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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 66

 

gewendet haben, dann werden auch Sie draufkommen, dass im überwiegenden Bereich, nämlich in mehr als 90 Prozent der Fälle, diese Personen mit der Arbeit der Patientenanwaltschaft nicht nur zufrieden, sondern sehr zufrieden sind! In diesem Sinne, Herr Doktor, darf ich mich bei Ihnen und bei Ihren Mitarbeitern dafür sehr herzlich bedanken! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, jetzt bitte ich Sie um etwas ganz anderes. Ich bitte Sie bei aller Kritik und Diskussion, die von den Oppositionsparteien nicht nur zulässig, sondern aus ihrer Sicht auch angebracht sind, trotzdem um Fairness. Wenn in einem Unternehmen Fehler passieren, dann gibt es eine Statistik, wo man im Prinzip messen kann, wie gut dieses Unternehmen ist oder wie schlecht dieses Unternehmen wäre. Wir gehen nach internationalen Kriterien davon aus, dass bei 0,5 bis 1 Prozent Fehler, die in einem Unternehmen passieren, das ein sehr gutes Unternehmen ist. Bis zu 3 Prozent Fehlerhäufigkeit ist zulässig, aber was darüber ist, da müsste man nachdenken.

 

Dann darf ich Ihnen hier nur ein paar Vergleichszahlen, die auch da drinnen stehen, sagen: Die Wiener Rettung hat im Jahr 2000 136 000 Einsätze gehabt und dabei gab es 24 Beanstandungen, die an die Patientenanwaltschaft herangetragen wurden. Im Jahr 2001 waren es 142 000 Einsätze mit 18 Interventionen, im Jahre 2002 153 000 Einsätze mit 20 Interventionen und im Jahr 2003 158 000 Einsätze mit 22 Interventionen. Wenn Sie sich das in der gesamten Gesundheitsversorgung anschauen, jetzt nicht einmal nur die Rettung, sondern... (Aufregung bei Abg Dr Herbert Madejski.) Ja, hören Sie mir jetzt zu! Im stationären Bereich gab es bei 378 000 im Prinzip stationär versorgten Patienten im Jahr 2000 und bei 3 542 000 im ambulanten Bereich 5 483 Interventionen bei der Patientenanwaltschaft! Das ist nicht einmal 1 Prozent, viel weniger, das ist im Promillebereich! Und so kann man auch, was Sie hier ableiten wollen von der Qualität, wo Sie abgehen wollten... (Weitere Aufregung bei Abg Dr Herbert Madejski.) Herr Kollege, hier wurde von dieser Stelle gesagt, der Herr Patientenanwalt müsste eine Analyse des Gesundheitswesens und der Versorgung in Wien machen! Ich mache jetzt nichts anderes als dass ich Ihnen die Zahl für diese Analyse gebe. (Große Aufregung bei Abg Dr Herbert Madejski.) Herr Kollege Madejski, wenn Sie sich berufen fühlen, hier zum Gesundheitsbereich zu reden, dann kommen Sie heraus oder lassen Sie sich von Ihrer Fraktion in den Gesundheitsausschuss delegieren! Da haben wir dann trefflich Gelegenheit, über diese Dinge zu diskutieren!

 

Meine Damen und Herren, was ich Ihnen damit sagen möchte, ist dass insgesamt bei aller angebrachten Kritik, die in Einzelfällen notwendig und richtig ist, wir davon ausgehen können, dass wir nicht nur mit der Institution der Patientenanwaltschaft auf dem richtigen Weg sind, sondern dass insgesamt die Analyse daraus auch eine richtige ist. Und wenn heute hier von dieser Stelle gefordert wurde, dass der Patientenanwalt doch auf die aktuelle Situation Replik beziehen soll, wenn er einen Bericht über die Jahre 2000 bis 2004 bringt, dann müsste er eigentlich ein Hellseher sein, um auf die gestrige Situation bei der Schneeräumung überhaupt Bezug nehmen zu können.

 

Ich will aber hier nicht von unserem eigentlichen Thema abschweifen, sondern ich meine, dass die angezeigten Fälle in Einzelbereichen durchaus berechtigt sind. Wenn man sich hier im Bericht über das Jahr 2002 bis 2003 die Seite 49 durchliest, dann kann ich dem nichts hinzufügen, wo der Patientenanwalt im Prinzip meint: „So bietet der Patientenentschädigungsfonds keine Schadensabgeltung für Pflegeheime, Kuranstalten und im niedergelassenen Bereich.“ Diese Kritik teile ich und hier hat der Kollege Hahn in der Vergangenheit mit uns gemeinsam im Gesundheitsausschuss schon eine vorbildliche Arbeit geleistet. Hier wäre noch ein Schritt notwendig, aber dieser Schritt wäre nur auf eine bundesgesetzliche Regelung zurückzuführen, die wir momentan eigentlich noch vermissen. Unsere Unterstützung haben Sie. Wir werden dich da gerne in deinen Bestrebungen unterstützen.

 

Insgesamt darf ich hier sagen, dass wir mit der Arbeit der Patientenanwaltschaft sehr, sehr zufrieden sind, nicht nur in der Vergangenheit, sondern so wie wir es uns auch erwarten, in Zukunft. Ich glaube, wir sind damit auf dem richtigen Weg.

 

Ich darf im Prinzip jene kritischen Bemerkungen, die hier von dieser Seite gebracht wurden, zurückweisen und darf dazu sagen, dass wir dem Antrag der GRÜNEN unsere Zustimmung geben werden, den Beschlussantrag der Freiheitlichen Partei natürlich naturgemäß so wie sehr viele Beschlussanträge von Ihnen hier mehrheitlich und mit gutem Herzen ablehnen werden. In diesem Sinne: Danke schön. (Aufregung bei der FPÖ. - Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Redner ist Herr Abg Barnet am Wort.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Geschätzte Damen und Herren! Herr Patientenanwalt!

 

In der heutigen Diskussion und in der Frage Ihrer Berichte befinden wir uns in der schwierigen Situation, uns mit der Frage auseinander zu setzen, ob, wie der Kollege Wagner es dargestellt hat, der Bericht den Zweck zu erfüllen hat, zur Kenntnis zu nehmen, was darin steht, weil man ja sonst die Problemstellungen, die die Menschen mit dem Gesundheitssystem haben, negieren würde, was ja eine denkbar unlogische Argumentation ist, lieber Kurt, oder ob man ihn ablehnt, weil man mit der Gesundheitspolitik nicht einverstanden ist, die diese Stadt- und Landesregierung macht und das daher durch die Ablehnung zum Ausdruck bringt oder ob, so wie wir, man jetzt versucht, die Frage zu stellen, was an der Patientenanwaltschaft, im Konkreten am derzeitigen Vor-sitzenden dort, dem Herrn Patientenanwalt Dr Dohr selbst, typisch für das System “SPÖ in Wien“ ist.

 

Typisch für das System “SPÖ in Wien“ ist in dieser Frage von der Bestellung bis zur Durchführung, bis zur Ausübung dieses Amtes vieles. Es geht um die Frage,

 

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