Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 66
wie die Sozial- und Gesundheitspolitik - und wir
werden das noch etwas ausführlicher zu diskutieren haben - Spielball dessen
ist, was nicht nur dem Zweck dienen soll, den Menschen in dieser Stadt die
Leistungen zukommen zu lassen, sondern gleichzeitig an der Spitze der
Einrichtungen, die diese Stadt dafür zur Verfügung stellt, vertrauenswürdige
Freunde, Genossen oder wen auch immer zu etablieren (Abg Kurt Wagner
schüttelt den Kopf.), wofür ich ja grundsätzlich - Kollege Wagner, du
neigst dein Haupt nach links und rechts - hinsichtlich der Frage von Machtausübung
Verständnis habe.
Natürlich denkt man, wenn man selbst Macht auszuüben
hat, dass man dies auch am besten dadurch tut, dass man seine
gesellschaftspolitischen Vorstellungen in allen Lebensbereichen dadurch
umsetzt, dass man dort überall in verantwortungsvollen Stellen auch solche hat,
die man lange kennt und auf die man persönlich und auch politisch vertrauen
kann. Ich kann dieser Logik sogar folgen, die hat was für sich. Der Punkt ist
nur: Neben dieser Tatsache müssen sie, und das auch noch zu allererst,
qualifiziert sein, fachlich qualifiziert sein. Und wenn beides der Fall ist,
dann bin ich bereit, Ihrer Argumentation, deiner Argumentation zu folgen, denn
das hat was für sich. Wer Macht auszuüben hat, weil es ihm die Verfassung
aufträgt, hat auch die Verantwortung und wählt Personen aus, die er da für
richtig hält, auf die er glaubt, sich auch verlassen zu können. Aber eben nicht
nur im Sinne der eigenen Geistes- und Werthaltung, sondern auch fachlich. Wenn
nicht beides erfüllt ist, dann war es eine falsche Entscheidung! (Beifall bei der FPÖ.)
Beginnen wir jetzt mit der Bestellung des Herrn Dr
Dohr, dem ich in den wenigen Momenten seiner Patientenanwaltschaft, die ich
selbst erleben konnte, sogar das eine oder andere positiv abgewinnen hätte
können. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
Aber beginnen wir mit der Bestellung. Beginnen wir
damit, dass es nach dem bedauerlichen Tod von Prof Dr Pickl 8 Monate gedauert
hat, bis ein neuer Patientenanwalt rechtsgültig bestimmt worden ist. Jetzt habe
ich für ordentliche Verfahren, für eine Auswahl, für Überlegungen, für
Kriterienerstellungen und ich weiß nicht was etwas übrig, aber in diesem Fall
waren diese 8 Monate offensichtlich auch unproduktiv. Sie haben zu einem
Zustand beigetragen, an dessen Ablauf oder an dessen Ende - warum auch immer
der Ablauf so war, weil erst die eine Möglichkeit, sich von da nach dort zu
bewegen, gegeben war oder wie auch immer - eine Bestellung besteht, die man
sachlich hinterfragen kann, wobei ich auch das sage: Es kann ein Arzt sein, es
kann auch ein Jurist sein, beides ist möglich. Es gibt zwei gleichartige Beine
quasi, zwei Schwergewichte, auf denen die Patientenanwaltschaft ruht. Aber es
ist natürlich, und so sehen wir es, in allererster Linie die Frage im
Vordergrund gestanden, wer es denn persönlich werden wird, wie denn jemand, der
sich von woanders wegbewirbt, Patientenanwalt wird und nicht die Frage, ob er
da fachlich geeigneter ist, sondern wer die Person ist. Dieses Beispiel wird
daher heute nicht nur am Anlassfall Patientenanwaltschaftsbericht diskutiert,
sondern dieses Beispiel ist symptomatisch insbesondere in der Sozial- und
Gesundheitspolitik.
Ich werde erklären, wieso. Wenn Sie sich die
Bestellungen im Krankenanstaltenverbund der letzten Monate ansehen: Das
Verfahren war vom Ausschuss nahezu abgetrennt. Die Frau Stadträtin hat mehrfach
auf Nachfragen berichtet, dass ein Verfahren offen sei, eine Ausschreibung mit
einer Vielzahl an Bewerbern... (Abg Godwin Schuster: Es war ein langes
Verfahren!) Ja, ich weiß eh, dass es so war. Ich lüge selten von diesem
Pult aus. Ich bemühe mich, es nie zu tun und wenn es mir doch unabsichtlich
passiert, also sagen wir nicht die Lüge, sondern die Unwahrheit zu sagen - weil
ich das nicht mit Absicht getan habe -, dann bin ich auch bereit, dem
nachzukommen. Aber in diesem Fall wird es mir auch schwer fallen zu lügen und
zu sagen, es war anders. Es waren so viele dabei, es ging gar nicht anders als
es so darzustellen: Ja, es ist so. Sie haben uns mehrfach auf Nachfrage
berichtet, dass ein langes Verfahren mit vielen Bewerbern offen ist, wo dann
letztendlich in der Gestion der Stadtregierung und des Bürgermeisters die
Entscheidung fallen wird.
Wir, der Ausschuss – damals durfte ich mich noch dazu
zählen –, kannten weder die Kriterien der Ausschreibung, bevor sie publiziert
wurden, noch das Leistungsprofil, das gefordert war. Wir kannten nicht einmal
die Summe aller Bewerber und schon gar nicht die, die in eine engere Auswahl
kamen. Wir kannten nicht das eingeschaltete Unternehmen. Wir wussten sage und
schreibe außer dem, was wir nachgefragt haben, nichts! Da ist es natürlich auch
schwierig zu erwarten, dass man dem freudig und mit Begeisterung zustimmt und
sagt: „Jawohl, die Ausgewählten sind die Bestqualifizierten, dem können wir uns
anschließen.“ Wenn man nichts weiß, kann man dazu eigentlich nichts Positives
sagen. Man muss als gelernter Wiener der Sozialdemokratie in dieser Stadt
gegenüber zumindest skeptisch sein.
So war es dann auch mit der Bestellung. Es ist ja
nicht so, dass der KAV irgendwer ist. Der KAV ist letztendlich immer noch Teil
dieses Magistrats nach der einschlägigen Bestimmung 71 Wiener
Stadtverfassung. Er unterliegt der Aufsicht des Gemeinderats und des
zuständigen Ausschusses. Der zuständige Ausschuss wirkt an der Bestellung der
führenden Organe des KAV in keiner Weise mit! Er wird nicht einmal mit einem
Minimum informiert. Er wird nicht informiert zum Zeitpunkt der Bestellung
einmal und das wäre vielleicht noch möglich gewesen. Es hätte die Möglichkeit
gegeben, einen Ausschuss einzuberufen und es mitzuteilen. Es hätte die
Möglichkeit in der letzten Gemeinderatssitzung gegeben – also nicht in der
gestrigen, sondern in der vor dem Jahreswechsel –, eine Mitteilung der Frau
Stadträtin oder des Herrn Bürgermeisters zu machen und uns darzulegen, dass eine
neue kollegiale Führung des KAV mit den einzelnen Teilunternehmungen bestellt
ist und die Begründungen darzulegen, warum es der eine oder die andere geworden
ist.
Nichts! Nicht einmal das Mittel
der Mitteilung nach der Wiener Stadtverfassung haben Sie gewählt, das
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