Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 66
Ihnen sonst für jede peinlichste parteipolitische
Auseinandersetzung dient, wenn Sie glauben, ein Thema relevieren zu müssen oder
ein anderes abzustechen, eine Aktuelle Stunde oder sonst irgendetwas. Nicht
einmal eine Mitteilung hat es gegeben! (Abg Godwin Schuster: Das ist nicht
zu vergleichen!) Godwin, nachdem ich ziemlich viel Redezeit habe, gestatte
ich dir diesen Zwischenruf und höre zu. (Abg Godwin Schuster: Das ist nicht
zu vergleichen! Aber wie ist es bei den ÖBB zum Beispiel passiert? Könntest du
dich da vielleicht informieren?) Godwin, ich danke dir für diesen
Zwischenruf. Ich habe mich, weil ich damit gerechnet habe, auf ihn sogar
vorbereitet. Ich beantworte ihn heute nicht aus dem Stegreif.
Oh ja, ich sage es dir. Für die von dir gestellte
Frage ist eine bundesgesetzliche Grundlage zuständig, das Ausschreibungsgesetz,
das Bundesausschreibungsgesetz. Was ist in Wien zuständig? Nichts! Es gibt in
Wien kein Ausschreibungsgesetz! Es gibt keine objektivierten Bestellungen, weil
es nicht einmal ein Gesetz gibt! Ich danke dir für diesen Zwischenruf! Genau
das ist der Unterschied (Abg Godwin Schuster: Nein, überhaupt nicht!):
Auf Bundesebene gibt es ein Gesetz, es ist alles nachvollziehbar und klar und
hier gibt es nicht einmal ein einschlägiges Landesgesetz! Herzlichen Dank,
Godwin Schuster, herzlichen Dank! (Beifall bei der FPÖ. – Abg Godwin
Schuster: Überhaupt nicht!) Es ist so, Godwin. Ich habe immer noch viel
Zeit, da ich unbeschränkt bin. Ich höre dir auch beim zweiten Zwischenruf zu.
Ich würde mir nur überlegen, ob du ihn machst. (Heiterkeit bei der FPÖ. -
Abg Godwin Schuster: Aber vor allem bei der Wahrheit bleiben!) Gut, okay.
Jetzt könnte man natürlich noch sagen, die sind eh alle
irgendwie qualifiziert. Ich könnte es nur, wenn ich einiges über sie wüsste.
Dann würde ich es mir zutrauen, zur Kenntnis zu nehmen, ob das in Ordnung ist
oder nicht. Ich möchte sie nicht bestellen, das steht mir nicht zu, davon
verstehe ich nichts. Aber ich würde mir zumindest zutrauen, es zu beurteilen,
um zu sagen: Sehe ich das positiv, ambivalent oder negativ? Das Faktum ist, ich
kann heute gar nichts Positives über sie sagen. Es bleibt mir nichts anderes
übrig als skeptisch zu sein, gegebenenfalls sogar negativ. Negativ in der Frage
des Verfahrens, negativ in der Frage der Vorlage ihrer Dienstverträge, die ich
hier nicht öffentlich machen werde, weil es erstens verboten ist und zweitens
es nicht ansteht.
Aber sonst gibt es einiges, ohne die Personen zu
nennen, was kritikwürdig ist. Kritikwürdig ist, dass es den Überwiegenden von
ihnen weiter gestattet ist, Nebenbeschäftigungen nachzugehen. Da frage ich
dich: Wie sollen die jemand anderen anhalten, seine Dienstpflichten
einzuhalten, wenn sie sich selbst ständig der Kritik aussetzen müssen, nicht
vor Ort zu sein, weil sie sonst irgendwo privat ihre Patienten betreuen,
anstatt in der ihnen zugeordneten Aufgabenstellung nicht nur zu arbeiten,
sondern auch zu kontrollieren. Dem Ärztegesetz genügt das sowieso gar nicht mit
den 60 Stunden. Das glaubt doch niemand, dass einer Leiter eines Spitals
oder des KAV sein kann, das vollinhaltlich ständig macht und nebenbei noch
seine eigenen Patienten betreut! Das ist doch unglaubwürdig und kritikwürdig! (Beifall
bei der FPÖ.)
Dasselbe System ist leider für den Herrn
Patientenanwalt anzubringen. Es ist anzubringen, weil man ihm sagen muss: Was
auch immer in diesem Bericht an positiven Dingen drinnen steht und in Ihrer
Arbeit positiv zu bewerten ist, das Problem ist - und das ist heute schon
leicht angeklungen - die Personifizierung der Problemstellung in Ihrem Amt, die
Ihnen fehlt. Es ist das, was die KollegInnen im Fall Lainz und bei anderen
Beispielen gesagt haben, dass Sie nicht exemplarisch aufgetreten sind, und
jedem, der mit Ihnen verbunden war, gesagt haben: „Jawohl, hier passiert
etwas.“ Das wäre Ihre Aufgabenstellung gewesen! Das zeigt sich auch darin,
neben Lainz, dass Sie nicht einmal der einfachen gesetzlichen
Ordnungsvorschrift, uns einen jährlichen Bericht vorzulegen, festgelegt im
Wiener Patientenanwaltschaftsgesetz, dass Sie dieser Aufgabenstellung nicht
nachkommen konnten. Das wichtigste in Ihrem Amt, neben vielen anderen
inhaltlichen Dingen, ist das Öffentlichmachen von Missständen nicht zum Zweck der
politischen Kritik, sondern zum Zweck der Verbesserung konkreter, aber auch
allgemeiner Systemfehler. Damit ist Ihre Wirksamkeit nach außen verbunden und
diese ist in diesem Bericht nicht gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie ist in den Berichten nicht gegeben und sie war im
Fall Lainz nicht gegeben. Ich habe mit Interesse an jenen
Untersuchungskommissionssitzungen teilgenommen, in der Sie als Auskunftsperson
geladen waren. Ich habe dort vieles von Ihnen gehört, dem ich durchaus
vorbehaltlos hätte zustimmen können. Der Punkt war nur, das war zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr gefragt, das war zu spät, Wochen, Monate zu spät. Diese
öffentliche Auseinandersetzung, die auch und vorerst Ihre Aufgabe ist, haben
Sie nicht geführt, haben Sie in der Vergangenheit verabsäumt, haben Sie im
Anlassfall Lainz verabsäumt und Sie werden das auch in Zukunft mit aller
Wahrscheinlichkeit nicht verbessern können, zumindest habe ich davon noch
nichts bemerkt.
Es ist natürlich kein gelindes Mittel, es ist die
Aufforderung, Sie von Ihrer Funktion abzuberufen, kein gelindes Mittel. Das
ist, ich gebe es zu, eine durchaus harte Ansage. Es ist aber auch deswegen eine
durchaus harte Ansage, weil Sie nicht nur Ihrer gesetzlichen Pflicht gegenüber
diesem Haus nicht nachgekommen sind, sondern weil Sie eben auch durch Ihr
sonstiges öffentliches Verhalten das nötige Vertrauen bei uns nicht mehr finden
können. (Beifall bei der FPÖ.)
Es wäre vielleicht unbillig, das zu sagen, wenn Sie
nicht auch das Mittel des Rederechts in diesem Haus hätten. Das haben Sie. Sie
können sich daher durchaus auch verteidigen. Ich würde das verstehen, das ist
selbstverständlich klar.
Nichtsdestotrotz - und somit komme
ich auch zum Schluss - bleibt uns nichts anderes übrig als den Beschlussantrag
einzubringen, mit dem die Landesregierung, die Sie bestellt hat, auch
aufgefordert wird, Sie umgehend abzuberufen, weil Sie Ihren Dienstpflichten im
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