Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 79
Schwerpunkt gesetzt werden muss und zum
anderen ein sicherheitspolitischer. Über den sozialtherapeutischen werden wir
an anderer Stelle diskutieren, heute geht es um die sicherheitspolitischen
Aspekte.
Meine Frage ist: Können Sie sich vorstellen - und
Sie haben jetzt auch schon erwähnt, dass eine verstärkte Bestreifung der öffentlichen
Verkehrsmittel durch die Polizei vorgenommen wird -, könnten Sie sich aber
vorstellen, dass man die öffentlichen Verkehrsmittel, die öffentlichen Zugänge,
die Stationsbereiche auch zu Schutzzonen deklarieren könnte?
Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Sie weisen zu Recht darauf hin, dass Drogenbekämpfung sehr
vielschichtige Aspekte hat. Es beginnt mit den vorbeugenden Maßnahmen der
Aufklärung in den Kindergärten und in den Schulen, wobei ich nicht zuletzt auch
als Vater weiß, dass da sehr, sehr gute Arbeit geleistet wird. Man kann
natürlich immer alles verbessern, aber da wird von den Lehrern und auch in den
Projekten wirklich gute Arbeit geleistet.
Wir haben
dann den zweiten Aspekt der Hilfe für die Kranken. Da ist in hohem Maße auch
ein sozialtherapeutischer Ansatz dabei, da ist aber natürlich auch medizinische
Hilfe dabei. Auch das ist im weitesten Sinn unsere Aufgabe, der wir uns
selbstverständlich nicht entziehen.
Dann gibt
es einen dritten Aspekt, das ist der der Kriminalitätsbekämpfung, der
Bekämpfung der kriminellen Drogendealer. Es ist überhaupt keine Frage, dass
hier die Polizei all unsere Unterstützung hat. Schutzzonenverordnungen erlassen
nicht wir, sondern die Polizei und die Bundespolizeidirektion. Wenn sie es für
richtig finden wird, dann wird sie das tun, wenn nicht, dann wird sie es nicht
tun. Vor Schulen laufen ja entsprechende Projekte.
Ich persönlich - da möchte ich mich nicht
verschweigen - meine, dass wir nunmehr das Ablaufen dieser beiden Schutzzonen,
wie sie zurzeit in Wien existieren, uns anschauen und das Ergebnis valorisieren
sollten, weil man ja auch daraus lernen kann, was man unter Umständen anders
machen kann. Vor allem aber muss man sich zwangsläufig auch mit der Frage der
lediglichen Vertreibung, aber nicht der Kriminalitätsbekämpfung im engeren Sinn
auseinander setzen. Dies wird in der Folge zweifelsohne ein wichtiger
Diskussionsaspekt sein. Ob dies bei U-Bahn-Stationen eine sinnhafte Maßnahme
ist, kann ich zur Stunde nicht beurteilen.
Für sehr sinnvoll halte ich - dafür habe ich mich
auch ausgesprochen - die Videoüberwachung als einen Bestandteil der
Drogenbekämpfung, der Kriminalitätsbekämpfung. Das hat nichts zu tun mit einem
Orwell'schen Staat, sehr viel aber mit guten Möglichkeiten und Voraussetzungen
dafür, Kriminelle tatsächlich effizient zu bekämpfen. Das halte ich für
sinnvoll.
Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage:
Frau Abg Jerusalem.
Abg Susanne Jerusalem
(Grüner Klub im Rathaus): Herr
Landeshauptmann!
Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz wird von den
GRÜNEN eindeutig abgelehnt, weil es demokratische Grundrechte außer Kraft
setzt. Da sind wir dagegen und werden auch immer dagegen sein.
Ich möchte Sie jetzt nur, auch anlässlich Ihrer
Antwort an Frau GRin FRANK, darauf hinweisen, dass das Wiener
Landes-Sicherheitsgesetz in seinem § 1 sehr wohl festhält, dass, wer
ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, mit einer Geldstrafe bis zu
700 EUR und im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe
rechnen muss. Das heißt, es ist sehr wohl so, dass Kinder und Jugendliche, die
in einem Park sehr laut sind und andere stören - ungebührlicher Lärm, das ist
ja ein sehr weitläufiger Begriff -, oder ihre Eltern da zur Kasse gebeten
werden können beziehungsweise ihnen eine Ersatzfreiheitsstrafe droht. Das alles
steht in dem Gesetz drin. (Zwischenruf von Abg Godwin Schuster.) Ich habe mich
immer sehr gewundert, dass die Wiener Sozialdemokratie dazu imstande ist,
derartige Gesetze zu formulieren und umzusetzen. Sie werden auch umgesetzt; ich
werde Ihnen heute einen Fall präsentieren, in dem das auch umgesetzt wurde.
Ich stelle Ihnen eine ganz
simple Frage, weil ich immer so verblüfft war über die sozialdemokratische
Haltung in Sachen Landes-Sicherheitsgesetz, eine ganz simple Frage. Warum sind
Sie der Meinung, dass man demokratische Grundrechte außer Kraft setzen soll?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau
Abgeordnete!
Bei aller Theatralik, die Sie in diese Frage hineinlegen,
muss ich Ihnen sagen: Ich sehe das gar nicht, ich sehe kein Außerkraftsetzen
demokratischer Grundrechte, weil nach dem, was Sie hier meinen, zum Beispiel
das gesamte Verwaltungsstrafrecht ein Außerkraftsetzen demokratischer
Grundrechte wäre. Da darf ich wohl auch davon ausgehen, dass Sie das nicht so
meinen.
Mir geht es bei diesem Landes-Sicherheitsgesetz nicht
darum, dass Kinder, die ihren Spaß auf einem Spielplatz haben und dort etwas
lauter sind als es vielleicht dem Empfinden von 70-Jährigen entspricht,
entsprechend bestraft werden, sondern mir geht es darum, dass man auch in einem
Park das Miteinander und Miteinanderleben entsprechend einfordern kann.
Da sage ich schon, bei der Rücksichtslosigkeit, die
gelegentlich auch gerade in einem Park herrscht, und zwar von Erwachsenen gegen
Kinder, von Jugendlichen gegen ältere Menschen, von Hundebesitzern gegen
Nicht-Hundebesitzer, ist es für mich keine Frage, dass man hier auch ein
entsprechendes Regelwerk braucht. So habe ich nie ein Hehl daraus gemacht, dass
ich persönlich ein großer Anhänger der Beschäftigung mit den Kindern, der
Parkbetreuung - und nicht des Parkwächters - bin, weil ich zutiefst der
Überzeugung bin, dass, wenn man dieses Zusammenleben entsprechend regeln will,
die Beschäftigung mit dem Problem, aber auch mit den dahinter stehenden
Problemen, die es für Jugendliche und Kinder, aber auch für Erwachsene gibt,
ein vernünftigerer Weg ist als der, mit Parkwächtern zu versuchen, dieses
Problem zu lösen. Aber dass es ein Regelungswerk braucht, steht für mich außer
Zweifel.
Ich sage es noch einmal: Für mich
hat das überhaupt nichts damit zu tun, dass hier demokratische
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