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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 65

 

Nun aber zurück zur Frage der Dialyse: Ich glaube, dieser Bericht allein zeigt, welche Dynamik wir haben. Einerseits haben wir die Problematik, die Herr Dr Dohr aufgezeigt hat, bereits überwunden, weil seither im SMZ-Ost, im Hanusch-Spital und in anderen Spitälern sehr viel gemacht wurde, andererseits sehen wir aber auch, dass uns die Entwicklung schon wieder zu überrollen droht. Davor verschließen wir die Augen nicht, das wissen wir! Da sind wir dahinter!

 

Sie wissen, dass wir gerade dabei sind, ein neues, innovatives Projekt gemeinsam mit der Gebietskrankenkasse zu starten, um in einem Bereich, wo sowohl wir als auch die Gebietskrankenkasse entsprechende Einflussmöglichkeiten haben, mit Privaten gemeinsam eine Struktur aufzubauen. Damit wollen wir einen großen Schritt setzen, um die Nachfrage an Dialyseplätzen für längere Zeit befriedigen zu können, ohne unbedingt in den privaten Markt eintreten zu müssen, weil die Tatsache, dass wir viele multimorbide Patienten haben, uns etwas skeptisch sein lässt gegenüber dem Vorschlag, dass man das rein den Privaten überlassen oder rein in den niedergelassenen Bereich gehen soll, sondern dass es hier andere Instrumente braucht. Wir sind da in der Entwicklung schon recht weit, führen diesbezüglich Gespräche mit der Gebietskrankenkasse, und ich hoffe, dass ich Ihnen in den nächsten Wochen dieses Projekt präsentieren darf.

 

Zur alten Diskussion betreffend Pflegeombudsmann und Patientenanwalt sind die Meinungen, wie ich glaube, wirklich ausreichend ausgetauscht. Ich sage es noch einmal sehr deutlich: Ich bin allen Vorschlägen gegenüber offen. Wir sind hier auch in einem sehr konstruktiven Gespräch mit Herrn Dr Vogt in die Richtung, welche Freiheiten er jetzt hat, eben weil er nicht gesetzlich verankert ist. Es ist vielleicht nicht immer allen so bewusst, dass eine gesetzliche Verankerung auch sehr strenge Regeln und sehr strenge Bestimmungen zum Beispiel zum Thema Verschwiegenheitspflicht mit sich bringt, und ich bin mir nicht ganz sicher, ob Dr Vogt so froh wäre, wenn er dieser Verschwiegenheitspflicht unterläge wie zum Beispiel der Patientenanwalt, aber darüber sind wir in einem konstruktiven Gespräch.

 

Ich bin auch für alle Ideen offen, wie zum Beispiel für diesen Vorschlag, einfach die Kapazitäten zusammen zu legen und gemeinsam in einem erweiterten Patientenanwaltsgesetz zu verankern. Auch das kann man sehr gerne diskutieren! Was ich nicht mache – und damit komme ich jetzt zum Anfang meiner Wortmeldung, und dazu bekenne ich mich, und dazu stehe ich! –: Ich werde sicherlich nicht dieses wichtige und wertvolle Patientenanwaltsgesetz und die darauf basierende Einrichtung halbieren, abräumen, verkleinern, minimieren. Das würde ich nämlich als einen wirklichen Rückschritt für die Patienten und Patientinnen und für unser System empfinden. Ich bleibe dabei und bekenne mich dazu, dass die Patientenanwaltschaft in der Form, wie sie jetzt existiert, bestehen bleiben soll, weil das, wie ich glaube, eine ganz, ganz wichtige Einrichtung ist!

 

In diesem Sinne und ob der Wichtigkeit dieser Einrichtung richte ich ein herzliches Dankeschön an Sie, Herr Dr Dohr, und an Ihr gesamtes Team! Ich freue mich auf eine weitere kritisch-solidarische Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2004 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist somit mehrstimmig gegen die Stimmen der GRÜNEN zur Kenntnis genommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Der erste Antrag wurde von Frau Abg Pilz eingebracht. Er betrifft die rechtliche Verankerung der Pflegeombudsstelle.

 

Wer diesem Antrag beitritt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die GRÜNEN, die ÖVP und die FPÖ. Das ist die Minderheit, und damit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag der Abg Korosec und Praniess-Kastner betreffend rechtliche Verankerung des Wiener Pflegeombudsmannes.

 

Hiezu wurde die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag beitreten, um ein Zeichen mit der Hand.

 

Das sind ÖVP und GRÜNE. Das ist die Minderheit, und der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Wir kommen zu Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Errichtung eines Wiener Gesundheitsfonds, Wiener Gesundheitsfondsgesetz.

 

Berichterstatterin ist Frau Abg Klicka. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus!

 

Ich ersuche um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30 Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einhebung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Ebinger. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Stadträtin!

 

Das Wiener Gesundheitsfondsgesetz beziehungsweise die Vereinbarung gemäß 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung ist Ende 2004 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Finanzausgleichsverhandlungen – ich zitiere – „haben sich Bund und Länder auf eine für die Jahre 2005 bis 2008 geltende Art 15a

 

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