Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 65
und Betriebsvorschrift neu
im Namen aller Bediensteten vom Fahrbetrieb der Wiener Linien, und das möchte
ich während der ganzen Periode meiner Tätigkeit im Gemeinderat und Landtag
durchziehen, soweit ich Gelegenheit dazu habe, denn auch er hat in seiner
Funktion als Gewerkschafter diese Dienst- und Betriebsvorschrift neu
zugelassen.
Und ich möchte vielleicht
einen Vergleich starten. Ich glaube kaum, Herr Hundstorfer ist böswillig,
sondern er befindet sich auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Politiker
und Gewerkschafter in einer eigenen Klientel, und somit verliert man halt ein
bisschen die Außensicht, denke ich mir. Doch, Herr Hundstorfer, und ich möchte
es vielleicht so verklickern, weil Sie persönlich noch keine Novellierung
miterleben mussten, sie tragen mussten, oder die zu irgendwelcher
Verschlechterung für Sie geführt hätte.
Stellen Sie sich vor, jeder
Abgeordnete darf über ein Spesenkonto verfügen, das ja rund 500 EUR im
Monat ausmacht. Dieses Spesenkonto sollte novelliert werden, also weg damit,
und statt dessen bekommen wir einen Geschenkkorb, wo ein paar Dosen
Leberpasteten drinnen sind, eine Schokolade und eine Flasche Wein. So auf die
Art ist unsere Dienst- und Betriebsvorschrift neu im Fahrdienst gewesen, oder
ist sie auch noch.
Und eben diese Änderung von
der Landarbeitsordnung beinhaltet Punkte, wo eben dieser Slogan vielleicht noch
zu erwähnen wäre, Erreichtes erhalten oder Bestehendes erhalten, oder so
ähnlich klingt es. Aber für mich ist es ein Schritt vor und zwei zurück.
Und jetzt komme ich zum
Wesentlichen, nämlich dieser eine Schritt vor, das ist ja ganz ein guter
Schritt. Da ist eine Änderung auf Anspruch auf Entgelt bei Krankheit oder
Unglücksfall. Auf jeweils zwei Wochen sind die erhöht worden, je nach Dauer des
Dienstverhältnisses. Und die zwei Schritte zurück sind:
Erstens, Verschlechterung
bezüglich der Aliquotierung des Urlaubsanspruches. Bisher war die Regelung so,
dass bei Beendigung des Dienstverhältnisses für den nicht konsumierten Urlaub
eine Urlaubsentschädigung zustand. Außer in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel
verschuldete Entlassung. Ab dem zweiten Dienstjahr entsteht der gesamte
Urlaubsanspruch mit Beginn des Dienstjahres. Bei Beendigung vor dem Ende des
gesamten Urlaubsjahres hatte der Dienstnehmer Anspruch auf Entschädigung in
vollem Ausmaß. Nun bekommt er nur mehr den aliquoten Teil, zum Beispiel bei
Beendigung nach drei Monaten im laufenden Urlaubsjahr nur mehr ein Viertel der
bisherigen Summe. Abgesehen davon, dass es sich de facto um eine Lohnkürzung
handelt, ist nicht einzusehen, warum ein Arbeitnehmer, der zu Beginn eines
Urlaubsjahres noch nicht den vollen Urlaub konsumiert hat, gegenüber einem
Arbeitnehmer, der bereits seinen vollen Urlaub konsumiert hat, benachteiligt
wird.
Und der zweite Schritt
zurück ist die Streichung der Postensuchtage bei Kündigung des Dienstnehmers.
Das ist ein Angriff auf den Sonderurlaub.
Und zum Abschluss möchte
ich noch in Erinnerung bringen, diese beiden Änderungen wurden von der SPÖ
berechtigterweise im Bund kritisiert, da diese die ArbeitnehmerInnen belasten.
In Wien werden die gleichen Regelungen, ohne dass es zwingende Vorschriften
geben würde, mit dieser Novelle zur Landarbeitsordnung eingeführt. Das Land
Wien könnte die Chance nützen und im Bereich des Dienstrechtes einen
Kontrapunkt zur arbeitnehmerInnenfeindlichen Politik der Bundesregierung
setzen. Statt dessen beschließt die Wiener SPÖ in diesem Bereich die gleichen
unsozialen Regelungen wie die Bundesregierung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg
Scheed.
Abg Norbert Scheed (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!
Die Wortmeldung meiner
Vorrednerin ist etwas, was geeignet ist, ein bisschen Staunen auszulösen und
zwar aus einem einfachen Grund: Die vorliegende Änderung beruht auf einem
Verhandlungsergebnis, und zwar auf einem Verhandlungsergebnis der dafür
zuständigen Sozialpartner, der Arbeitgebervertreter, der Arbeitnehmervertreter,
die nach ernst und verantwortungsvoll geführten Verhandlungen zu einem Ergebnis
gekommen sind. Ich selbst bin Gewerkschafter, keine Frage, mein Kopf, mein Herz
sind voll von Ideen, von möglichen Verbesserungen Beschäftigter aller Bereiche,
ich weiß aber auch als Praktiker der Sozialpartnerschaft, dass eine Verhandlung
immer darin besteht, dass es einen Kompromiss im Ergebnis gibt, indem man in
einem Punkt gewinnt, der im gegenständlichen sehr wohl deutliche Verbesserungen
gegenüber vergleichbaren Bundesregelungen bringt, in anderen Bereichen aber
vielleicht nicht die Wünsche durchsetzen kann, die man sich persönlich
vorstellt.
Völlig deplaziert halte ich
es allerdings zu versuchen, den Gemeinderat oder den Landtag dazu zu
missbrauchen, in die Verhandlungskompetenz der Sozialpartner eingreifen zu
wollen und die Ergebnisse, zu denen beide Verhandlungspartner stehen, hier
einer politischen Bewertung zu unterziehen, um sie sozusagen auf der
politischen Bühne opportun für die Argumentation im eigenen Bereich noch einmal
anders zu interpretieren. (Beifall bei
der SPÖ.)
Dienstrechtsverhandlungen
sind ganz klar die Kompetenz der Arbeitgebervertreter, der
Arbeitnehmervertreter. Es wäre ein ganz falsches Signal, einzelne inhaltliche
Punkte hier in diesem Raum einzubringen und damit den Eindruck zu erwecken, als
würde sich der Landtag anmaßen, die Sozialpartner zu overrulen oder ihre
Kompetenz untergraben zu wollen oder gar vielleicht nicht ernst zu nehmen.
Und daher sehe ich keine
Möglichkeit für unsere Fraktion, diesem Antrag zuzustimmen und wir bekennen uns
auch zukünftig zur Kompetenz der Sozialpartner auf der jeweils betrieblichen
Ebene und zu ihrer Kompetenz, auch Vereinbarungen in diesem Sinn abzuschließen.
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine weitere
Wortmeldung. Damit ist die Debatte geschlossen.
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