Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 104
und lobe ihn in diesem Zusammenhang jetzt
ausdrücklich, denn er hat – und das ist korrekt – in der Prüfung ... (Abg
Harry Kopietz: Wollen Sie es so wie der Haider oder so wie der Stadler haben?)
Da brauche ich gar nichts dazu zu sagen. Jeder weiß, was ich dazu denke, und
ich brauche es Ihnen nicht zu erklären. (Abg
Mag Andreas Schieder: Trauen Sie sich!) Sie können es nachlesen, was ich
schon zum Volksanwalt Stadler gesagt habe, und das wird Sie vielleicht
erfreuen.
Zum Herrn Volksanwalt und seinem Bericht
kommend ... (Abg Christian Oxonitsch: Wir wollen es aber gerne hören!)
Ich weiß, dass euch das nicht freut, was in dem Bericht drinnen steht, aber ihr
braucht euch jetzt nicht so aufregen. (Abg
Christian Oxonitsch: Wir regen uns nicht auf!) Herr Volksanwalt, Sie haben
Ihre ehemalige Parteifunktion eindeutig getrennt von Ihrer Kontrollaufgabe, und
Sie haben der Stadt Wien, ihrer Vollziehung, und ihrer politischen Führung in
diesen Punkten hier kein gutes Zeugnis ausgestellt. Wenn der Kollege Schieder
meint, er könne das daran festmachen, dass der Bericht nicht dick sei, dann
sage ich: Ja, kann sein, aber entscheidend ist ja nicht, wie dick er ist, sondern
was drinnen steht. Und das, was drinnen steht, ist kein Grund zur Freude für
die sozialdemokratische Führung dieser Stadt und kein Grund zur Freude für die
Vollziehung, die in ihrer Hand liegt.
Ich brauche hier bei einigen dieser Punkte teilweise
nur die Überschriften vorzulesen. Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales,
Überschrift auf Seite 29: "Rechtswidrige Aussetzung des Verfahrens
auf Zuerkennung von Sozialhilfe" – rechtswidrig sagt er – "in Form
von regelmäßigen Dauerleistungen". Und dann geht es dahin. Eine Empfehlung
der Volksanwaltschaft lautet, entsprechende Durchführungsbestimmungen so zu
gestalten, wie es im Gesetz drinnen steht, damit nämlich nicht – ich zitiere –
"das Wiener Sozialhilfegesetz aufs Gröblichste verletzt wird".
Oder nächste Überschrift: "Lange Dauer bei der
Zuerkennung von Sozialhilfeleistungen", mehr als die sechs Monate, die
verwaltungsrechtlich vorgesehen sind.
Oder: "Fehlende Transparenz behördlicher
Entscheidungen" – da geht es dahin mit Verweis auf die Rechtslage; ich
lese wieder nur die Überschriften –, "die für sich allein keine
ausreichende Bescheidbegründung sind". Also nicht einmal die
Formalvorschriften kann man einhalten, wenn man schon materiell danebenliegt.
"Gleichheitsgrundsatz gebietet substanzielle Bescheidbegründungen",
ein Grundprinzip der Bundesverfassung, das in der Wiener Stadtverwaltung
verloren geht.
Und, Kollege Schieder, der größte Mangel – er
bezeichnet ihn auch so –: "Schwere Pflegemängel in Wiener
Pflegeheimen". Schwere Pflegemängel, sagt er.
Ich sage das deswegen, weil sich das anders liest als
in dem Bericht, den uns die sozialdemokratische Mehrheit morgen im Zusammenhang
mit der U-Kommission Lainz präsentieren will. Da ist nämlich keine Rede von
schweren Pflegemängeln, sondern da sind es Einzelfälle, bedauerlich, nicht zu
verallgemeinern, und ich weiß nicht, was alles. Was sagt der Volksanwalt? Er
sagt es ganz anders, er sagt "schwere Pflegemängel".
Ich muss mir jetzt die Mühe machen, Ihnen das
teilweise vorzulesen, denn Sie haben diesen Bericht offenbar nicht gelesen, Sie
kennen ihn gar nicht. Sie sagen, da bin ich aber froh, der ist nicht dick, aber
Sie schauen gar nicht, was substanziell drinnen steht. Was sagt Ihnen denn der
Volksanwalt? Was richtet er Ihnen denn aus? Er sagt, das Prüfungsverfahren der
Volksanwaltschaft bestätigt Pflegemängel. Ein Beispiel:
"Diese Prüfungsverfahren haben allerdings auch
gezeigt, dass die Vollzugspraxis nach Feststellung solcher Pflegemängel
nicht" – hören Sie zu! – "den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die
Aufsichtsbehörde hat nämlich gemäß § 23 Abs 3 Wiener
Sozialhilfegesetz Pflegeheime und Wohnheime periodisch zu überprüfen und den
Rechtsträgern der Heime mit Bescheid die Behebung festgestellter Mängel unter
Setzung einer angemessenen Frist aufzutragen." Dann geht es weiter, er
erläutert das, und dann sagt er, dass sich die zuständige Magistratsabteilung,
die MA 47, nicht daran gehalten hat.
Das haben wir alles in der U-Kommission Lainz
diskutiert. Wir haben dort festgestellt, dass die zuständige Behörde, die
Magistratsabteilung 47, das Gesetz nicht vollzogen hat. Der Behördenleiter
hat das in der U-Kommission auch zugegeben. Und wie liest sich das im
Mehrheitsbericht der Sozialdemokratie zur U-Kommission? Da kommt es
verschönernd dargestellt vor, aber es gibt keine Konsequenz daraus. Da gibt es
nicht die Rechtsfragen, die zu beleuchten sind, die da heißen: Was ist denn die
Konsequenz daraus, dass eine Behörde das Gesetz nicht vollzogen hat?
Was ist die Konsequenz daraus, dass eine Behörde das
Gesetz nicht so vollzogen hat? – Das verschweigt uns die Sozialdemokratie,
obwohl der Volksanwalt in seinem Bericht alles deutlich darlegt. Er sagt
nämlich, "eine solche Vorgangsweise" – ich muss es Ihnen wieder
vorlesen, Herr Kollege Schieder, Sie können den Bericht nicht gelesen haben –
"ist zudem unter Bedachtnahme auf das Rechtsstaatprinzip" – das haben
Sie einmal gelernt – "verfassungsrechtlich bedenklich, weil die
Aufsichtsbehörde die gesetzlich vorgesehene Rechtsaktform nicht verwendet"
– Sie haben nämlich das Gesetz nicht vollständig vollzogen, Sie haben nur so
Vereinbarungen getroffen (Zwischenruf des
Abg Mag Andreas Schieder.); Sie haben es eh gelesen, na wunderbar –,
"wodurch das verfassungsgesetzlich zwingend vorgeschriebene
Rechtsschutzsystem suspendiert wird."
Und daran knüpfen sich natürlich wieder eine Vielzahl
von Fragen. Es stellt sich die Frage: Wie ist denn das zu ahnden, wenn die
Behörde – und der Behördenleiter hat es in der U-Kommission zugegeben – wissentlich
ein Gesetz nicht vollzieht? Wo war denn da der Rest der Stadtverwaltung? Wo war
da die Stadtpolitik? Was hat die getan? Nichts hat sie getan. Was steht im
Bericht? Im Bericht steht, Disziplinarverfahren wurden eingeleitet. Ja, aber
welche?
Wissen Sie, welches
Disziplinarverfahren vielleicht eingeleitet wurde? Eines gegen den Leiter
dieser
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