Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 65
Akutgeriatrie befassen, und natürlich auch in der
Person des Herrn Unfallchirurgen Dr Werner Vogt, der als Beschwerdemanager
Mitglied dieser Heimkommission ist. All diese qualifizierten Personen waren
einstimmig der Meinung, dass ich den Vorsitz der Heimkommission führen soll,
und ich finde, das ist auch ein Vertrauensbeweis, auch durch Herrn
Dr Vogt. Außerdem ist es, wie ich glaube, ein Zeichen, dass der Wiener
Patientenanwalt auch im Pflegebereich seine Arbeit nicht gar so schlecht tut,
wie es manche, aber nicht alle von Ihnen dargestellt haben.
Ich danke für Ihre Geduld, für Ihr Interesse an
meinem Bericht, vor allem aber auch für Ihre Unterstützung, wenn ich in
Einzelfällen für irgendeinen Patienten oder Angehörigen etwas tun darf. Ich
stehe Ihnen gerne und immer zur Verfügung und bitte darum, wenn Ihnen irgendein
Missstand oder irgendein Problem im Gesundheitsbereich, sei es beim
Rettungswesen, sei es im Zusammenhang mit Akutspitälern, Pflegeheimen oder Apotheken,
auffällt, dass Sie mir das melden oder zur Kenntnis bringen. Ich werde mich, so
wie bisher, gerne um alles kümmern. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön, Herr Dr Dohr.
Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte nur einige wenige abschließende
Bemerkungen machen.
Ich schließe mich all jenen an, die über die
Bedeutung der Einrichtung der Patienten- und Patientinnenanwaltschaft
gesprochen haben. Ich denke, es war vor meiner Zeit und wahrscheinlich vor der
Zeit vieler, die hier sitzen, aber es war ein wirklich sehr bedeutender
historischer Schritt, dass diese Anwaltschaft eingerichtet wurde. Ich kenne
deren Geschichte, die auch gar nicht so einfach war, und insofern denke
ich – und Sie werden später merken, warum ich das jetzt sage –, dass
wir diese Anwaltschaft nicht nur in der alltäglichen Arbeit unterstützen
sollen, sondern auch, wenn ich das jetzt ein bisschen salopper formulieren
darf, mit Zähnen und Klauen verteidigen, damit sie in dieser Form weiter
besteht.
Ich meine, dass die Anwaltschaft sehr wichtig für das
System ist. Sie wissen, dass ich jemand bin, der gerade dem, was heute auch
schon angesprochen wurde, nämlich der Fehlerkultur, eine sehr große Bedeutung
beimisst. In diesem Sinne glaube ich, dass eine positive Fehlerkultur
einerseits eine Kultur des Vertrauens innerhalb der Einrichtung und auch
entsprechende Institutionen und Strukturen innerhalb einer Einrichtung
voraussetzt, dass andererseits aber auch eine externe, unabhängige Einrichtung
als Begleitung dazu gehört, die nicht als der böse Wauwau, der draußen steht,
gesehen werden darf, aber doch eben als eine sehr, sehr kritische Begleitung.
Insofern empfinde ich die Anwaltschaft als absolut unverzichtbar und denke,
dass auch der vorliegende Bericht ein sehr wichtiger, guter Beitrag ist.
Man kann natürlich über jede Form von Statistik
diskutieren. Sie wissen, wie viel Witze über Statistiken gemacht werden. Als
Ökonomin weiß ich, wovon ich spreche. Selbstverständlich kann man immer alle
Statistiken so interpretieren, wie man sie interpretieren möchte, im positiven
und im negativen Sinn. Ich bin mir aber ganz sicher, dass Herr Dr Dohr
sehr gerne zu einer konstruktiven Diskussion bereit ist. Grundsätzlich haben
wir die jeweilige Problematik zum Zeitpunkt der Berichterstattung in der realen
Arbeit und auch in der gesetzlichen Grundlage überwunden. Unabhängig davon ist
dieser Bericht sehr gut, und es werden sehr wohl auch strukturelle Vorschläge
gemacht, was zu verbessern ist. Der Patientenanwalt und sein Team ziehen sich
nicht darauf zurück, Dinge aufzuzeigen und damit die Sache als erledigt zu
betrachten, sondern es sind sehr wohl strukturelle Vorschläge in diesem Bericht
enthalten, gerade auch zum Thema Dialyse.
Ich denke, diese Problematik wird uns noch sehr lange
begleiten, und wir sind uns alle miteinander der schwierigen Situation absolut
bewusst. Gerade für den Dialysebereich ist dieser Bericht ein gutes Beispiel,
denn er zeigt, welch unglaublicher Dynamik wir da ausgesetzt sind. Es gibt
österreichweit eine Steigerung der Dialysenotwendigkeit von 15 Prozent.
Wir wissen – und das ist gut und ein Beweis dafür, wie gut gearbeitet
wird –, dass die Dialysepatienten immer älter werden und immer länger auf
die Dialyse angewiesen sind, dass sie aber an den Dialyseplätzen länger gut
betreut leben können.
Es sind, wie gesagt, immer ältere, auch multimorbide
Patienten an den Dialyseplätzen.
Sie wissen, dass wir hier in Österreich eine ganz
spezielle Situation auch auf Grund unserer gesetzlichen Grundlage haben, die
wir im Übrigen – hoffentlich über alle Parteigrenzen hinweg, wovon ich
ausgehe – mit Zähen und Klauen gegen Bestrebungen der EU zum Thema
Transplantation verteidigen müssen. Denn wir haben in Österreich eine sehr,
sehr hohe Transplantationsrate, was eben auch Auswirkungen auf die
Dialysesituation hat. Wir haben einen relativ geringen Anteil an
Bauchfelldialyse, wiewohl auch wir diesbezüglich gemeinsam mit der
Gebietskrankenkasse Ausweitungen planen, das unterliegt aber dementsprechenden
Beschränkungen, weil wir eben sehr viele alte, multimorbide Patienten haben,
die für diese Bauchfelldialyse nicht geeignet sind. Bei den jungen, g’sunden
Menschen – wenn ich das so unwissenschaftlich sagen darf – wird
nämlich bei uns transplantiert, was in anderen Ländern nicht der Fall ist.
Unsere Experten und Expertinnen referieren weltweit über den sehr hohen
Transplantationsanteil, den wir in Österreich haben, der auf Grund unserer
Gesetzesgrundlage möglich ist, die wir verteidigen müssen. Ich höre nämlich
immer wieder – und da bin ich sehr vorsichtig –, dass es Entwicklungen
in und Bemühungen seitens der EU gibt, diese Bestimmungen zu ändern. Ich
glaube, wir alle müssen miteinander daran arbeiten, dass sich dieses Gesetz
nicht ändert, weil es gut ist, so wie es ist!
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