Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 66
gewendet haben, dann werden auch Sie draufkommen,
dass im überwiegenden Bereich, nämlich in mehr als 90 Prozent der Fälle,
diese Personen mit der Arbeit der Patientenanwaltschaft nicht nur zufrieden,
sondern sehr zufrieden sind! In diesem Sinne, Herr Doktor, darf ich mich bei
Ihnen und bei Ihren Mitarbeitern dafür sehr herzlich bedanken! (Beifall bei
der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, jetzt bitte ich Sie um etwas
ganz anderes. Ich bitte Sie bei aller Kritik und Diskussion, die von den
Oppositionsparteien nicht nur zulässig, sondern aus ihrer Sicht auch angebracht
sind, trotzdem um Fairness. Wenn in einem Unternehmen Fehler passieren, dann
gibt es eine Statistik, wo man im Prinzip messen kann, wie gut dieses
Unternehmen ist oder wie schlecht dieses Unternehmen wäre. Wir gehen nach
internationalen Kriterien davon aus, dass bei 0,5 bis 1 Prozent Fehler,
die in einem Unternehmen passieren, das ein sehr gutes Unternehmen ist. Bis zu
3 Prozent Fehlerhäufigkeit ist zulässig, aber was darüber ist, da müsste
man nachdenken.
Dann darf ich Ihnen hier nur ein paar
Vergleichszahlen, die auch da drinnen stehen, sagen: Die Wiener Rettung hat im
Jahr 2000 136 000 Einsätze gehabt und dabei gab es
24 Beanstandungen, die an die Patientenanwaltschaft herangetragen wurden.
Im Jahr 2001 waren es 142 000 Einsätze mit
18 Interventionen, im Jahre 2002 153 000 Einsätze mit
20 Interventionen und im Jahr 2003 158 000 Einsätze mit
22 Interventionen. Wenn Sie sich das in der gesamten Gesundheitsversorgung
anschauen, jetzt nicht einmal nur die Rettung, sondern... (Aufregung bei Abg Dr Herbert Madejski.) Ja, hören Sie mir jetzt
zu! Im stationären Bereich gab es bei 378 000 im Prinzip stationär
versorgten Patienten im Jahr 2000 und bei 3 542 000 im
ambulanten Bereich 5 483 Interventionen bei der
Patientenanwaltschaft! Das ist nicht einmal 1 Prozent, viel weniger, das
ist im Promillebereich! Und so kann man auch, was Sie hier ableiten wollen von
der Qualität, wo Sie abgehen wollten... (Weitere Aufregung bei Abg Dr
Herbert Madejski.) Herr Kollege, hier wurde von dieser Stelle gesagt, der
Herr Patientenanwalt müsste eine Analyse des Gesundheitswesens und der
Versorgung in Wien machen! Ich mache jetzt nichts anderes als dass ich Ihnen
die Zahl für diese Analyse gebe. (Große
Aufregung bei Abg Dr Herbert Madejski.) Herr Kollege Madejski, wenn Sie
sich berufen fühlen, hier zum Gesundheitsbereich zu reden, dann kommen Sie
heraus oder lassen Sie sich von Ihrer Fraktion in den Gesundheitsausschuss
delegieren! Da haben wir dann trefflich Gelegenheit, über diese Dinge zu
diskutieren!
Meine Damen und Herren, was ich Ihnen damit sagen
möchte, ist dass insgesamt bei aller angebrachten Kritik, die in Einzelfällen
notwendig und richtig ist, wir davon ausgehen können, dass wir nicht nur mit
der Institution der Patientenanwaltschaft auf dem richtigen Weg sind, sondern
dass insgesamt die Analyse daraus auch eine richtige ist. Und wenn heute hier
von dieser Stelle gefordert wurde, dass der Patientenanwalt doch auf die
aktuelle Situation Replik beziehen soll, wenn er einen Bericht über die
Jahre 2000 bis 2004 bringt, dann müsste er eigentlich ein Hellseher sein,
um auf die gestrige Situation bei der Schneeräumung überhaupt Bezug nehmen zu
können.
Ich will aber hier nicht von unserem eigentlichen
Thema abschweifen, sondern ich meine, dass die angezeigten Fälle in
Einzelbereichen durchaus berechtigt sind. Wenn man sich hier im Bericht über
das Jahr 2002 bis 2003 die Seite 49 durchliest, dann kann ich dem
nichts hinzufügen, wo der Patientenanwalt im Prinzip meint: „So bietet der
Patientenentschädigungsfonds keine Schadensabgeltung für Pflegeheime,
Kuranstalten und im niedergelassenen Bereich.“ Diese Kritik teile ich und hier
hat der Kollege Hahn in der Vergangenheit mit uns gemeinsam im
Gesundheitsausschuss schon eine vorbildliche Arbeit geleistet. Hier wäre noch
ein Schritt notwendig, aber dieser Schritt wäre nur auf eine bundesgesetzliche
Regelung zurückzuführen, die wir momentan eigentlich noch vermissen. Unsere
Unterstützung haben Sie. Wir werden dich da gerne in deinen Bestrebungen
unterstützen.
Insgesamt darf ich hier sagen, dass wir mit der
Arbeit der Patientenanwaltschaft sehr, sehr zufrieden sind, nicht nur in der
Vergangenheit, sondern so wie wir es uns auch erwarten, in Zukunft. Ich glaube,
wir sind damit auf dem richtigen Weg.
Ich darf im Prinzip jene kritischen Bemerkungen, die
hier von dieser Seite gebracht wurden, zurückweisen und darf dazu sagen, dass
wir dem Antrag der GRÜNEN unsere Zustimmung geben werden, den Beschlussantrag
der Freiheitlichen Partei natürlich naturgemäß so wie sehr viele
Beschlussanträge von Ihnen hier mehrheitlich und mit gutem Herzen ablehnen
werden. In diesem Sinne: Danke schön. (Aufregung
bei der FPÖ. - Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Redner ist Herr Abg Barnet am
Wort.
Abg Günther Barnet (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Geschätzte Damen und
Herren! Herr Patientenanwalt!
In der heutigen Diskussion und in der Frage Ihrer
Berichte befinden wir uns in der schwierigen Situation, uns mit der Frage
auseinander zu setzen, ob, wie der Kollege Wagner es dargestellt hat, der
Bericht den Zweck zu erfüllen hat, zur Kenntnis zu nehmen, was darin steht,
weil man ja sonst die Problemstellungen, die die Menschen mit dem
Gesundheitssystem haben, negieren würde, was ja eine denkbar unlogische
Argumentation ist, lieber Kurt, oder ob man ihn ablehnt, weil man mit der
Gesundheitspolitik nicht einverstanden ist, die diese Stadt- und
Landesregierung macht und das daher durch die Ablehnung zum Ausdruck bringt
oder ob, so wie wir, man jetzt versucht, die Frage zu stellen, was an der
Patientenanwaltschaft, im Konkreten am derzeitigen Vor-sitzenden dort, dem
Herrn Patientenanwalt Dr Dohr selbst, typisch für das System “SPÖ in Wien“ ist.
Typisch für das System “SPÖ in
Wien“ ist in dieser Frage von der Bestellung bis zur Durchführung, bis zur
Ausübung dieses Amtes vieles. Es geht um die Frage,
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