Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 65
Polizei weist weg, man wird alleingelassen mit all den
Problemen.
Tatsache ist, die Polizei gibt dann der betroffenen
Frau ein Informationsflugblatt in die Hand, wo dieses sehr gute, aber natürlich
auch sehr komplexe Gesetz beschrieben ist und womit der Frau einfach auch
Information zur Verfügung gestellt wird. Aber man kann sich vorstellen – und
aus der Praxis, kann ich Ihnen sagen, es ist so –, dass Frauen oder auch Männer
in dieser Situation einfach nicht ein und aus wissen und zu diesem Zeitpunkt
ganz andere Probleme haben.
Dieses Betretungsverbot gilt für zehn Tage. Innerhalb
dieser zehn Tage hat nun die Frau die Möglichkeit, beim Bezirksgericht einen
Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen. Wenn sie das tut – und Sie müssen
sich vorstellen, das ist kein logischer Schritt, und da ist es eben so
notwendig, dass es die Information und Beratung gibt –, wird automatisch durch
den Antrag dieses Betretungsverbot auf 20 Tage ausgeweitet. In dieser
Frist von zehn Tagen hat dann das Gericht die Entscheidung über, wie lange hier
ausgeweitet wird, was das Betretungsverbot betrifft. Das heißt, wenn innerhalb
dieser ersten zehn Tage nichts passiert, passiert auch weiter nichts, und das
Betretungsverbot wird nach zehn Tagen automatisch aufgehoben. Deshalb ist diese
ganz rasche und schnelle Arbeit und das Tätigwerden der Interventionsstelle
ganz, ganz wichtig.
Für 2005 hat die Interventionsstelle vom zuständigen
Bundesministerium 88 000 EUR mehr an Budget erhalten. Dadurch war es
möglich, dass in drei Wiener Bezirken die Arbeit wieder aufgenommen werden
konnte. Aber nach wie vor ist es Tatsache, dass in Wien die Bezirke 18, 19, 21
und 23 nicht betreut werden können von der Interventionsstelle und für 2006 ist
von Seiten des Bundesministeriums keine Ausweitung der Mittel möglich. So war
zumindest die Auskunft an die Interventionsstelle. Das bedeutet, dass nach
heutigem Stand weiterhin, auch fürs nächste Jahr, vier Bezirke nicht durch die
Interventionsstelle betreut werden können, sprich, die Opfer von Gewalt nicht
durch die Interventionsstelle betreut werden können.
Das heißt – das ist auch das Motto unserer Aktuellen
Stunde heute – "Schutz vor Gewalt darf keine Frage des Geldes sein".
Und darauf läuft es hinaus, warum wir diese Aktuelle Stunde, die auch heute von
ganz großer Aktualität ist, angesetzt haben, und es ist – das möchte ich gleich
vorwegnehmen – ganz klar, wo hier die Zuständigkeit ist. Nicht, dass es dann
wieder heißt, Wien soll einspringen. Denn wenn ich mir alleine schon den
letzten Tag nur angehört habe, wo überall Wien einspringen soll, wo es ganz
klare Zuständigkeiten des Bundes gibt, der nun hier nicht mehr seinen
Verpflichtungen nachkommt, dann weiß ich nicht, wo wir all das hernehmen
sollten. Und es geht sehr wohl auch um den Grundsatz. Es gibt klar
Bundeszuständigkeiten, es gibt ein klares Bundesgesetz, und hier ist eindeutig
der Bund zuständig. (Beifall bei der
SPÖ.)
Deshalb die Forderung von dieser Stelle an die
zuständigen Ministerien, ganz, ganz dringend – ich kann Ihnen berichten, die
Situation ist dramatisch; gerade vor Weihnachten im Übrigen spitzt es sich zu;
das wissen Sie – die benötigten Mittel der Interventionsstelle zur Verfügung zu
stellen, damit wir Frauen und Kinder auch weiterhin schützen können und ihnen
Unterstützung zukommen lassen können.
Ich habe aber noch einen zweiten Anlass, leider, der
sozusagen dieses Motto unserer heutigen Aktuellen Stunde rechtfertigt, und das
ist das Anti-Stalking-Gesetz, wobei ich auch hier Hoffnung habe, dass es sich
doch einrenken wird. Sie wissen, das ist eine Wiener Initiative aller hier im
Landtag vertretenen Parteien. StRin Wehsely hat auf Grund einer Studie, einer
Enquete in Wien, die alarmierende Zahlen zutage gebracht hat, diese Initiative
gesetzt, weil es Tatsache ist, dass es derzeit in diesem Land keine
entsprechenden Mittel gibt, vor allem nicht für die Polizei, gegen Stalking
vorzugehen. Wir wissen alle, worum es hier geht. Ich brauche es nicht zu
erläutern.
Tatsache ist – ich habe es schon gesagt –, es ist
toll und gut, dass es jetzt eine Gesetzesvorlage gibt, die in Begutachtung war,
und wir haben es ja in den letzten Tagen auch schon gesagt, dass es hier
aktuell zu Problemen kam, weil die Stellungnahme des Finanzministeriums besagt
hat, es gibt keine Zustimmung vom Ministerium her, weil dieses Gesetz nicht
finanzierbar ist, man weiß nicht, was es kosten kann und so weiter und so fort.
Die Worte der Frauenministerin haben wir vermisst, was die Unterstützung der
Frauen betrifft.
Ich hoffe, dass das jetzt sozusagen noch schnellstens
geregelt wird, aber worum es mir geht – und diese Frage stellt sich schon –: Wieso
gerade hier diese Sparsamkeit? Wir wissen, dass die Kosten für den Staat, was
psychische Gewalt betrifft, extrem hoch sind. Da fragt eigentlich niemand, was
das den Staat kostet. Hier ist man sehr, sehr genau, aber ich hoffe da wirklich
auf die Unterstützung für die Frau Minister.
Obwohl es am Gesetz selbst inhaltlich natürlich auch
große Kritik gibt – ich habe jetzt leider nicht mehr Zeit, aber es wird
sicherlich noch folgen –: Dieses Gesetz muss kommen. Es ist ganz, ganz wichtig,
auch was den Schutz der Frauen, in erster Linie der Frauen, betrifft.
Zum Abschluss noch: Auch in diesem Fall darf Schutz
des Lebens der Frauen sicherlich keine Frage des Geldes sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg
Strache. Ich erteile es ihm. Fünf Minuten Redezeit.
Abg Heinz-Christian Strache (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidenten! Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
Zu dieser Aktuellen Stunde kann ich zu dem, was Sie,
Frau LAbg Ludwig, gesagt haben, Ihnen in den beiden Punkten, die Sie
angesprochen haben, nur Recht geben und Ihnen beipflichten. Sie haben Recht,
dass in dem Bereich, den Sie angesprochen haben, natürlich die Zuständigkeit
auf Bundesebene zu finden ist und diese säumig ist.
Trotzdem meine ich, wenn man eine Aktuelle Stunde unter dem
Titel "Schutz vor Gewalt darf keine Frage des
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