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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 66

 

wie die Sozial- und Gesundheitspolitik - und wir werden das noch etwas ausführlicher zu diskutieren haben - Spielball dessen ist, was nicht nur dem Zweck dienen soll, den Menschen in dieser Stadt die Leistungen zukommen zu lassen, sondern gleichzeitig an der Spitze der Einrichtungen, die diese Stadt dafür zur Verfügung stellt, vertrauenswürdige Freunde, Genossen oder wen auch immer zu etablieren (Abg Kurt Wagner schüttelt den Kopf.), wofür ich ja grundsätzlich - Kollege Wagner, du neigst dein Haupt nach links und rechts - hinsichtlich der Frage von Machtausübung Verständnis habe.

 

Natürlich denkt man, wenn man selbst Macht auszuüben hat, dass man dies auch am besten dadurch tut, dass man seine gesellschaftspolitischen Vorstellungen in allen Lebensbereichen dadurch umsetzt, dass man dort überall in verantwortungsvollen Stellen auch solche hat, die man lange kennt und auf die man persönlich und auch politisch vertrauen kann. Ich kann dieser Logik sogar folgen, die hat was für sich. Der Punkt ist nur: Neben dieser Tatsache müssen sie, und das auch noch zu allererst, qualifiziert sein, fachlich qualifiziert sein. Und wenn beides der Fall ist, dann bin ich bereit, Ihrer Argumentation, deiner Argumentation zu folgen, denn das hat was für sich. Wer Macht auszuüben hat, weil es ihm die Verfassung aufträgt, hat auch die Verantwortung und wählt Personen aus, die er da für richtig hält, auf die er glaubt, sich auch verlassen zu können. Aber eben nicht nur im Sinne der eigenen Geistes- und Werthaltung, sondern auch fachlich. Wenn nicht beides erfüllt ist, dann war es eine falsche Entscheidung! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Beginnen wir jetzt mit der Bestellung des Herrn Dr Dohr, dem ich in den wenigen Momenten seiner Patientenanwaltschaft, die ich selbst erleben konnte, sogar das eine oder andere positiv abgewinnen hätte können. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.

 

Aber beginnen wir mit der Bestellung. Beginnen wir damit, dass es nach dem bedauerlichen Tod von Prof Dr Pickl 8 Monate gedauert hat, bis ein neuer Patientenanwalt rechtsgültig bestimmt worden ist. Jetzt habe ich für ordentliche Verfahren, für eine Auswahl, für Überlegungen, für Kriterienerstellungen und ich weiß nicht was etwas übrig, aber in diesem Fall waren diese 8 Monate offensichtlich auch unproduktiv. Sie haben zu einem Zustand beigetragen, an dessen Ablauf oder an dessen Ende - warum auch immer der Ablauf so war, weil erst die eine Möglichkeit, sich von da nach dort zu bewegen, gegeben war oder wie auch immer - eine Bestellung besteht, die man sachlich hinterfragen kann, wobei ich auch das sage: Es kann ein Arzt sein, es kann auch ein Jurist sein, beides ist möglich. Es gibt zwei gleichartige Beine quasi, zwei Schwergewichte, auf denen die Patientenanwaltschaft ruht. Aber es ist natürlich, und so sehen wir es, in allererster Linie die Frage im Vordergrund gestanden, wer es denn persönlich werden wird, wie denn jemand, der sich von woanders wegbewirbt, Patientenanwalt wird und nicht die Frage, ob er da fachlich geeigneter ist, sondern wer die Person ist. Dieses Beispiel wird daher heute nicht nur am Anlassfall Patientenanwaltschaftsbericht diskutiert, sondern dieses Beispiel ist symptomatisch insbesondere in der Sozial- und Gesundheitspolitik.

 

Ich werde erklären, wieso. Wenn Sie sich die Bestellungen im Krankenanstaltenverbund der letzten Monate ansehen: Das Verfahren war vom Ausschuss nahezu abgetrennt. Die Frau Stadträtin hat mehrfach auf Nachfragen berichtet, dass ein Verfahren offen sei, eine Ausschreibung mit einer Vielzahl an Bewerbern... (Abg Godwin Schuster: Es war ein langes Verfahren!) Ja, ich weiß eh, dass es so war. Ich lüge selten von diesem Pult aus. Ich bemühe mich, es nie zu tun und wenn es mir doch unabsichtlich passiert, also sagen wir nicht die Lüge, sondern die Unwahrheit zu sagen - weil ich das nicht mit Absicht getan habe -, dann bin ich auch bereit, dem nachzukommen. Aber in diesem Fall wird es mir auch schwer fallen zu lügen und zu sagen, es war anders. Es waren so viele dabei, es ging gar nicht anders als es so darzustellen: Ja, es ist so. Sie haben uns mehrfach auf Nachfrage berichtet, dass ein langes Verfahren mit vielen Bewerbern offen ist, wo dann letztendlich in der Gestion der Stadtregierung und des Bürgermeisters die Entscheidung fallen wird.

 

Wir, der Ausschuss – damals durfte ich mich noch dazu zählen –, kannten weder die Kriterien der Ausschreibung, bevor sie publiziert wurden, noch das Leistungsprofil, das gefordert war. Wir kannten nicht einmal die Summe aller Bewerber und schon gar nicht die, die in eine engere Auswahl kamen. Wir kannten nicht das eingeschaltete Unternehmen. Wir wussten sage und schreibe außer dem, was wir nachgefragt haben, nichts! Da ist es natürlich auch schwierig zu erwarten, dass man dem freudig und mit Begeisterung zustimmt und sagt: „Jawohl, die Ausgewählten sind die Bestqualifizierten, dem können wir uns anschließen.“ Wenn man nichts weiß, kann man dazu eigentlich nichts Positives sagen. Man muss als gelernter Wiener der Sozialdemokratie in dieser Stadt gegenüber zumindest skeptisch sein.

 

So war es dann auch mit der Bestellung. Es ist ja nicht so, dass der KAV irgendwer ist. Der KAV ist letztendlich immer noch Teil dieses Magistrats nach der einschlägigen Bestimmung 71 Wiener Stadtverfassung. Er unterliegt der Aufsicht des Gemeinderats und des zuständigen Ausschusses. Der zuständige Ausschuss wirkt an der Bestellung der führenden Organe des KAV in keiner Weise mit! Er wird nicht einmal mit einem Minimum informiert. Er wird nicht informiert zum Zeitpunkt der Bestellung einmal und das wäre vielleicht noch möglich gewesen. Es hätte die Möglichkeit gegeben, einen Ausschuss einzuberufen und es mitzuteilen. Es hätte die Möglichkeit in der letzten Gemeinderatssitzung gegeben – also nicht in der gestrigen, sondern in der vor dem Jahreswechsel –, eine Mitteilung der Frau Stadträtin oder des Herrn Bürgermeisters zu machen und uns darzulegen, dass eine neue kollegiale Führung des KAV mit den einzelnen Teilunternehmungen bestellt ist und die Begründungen darzulegen, warum es der eine oder die andere geworden ist.

 

Nichts! Nicht einmal das Mittel der Mitteilung nach der Wiener Stadtverfassung haben Sie gewählt, das

 

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