Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 79
Denn es ist der Gesetzwerdungsprozess, wie in der österreichischen Verfassung vorgesehen, selbstverständlich nicht ein reiner Verwaltungsakt, sondern eine politische Handlung. Daher ist es vernünftig, wenn bei der Begutachtung eines entsprechenden Gesetzentwurfes beispielsweise die Länder oder auch der Städtebund und der Gemeindebund, die nunmehr auch rechtlich dazu befugt sind, Stellungnahmen abzugeben, tatsächlich zu einer entsprechenden Meinungsfindung für die Begutachtung kommen können. Das ist seit einiger Zeit kaum bis nicht mehr möglich.
Das ist etwas, was zweifelsohne allen Bundesländern,
aber auch den beiden Interessensvertretungsorganisationen der
Gebietskörperschaften Gemeinden und Städte außerordentlich missfällt! Ich
denke, dass dies eine mindestens ebenso wichtige Frage ist wie die
entsprechenden Veröffentlichungen und Kundmachungen auch in der modernen Form
des elektronischen Wegs.
Präsident Johann Hatzl: Nächste
Zusatzfrage: Herr Dr Serles.
Abg Dr Wilfried Serles (Bündnis
Zukunft Wien - die Stadtpartei): Herr Landeshauptmann!
Ich gestehe, ich glaube nicht wirklich, dass es die
Qualität des politischen Diskurses belebt, wenn jetzt Gesetzentwürfe auch im
Internet veröffentlicht werden. Die Qualität des politischen Diskurses und die
Auseinandersetzungen im Rathaus könnte es beleben, wenn wir an Sie interessante
Anfragen richten und Sie auf einem hohen Niveau launige und interessante
Antworten geben. Herr Landeshauptmann, ich gestehe, da tun Sie sich
wahrscheinlich bei Fragen wie dieser schwer, hier in Schwung zu kommen zur
frühen Stunde im Landtag. Ich gestehe auch, mir fällt in Wahrheit keine
wirkliche Zusatzfrage zu dieser Hauptfrage ein. (Heiterkeit beim BZW.) Ich habe
lange darüber nachgedacht.
Ich stelle jetzt eine Zusatzfrage,
Herr Landeshauptmann. Sie lautet: Werden Sie sich auf die Fragestunde so
präzise vorbereiten wie in den Jahren 1996 und 1997, als Sie durch die Qualität
Ihrer Ausführungen die Fragestunde des Landtages immer zu politischen
Höhepunkten gebracht haben? (Heiterkeit beim BZW.)
Präsident Johann Hatzl: Sie sehen, wir
haben heute einen besonderen Tag: Auf Nicht-Fragen gibt es auch Antworten.
Lhptm Dr Michael Häupl: Nein, das ist
ja gar keine Frage. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es gibt ein
lateinisches Sprichwort: Wenn Sie geschwiegen hätten, wären Sie ein Philosoph
geblieben. (Heiterkeit.) Nachdem ich gehört habe, dass hier die
Amtssprache Deutsch ist, habe ich es mich nicht auf Lateinisch zu sagen
getraut, um mir nicht eine Rüge einzufangen. Ich weiß, wie streng man in
bestimmten Teilen unseres Landtages mit dieser Frage umgeht.
Wenn Sie mir versprechen können, dass Sie die
Qualität Ihrer Zusatzfragen auch auf ein ähnliches Niveau wie vor einigen
Jahren heben, dann verspreche ich Ihnen, mich selbst auf solche Fragen
intensiver vorzubereiten. (Heiterkeit.)
Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Herr Klubobmann Dr Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Wer
nur einigermaßen die innenpolitischen Seiten der Zeitungen liest, weiß, dass
gerade die Stellungnahmen, die in einem Begutachtungsverfahren abgegeben
werden, sehr wohl eine gute Gelegenheit sind, auch auf Verbesserungsvorschläge
zu Gesetzen hinzuweisen. Gerade aus Ihrer Antwort habe ich das entnommen.
Werden Sie uns daher
informieren, sobald Sie diese Maßnahmen gesetzt haben, dass tatsächlich das
alles ins Internet gegeben wird?
Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ich hoffe sehr, dass Sie es
auch ohne meine Information merken werden, nämlich durch das einfache Faktum,
dass es stattfindet. Aber ich bin gerne bereit, Sie auch gesondert darauf
aufmerksam zu machen, dass es stattgefunden hat. (Heiterkeit.)
Präsident Johann Hatzl: Die 3. Anfrage (FSP –
02037-2005/0002 - KFP/LM) wurde von Frau Abg Henriette FRANK gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet: Wann wird es nach dem Vorbild der Steiermark im
Wiener Landes-Sicherheitsgesetz zu jenen notwendigen Verschärfungen kommen, um
der ausufernden Kriminalität in Wien wirksam Einhalt zu gebieten?
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ich fürchte sehr, dass das nunmehrige
Thema weniger launig abzuhandeln ist. Denn Sie stellen in der Frage fest, dass
es in der Steiermark zu notwendigen Verschärfungen des Sicherheitsgesetzes
gekommen ist. Damit befinden Sie sich in diametralem Gegensatz zu den Steirern.
Ich möchte Sie auf die vielen Stellungnahmen hinweisen, die dazu abgegeben
wurden - wobei ich die öffentlichen und nicht die im Internet veröffentlichten
meine -, etwa auf die Stellungnahme des Bürgermeisters von Graz, der gemeint
hat, es gibt gar keine Verschärfungen im steirischen Sicherheitsgesetz.
Wie dem auch immer sei, ich
möchte eine grundsätzliche Bemerkung dazu machen, weil es sich bei Ihnen
entweder um ein Missverständnis oder um eine tatsächliche Fehlmeinung handelt.
Die Bekämpfung von Kriminalität, Frau Abgeordnete, ist Aufgabe der Polizei!
Dies ist Aufgabe der Polizei und keines anderen Wachekörpers, oder wie immer
man das sonst bezeichnen will. Ich halte wie jeder Demokrat absolut und
unabänderlich am Gewaltmonopol des Staates fest, und das wird ausgeübt durch
die Polizei und durch niemand anderen! Die Festlegung dazu erfolgt über die
österreichische Verfassung, worin auch ganz klar festgelegt ist, dass
Kriminalitätsbekämpfung durch die Polizei zu erfolgen hat und dies
Bundesangelegenheit ist.
Es wird daher
kein Landes-Sicherheitsgesetz geben, für das ich Mitverantwortung trage, das
dieses
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