angesprochen haben. Er hat sich erkundigt und hat sich verschiedene Modelle angeschaut und hat mir in diesem Gespräch gesagt, dass er von dem Augsburger Modell eher schon begeistert ist und das auch weiter verfolgen wird.

 

Meine Frage an Sie: Gibt es mittlerweile konkrete Schritte in Richtung Regelung der Taubenpopulation mit Hilfe des Augsburger Modells oder mit dem Basler Modell?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wie haben erfreulicherweise in Wien nicht nur die Tierschutzombudsstelle, sondern seit vielen, vielen Jahren ein sehr, sehr engagiertes Veterinäramt, die MA 60 mit Herrn Dr Reisp an der Spitze, die in dieser Frage auch ausgesprochen engagiert tätig ist. Erfreulicherweise gibt es auch eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem Tierschutzombudsmann und der MA 60.

 

Die Frage der Taubenproblematik ist wahrscheinlich so alt, wie es Großstädte gibt. Ich bin sehr gespannt. Der Tierschutzobmann hat sich, wie Sie gesagt haben, ganz konkret dieser Frage angenommen und wird sich auch entsprechend der Frage widmen, wie es möglich ist, das auf eine Großstadt wie Wien zu übertragen. Es finden hier Gespräche statt, auch mit der MA 60, und wenn dazu von der MA 60 ein Bericht vorliegt, werden wir schauen, was wir hier in Wien eventuell auch umsetzen können.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Klucsarits!

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich bin mit meiner Kollegin Sommer-Smolik einer Meinung: In Wien gibt es eine Taubenplage, und die wird immer stärker. Bekommt der Ombudsmann viele Anfragen diesbezüglich, beziehungsweise was will er machen, um die Taubenplage in den Griff zu bekommen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Also der Ombudsmann ist weisungsfrei und daher werde ich nicht in seinem Namen antworten, sondern das wird er, wenn man ihn darauf anspricht, selbst tun. Ich kann Ihnen meine Meinung zu dieser Frage sagen. Es gibt nämlich auch bei mir als Tierschutzstadträtin eine Reihe von Anfragen, was Tauben betrifft. Die Problematik ist nur, Anfragen und Beschwerden von Menschen, die Tauben füttern und füttern wollen, und von den Menschen, die sich aufregen darüber, dass es in Wien eine Taubenplage gibt, halten sich die Waage. Das ist genau die Problematik.

 

Es wäre verfehlt zu sagen, es melden sich nur die Menschen, die sich über die Tauben aufregen, oder es sagen alle, es ist gut so, wie es ist. Das ist genau die problematische Situation, in der wir uns befinden. Es ist nicht so, dass hier eine einhellige Meinung besteht, und leider ist das Füttern von Tauben vor allem für ältere Personen oft durchaus auch eine soziale Aktivität, die natürlich nicht zu befürworten ist. Aber man muss das schon auch sehen und daher sehr behutsam mit der Frage einer Lösung umgehen.

 

Es wird ja seit vielen, vielen Jahren – das ist ja keine neue Sache – daran gearbeitet, hier eine Lösung zu

 

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