Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 79
Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Davon kann
aus meiner Sicht nicht die Rede sein.
Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage:
Frau Abg FRANK.
Abg Henriette FRANK
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Landeshauptmann!
Ich kann Devastierungen und
Drogenszenen im Park - denn Devastierung ist immerhin Zerstörung fremden
Eigentums - nicht so ganz als Kavaliersdelikt abtun. So gesehen habe ich
vielleicht mit meiner Anfrage nicht so Unrecht gehabt, wie Sie mir das
unterstellen wollten.
Ich möchte mich aber jetzt
nicht ausschließlich in Parkanlagen ergehen, sondern ich möchte noch eine Frage
zum § 3, der Unfugabwehr, stellen. Und zwar steht im
Landes-Sicherheitsgesetz nicht drin, dass es Konsequenzen gibt, auch wenn
wiederholt abgewiesen wird. Jetzt schlägt aber die Bundespolizeidirektion in
einer rechtlichen Stellungnahme vor, dass man hier vielleicht Konsequenzen
festmacht. Ich frage Sie, ob Sie sich vorstellen könnten - so wie das auch bei
den anderen Paragraphen der Fall ist -, dass man hier, um effektiver
durchgreifen zu können, auch pönalisierte Verwaltungsstrafen oder -konsequenzen
einführt.
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Entschuldigen Sie bitte, dass ich Devastierungen in
Parks und den Drogenhandel nicht gleichsetze. Ich habe natürlich keine Freude
mit Devastierungen in Parks. Die Situation ist heute zweifelsohne die, dass die
Reparatur von Devastierungen in Parks in Wien ungefähr so viel kostet, wie ein
neuer Park, wie die Errichtung eines neuen Parks kosten würde. Das ist
selbstverständlich nicht lustig, und es tut mir auch Leid, aber im Vergleich zu
den Devastierungen, die Drogendealer anstellen, ist das - nein, ich möchte
jetzt nicht die wienerische Bezeichnung dafür verwenden. Ich will das also
nicht vergleichen. (Abg Dr Herbert Madejski: ...sind wir einer Meinung!)
Wie gesagt, ich habe damit auch keine Freude.
Was die Strafsanktionen bei Unfugabwehr betrifft,
sage ich Ihnen ganz offen: Das werde ich nicht tun. Dazu ist die Frage von
Unfug, ganz ehrlich gesagt, zu vage gehalten, sodass da, wenn man dann noch
Strafsanktionen findet, die tatsächliche Gefahr einer gewissen Willkür durchaus
gegeben wäre. Daher werde ich diesen Forderungen der Wiener Polizei nicht Folge
leisten.
Präsident Johann Hatzl: Die
4. Anfrage (FSP – 02035-2005/0001 - KSP/LM) wurde von Frau Abg Dr Elisabeth Vitouch gestellt und
ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Am 1. Jänner
2005 hat die Wiener Tierschutzombudsstelle ihre Tätigkeit aufgenommen. Welche
Arbeitsschwerpunkte hatte diese Stelle in den ersten 100 Tagen?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Die Wiener Tierschutzombudsstelle wurde am
1. Jänner 2005 gegründet, sie hat da ihre Arbeit aufgenommen. Die
Grundlage für die Wiener Tierschutzombudsstelle ist das Bundesgesetz, das
bundeseinheitliche Tierschutzgesetz, dem wir auch diese Ombudsstelle verdanken.
Der Schwerpunkt ist die Ausübung der Parteienstellung in allen
tierschutzrechtlichen Verfahren. Das hat jetzt in den ersten drei, vier Monaten
bereits 59 Mal statt-gefunden. Das heißt, es wurden 59 tierschutzrechtliche
Bescheide erlassen, und damit wurde sichergestellt, dass Tiere ihren
Bedürfnissen entsprechend behandelt wurden.
Eine weitere wichtige Funktion der
Tierschutzombudsstelle ist, dass die Tierschutzombudsstelle Wien das Land Wien
im Tierschutzrat vertritt. Das ist ein Experten- und Expertinnengremium, in dem
wesentliche Fragen des Tierschutzes behandelt werden.
Darüber hinaus ist es der Tierschutzombudsstelle und
auch mir ein ganz besonderes Anliegen, die Öffentlichkeit über Tierschutz zu
informieren und auch Ansprechpartnerin zu sein, besonders auch für Kinder und
für Jugendliche. Die Tierschutzombudsstelle kann hier auf eine sehr beeindruckende
Statistik verweisen. Es haben nämlich in den ersten 100 Tagen mehr als
1 450 Telefonate und Auskünfte stattgefunden, es gab 13 Vorträge,
es gab eine große Öffentlichkeitsarbeit, sowohl was Fernsehen als auch was
Zeitung betrifft.
Man kann daher sagen, die
Tierschutzombudsstelle ist in aller Munde und die ersten 100 Tage waren
ausgesprochen erfolgreich.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Vitouch.
Abg Dr Elisabeth Vitouch (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Mit 1.1.2005 sind die
Bundesländer verpflichtet, Tierschutzombudsleute einzusetzen. Wie haben die
Bundesländer diese im Bundestierschutzgesetz enthaltene Forderung umgesetzt?
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das ist
eine sehr gute und wichtige Frage, weil wir hier auch wieder sagen können, Wien
ist anders. Wien ist nämlich deshalb anders, weil Wien das einzige Bundesland
ist, das eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt hat; sonst wurde diese
Stelle nur noch auch in Niederösterreich ausgeschrieben. Die Umsetzung ist eine
ausgesprochen unterschiedliche. So ist es zum Beispiel in Oberösterreich, wo es
eine grün-schwarze Koalition gibt, so, dass erst Mitte April der
Tierschutzombudsmann seine Aufgabe übernommen und begonnen hat, sein Amt
auszuüben. Nur in vier Bundesländern ist es so, dass Tierschutzombudsleute sich
zu 100 Prozent mit ihrer Arbeitskraft den Tieren und ihrer Aufgabe widmen
können. In Vorarlberg ist es zum Beispiel so, dass der Landesveterinärdirektor
diese Tätigkeit nebenbei selbst ausübt. Es sei hier dahingestellt, wie das
weisungsfrei möglich ist.
Wien ist das einzige Bundesland,
in dem es eine tatsächlich unabhängige und weisungsfreie Tierschutzombudsstelle
gibt. Das ist eine eigene Dienststelle des Landes Wien, die auch personell und
sachlich so ausgestattet ist, dass man damit arbeiten kann. Vielleicht im
Vergleich dazu: In der Steiermark übt ein Kollege 10 Stunden pro Woche
diese Tätigkeit aus. Also hier liegen
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular