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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 65

 

ich schon für eine sehr bemerkenswerte Geschichte.

 

Wie dem auch immer sei: Ja, ich habe eine vorsichtig positive Haltung auch zu diesen Formen der Wahl. Aber da sind sicherlich noch Argumente und Diskussionen dazu auszuräumen.

 

Zum Zweiten freut es mich zunächst einmal, dass Sie die Arbeitszeitverkürzung in unserem Lande so einschätzen, dass die Menschen am Freitag in der Früh bereits unterwegs sind und daher nicht mehr wählen können. Aber unabhängig davon, wie man das im Detail beurteilt als Beamter der Republik Österreich, der Sie sind und die wir beide sind, gehe ich davon aus, dass am Freitag noch gearbeitet wird und daher der Freitag durchaus ein geeigneter Tag wäre. Aber meine Phantasie ist weitgehend genug, dass ich mir auch den Donnerstag vorstellen kann. So eng sollte man also verschiedene Dinge nicht sehen. Diskutieren wir einmal über das Prinzip miteinander, und dann werden wir uns über diese Details wahrscheinlich auch einigen können.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke für die Beantwortung.

 

Bevor wir zur 2. Anfrage kommen, eine nicht ganz passende Bemerkung, vielleicht können manche das Gleiche empfinden wie ich: Man lernt, zu einer Sache, die einen besonders interessiert, auch zu schweigen. Das ist nicht immer ein Nachteil.

 

Wir sind somit bei der 2. Anfrage (FSP - 05578-2005/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Frau Abg Mag Alev Korun gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet. (In den ersten drei Quartalen von 2005 sind die Wiener Einbürgerungszahlen im Vergleich zum selben Zeitraum in 2004 um fast 20 Prozent zurückgegangen. Mit 1. Jänner 2006 soll noch dazu ein sehr restriktives Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft treten, gegen welches sich die zuständige Stadträtin Mag Sonja Wehsely ausgesprochen hat. Angesichts konkreter Fälle von einbürgerungswilligen Personen, die bei der Magistratsabteilung 61 vorgesprochen haben und mit Verweis auf die Verschärfung der Rechtslage ohne Antragstellung wieder weggeschickt wurden, besteht allerdings die Befürchtung, dass das in Planung befindliche restriktive Gesetz bereits vollzogen wird. Ansonsten könnte man den massiven Rückgang der Einbürgerungen 2005 nur mit weniger Antragstellungen erklären. Wie viele Einbürgerungsanträge wurden 2004 und 2005 bei der Magistratsabteilung 61 eingebracht?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Obwohl mich die Frage sehr interessiert, werde ich jetzt nicht schweigen, wenn es erlaubt ist.

 

Präsident Johann Hatzl: Die Frau amtsführende Stadträtin ist zur Beantwortung verpflichtet. (Heiterkeit.)

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr gut. - Frau Abgeordnete!

 

Sie fragen mich, wie viele Einbürgerungsanträge 2004 und 2005 bei der MA 61 eingebracht wurden. Im Jahr 2004 waren es 22 144 Anträge, und von 1.1.2005 bis 30.11.2005 waren es 18 445 Anträge.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Korun hat eine Zusatzfrage.

 

Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wir haben in der Statistik, was die Einbürgerungszahlen in Wien betrifft, einen Rückgang von ungefähr 20 Prozent zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um den Zeitraum der ersten drei Quartale von 2005 verglichen mit 2004. Wie erklären Sie sich diesen Rückgang um fast 20 Prozent?

 

Wien ist immerhin, was die letzte Einbürgerungsstatistik betrifft, an erster Stelle, was den Rückgang von Einbürgerungen bundesweit betrifft. Da uns ein sehr restriktives Staatsbürgerschaftsgesetz bevorsteht, das entweder mit 1.1. oder etwas später in Kraft treten wird, und da wir ein paar Fälle haben, dass einbürgerungswillige Personen ohne Antragstellung wieder weggeschickt wurden mit dem Verweis auf das verschärfte Gesetz, das in Kraft treten wird, haben wir die Befürchtung, dass angesichts dieses Gesetzes oder dieser Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts Einbürgerungen auch in Wien restriktiver vollzogen werden.

 

Wie erklären Sie sich, wie gesagt, diesen Rückgang um fast 20 Prozent?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Der Rückgang ist höchstwahrscheinlich dadurch zu erklären, dass die große Zahl der ZuwanderInnen, die vor über zehn Jahren aufgrund des Krieges im ehemaligen Jugoslawien nach Österreich flüchten mussten, jetzt alle eingebürgert wurden. Der Höchststand der Antragstellungen war im Jahr 2003, und seither sind die Antragstellungen sinkend.

 

Frau Magister, was ich aber für problematisch halte, ist die Einschätzung, die Sie hier auch in Ihrer Anfrage der MA 61 gegenüber darstellen. Es wird nämlich ein bisschen so impliziert, als würde hier Menschen abgeraten werden, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, der Aussicht auf Erfolg hat. Genau so ist es nicht. Ich sehe es als eine ganz wichtige Aufgabe der MA 61, die das auch in meinem Wissen und Willen tut, dass es die Aufgabe der MA 61 ist, Antragstellerinnen und Antragsteller über die Chancen ihres Antrags zu informieren.

 

Das Recht, den Antrag zu stellen, hat natürlich jede und jeder. Wenn allerdings ein Antrag von vornherein chancenlos ist und damit die Behörde schon bei der Erstabklärung feststellt, dass das frustrierte Aufwendungen und auch Kosten für den Antragsteller oder die Antragstellerin sind, weil die Fristen sozusagen noch nicht ausreichend sind, weil die Deutschkenntnisse zu schlecht sind, dann ist es natürlich Aufgabe der Behörde, die Klientinnen und Klienten, die Kundinnen und Kunden darauf hinzuweisen, genauso wie ich es als wichtige Aufgabe der Behörde sehe, darauf hinzuweisen, dass - wann auch immer, wahrscheinlich im ersten Quartal des nächsten Jahres - ein neues Bundesgesetz in Kraft tritt, das von der Stadt Wien oder vom Land Wien in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen ist und das restriktiver ist.

 

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