Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 104
Behörde – ich erspare mir jetzt den Namen, denn da
respektiere ich den Datenschutz –, weil er das Gesetz nicht vollzogen hat. Aber
nicht, weil es dem Magistrat selber zur Kenntnis gekommen ist, nicht, weil Sie
reagiert haben auf Grund des Berichtes des Volksanwaltes, nicht, weil Sie
reagiert haben auf Grund der Feststellungen anlässlich der Prüfung durch das
Kontrollamt, sondern auf ein Schreiben von mir an den Herrn Bürgermeister, der
es dann an den Magistratsdirektor weitergegeben hat. Erst daraufhin wurde das
Disziplinarverfahren eingeleitet und nicht davor. Und das ist ein schwerer
Behördenmangel im Bereich der Vollziehung der Stadt Wien. (Beifall bei der
FPÖ.)
Eine Behörde, Herr Kollege Schieder, Sie wissen das,
ist verpflichtet, einen solchen Missstand anlässlich einer Prüfung zu melden.
Sie hat disziplinäre Konsequenzen zu überprüfen, und zwar von selber, nicht
erst auf Aufforderung. Das hätte die Magistratsdirektion tun müssen mit Kenntnisnahme
des Kontrollamtsberichtes, mit Kenntnisnahme des Volksanwaltschaftsberichtes.
Sie hätte darüber hinaus die Frage zu prüfen gehabt, ob es strafrechtlich
relevant ist, ob das das Tatbild des § 302 StGB erfüllt – ich brauche es
Ihnen nicht vorzulesen, Sie wissen das –, den Amtsmissbrauch.
Ich warte darauf, ob die Disziplinarbehörde das jetzt
tun wird, ob sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen wird. Tut sie es nicht,
fühlen sich andere dazu gezwungen. Als Mitglied der U-Kommission – Sie wissen das
auch – ist man Behörde nach dem AVG, und wenn andere Behörden nicht tätig
werden, ist es die Pflicht der Mitglieder der U-Kommission, als Behörde tätig
zu werden und dann von sich aus die Sachverhaltsdarstellung bei der StA
einzubringen.
Seit es darüber hinaus den Toten in Lainz gegeben
hat, ist klar, dass das Tatbild des § 302 StGB, Amtsmissbrauch, erfüllt
ist, denn der Leiter der damals zuständigen Magistratsabteilung, der mehrfach
zugegeben hat, wissentlich das Gesetz nicht vollzogen zu haben, hat dabei in
Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen können. Und diese Rechtsfrage,
Kollege Schieder, die wird noch zu klären sein. Da kann sich die
Sozialdemokratie auch nicht mit dem Mehrheitsbericht, den sie morgen zur
U-Kommission abgeben wird, herumschwindeln. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein anderer vom Volksanwalt aufgezeigter Problemkreis
ist der Fonds Soziales Wien. Die Feststellungen hiezu sind heute in Teilen
schon angesprochen worden, aber es geht bei ihm natürlich um die Frage:
Ausgliederung – ist das ein Allheilmittel? Und er sagt, nein. Er spricht auch
davon, dass es sich um eingeschränkte parlamentarische Kontrolle handeln würde
und um das Entstehen grauer Finanzschuld. Ich bin auf den Antrag der Kollegin
Ramskogler zum Tagesordnungspunkt 11 in diesem Zusammenhang heute schon
eingegangen, aber beim nochmaligen Durchlesen des Volksanwaltschaftsberichtes
stelle ich sogar fest, dass der Volksanwalt eins zu eins meine Rechtsmeinung
teilt – oder ich umgekehrt eigentlich seine teilen muss; er ist der dazu
Berufenere –, indem er nämlich sagt, dass es die Stadtverfassung und die
Bundesverfassung zulassen würden, eine entsprechende
landesverfassungsrechtliche Absicherung der Kontrolltätigkeit der
Volksanwaltschaft einzurichten und dass nicht, so wie Sie in Ihrem Antrag
intendieren, eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung im Bereich des
Art 148i B-VG notwendig ist. Ich lese Ihnen das jetzt wieder vor. Er
schreibt nämlich: "Da die nähere Ausgestaltung von Verwaltungskontrolle
auf dieser Ebene grundsätzlich beim Landesverfassungsgesetzgeber liegt und
keinen Verstoß gegen bundesverfassungsgesetzliche Rahmenbedingungen im Sinne
des Art 148i Abs 1 B-VG darstellen kann".
Das ist also das, was ich Ihnen vor zirka eineinhalb
Stunden schon einmal gesagt habe, weshalb ich Ihnen ausrichten muss: Dieser
Resolutionsantrag, Kollegin Ramskogler und GenossInnen, ist nicht notwendig. Es
wäre ein Leichtes für Sie, eine Änderung der Stadtverfassung herbeizuführen, so
wie es der Volksanwalt anregt, und den Fonds Soziales Wien unter eine
entsprechende parlamentarische Kontrolle zu stellen.
Im Zusammenhang mit der Frage der Ausgliederungen
noch ein Satz an die Sozialdemokratie, weil Sie sich immer, obwohl es eigentlich
nicht die Kompetenz ist, mit der Bundesregierung beschäftigen. Ich habe in der
Stadtverfassung nachgeschaut. Das Land Wien hat nur zwei verfassungsrechtliche
Kompetenzen, die Bundesregierung oder eigentlich den Bundesgesetzgeber zu
kontrollieren, das ist nämlich bei der Anfechtung von Bundesgesetzen vor dem
Verfassungsgerichtshof. Dieses Recht steht dem Landtag zu oder einem Drittel
der Mitglieder des Landtages, sofern es das Landesverfassungsgesetz festgelegt
hat, oder der Landesregierung. Von einer dieser Maßnahmen haben Sie beim
Asylgesetz Gebrauch gemacht, aber sonst brauchen Sie sich nicht immer mit der
Bundesregierung zu beschäftigen, Sie könnten sich mit sich selbst beschäftigen.
Gerade bei den Ausgliederungen, wo ich von der
Sozialdemokratie immer Kritik höre – oje, jetzt verkauft die Bundesregierung
das ganze österreichische Wasser, und ich weiß nicht, was ich da alles schon
gehört habe, was diese Bundesregierung macht –, wäre diese Frage eigentlich
auch im Sozialbereich zu stellen. Ist das ein Ausverkauf, wenn Sie in den Fonds
Soziales Wien ausgliedern? Ist das ein Herausnehmen aus der Verantwortung?
Diese Fragen stellen sich gerade auch im Sinne der gestrigen Argumentation. Sie
sagen, bei der Integration ist das so wichtig, da holen wir es vom Fonds wieder
zurück in die Magistratsabteilung 17, aber beim Sozialbereich, da ist es
uns so unwichtig, da kommt es weg vom Magistrat, da kommt es in einen
undurchschaubaren Fonds Soziales Wien. Das ist eine Kritik, die auch der Herr
Volksanwalt an Sie gerichtet hat und der ich mich nur vollinhaltlich
anschließen kann, und diese Kritik sollten Sie bedenken. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist ein zweites Mal der Herr Abg Fuchs.
Es passt nur jetzt, bitte mich
nicht misszuverstehen. In der Diskussion gibt es natürlich eine Situation, wo
man auch manchmal - und ich weiß, wovon ich spreche - eine
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