Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 79
Gewaltmonopol des Staates bricht. Daher schaut auch das Wiener Landes-Polizeigesetz so aus, wie es aussieht, und im Übrigen auch das steirische. Denn ich werfe auch dem steirischen Landes-Sicherheitsgesetz nicht vor, dass es mit diesem Prinzip des Gewaltmonopols des Staates, sohin des Bundes, bricht. Das tut es nicht.
Wenn Sie sich ein bisschen
der Mühe unterziehen und die Gesetzesmaterien, die im steirischen
Landes-Sicherheitsgesetz geregelt sind, etwas umfassender mit den Wiener
Regelungen vergleichen, dann werden Sie eine ganze Reihe von Passagen
beispielsweise über die Frage von Tierhaltung, die in der Steiermark im
Landes-Sicherheitsgesetz geregelt ist, bei uns im Tierhaltegesetz geregelt
finden, also in anderen Gesetzesmaterien.
So gesehen halte ich das
Wiener Landes-Sicherheitsgesetz für durchaus vergleichbar mit jenem der Steiermark,
und das immer unter der Prämisse: Natürlich ist Kriminalitätsbekämpfung Aufgabe
des Bundes und Aufgabe der Bundespolizei. Daran wird sich, solange ich hier
stehe, nichts ändern.
Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Frau Abg FRANK.
Abg Henriette FRANK (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Bürgermeister!
Es scheint sich da
tatsächlich um ein Missverständnis zu handeln. Denn erstens wollte ich einmal
den Vergleich zwischen der Steiermark und Wien ziehen. Die Steiermark sieht in
manchen Positionen erheblich höhere Strafen vor, als Wien sie vorsieht, und ist
damit vielleicht auch etwas effizienter.
Ich möchte jetzt gleich
einmal beim § 1 ansetzen, worin es um die Parkanlagen, also um Unruhe,
Anstandsverletzung und Lärmerregung geht. Ich meine, man kann davor nicht die
Augen verschließen. Denn wenn man in den Park- und Grünanlagen unserer Stadt
ist und diese alle sechs Jahre erneuert werden müssen, weil es extreme
Devastierungen gibt oder weil auch die Lärmerregungen weit über Mitternacht
hinaus die Bevölkerung belasten, dann wäre es wirklich angebracht, da einmal
etwas entgegenzusetzen. Das liegt in Ihrer Hoheit und nicht in Bundeshoheit,
Herr Landeshauptmann!
Ich darf Sie daher jetzt
fragen: Können Sie sich angesichts dieser aufgezählten Belästigungen für die
Bevölkerung endlich dazu bereit erklären, sich der langjährigen Forderung der
Freiheitlichen Partei zum Beispiel nach einer Parkaufsicht einmal
anzuschließen? Denn Sie haben ja auch die U-Bahn-Aufsicht jahrelang immer damit
abgetan, dass wir keinen Überwachungsstaat wollen, und letztlich wurde sie doch
eingeführt. So etwas würden wir uns auch jetzt mit der Parkaufsicht wünschen.
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Abgeordnete!
Wir
spielen offensichtlich in verschiedenen Stücken. Denn Sie haben mir die Frage gestellt
- und Sie dürften sie vergessen haben, Ihre eigene Frage vergessen haben -, Sie
haben mir die Frage gestellt, wann es zu den notwendigen Verschärfungen des
Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes nach dem Vorbild der Steiermark kommt, um der
ausufernden Kriminalität in Wien wirksam Einhalt zu gebieten. Diese Frage habe
ich Ihnen beantwortet.
Ich
gehe davon aus, dass Lärmerregung in Parks nicht unter ausufernde Kriminalität
fällt. (Heiterkeit
bei den GRÜNEN.)
Denn da muss ich ehrlich sagen, wir haben wohl und zugegebenermaßen alle
miteinander andere Probleme. Sonst hätten wir ja auch die
Sicherheitspartnerschaft zwischen Bund und Wien und ähnliche Maßnahmen nicht
gebraucht, um hier einer entsprechenden Entwicklung auch gemeinsam Rechnung zu
tragen.
Ich
komme gerne auch darauf zurück. Ich kann mich nicht erinnern - vielleicht ist
mir auch da etwas entgangen -, dass es eine eigene U-Bahn-Aufsicht gegeben
hätte und damit irgendeiner langjährigen Forderung der FPÖ nachgekommen worden
wäre. Was es hingegen gibt, ist im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen
Wien und Bund, dass es zu verstärkter Bestreifung der Polizei bei den U-Bahnen
im Besonderen, aber auch bei Straßenbahnen kommt. Das ist eine Maßnahme, die
gemeinsam ergriffen wird, um den Drogendealern entsprechend wirkungsvoll
entgegenzutreten. Aber das widerspricht überhaupt nicht dem, was ich vorhin
gesagt habe, nämlich: Gewaltmonopol des Staates, die Polizei führt diese
Maßnahmen durch! Darauf möchte ich zunächst auch nur hinweisen.
Es
dürfte Ihnen ein Weiteres entgangen sein. Ich möchte einmal völlig absehen von
der formellen Argumentation der Dezentralisierung der Parks und der
Parkverwaltung, aber wir haben vor geraumer Zeit und nach einer längeren
Diskussion auch hier - allerdings nicht im Landtag, sondern im Gemeinderat -
uns dafür entschieden, es den Parks freizustellen und dies auch entsprechend zu
unterstützen, ob sie in einem Park Animationsprogramme machen - ich sage das
jetzt wahrscheinlich nicht in der korrekten Diktion, aber das heißt, mit den
Kindern und Jugendlichen, die dort anwesend sind, entsprechende Programme zu
spielen beziehungsweise natürlich auch darauf aufzupassen, dass die
Hundenotdurft zum Beispiel nicht in Spielkisten verrichtet wird und dass das
Ganze einigermaßen im Rahmen abläuft - oder einen so genannten Parkwächter
anstellen.
Das
ist auch etwas, von dem einzelne Bezirke Ge-brauch gemacht haben, und das war
eine Entscheidung der Bezirke, die hier getroffen wurde. Diese Möglichkeit
besteht nach wie vor. Es dürfte Ihnen daher, so nehme ich einmal an, einiges an
der Entwicklung in Wien entgangen sein. (Abg Dr Herbert Madejski: ...können
es nicht feststellen!)
Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Frau Abg
Schmalenberg.
Abg
Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis Zukunft Wien - die
Stadtpartei): Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann!
Wir
haben schon des Öfteren über die Problematik der ausufernden offenen
Suchtgiftszene in Wien diskutiert, und Sie haben es jetzt auch indirekt
angesprochen. Es ist unbestritten, dass zur Lösung dieser Problematik auf der
einen Seite ein sozialtherapeutischer
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