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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 66

 

Ihnen sonst für jede peinlichste parteipolitische Auseinandersetzung dient, wenn Sie glauben, ein Thema relevieren zu müssen oder ein anderes abzustechen, eine Aktuelle Stunde oder sonst irgendetwas. Nicht einmal eine Mitteilung hat es gegeben! (Abg Godwin Schuster: Das ist nicht zu vergleichen!) Godwin, nachdem ich ziemlich viel Redezeit habe, gestatte ich dir diesen Zwischenruf und höre zu. (Abg Godwin Schuster: Das ist nicht zu vergleichen! Aber wie ist es bei den ÖBB zum Beispiel passiert? Könntest du dich da vielleicht informieren?) Godwin, ich danke dir für diesen Zwischenruf. Ich habe mich, weil ich damit gerechnet habe, auf ihn sogar vorbereitet. Ich beantworte ihn heute nicht aus dem Stegreif.

 

Oh ja, ich sage es dir. Für die von dir gestellte Frage ist eine bundesgesetzliche Grundlage zuständig, das Ausschreibungsgesetz, das Bundesausschreibungsgesetz. Was ist in Wien zuständig? Nichts! Es gibt in Wien kein Ausschreibungsgesetz! Es gibt keine objektivierten Bestellungen, weil es nicht einmal ein Gesetz gibt! Ich danke dir für diesen Zwischenruf! Genau das ist der Unterschied (Abg Godwin Schuster: Nein, überhaupt nicht!): Auf Bundesebene gibt es ein Gesetz, es ist alles nachvollziehbar und klar und hier gibt es nicht einmal ein einschlägiges Landesgesetz! Herzlichen Dank, Godwin Schuster, herzlichen Dank! (Beifall bei der FPÖ. – Abg Godwin Schuster: Überhaupt nicht!) Es ist so, Godwin. Ich habe immer noch viel Zeit, da ich unbeschränkt bin. Ich höre dir auch beim zweiten Zwischenruf zu. Ich würde mir nur überlegen, ob du ihn machst. (Heiterkeit bei der FPÖ. - Abg Godwin Schuster: Aber vor allem bei der Wahrheit bleiben!) Gut, okay.

 

Jetzt könnte man natürlich noch sagen, die sind eh alle irgendwie qualifiziert. Ich könnte es nur, wenn ich einiges über sie wüsste. Dann würde ich es mir zutrauen, zur Kenntnis zu nehmen, ob das in Ordnung ist oder nicht. Ich möchte sie nicht bestellen, das steht mir nicht zu, davon verstehe ich nichts. Aber ich würde mir zumindest zutrauen, es zu beurteilen, um zu sagen: Sehe ich das positiv, ambivalent oder negativ? Das Faktum ist, ich kann heute gar nichts Positives über sie sagen. Es bleibt mir nichts anderes übrig als skeptisch zu sein, gegebenenfalls sogar negativ. Negativ in der Frage des Verfahrens, negativ in der Frage der Vorlage ihrer Dienstverträge, die ich hier nicht öffentlich machen werde, weil es erstens verboten ist und zweitens es nicht ansteht.

 

Aber sonst gibt es einiges, ohne die Personen zu nennen, was kritikwürdig ist. Kritikwürdig ist, dass es den Überwiegenden von ihnen weiter gestattet ist, Nebenbeschäftigungen nachzugehen. Da frage ich dich: Wie sollen die jemand anderen anhalten, seine Dienstpflichten einzuhalten, wenn sie sich selbst ständig der Kritik aussetzen müssen, nicht vor Ort zu sein, weil sie sonst irgendwo privat ihre Patienten betreuen, anstatt in der ihnen zugeordneten Aufgabenstellung nicht nur zu arbeiten, sondern auch zu kontrollieren. Dem Ärztegesetz genügt das sowieso gar nicht mit den 60 Stunden. Das glaubt doch niemand, dass einer Leiter eines Spitals oder des KAV sein kann, das vollinhaltlich ständig macht und nebenbei noch seine eigenen Patienten betreut! Das ist doch unglaubwürdig und kritikwürdig! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dasselbe System ist leider für den Herrn Patientenanwalt anzubringen. Es ist anzubringen, weil man ihm sagen muss: Was auch immer in diesem Bericht an positiven Dingen drinnen steht und in Ihrer Arbeit positiv zu bewerten ist, das Problem ist - und das ist heute schon leicht angeklungen - die Personifizierung der Problemstellung in Ihrem Amt, die Ihnen fehlt. Es ist das, was die KollegInnen im Fall Lainz und bei anderen Beispielen gesagt haben, dass Sie nicht exemplarisch aufgetreten sind, und jedem, der mit Ihnen verbunden war, gesagt haben: „Jawohl, hier passiert etwas.“ Das wäre Ihre Aufgabenstellung gewesen! Das zeigt sich auch darin, neben Lainz, dass Sie nicht einmal der einfachen gesetzlichen Ordnungsvorschrift, uns einen jährlichen Bericht vorzulegen, festgelegt im Wiener Patientenanwaltschaftsgesetz, dass Sie dieser Aufgabenstellung nicht nachkommen konnten. Das wichtigste in Ihrem Amt, neben vielen anderen inhaltlichen Dingen, ist das Öffentlichmachen von Missständen nicht zum Zweck der politischen Kritik, sondern zum Zweck der Verbesserung konkreter, aber auch allgemeiner Systemfehler. Damit ist Ihre Wirksamkeit nach außen verbunden und diese ist in diesem Bericht nicht gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sie ist in den Berichten nicht gegeben und sie war im Fall Lainz nicht gegeben. Ich habe mit Interesse an jenen Untersuchungskommissionssitzungen teilgenommen, in der Sie als Auskunftsperson geladen waren. Ich habe dort vieles von Ihnen gehört, dem ich durchaus vorbehaltlos hätte zustimmen können. Der Punkt war nur, das war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gefragt, das war zu spät, Wochen, Monate zu spät. Diese öffentliche Auseinandersetzung, die auch und vorerst Ihre Aufgabe ist, haben Sie nicht geführt, haben Sie in der Vergangenheit verabsäumt, haben Sie im Anlassfall Lainz verabsäumt und Sie werden das auch in Zukunft mit aller Wahrscheinlichkeit nicht verbessern können, zumindest habe ich davon noch nichts bemerkt.

 

Es ist natürlich kein gelindes Mittel, es ist die Aufforderung, Sie von Ihrer Funktion abzuberufen, kein gelindes Mittel. Das ist, ich gebe es zu, eine durchaus harte Ansage. Es ist aber auch deswegen eine durchaus harte Ansage, weil Sie nicht nur Ihrer gesetzlichen Pflicht gegenüber diesem Haus nicht nachgekommen sind, sondern weil Sie eben auch durch Ihr sonstiges öffentliches Verhalten das nötige Vertrauen bei uns nicht mehr finden können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es wäre vielleicht unbillig, das zu sagen, wenn Sie nicht auch das Mittel des Rederechts in diesem Haus hätten. Das haben Sie. Sie können sich daher durchaus auch verteidigen. Ich würde das verstehen, das ist selbstverständlich klar.

 

Nichtsdestotrotz - und somit komme ich auch zum Schluss - bleibt uns nichts anderes übrig als den Beschlussantrag einzubringen, mit dem die Landesregierung, die Sie bestellt hat, auch aufgefordert wird, Sie umgehend abzuberufen, weil Sie Ihren Dienstpflichten im

 

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