Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 65
ich schon für eine sehr bemerkenswerte Geschichte.
Wie dem auch immer sei: Ja, ich habe eine vorsichtig
positive Haltung auch zu diesen Formen der Wahl. Aber da sind sicherlich noch
Argumente und Diskussionen dazu auszuräumen.
Zum Zweiten freut es mich zunächst einmal, dass Sie
die Arbeitszeitverkürzung in unserem Lande so einschätzen, dass die Menschen am
Freitag in der Früh bereits unterwegs sind und daher nicht mehr wählen können.
Aber unabhängig davon, wie man das im Detail beurteilt als Beamter der Republik
Österreich, der Sie sind und die wir beide sind, gehe ich davon aus, dass am
Freitag noch gearbeitet wird und daher der Freitag durchaus ein geeigneter Tag
wäre. Aber meine Phantasie ist weitgehend genug, dass ich mir auch den
Donnerstag vorstellen kann. So eng sollte man also verschiedene Dinge nicht
sehen. Diskutieren wir einmal über das Prinzip miteinander, und dann werden wir
uns über diese Details wahrscheinlich auch einigen können.
Präsident Johann Hatzl:
Danke für die Beantwortung.
Bevor wir zur 2. Anfrage kommen, eine nicht ganz
passende Bemerkung, vielleicht können manche das Gleiche empfinden wie ich: Man
lernt, zu einer Sache, die einen besonders interessiert, auch zu schweigen. Das
ist nicht immer ein Nachteil.
Wir sind somit bei der 2. Anfrage (FSP -
05578-2005/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Frau Abg Mag Alev Korun
gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz
und Personal gerichtet. (In den ersten drei Quartalen von 2005 sind
die Wiener Einbürgerungszahlen im Vergleich zum selben Zeitraum in 2004 um fast
20 Prozent zurückgegangen. Mit 1. Jänner 2006 soll noch dazu ein sehr
restriktives Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft treten, gegen welches sich die
zuständige Stadträtin Mag Sonja Wehsely ausgesprochen hat. Angesichts
konkreter Fälle von einbürgerungswilligen Personen, die bei der
Magistratsabteilung 61 vorgesprochen haben und mit Verweis auf die
Verschärfung der Rechtslage ohne Antragstellung wieder weggeschickt wurden,
besteht allerdings die Befürchtung, dass das in Planung befindliche restriktive
Gesetz bereits vollzogen wird. Ansonsten könnte man den massiven Rückgang der
Einbürgerungen 2005 nur mit weniger Antragstellungen erklären. Wie viele
Einbürgerungsanträge wurden 2004 und 2005 bei der Magistratsabteilung 61
eingebracht?)
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Obwohl mich die Frage sehr interessiert, werde ich
jetzt nicht schweigen, wenn es erlaubt ist.
Präsident Johann Hatzl:
Die Frau amtsführende Stadträtin ist zur Beantwortung verpflichtet. (Heiterkeit.)
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr gut. - Frau Abgeordnete!
Sie fragen mich, wie viele Einbürgerungsanträge 2004
und 2005 bei der MA 61 eingebracht wurden. Im Jahr 2004 waren es
22 144 Anträge, und von 1.1.2005 bis 30.11.2005 waren es
18 445 Anträge.
Präsident Johann Hatzl:
Frau Abg Korun hat eine Zusatzfrage.
Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wir haben in der Statistik, was die
Einbürgerungszahlen in Wien betrifft, einen Rückgang von ungefähr
20 Prozent zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um den Zeitraum der
ersten drei Quartale von 2005 verglichen mit 2004. Wie erklären Sie sich diesen
Rückgang um fast 20 Prozent?
Wien ist immerhin, was die
letzte Einbürgerungsstatistik betrifft, an erster Stelle, was den Rückgang von
Einbürgerungen bundesweit betrifft. Da uns ein sehr restriktives
Staatsbürgerschaftsgesetz bevorsteht, das entweder mit 1.1. oder etwas später
in Kraft treten wird, und da wir ein paar Fälle haben, dass
einbürgerungswillige Personen ohne Antragstellung wieder weggeschickt wurden
mit dem Verweis auf das verschärfte Gesetz, das in Kraft treten wird, haben wir
die Befürchtung, dass angesichts dieses Gesetzes oder dieser Verschärfung des
Staatsbürgerschaftsrechts Einbürgerungen auch in Wien restriktiver vollzogen
werden.
Wie erklären Sie sich, wie gesagt, diesen Rückgang um
fast 20 Prozent?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Der Rückgang ist höchstwahrscheinlich dadurch zu
erklären, dass die große Zahl der ZuwanderInnen, die vor über zehn Jahren
aufgrund des Krieges im ehemaligen Jugoslawien nach Österreich flüchten
mussten, jetzt alle eingebürgert wurden. Der Höchststand der Antragstellungen
war im Jahr 2003, und seither sind die Antragstellungen sinkend.
Frau Magister, was ich aber für problematisch halte,
ist die Einschätzung, die Sie hier auch in Ihrer Anfrage der MA 61
gegenüber darstellen. Es wird nämlich ein bisschen so impliziert, als würde
hier Menschen abgeraten werden, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, der
Aussicht auf Erfolg hat. Genau so ist es nicht. Ich sehe es als eine ganz
wichtige Aufgabe der MA 61, die das auch in meinem Wissen und Willen tut,
dass es die Aufgabe der MA 61 ist, Antragstellerinnen und Antragsteller
über die Chancen ihres Antrags zu informieren.
Das Recht, den Antrag zu stellen, hat natürlich jede
und jeder. Wenn allerdings ein Antrag von vornherein chancenlos ist und damit
die Behörde schon bei der Erstabklärung feststellt, dass das frustrierte
Aufwendungen und auch Kosten für den Antragsteller oder die Antragstellerin
sind, weil die Fristen sozusagen noch nicht ausreichend sind, weil die
Deutschkenntnisse zu schlecht sind, dann ist es natürlich Aufgabe der Behörde,
die Klientinnen und Klienten, die Kundinnen und Kunden darauf hinzuweisen,
genauso wie ich es als wichtige Aufgabe der Behörde sehe, darauf hinzuweisen,
dass - wann auch immer, wahrscheinlich im ersten Quartal des nächsten Jahres -
ein neues Bundesgesetz in Kraft tritt, das von der Stadt Wien oder vom Land
Wien in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen ist und das restriktiver
ist.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular