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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 79

 

Denn es ist der Gesetzwerdungsprozess, wie in der österreichischen Verfassung vorgesehen, selbstverständlich nicht ein reiner Verwaltungsakt, sondern eine politische Handlung. Daher ist es vernünftig, wenn bei der Begutachtung eines entsprechenden Gesetzentwurfes beispielsweise die Länder oder auch der Städtebund und der Gemeindebund, die nunmehr auch rechtlich dazu befugt sind, Stellungnahmen abzugeben, tatsächlich zu einer entsprechenden Meinungsfindung für die Begutachtung kommen können. Das ist seit einiger Zeit kaum bis nicht mehr möglich.

 

Das ist etwas, was zweifelsohne allen Bundesländern, aber auch den beiden Interessensvertretungsorganisationen der Gebietskörperschaften Gemeinden und Städte außerordentlich missfällt! Ich denke, dass dies eine mindestens ebenso wichtige Frage ist wie die entsprechenden Veröffentlichungen und Kundmachungen auch in der modernen Form des elektronischen Wegs.

 

Präsident Johann Hatzl: Nächste Zusatzfrage: Herr Dr Serles.

 

Abg Dr Wilfried Serles (Bündnis Zukunft Wien - die Stadtpartei): Herr Landeshauptmann!

 

Ich gestehe, ich glaube nicht wirklich, dass es die Qualität des politischen Diskurses belebt, wenn jetzt Gesetzentwürfe auch im Internet veröffentlicht werden. Die Qualität des politischen Diskurses und die Auseinandersetzungen im Rathaus könnte es beleben, wenn wir an Sie interessante Anfragen richten und Sie auf einem hohen Niveau launige und interessante Antworten geben. Herr Landeshauptmann, ich gestehe, da tun Sie sich wahrscheinlich bei Fragen wie dieser schwer, hier in Schwung zu kommen zur frühen Stunde im Landtag. Ich gestehe auch, mir fällt in Wahrheit keine wirkliche Zusatzfrage zu dieser Hauptfrage ein. (Heiterkeit beim BZW.) Ich habe lange darüber nachgedacht.

 

Ich stelle jetzt eine Zusatzfrage, Herr Landeshauptmann. Sie lautet: Werden Sie sich auf die Fragestunde so präzise vorbereiten wie in den Jahren 1996 und 1997, als Sie durch die Qualität Ihrer Ausführungen die Fragestunde des Landtages immer zu politischen Höhepunkten gebracht haben? (Heiterkeit beim BZW.)

 

Präsident Johann Hatzl: Sie sehen, wir haben heute einen besonderen Tag: Auf Nicht-Fragen gibt es auch Antworten.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Nein, das ist ja gar keine Frage. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es gibt ein lateinisches Sprichwort: Wenn Sie geschwiegen hätten, wären Sie ein Philosoph geblieben. (Heiterkeit.) Nachdem ich gehört habe, dass hier die Amtssprache Deutsch ist, habe ich es mich nicht auf Lateinisch zu sagen getraut, um mir nicht eine Rüge einzufangen. Ich weiß, wie streng man in bestimmten Teilen unseres Landtages mit dieser Frage umgeht.

 

Wenn Sie mir versprechen können, dass Sie die Qualität Ihrer Zusatzfragen auch auf ein ähnliches Niveau wie vor einigen Jahren heben, dann verspreche ich Ihnen, mich selbst auf solche Fragen intensiver vorzubereiten. (Heiterkeit.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Herr Klubobmann Dr Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Wer nur einigermaßen die innenpolitischen Seiten der Zeitungen liest, weiß, dass gerade die Stellungnahmen, die in einem Begutachtungsverfahren abgegeben werden, sehr wohl eine gute Gelegenheit sind, auch auf Verbesserungsvorschläge zu Gesetzen hinzuweisen. Gerade aus Ihrer Antwort habe ich das entnommen.

 

Werden Sie uns daher informieren, sobald Sie diese Maßnahmen gesetzt haben, dass tatsächlich das alles ins Internet gegeben wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich hoffe sehr, dass Sie es auch ohne meine Information merken werden, nämlich durch das einfache Faktum, dass es stattfindet. Aber ich bin gerne bereit, Sie auch gesondert darauf aufmerksam zu machen, dass es stattgefunden hat. (Heiterkeit.)

 

Präsident Johann Hatzl: Die 3. Anfrage (FSP – 02037-2005/0002 - KFP/LM) wurde von Frau Abg Henriette FRANK gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Wann wird es nach dem Vorbild der Steiermark im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz zu jenen notwendigen Verschärfungen kommen, um der ausufernden Kriminalität in Wien wirksam Einhalt zu gebieten?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich fürchte sehr, dass das nunmehrige Thema weniger launig abzuhandeln ist. Denn Sie stellen in der Frage fest, dass es in der Steiermark zu notwendigen Verschärfungen des Sicherheitsgesetzes gekommen ist. Damit befinden Sie sich in diametralem Gegensatz zu den Steirern. Ich möchte Sie auf die vielen Stellungnahmen hinweisen, die dazu abgegeben wurden - wobei ich die öffentlichen und nicht die im Internet veröffentlichten meine -, etwa auf die Stellungnahme des Bürgermeisters von Graz, der gemeint hat, es gibt gar keine Verschärfungen im steirischen Sicherheitsgesetz.

 

Wie dem auch immer sei, ich möchte eine grundsätzliche Bemerkung dazu machen, weil es sich bei Ihnen entweder um ein Missverständnis oder um eine tatsächliche Fehlmeinung handelt. Die Bekämpfung von Kriminalität, Frau Abgeordnete, ist Aufgabe der Polizei! Dies ist Aufgabe der Polizei und keines anderen Wachekörpers, oder wie immer man das sonst bezeichnen will. Ich halte wie jeder Demokrat absolut und unabänderlich am Gewaltmonopol des Staates fest, und das wird ausgeübt durch die Polizei und durch niemand anderen! Die Festlegung dazu erfolgt über die österreichische Verfassung, worin auch ganz klar festgelegt ist, dass Kriminalitätsbekämpfung durch die Polizei zu erfolgen hat und dies Bundesangelegenheit ist.

 

Es wird daher kein Landes-Sicherheitsgesetz geben, für das ich Mitverantwortung trage, das dieses

 

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