Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 104
Wortwahl trifft, die bei einer näheren Betrachtung dann nicht immer ganz hält. Ich würde also den Vorschlag machen, dass man auf den Begriff "Verfassungsbruch", dass er gemacht wird, genauso wie auf der bundesparlamentarischen Ebene verzichtet. Wir alle wissen, dass die gesetzgebenden Körperschaften sowohl im Parlament wie in den Landtagen gelegentlich Gesetze beschließen, die dann auf Grund eines Einspruchs des Verfassungsgerichtshofs nicht halten oder geändert werden müssen, aber das ist noch kein bewusster Verfassungsbruch.
In dem Fall wollte ich das zumindest in Erinnerung
rufen, dass wir bei unserer Wortwahl ein bisschen vorsichtiger sind.
Der Herr Abg Fuchs hat das Wort.
Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich werde es sehr kurz machen. Ich möchte im Sinne
meiner vergangenen Wortmeldung betreffend die Maßnahmen zum koordinierten und bürgernahen
und umweltfreundlichen UMTS-Netzausbau einen Beschlussantrag gemeinsam mit
meinem Kollegen Klucsarits einbringen und ich ersuche um Zuweisung an den
Gemeinderatsauschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung, an die
Geschäftsgruppe Umwelt und an die Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr.
- Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Ja, jetzt
hat sich der Herr Volksanwalt Dr Peter Kostelka zum Wort gemeldet. Ich erteile
ihm das Wort.
Volksanwalt Dr Peter Kostelka: Danke vielmals.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Hohes Haus!
Ich darf nur zu einigen der angezogenen Probleme aus
meiner Sicht Stellung nehmen. In vielen Fällen ist ja durchaus akzeptiert worden,
was die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang gesagt hat und in ihrem
Bericht schriftlich ausgeführt hat.
Lassen Sie mich fürs Erste feststellen, dass es aus
meiner Sicht durchaus befriedigend ist, wie wir miteinander die Diskussionen
führen. Das ist bedauerlicherweise nicht in allen Landtagen so und auch nicht
im Nationalrat, weil wir bei Ihnen in den Ausschüssen, in den Fachausschüssen
auch die inhaltliche Diskussion führen können und das ist eine sehr
befriedigende Situation. Im Nationalrat gibt es zwar auch Ausschussberatungen,
aber da wird vom Sozialbereich bis zum Justizbereich, von der Verteidigung bis
zu Fragen der Infrastruktur alles im Verfassungsausschuss abgehandelt.
Lassen Sie mich daher fürs Erste einmal feststellen,
dass es im Zusammenhang mit der Sozialhilfe und mit den dort festgestellten
Verzögerungen der Entscheidungen eine offensichtliche Besserung gibt, was auch
damit zusammenhängt, dass es hier in der Terminverwaltung eine Änderung gegeben
hat. Aus unserer Sicht ist zumindest eine Tendenz zur Besserung feststellbar,
seitdem die neue, auch computerunterstützte Verwaltung stattfindet.
Noch viel schlimmer waren die Probleme im
Zusammenhang mit dem Pflegegeld. Auch hier ist auf Grund einer besseren
EDV-Ausstattung offensichtlich eine Besserung eingetreten.
Frau Abg Jerusalem, das, was Sie in diesem
Zusammenhang festgestellt haben, war durchaus richtig, auch wenn man hinzufügen
muss, dass jemand, nämlich die Frau, die Sie da angesprochen haben, zuerst auf
den Klagsweg verwiesen worden ist und daraufhin die Antragstellung eines
Pensionsantrags erfolgte. In der Zwischenzeit wurde zwar Sozialhilfe gezahlt,
aber nur von Monat zu Monat und das, was nicht erfolgt ist, war eine
Dauerleistung, was natürlich eine Frage von mangelnder Sicherheit in diesem
Zusammenhang ist.
Von mehreren Abgeordneten wurde die Versorgung der
Autisten angesprochen. Hier ist richtig, dass es in Europa unterschiedliche
Schulen gibt, dass aber auch das zitierte Gutachten, wobei ich mich dafür
bedanken muss, dass es in Teilen die Stadt Wien gezahlt hat, weil die
Volksanwaltschaft dazu nicht in der Lage gewesen wäre, deutlich macht, dass
eine spezifische Betreuung von Autisten in entsprechenden Einrichtungen mit
entsprechender Ausbildung notwendig wäre und in diesem Zusammenhang eine
Regelung wohl absehbar notwendig ist.
Ich darf auch im Zusammenhang mit anderen
Behindertenbereichen feststellen, dass es nicht sonderlich befriedigend war,
Abg Wagner hat es gesagt, wenn zuerst eine Förderung zugesagt wird, der Verein
dann entsprechende Aufwendungen macht, um nachher festzustellen, dass für ein
Jahr die Förderung zwar gezahlt wurde, aber in den nachfolgenden Entscheidungen
dann nicht mehr mit einer Förderung zu rechnen war.
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch noch ein
Wort zu den Ausgliederungen sagen. Das ist ja mehrfach angesprochen worden und
ist auch in den letzten Wochen ein wesentlicher Punkt der Auseinandersetzungen
zwischen der Volksanwaltschaft und Teilen der Stadt Wien gewesen.
Es ist unzweifelhaft so, dass zwischen dem Entwurf
6. Mai und jenem, der datiert ist mit 16. Mai, aus unserer Sicht eine
wesentliche Verbesserung eingetreten ist. Das ist auch nachvollziehbar
beispielsweise in den Vorblättern, wo ausdrücklich von Beleihungen des Fonds
Soziales Wien in der älteren Fassung des Entwurfs zu lesen ist und in dem
jüngeren, nämlich jenem vom 16. Mai, nur mehr von der Betrauung in
bestimmten Einzelfällen die Rede ist.
In diesem Zusammenhang ist auch befriedigend, dass es
einen Weisungszusammenhang zwischen der Verwaltung und den behördlichen
Entscheidungen gibt und dass die behördlichen Entscheidungen bei der
öffentlichen Verwaltung verbleiben und dass es darüber hinaus auch
Aufsichtsrechte gibt, die gerade in jüngsten Diskussionen auch Wohn- und Pflegeheime
miteinbeziehen.
Aus meiner Sicht muss ich Ihnen
natürlich schon mit aller Deutlichkeit sagen, dass die Entschließung, so wie
sie gefasst werden soll, dass nämlich der Fonds Soziales Wien aktiv und
bestmöglich die Volksanwaltschaft
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