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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 65

 

Polizei weist weg, man wird alleingelassen mit all den Problemen.

 

Tatsache ist, die Polizei gibt dann der betroffenen Frau ein Informationsflugblatt in die Hand, wo dieses sehr gute, aber natürlich auch sehr komplexe Gesetz beschrieben ist und womit der Frau einfach auch Information zur Verfügung gestellt wird. Aber man kann sich vorstellen – und aus der Praxis, kann ich Ihnen sagen, es ist so –, dass Frauen oder auch Männer in dieser Situation einfach nicht ein und aus wissen und zu diesem Zeitpunkt ganz andere Probleme haben.

 

Dieses Betretungsverbot gilt für zehn Tage. Innerhalb dieser zehn Tage hat nun die Frau die Möglichkeit, beim Bezirksgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen. Wenn sie das tut – und Sie müssen sich vorstellen, das ist kein logischer Schritt, und da ist es eben so notwendig, dass es die Information und Beratung gibt –, wird automatisch durch den Antrag dieses Betretungsverbot auf 20 Tage ausgeweitet. In dieser Frist von zehn Tagen hat dann das Gericht die Entscheidung über, wie lange hier ausgeweitet wird, was das Betretungsverbot betrifft. Das heißt, wenn innerhalb dieser ersten zehn Tage nichts passiert, passiert auch weiter nichts, und das Betretungsverbot wird nach zehn Tagen automatisch aufgehoben. Deshalb ist diese ganz rasche und schnelle Arbeit und das Tätigwerden der Interventionsstelle ganz, ganz wichtig.

 

Für 2005 hat die Interventionsstelle vom zuständigen Bundesministerium 88 000 EUR mehr an Budget erhalten. Dadurch war es möglich, dass in drei Wiener Bezirken die Arbeit wieder aufgenommen werden konnte. Aber nach wie vor ist es Tatsache, dass in Wien die Bezirke 18, 19, 21 und 23 nicht betreut werden können von der Interventionsstelle und für 2006 ist von Seiten des Bundesministeriums keine Ausweitung der Mittel möglich. So war zumindest die Auskunft an die Interventionsstelle. Das bedeutet, dass nach heutigem Stand weiterhin, auch fürs nächste Jahr, vier Bezirke nicht durch die Interventionsstelle betreut werden können, sprich, die Opfer von Gewalt nicht durch die Interventionsstelle betreut werden können.

 

Das heißt – das ist auch das Motto unserer Aktuellen Stunde heute – "Schutz vor Gewalt darf keine Frage des Geldes sein". Und darauf läuft es hinaus, warum wir diese Aktuelle Stunde, die auch heute von ganz großer Aktualität ist, angesetzt haben, und es ist – das möchte ich gleich vorwegnehmen – ganz klar, wo hier die Zuständigkeit ist. Nicht, dass es dann wieder heißt, Wien soll einspringen. Denn wenn ich mir alleine schon den letzten Tag nur angehört habe, wo überall Wien einspringen soll, wo es ganz klare Zuständigkeiten des Bundes gibt, der nun hier nicht mehr seinen Verpflichtungen nachkommt, dann weiß ich nicht, wo wir all das hernehmen sollten. Und es geht sehr wohl auch um den Grundsatz. Es gibt klar Bundeszuständigkeiten, es gibt ein klares Bundesgesetz, und hier ist eindeutig der Bund zuständig. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Deshalb die Forderung von dieser Stelle an die zuständigen Ministerien, ganz, ganz dringend – ich kann Ihnen berichten, die Situation ist dramatisch; gerade vor Weihnachten im Übrigen spitzt es sich zu; das wissen Sie – die benötigten Mittel der Interventionsstelle zur Verfügung zu stellen, damit wir Frauen und Kinder auch weiterhin schützen können und ihnen Unterstützung zukommen lassen können.

 

Ich habe aber noch einen zweiten Anlass, leider, der sozusagen dieses Motto unserer heutigen Aktuellen Stunde rechtfertigt, und das ist das Anti-Stalking-Gesetz, wobei ich auch hier Hoffnung habe, dass es sich doch einrenken wird. Sie wissen, das ist eine Wiener Initiative aller hier im Landtag vertretenen Parteien. StRin Wehsely hat auf Grund einer Studie, einer Enquete in Wien, die alarmierende Zahlen zutage gebracht hat, diese Initiative gesetzt, weil es Tatsache ist, dass es derzeit in diesem Land keine entsprechenden Mittel gibt, vor allem nicht für die Polizei, gegen Stalking vorzugehen. Wir wissen alle, worum es hier geht. Ich brauche es nicht zu erläutern.

 

Tatsache ist – ich habe es schon gesagt –, es ist toll und gut, dass es jetzt eine Gesetzesvorlage gibt, die in Begutachtung war, und wir haben es ja in den letzten Tagen auch schon gesagt, dass es hier aktuell zu Problemen kam, weil die Stellungnahme des Finanzministeriums besagt hat, es gibt keine Zustimmung vom Ministerium her, weil dieses Gesetz nicht finanzierbar ist, man weiß nicht, was es kosten kann und so weiter und so fort. Die Worte der Frauenministerin haben wir vermisst, was die Unterstützung der Frauen betrifft.

 

Ich hoffe, dass das jetzt sozusagen noch schnellstens geregelt wird, aber worum es mir geht – und diese Frage stellt sich schon –: Wieso gerade hier diese Sparsamkeit? Wir wissen, dass die Kosten für den Staat, was psychische Gewalt betrifft, extrem hoch sind. Da fragt eigentlich niemand, was das den Staat kostet. Hier ist man sehr, sehr genau, aber ich hoffe da wirklich auf die Unterstützung für die Frau Minister.

 

Obwohl es am Gesetz selbst inhaltlich natürlich auch große Kritik gibt – ich habe jetzt leider nicht mehr Zeit, aber es wird sicherlich noch folgen –: Dieses Gesetz muss kommen. Es ist ganz, ganz wichtig, auch was den Schutz der Frauen, in erster Linie der Frauen, betrifft.

 

Zum Abschluss noch: Auch in diesem Fall darf Schutz des Lebens der Frauen sicherlich keine Frage des Geldes sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Strache. Ich erteile es ihm. Fünf Minuten Redezeit.

 

Abg Heinz-Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zu dieser Aktuellen Stunde kann ich zu dem, was Sie, Frau LAbg Ludwig, gesagt haben, Ihnen in den beiden Punkten, die Sie angesprochen haben, nur Recht geben und Ihnen beipflichten. Sie haben Recht, dass in dem Bereich, den Sie angesprochen haben, natürlich die Zuständigkeit auf Bundesebene zu finden ist und diese säumig ist.

 

Trotzdem meine ich, wenn man eine Aktuelle Stunde unter dem Titel "Schutz vor Gewalt darf keine Frage des

 

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