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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 104

 

und lobe ihn in diesem Zusammenhang jetzt ausdrücklich, denn er hat – und das ist korrekt – in der Prüfung ... (Abg Harry Kopietz: Wollen Sie es so wie der Haider oder so wie der Stadler haben?) Da brauche ich gar nichts dazu zu sagen. Jeder weiß, was ich dazu denke, und ich brauche es Ihnen nicht zu erklären. (Abg Mag Andreas Schieder: Trauen Sie sich!) Sie können es nachlesen, was ich schon zum Volksanwalt Stadler gesagt habe, und das wird Sie vielleicht erfreuen.

 

Zum Herrn Volksanwalt und seinem Bericht kommend ... (Abg Christian Oxonitsch: Wir wollen es aber gerne hören!) Ich weiß, dass euch das nicht freut, was in dem Bericht drinnen steht, aber ihr braucht euch jetzt nicht so aufregen. (Abg Christian Oxonitsch: Wir regen uns nicht auf!) Herr Volksanwalt, Sie haben Ihre ehemalige Parteifunktion eindeutig getrennt von Ihrer Kontrollaufgabe, und Sie haben der Stadt Wien, ihrer Vollziehung, und ihrer politischen Führung in diesen Punkten hier kein gutes Zeugnis ausgestellt. Wenn der Kollege Schieder meint, er könne das daran festmachen, dass der Bericht nicht dick sei, dann sage ich: Ja, kann sein, aber entscheidend ist ja nicht, wie dick er ist, sondern was drinnen steht. Und das, was drinnen steht, ist kein Grund zur Freude für die sozialdemokratische Führung dieser Stadt und kein Grund zur Freude für die Vollziehung, die in ihrer Hand liegt.

 

Ich brauche hier bei einigen dieser Punkte teilweise nur die Überschriften vorzulesen. Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales, Überschrift auf Seite 29: "Rechtswidrige Aussetzung des Verfahrens auf Zuerkennung von Sozialhilfe" – rechtswidrig sagt er – "in Form von regelmäßigen Dauerleistungen". Und dann geht es dahin. Eine Empfehlung der Volksanwaltschaft lautet, entsprechende Durchführungsbestimmungen so zu gestalten, wie es im Gesetz drinnen steht, damit nämlich nicht – ich zitiere – "das Wiener Sozialhilfegesetz aufs Gröblichste verletzt wird".

 

Oder nächste Überschrift: "Lange Dauer bei der Zuerkennung von Sozialhilfeleistungen", mehr als die sechs Monate, die verwaltungsrechtlich vorgesehen sind.

 

Oder: "Fehlende Transparenz behördlicher Entscheidungen" – da geht es dahin mit Verweis auf die Rechtslage; ich lese wieder nur die Überschriften –, "die für sich allein keine ausreichende Bescheidbegründung sind". Also nicht einmal die Formalvorschriften kann man einhalten, wenn man schon materiell danebenliegt.

 

"Gleichheitsgrundsatz gebietet substanzielle Bescheidbegründungen", ein Grundprinzip der Bundesverfassung, das in der Wiener Stadtverwaltung verloren geht.

 

Und, Kollege Schieder, der größte Mangel – er bezeichnet ihn auch so –: "Schwere Pflegemängel in Wiener Pflegeheimen". Schwere Pflegemängel, sagt er.

 

Ich sage das deswegen, weil sich das anders liest als in dem Bericht, den uns die sozialdemokratische Mehrheit morgen im Zusammenhang mit der U-Kommission Lainz präsentieren will. Da ist nämlich keine Rede von schweren Pflegemängeln, sondern da sind es Einzelfälle, bedauerlich, nicht zu verallgemeinern, und ich weiß nicht, was alles. Was sagt der Volksanwalt? Er sagt es ganz anders, er sagt "schwere Pflegemängel".

 

Ich muss mir jetzt die Mühe machen, Ihnen das teilweise vorzulesen, denn Sie haben diesen Bericht offenbar nicht gelesen, Sie kennen ihn gar nicht. Sie sagen, da bin ich aber froh, der ist nicht dick, aber Sie schauen gar nicht, was substanziell drinnen steht. Was sagt Ihnen denn der Volksanwalt? Was richtet er Ihnen denn aus? Er sagt, das Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft bestätigt Pflegemängel. Ein Beispiel:

 

"Diese Prüfungsverfahren haben allerdings auch gezeigt, dass die Vollzugspraxis nach Feststellung solcher Pflegemängel nicht" – hören Sie zu! – "den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Aufsichtsbehörde hat nämlich gemäß § 23 Abs 3 Wiener Sozialhilfegesetz Pflegeheime und Wohnheime periodisch zu überprüfen und den Rechtsträgern der Heime mit Bescheid die Behebung festgestellter Mängel unter Setzung einer angemessenen Frist aufzutragen." Dann geht es weiter, er erläutert das, und dann sagt er, dass sich die zuständige Magistratsabteilung, die MA 47, nicht daran gehalten hat.

 

Das haben wir alles in der U-Kommission Lainz diskutiert. Wir haben dort festgestellt, dass die zuständige Behörde, die Magistratsabteilung 47, das Gesetz nicht vollzogen hat. Der Behördenleiter hat das in der U-Kommission auch zugegeben. Und wie liest sich das im Mehrheitsbericht der Sozialdemokratie zur U-Kommission? Da kommt es verschönernd dargestellt vor, aber es gibt keine Konsequenz daraus. Da gibt es nicht die Rechtsfragen, die zu beleuchten sind, die da heißen: Was ist denn die Konsequenz daraus, dass eine Behörde das Gesetz nicht vollzogen hat?

 

Was ist die Konsequenz daraus, dass eine Behörde das Gesetz nicht so vollzogen hat? – Das verschweigt uns die Sozialdemokratie, obwohl der Volksanwalt in seinem Bericht alles deutlich darlegt. Er sagt nämlich, "eine solche Vorgangsweise" – ich muss es Ihnen wieder vorlesen, Herr Kollege Schieder, Sie können den Bericht nicht gelesen haben – "ist zudem unter Bedachtnahme auf das Rechtsstaatprinzip" – das haben Sie einmal gelernt – "verfassungsrechtlich bedenklich, weil die Aufsichtsbehörde die gesetzlich vorgesehene Rechtsaktform nicht verwendet" – Sie haben nämlich das Gesetz nicht vollständig vollzogen, Sie haben nur so Vereinbarungen getroffen (Zwischenruf des Abg Mag Andreas Schieder.); Sie haben es eh gelesen, na wunderbar –, "wodurch das verfassungsgesetzlich zwingend vorgeschriebene Rechtsschutzsystem suspendiert wird."

 

Und daran knüpfen sich natürlich wieder eine Vielzahl von Fragen. Es stellt sich die Frage: Wie ist denn das zu ahnden, wenn die Behörde – und der Behördenleiter hat es in der U-Kommission zugegeben – wissentlich ein Gesetz nicht vollzieht? Wo war denn da der Rest der Stadtverwaltung? Wo war da die Stadtpolitik? Was hat die getan? Nichts hat sie getan. Was steht im Bericht? Im Bericht steht, Disziplinarverfahren wurden eingeleitet. Ja, aber welche?

 

Wissen Sie, welches Disziplinarverfahren vielleicht eingeleitet wurde? Eines gegen den Leiter dieser

 

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