Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 65
Nun aber zurück zur Frage der Dialyse: Ich glaube, dieser Bericht allein zeigt, welche Dynamik wir haben. Einerseits haben wir die Problematik, die Herr Dr Dohr aufgezeigt hat, bereits überwunden, weil seither im SMZ-Ost, im Hanusch-Spital und in anderen Spitälern sehr viel gemacht wurde, andererseits sehen wir aber auch, dass uns die Entwicklung schon wieder zu überrollen droht. Davor verschließen wir die Augen nicht, das wissen wir! Da sind wir dahinter!
Sie wissen, dass wir gerade dabei sind, ein neues,
innovatives Projekt gemeinsam mit der Gebietskrankenkasse zu starten, um in
einem Bereich, wo sowohl wir als auch die Gebietskrankenkasse entsprechende
Einflussmöglichkeiten haben, mit Privaten gemeinsam eine Struktur aufzubauen.
Damit wollen wir einen großen Schritt setzen, um die Nachfrage an
Dialyseplätzen für längere Zeit befriedigen zu können, ohne unbedingt in den
privaten Markt eintreten zu müssen, weil die Tatsache, dass wir viele
multimorbide Patienten haben, uns etwas skeptisch sein lässt gegenüber dem
Vorschlag, dass man das rein den Privaten überlassen oder rein in den
niedergelassenen Bereich gehen soll, sondern dass es hier andere Instrumente
braucht. Wir sind da in der Entwicklung schon recht weit, führen diesbezüglich
Gespräche mit der Gebietskrankenkasse, und ich hoffe, dass ich Ihnen in den
nächsten Wochen dieses Projekt präsentieren darf.
Zur alten Diskussion
betreffend Pflegeombudsmann und Patientenanwalt sind die Meinungen, wie ich
glaube, wirklich ausreichend ausgetauscht. Ich sage es noch einmal sehr
deutlich: Ich bin allen Vorschlägen gegenüber offen. Wir sind hier auch in
einem sehr konstruktiven Gespräch mit Herrn Dr Vogt in die Richtung,
welche Freiheiten er jetzt hat, eben weil er nicht gesetzlich verankert ist. Es
ist vielleicht nicht immer allen so bewusst, dass eine gesetzliche Verankerung
auch sehr strenge Regeln und sehr strenge Bestimmungen zum Beispiel zum Thema
Verschwiegenheitspflicht mit sich bringt, und ich bin mir nicht ganz sicher, ob
Dr Vogt so froh wäre, wenn er dieser Verschwiegenheitspflicht unterläge
wie zum Beispiel der Patientenanwalt, aber darüber sind wir in einem
konstruktiven Gespräch.
Ich bin auch für alle Ideen offen, wie zum Beispiel
für diesen Vorschlag, einfach die Kapazitäten zusammen zu legen und gemeinsam
in einem erweiterten Patientenanwaltsgesetz zu verankern. Auch das kann man
sehr gerne diskutieren! Was ich nicht mache – und damit komme ich jetzt
zum Anfang meiner Wortmeldung, und dazu bekenne ich mich, und dazu stehe
ich! –: Ich werde sicherlich nicht dieses wichtige und wertvolle
Patientenanwaltsgesetz und die darauf basierende Einrichtung halbieren,
abräumen, verkleinern, minimieren. Das würde ich nämlich als einen wirklichen
Rückschritt für die Patienten und Patientinnen und für unser System empfinden.
Ich bleibe dabei und bekenne mich dazu, dass die Patientenanwaltschaft in der
Form, wie sie jetzt existiert, bestehen bleiben soll, weil das, wie ich glaube,
eine ganz, ganz wichtige Einrichtung ist!
In diesem Sinne und ob der Wichtigkeit dieser
Einrichtung richte ich ein herzliches Dankeschön an Sie, Herr Dr Dohr, und
an Ihr gesamtes Team! Ich freue mich auf eine weitere kritisch-solidarische
Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den
vorliegenden Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im
Jahr 2004 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das
ist somit mehrstimmig gegen die Stimmen der GRÜNEN zur Kenntnis genommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschluss- und
Resolutionsanträge.
Der erste Antrag wurde von Frau Abg Pilz
eingebracht. Er betrifft die rechtliche Verankerung der Pflegeombudsstelle.
Wer diesem Antrag beitritt, gebe bitte ein Zeichen
mit der Hand. – Das sind die GRÜNEN, die ÖVP und die FPÖ. Das ist die
Minderheit, und damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag der
Abg Korosec und Praniess-Kastner betreffend rechtliche Verankerung des
Wiener Pflegeombudsmannes.
Hiezu wurde die sofortige Abstimmung verlangt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag
beitreten, um ein Zeichen mit der Hand.
Das sind ÖVP und GRÜNE. Das ist die Minderheit, und
der Antrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen zu Postnummer 6. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Errichtung eines Wiener
Gesundheitsfonds, Wiener Gesundheitsfondsgesetz.
Berichterstatterin ist Frau Abg Klicka. Ich
bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Hohes Haus!
Ich ersuche um Zustimmung zur vorliegenden
Gesetzesvorlage.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30 Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einhebung
erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Ebinger.
Ich erteile ihm das Wort.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Verehrte Stadträtin!
Das Wiener Gesundheitsfondsgesetz
beziehungsweise die Vereinbarung gemäß 15a B-VG über die Neustrukturierung des
Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung ist Ende 2004 in
Kraft getreten. Im Rahmen dieser Finanzausgleichsverhandlungen – ich
zitiere – „haben sich Bund und Länder auf eine für die Jahre 2005 bis 2008
geltende Art 15a
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